Decret für den Fürstlichen Rath, Ludwig Hirt zu Rom.


H. –
V. G. G. W. Carl August,
tot. tit.
Urkunden hiermit: Nachdem Wir dem zu Rom befindlichen Gelehrten, Ludwig Hirt, in Betracht deßen Uns angerühmten guten Eigenschafften und Kenntniße, den Character Unsers Fürstlichen Raths zu ertheilen, die gnädigste Entschließung gefaßt: Als ist demselben darüber gegenwärtiges von Uns eigenhändig unterschriebenes und mit Unserm Fürstlichen Insiegel bedrucktes Decret zu seiner Legitimation ausgefertiget und zugestellet worden.
So geschehen und Geben

Weimar den 25. April. 1794.

Carl August, Herzog zu Sachsen