Bezeugt: An Klenze, 23.12.1817: "Sie haben recht, mich meines Versprechens wegen, daß ich Ihnen im verflossenen Sommer machte, zu mahnen."

 

Anmerkung: Zur Datierung: Der Brief wurde nach Hirts Aufenthalt in München im Sommer 1817 und vor seinem Antwortbrief verfasst.