Decret für den Fürstlichen Rath, Ludwig Hirt zu Rom.
H. –
V. G. G. W. Carl August,
tot. tit.
Urkunden
hiermit: Nachdem Wir dem zu Rom
befindlichen Gelehrten, Ludwig Hirt, in Betracht deßen Uns angerühmten guten
Eigenschafften und Kenntniße, den Character Unsers Fürstlichen Raths zu
ertheilen, die gnädigste Entschließung gefaßt: Als ist demselben darüber
gegenwärtiges von Uns eigenhändig unterschriebenes und mit Unserm Fürstlichen
Insiegel bedrucktes Decret zu seiner Legitimation ausgefertiget und zugestellet
worden.
So geschehen und Geben
Weimar den 25. April. 1794.
Carl August, Herzog zu Sachsen