An Herrn Buchhaendler / Reimer / Wohlgeb. / Mit Siegel

Als im Jahre 1808 Ew. Wohlgeboren den Vgl. den Verlagsvertrag vom 30.04.1808.
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Verlag meiner Baukunst
übernahmen; so ward in dem Contract § 14. die Anzeige beygefügt, daß ich Ihnen auch die Zum endgültigen Vertrag, der die Korrekturen Reimers aufnimmt, vgl. denVerrag vom 09.10.1820.
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Geschichte der Baukunst bey den Völkern des Alterthumes
, wenn sie vollendet seyn würde, vorzugsweise zum Verlag anbieten würde.

Diese liegt nun in der Handschrift vollendet zugleich mit dem grösten Theile der dazu gehörigen Zeichnungen, so daß der Druck so gleich anfangen kann, und eben so die Zeichnungen an die Kupferstecher übergeben werden können.

Meine Bedingungen sind:

1. Das Werk wird in In lateinischer Schriftquarto gedruckt in der Größe und mit den Lettern, wie die Schriften der Königlichen Akademie der Wissenschaften erscheinen.

2. Das Ganze wird zwey mäßige Bände ausmachen.

3. Die Zeichnungen sind zum Theil sehr groß, aber nur linearisch. Wollte man sie nicht radiren; könnten sie sich auch recht gut zum Steindruck eignen.

4. Zu dem ersten Bande, welcher die Baugeschichte bey den Ägyptern, den Phoeniziern u. ihren Colonien, bey den Israeliten, Babyloniern und Persern, ferner die ersten zwey Zeiträume der Baugeschichte bey den Griechen und den damit verwandten Völkern des mittlern Italiens enthält, kommen elf Tafeln, alles merkwürdige der großen Bauwerke dieser Völker in einer sehr großen Menge von Figuren darstellend.

5. Zu dem zweyten Bande kommen über den ursprünglichen Text geschriebenkommt ungefähr dieselben Anzahl von Tafeln und Figuren, und enthält den 3 ten , 4 ten und 5 ten Zeitraum der Baugeschiche bey den Griechen, und Römern, und bey allen den Völkern, welche durch Griechen u. Römer ihre Bildung erhielten. Die Handschrift für diesen zweyten Band beträgt etwas mehr als bey dem erst4en.

6. Für den Druckbogen beträgt der Preis zwey wollwichtige Friedrichsd'or. | 2

7. Die Zeichnungen in's gesammt liefere ich frey, und der Verleger hat nur die Unkosten des Stechens u.s.w. zu tragen.

8. Der Druck muß mit der Vollziehung des Contractes beginnen, und dann unausgesezt fortgehen, so daß wenigstens alle vierzehn Tage drey Bogen fertig werden.

9. Gleichzeitig und anhaltend muß auch der Kupferstich betrieben werden, so daß die Kupfer zu jedem Bande gleichzeitig fertig werden.

10. Ich setze die Arbeit des Ganzen auf ein Jahr: so daß der erste Band Zur Leipziger Oster- oder Jubilatemesse, die am 3. Sonntag nach Ostern begann.
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auf Ostern
, und der zweyte Zur Leipziger Michaelismesse (29. September).
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auf In lateinischer SchriftMichaelis
1821 erscheinen können. Geschähe in diesen Terminen eine Versäumung, so müßte eine festzusetzende Strafe eintreten.

11. Die Zahlung für das Manuscript muß regelmäßig in vier Terminen erfolgen, und zwar fünf und zwanzig Friedrichsd'or auf Neujahr 1821., dann die gleiche Summe den 1 ten April, dann die gleiche Summe den 1 ten Julius, und ferner den 1 ten October die restirende Summe vom ganzen Werke, sey es, daß diese Summe mehr oder weniger als fünf und zwanzig Friedrichsd'or betrage.

12. Jede zu stechende Platte muß der vorgelegten Zeichnung entsprechen, und keine wird angenommen, und als vollendet angesehen, worauf ich nicht meine approbation geschrieben habe.

13. Das Papier für den Druck muß wenigstens von der Güte desjenigen seyn, worauf die besondern Exemplare die ich von den akademischen Abhandlungen zu empfangen pflege. Das Papier für die Kupferstiche hingegen muß beßer und stärker seyn, als dasjenige ist, worauf die Kupfer in den Abhandlungen erscheinen. Mir muß ein Probebogen hievon im voraus gegeben werden.

14. Außer dem bezeichneten Honorar erhalte ich erhalte ich Dreyßig Freyexemplare, und darunter sechs auf Velinpapier. | 3

Sind Ew. Wohlgeboren geneigt auf mein Anerbieten einzugehen, so kann ich jeden Tag sowohl Handschrift, als Zeichnungen vorlegen, und das nähere besprechen. Im andern Falle ersuche ich Sie, mich zu benachrichtigen, damit ich anderweitige Einrichtungen treffen kann.

Anderes will ich nicht beyfügen. Die Baugeschichte gehört zu den Werken meines Lebens, und Sie wißen, daß ich nichts verabsäume, solchen Arbeiten jene Anordnung, Vervollständigung, Kürze und Feile zu geben, welche die Wichtigkeit eines noch nie behandelten Gegenstandes erheischt.

Berlin den 1 October 1820.
Hirt.