Obwohl, wie mir bekannt ist, auch von andern Seiten an Ew. Excellenz geschrieben
worden ist, um Ihren mächtigen Einfluß dahin zu verwenden, daß das Danziger
Gemälde, das jüngste Gericht von
Hugo van der Goes vorstellend, In Berlin wurden große Anstrengungen für den
Verbleib des Danziger Bildes "Das jüngste Gericht" in der
Hauptstadt unternommen. Das berühmte Bild war 1807 durch Denon
von Danzig nach Paris verbracht worden und kam nach dem Sieg Preußens
1815 nach Berlin, wo es auf der Kunstausstellung ausgestellt wurde.
Theodor Hirsch schreibt dazu: „Nach einer Restauration blieb das Bild
„in diesem Zustande [...] bis 1807, in welchem Jahre nach der Besetzung
Danzigs der Director des Musée Napoléon Denon im Namen des Kaisers am 3
Juli die Auslieferung des Bildes für das Pariser Museum verlangte und
schon nach drei Tagen ins Werk setzte. Nach dem Einzuge der Verbündeten
in Paris verwandte sich der neue Preußische Gouverneur von Massenbach
bei dem Staatskanzler von Hardenberg um die Rückgabe des Bildes, welches
darauf 1815 nach Berlin gebracht wurde. Hier wurde es vom Prof. Bock
aufgefrischt und gereinigt und bildete eine Hauptzierde der
Kunstausstellung, die in jenem Jahre mit den wiedererlangten Kunstwerken
veranstaltet wurde. Das Bild gefiel so sehr, daß der damalige
Künstlerverein in Berlin sich eifrig bemühte, es für das damals
beabsichtigte Nationalmuseum zu erhalten; man erbot sich dagegen für den
Hochaltar der Marienkirche eine ausgezeichnete Kopie der Sixtinischen Madonna zu
Dresden zu liefern und auf Kosten der Academie, des Künstlervereins und
des Cultusministeriums eine Stiftung zu begründen, um einem Maler, einem
Bildhauer und einem Baukünstler aus Danzig freies Studium auf der
Berliner Academie der Künste zu gewähren, und privatim ging man so weit,
daß man einerseits den König zu einem unmittelbaren Einschreiten zu
vermögen, andrerseits den damals bedeutendsten Künstler Danzigs, den
Director der Kunstschule, Prof. A. Breysig, durch Anbietung persönlicher
Vortheile im Falle seiner Verwendung, für die Sache zu gewinnen
versuchte, beides indessen ohne Erfolg. Im December 1816 kam das jüngste
Gericht nach Danzig zurück, wo es auf Veranlassung des Prof. Breysig,
der es nochmals restaurierte, in der wegen ihres Lichtes dazu geeigneten
Dorotheenkapelle zweckmäßig aufgestellt wurde; am Krönungs- und
Friedensfeste 18. Jan. 1817 ward es bei einer kirchlichen Feier der
Gemeinde wiedergegeben.“ (Die Ober-Pfarrkirche von St. Marien in Danzig
in ihren Denkmälern und in ihren Beziehungen zum kirchlichen Leben
Danzigs überhaupt: dargestellt von Dr. Theodor Hirsch, Professor am
Gymnasium zu Danzig. Danzig 1843, S. 428 f. - Vgl. auch: Die Rückkehr
des "Jüngsten Gerichts" nach Danzig. Von Prof. Dr. Paul Simson. Danzig
1916). - Das Altarbild „Das Jüngste Gericht“ (auch: „Triptychon des
Weltgerichts“) stammt nicht, wie Hirt meinte, von van der Goes, sondern
von Hans Memling. Das Original
befindet sich heute im Nationalmuseum Danzig und eine Kopie in der
Gemäldegalerie Berlin. - Im Juli 1816 verfassten Schadow und andere
„Künstler und Kunstfreunde“, darunter Hirt, ein Schreiben an den
Oberpräsidenten Theodor v. Schön, mit der Bitte, sich für den Verbleib
des Bildes in Berlin einzusetzen. Theodor v. Schön war am 25. Mai 1815
zum Oberpräsidenten von Westpreußen und zum Regierungspräsidenten von
Danzig ernannt worden und am 12. Juni 1816 zum Wirklichen Geheimen Rat
mit dem Prädikat Exzellenz. Am 1. Juli 1816 trat er sein Amt als
Oberpräsident an: „Sr. Exzellenz dem wirklichen Geheimen Rath
Oberpräsidenten Herrn v. Schön, Ritter mehrerer Orden. / Die gesammten
Künstler und Kunstfreunde dieser Hauptstadt wenden sich mit
nachfolgendem Gesuch an Ew. Exzellenz: Der Besitz des Danziger Bildes
für das Kunstleben der Hauptstadt und des ganzen Landes ist dadurch
beschränkt, wenn die Stadt Danzig denselben sich allein vorbehalten
will. In so fern das Landrecht und das Kirchenrecht dem Besitzrecht der
Stadt Danzig einen äußeren Gehalt der Form nach giebt, sind wir
angewiesen, Ew. Exzellenz Vermittlung bey der Gemeinde dieser Stadt in
Anspruch zu nehmen. / Die Bitte der gesammten Künstler und Kunstfreunde
ist demnach dahin gerichtet, daß Ew. Exzellenz es gütigst übernehmen
möchten, nachfolgenden Vergleich des Berliner Künstlervereins dem
Magistrat der Stadt Danzig und den Vorstehern und Predigern der
Pfarrkirche zur Prüfung und Annahme vorzulegen: / Die vereinigten
Künstler und Kunstfreunde wollen die gemeinschaftliche Obliegenheit über
sich nehmen, der Danziger Pfarrkirche für ihren Hauptaltar ein demselben
angemessenes Altarbild zu mahlen. Zu dem Bilde wird die Stadt Danzig die
Aufgabe geben. Das Bild wird durch eine allgemeine Concurrenz des
Künstlervereins bearbeitet. Unter den von Sachkennern geprüften Bildern
wählen Deputirte der Stadt Danzig dasjenige, das verdient ausgeführt zu
werden. / Dem Recht der Landesgesetze und dem Privatrecht der Kirche auf
das Besitzthum des Danziger Bildes stehen entgegen auf der anderen Seite
der Waage: Erstens das Recht, was das Vaterland hat an die Abtretung
eines Privat-Kunstwerkes, wenn es das allgemeine beste fordert. Zweitens
das Recht der Kunst selbst, wenn der Privatbesitz des einzelnen
Kunstwerkes die freie Benutzung hindert. Drittens wenn das Recht des
Besitzes, mit dem Blute des Volkes erkauft, jedem einzelnen ein gleiches
Recht giebt. / Ew. Exzellenz als Vaterlandsfreund und Kunstbeförderer
Antheil nehmend an den Forderungen der Zeit und das Ihnen durch Ihre
früheren Handlungen bewahrte Vertrauen giebt den vereinten Künstlern die
Versicherung, daß Sie mit Ueberzeugung und Liebe diese Angelegenheit
leiten werden. Von dem Gelingen dieser Unterhandlung hängt die Erfüllung
der Wünsche aller Künstler und Kunstfreunde ab, die an den Besitz dieses
Bildes die Hoffnung eines neuen Kunstlebens anschließen. Ew. Exzellenz
Bemühen wird das Vaterland und die Kunst dankbar anerkennen. / In
beiliegendem Sendschreiben an die Gemeinde der Stadt Danzig haben die
Künstler die Grundsätze aufgestellt, nach welchen der Vergleich
einzuleiten und abzuschließen ist. / Berlin, den [ohne Tagesangabe] July
1816. / Ew. Exzellenz / ergebene / Künstler und Kunstfreunde der Stadt
Berlin. / G. Schadow, erster
Vorsteher des Künstler Vereins. / L.
Catel, Schreiber. / F. G.
Weitsch, zweiter Vorsteher. / Helm, zweiter Schreiber. /
Mehden, Mitglied der Kgl. Akademie d. Künste. / A. Hirt, Mitglied des
Senats d. k. Kunstakademie. / F. W. Rosenstiel, Mitglied d. Senats d. k.
Kunstakademie. / F. W. Gubitz, Professor d. Kgl. Akademie d. Künste. /
C. Basslig, Hofrat u. Mitglied d. Künstlervereins.“ - Das erwähnte
Sendschreiben wurde vermutlich nicht abgeschickt. In einem zweiten
Schreiben an Schön vom 22. Juli 1816 erhöhten sie das Gebot: „Sr.
Exzellenz dem wirklichen Geheimen Rath Prädidenten Herrn v. Schön,
Ritter mehrerer Orden. / Die bevorstehende nahe Entführung des Bildes,
das Jüngste Gericht genannt, von Berlin und seine Zurückgabe an seinen
früheren Besitzer, die Gemeinde der Stadt Danzig, hat das unbedingte
Bedürfniß herbeygeführt, daß die vereinigten Künstler und Kunstfreunde
des Vaterlandes zusammentraten, mit der Gemeinde dieser Stadt in
Unterhandlung zu treten, dieses Kunst-Paladium dem allgemeinen
Kunstleben zu erhalten. Durch diese Versetzung könnte dasselbe in Etwas
gestöhrt werden. Zu diesem Zwekke haben die Künstler des Vereins und der
Academie sowie die Kunstfreunde den Entschluß gefaßt, der Gemeinde der
Stadt Danzig Vorschläge zu einem Vergleich zu machen, der die
gemeinsamen Rechte auf den Besitz dieses Bildes abwägend die fernere
Erhaltung des Danziger Bildes in den Mittelpunkt der vaterländischen
Kunst, in das National Museum der Hauptstadt, bewirke. / Ew. Exzellenz
als Verwalter des bürgerlichen Rechtes Danzigs bitten die Künstler und
Kunstfreunde eines Vergleichs Unterhandlung zwischen beyden einzuleiten
und zu vermitteln. / Zur Begründung dieses Vergleichs sey es den
Künstlern erlaubt: Erstens die Gründe aufzustellen, die sie bewogen
haben, die Erhaltung des Danziger Bildes in dem National Museo zu
wünschen, und zweytens den Ersatz für diese Erhaltung anzubiethen. /
Nachfolgendes sind die obigen Gründe: Dieses Bild, welches früher, ehe
das deutsche Volk sich selbst erkannte, für jeden einzelnen nur einen
sehr unbestimmten Werth hatte, erhält seinen jetzigen hohen Werth aus
der Erhebung der Zeit. Durch sie ist dieses Bild das für die Kunst
geworden, was die Heldenthaten des Volks für die Volksthümlichkeit sind.
Aus dieser Ansicht muß dieses Bild ein National Eigenthum werden, das in
dem National Museo aufgestellt vor den Augen des gesammten Volkes als
Musterbild deutsche Kunst neu belebe und Denkmahl deutschen Waffen
Ruhmes sey. / Von diesem Standpunkt aus hat das Danziger Bild ein
zwiefaches Besitz-Recht: Für die Danziger hat es das gesetzliche Recht
des früheren Besitzthums unter dem Schutz der bürgerlichen Gesetze, für
die Künstler Welt hat es das Recht der Menschheit, des Vaterlandes und
der Kunst. Die Menschheit fordert, den Privat-Besitz eines Kunstwerkes
ihr aufzuopfern, wenn an den allgemeinen Besitz ihr Fortschreiten in
Gegenwarth und Zukunft gebunden ist. Wenn das Vaterland den geraubten
Kunst-Schatz mit dem Bluthe aller seiner Kinder zurückführt, dann tritt
dasselbe in das Besitzrecht des Einzelnen ein. Wird dem Kunststudio
durch äußere Verhältnisse die Localität gestöhrt, dann bedingt die Kunst
eine Versetzung des Privat-Kunstwerkes in eine Örtlichkeit, die dem
Ganzen zugänglich unter dem Schutz der Künstler steht. / Die vereinten
Künstler des Vaterlandes bitten die Gemeinde Danzig, obige Gründe wohl
prüfend die baldige Entscheidung ihnen zukommen zu lassen. Deutschland
und die Künstler Welt erwartet mit Begirde [!] dieses Urtheil, das den
Besitz des Kunst Palladiums dem Vaterlande auf seinen wahren Ort der
Kunstanschauung sichern soll. / Für diese schöne und gute Aufopferung um
das Vaterland und die Kunst wollen die Künstler und Kunstfreunde
nachfolgendes erstatten: Erstens, das unbedingte Eigenthum bleibt auf
ewige Zeiten den Danziger Bürgern an ihr Bild. Sie geben es mit
vollständigem Rechte der Zurücknahme dem Künstler Verein, der Nation zur
Aufstellung und Beschützung in der Hauptstadt dasselbe als Darlehn. /
Zweytens, den Künstlern liegt der Schutz und die Verwahrung des Bildes
ob. / Drittens, Danzigs Kunst Stolz und Kunst Zirde [!] war dieses Bild
früher und ist es noch mehr geworden, da die Zeit es geendert [!] hat.
Es muß ihm Ersatz werden. Ein anders Altar Blatt sey von den Künstlern
ihm gegeben. Kunst kann nur mit Kunst entschädigt werden. Der Werth des
Danziger Bildes muß von den gesamten Künstlern bestimmt seyn, um die
Ausgleichung des Kunstwertes festzustellen und Überschätzung zu
vermeiden. Wenn dieses Bild ein Original gewesen, kann eine gute Copie
von einem ihm gleichen Meister Stükke der Kunst ihm entgegen gestellt
werden. Denn dieses Bild ist nicht ein Werk von Danzigs Künstlern.
Deutschen unbekannten Ursprungs kam es zufällig ein Geschenk der
Vorsehung in Danzigs Mauern. Die Madonna Raphaels in Dresden in einer
guten Copie könnte das vollkommenste Äquivalent dafür sein. / Viertens
würde die Aufstellung dieses Bildes in Danzigs Kirche auf der alten
Stelle seines Vorbildes dadurch reichlichen Ersatz geben, daß es der
Representant des Ersteren mit diesem zugleich in die Ewigkeit übergeht.
/ Der Gemeinde würde für den realen Verlust des Bildes ein Stipendium
für 3 Künstler-Schüler der Stadt bey der Academie zur Entschädigung
dienen. / Die vereinten Künstler und Kunstfreunde übergeben diese
Angelegenheit in die Hände eines Mannes, von dem sie das vollkommene
Vertrauen haben, daß er den Standpunkt des deutschen Kunstbestrebens für
die Bildung des Volksthümlichen erfaßt, mit aller Wärme und Eifer
betreiben, welche die Hoffnung des gesamten Künstler Vereins ist. / In
der steten Überzeugung, daß Ew. Exzellenz Ihr Bemühen gelingen wird, muß
Ihnen der ewige Dank des Vaterlandes, der Kunst werden und auch
derjenige der hier unterschriebenen Künstler und Kunstfreunde. / Berlin,
den 22. July 1816. / Ew. Exzellenz ergebene / Im Nahmen der Künstler und
Kunstfreunde / die Beamten des Berlinischen Künstler-Vereins. /
G. Schadow, Director der
königlichen Academie der Künste u. Erster Vorsteher des Künstler Vereins
in Berlin. / F. G. Weitsch,
Rektor der königlichen Academie und Hofmaler Sr. Majestät. / L. Catel, Schreiber des Künstler
Vereins, Baumeister und academischer Künstler. / Helm, zweiter
Schreiber, Prediger an der St. Petri-Kirche. / Schumann, Professor bei der königl.
Academie der Künste und Mitglied des academischen Senats.“ (Beide
Schreiben zitiert nach: Paul Simson: Die Rückkehr des „Jüngsten
Gerichts“ nach Danzig. Danzig 1916, S. S. 9-12; dort auch ausführlicher
zu dieser Thematik). - Hirts vorliegendes Schreiben, der das Bild für
das zu gründende Berliner Kunstmuseum in der Stadt behalten wollte,
ergänzt und verstärkt die beiden vorigen.
[Schließen]hier verbleibe, und eine Zierde der Nationalkunstanstalt werde, und eine Zierde der Nationalkunstanstalt werde, welche der
König für die Hauptstadt des Reiches anordnet; so kann
ich doch nicht umhin, auch von meiner Seite bey Ew. Excellenz hierwegen
einzukommen, in der Überzeugung, daß Sie meinem Urtheile in solchen
Angelegenheiten einiges zutrauen, und daß ich ganz ohne Nebenabsicht dabey bin,
mich einzig für die wahre Aufnahme der Kunst in unsern Staaten intereßirend.
Über die Vortrefflichkeit des Bildes ist so viel gesagt, daß es hierüber keiner fernern Worte bedarf. Aber bey allem dem muß gesagt und wiederholt werden, daß diese Vortrefflichkeit nur relativ ist, das heißt: das Gemälde ist an und für sich kein Musterbild zur Nachahmung, und es zeiget, als Fehler des Zeitalters und des Landes, worin es gemacht wurde, noch so viele schwache Partien, selbst in wesentlichen Theilen, wie in der Zeichnung und vorzüglich im Nakten, daß es für Studirende, wenn sie nicht auf fehlerhafte Ansichten und Abwege gerathen sollen, nur in Verbindung mit den Gemälden anderer großer | 2 Meister wahrhaft nüzen kann. Es ist ein Gemälde mehr zuinnerhalb der Zeilem Vergleichen mit andern Werken, als zum Nachahmen. - Isolirt, wie ehedem in Danzig, kann das Bild Niemanden wahrhaft erfreuen; nur durch das Vergleichen hebt sich sein wahrer Werth hervor. Ich zweifle zwar nicht, daß in Danzig einzelne Kenner seyn werden, die das Gute darin auch so herausfinden würden; aber im ganzen bliebe es dort ein todter Kunstschaz; und ich habe die Überzeugung, daß kein Kenner in Danzig ist, der nicht eben so, wie ich, urtheilt, und wünschen muß, daß das Gemälde, um seinen wahren Kunstwerth zu zeigen, in einer großen Sammlung aufgestellt werde. Dies ist der Gesichtspunkt, aus dem das Bild angesehen werden muß, und jeder andere ist eine ist wahre Versündigung gegen den ächten Kunstgeist.
Indeßen ist das Eigenthumsrecht, wie billig, für Danzig anerkannt. Der wahre Zweck für das Gemälde könnte also
nur erreicht werden: entweder daß die Stadt aus eigner Erwägung der neuen großen
Nationalkunstanstalt ein
Geschenk damit machte, ein Akt, der vielleicht einer so ansehnlichen Stadt, wie
Danzig, hauptsächlich würdig
wäre, und der sowohl beym Könige, als
bey der ganzen Nation den vortrefflichsten Eindruck machen würde. oder aber,
wenn dies die Umstände nicht erlaubten, daß hiefür sich eine paßende
Entschädigung finden ließe. Diese ist, wie ich weiß, einerseits von
Kunstfreunden angeboten worden, und
gewiß ist der gute Sinn derselben gegen die Stadt Danzig darin nicht zu verkennen. Indeßen wäre es möglich, daß
diesen Vorschlägen besondere Privatrechte entgegen stünden, und die angebotene
Entschädigung
| 3 nicht diejenigen träfe, welche darauf den nächsten
Anspruch hätten: ich verstehe darunter: Die Danziger Marienkirche. - Die Prediger der
Marienkirche hatten am 28. Mai 1816 eine Bittschrift an den König
gerichtet "mit dem Hinweis auf das Recht der Kirche an das Bild und den
Anruf an seine Gerechtigkeit". Der König sagte daraufhin bereits am 8.
Juni die Rückgabe zu: "Ich habe bereits vor dem Eingang Ihrer
Vorstellung vom 28ten v. M. beschlossen, der Oberpfarr-Kirche zu St.
Marien in Danzig das ihr gehörige Gemählde des jüngsten Gerichts
zurückgeben zu lassen, und habe dem gemäß das Ministerium des Innern
beauftragt, das Weitere dieserhalb anzuordnen" (zitiert nach: Paul
Simson, a.a.O., S. 7).
[Schließen]die Kirche selbst, und die dazu gehörige Gemeinde. Aber auch hiefür würde eine
vermittlung zu treffen seyn. - Sollte man von dem Anerbieten der Kunstfreunde abstrahiren wollen, und einen
Geldersaz vorziehen; so habe ich Kenntniß, daß, wenn dies mit eininnerhalb der Zeileer jährlichen Rente zu machen wäre, es von Seite
des Königes selbst gerne geschehen
würde. Diese Rente würde dem Kapitalwerthe des Bildes (nach wahrer Schäzung)
entsprechen; und so könnte diese jährliche Rente zum besten der Kirche, der
Geistlichkeit, oder für die Schule der Gemeinde (kurz für das, was am meisten
Noth thäte und beliebt würde) verwendet werden. - Nur an eine Kapitalauslage
selbst ist in jezigen Zeitumständen von Seite des Königes nicht zu denken.
Indem ich nun meine Ansichten und Anträge zutrauungsvoll in die Hände Ew. Excellenz niederlege, muß ich noch einen Umstand bemerklich machen: der, wenn das Bild weiter transportirt werden sollte, von höchster Wichtigkeit ist. Dasselbe hat schon früher in Danzig durch einen Stümper, der es reinigen wollte, in einigen Theilen sehr gelitten, und durch den Transport nach und von Paris droht noch ein bedeutenderer Schaden. Die Tafeln, worauf es gemalt, haben die Fugen geöffnet, und da das Holz mit einem Gypsgrund überzogen ist, so bröckelt dieser durch die Fugenöffnung des Holzes vom Grunde ab. So Dergestalt kann ein neuer In lateinischer Schrifttransport dem Gemälde sehr gefährlich werden. Leider hat man in der neuesten Zeit mehrere Beyspiele, wo die schönsten Gemälde auf diese Weise, wie ich dies bestimmt von einem großen Bilde Raphaels weiß, gänzlich verdorben wurden. | 4
Ich bin so frey, Darunter möglicherweise Hirts 24-seitige Schrift
"Ueber die diesjährige Kunstausstellung auf der Königl. Akademie"
(Berlin 1815), in der auch das Danziger Bild erwähnt ist.
[Schließen]zwey kleine Schriften,
die mit meiner Petition zunächst in Verbindung über der Zeilestehen, hier beyzulegen, und Ew. Excellenz gehorsamst zu bitten, mein
Schreiben und die beiden Büchlein mit dem Wohlwollen aufzunehmen, das ich vordem
persönlich von Ihnen zu empfangen die Ehre hatte, indem ich mit der
ausgezeichnetesten Hochachtung verbleibe
Ew. Excellenz
ganz
gehorsamster
Berlin den 29 Jul. 1816.