Kund und zu wißen sei hiemit, daß unter heutigem Dato zwischen Endesunterschriebenen, nemlich
1) dem Herrn Hofrath In lateinischer SchriftHirt einerseits, und
2) dem Buchdrucker Herrn In lateinischer SchriftJ. F. Weiss andrerseits
folgende Uebereinkunft getroffen.

1.) Der Herr Hofrath Hirt, als Autor, überläßt seine Schriften über den Tempel der In lateinischer SchriftDiana zu In lateinischer SchriftEphesus und den Tempel In lateinischer SchriftSalomons mit allen dazu verfertigten Zeichnungen an den Buchdrucker Herrn In lateinischer SchriftJ. F. Weiss.

2.) Der Buchdrucker Herr In lateinischer SchriftJ. F. Weiss bezahlt am Tage der Unterzeichnung dieses In lateinischer SchriftContracts den Preis benannter Zeichnungen mit Einhundert Reichsthaler klingend preuß: Courant an den Herrn Hofrath In lateinischer SchriftHirt, und macht sich derselbe

3.) verbindlich, beide obbenannte Schriften selbst, dem Herrn Hofrath In lateinischer SchriftHirt mit einer gleichen Summe von Einhundert Reichsthaler klingend preußisch Courant zu In lateinischer Schrifthonoriren, und diese Einhundert Reichsthaler mit dem Druck des letzten Bogens obbenannter Schriften, welcher spätestens Zur Leipziger Ostermesse.
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zu Ostern
Eintausend Achthundert und Neun beendigt seyn muß, baar zu bezahlen.

4.) Verspricht der Verleger, Herr In lateinischer SchriftJ. F. Weiss, dem Verfaßer besagter Schriften, Herrn Hofrath In lateinischer SchriftHirt, Zwölf Exemplare erwähnter Schrift auf Velin Papier sauber abgedruckt, unentgeldlich zu überliefern.

Dagegen macht sich

5.) Der Herr Verfaßer anheischig, die zweite und dritte In lateinischer SchriftCorrectur benannter Schriften, so wie die Aufsicht über den richtigen Stich der dazu gehörigen Zeichnungen selbst zu übernehmen, und haben

6.) beiderseits In lateinischer SchriftContrahenten nach reiflicher Ueberlegung | 2 und nochmaliger Versprechung, beiderseitig hierin erwähnte Verbindlichkeiten genau zu erfüllen, zu mehrerer Bekräftigung diesen In lateinischer SchriftContract zur Besitznahme jedes Theils in In lateinischer Schriftduplo ausgefertigt, und sodann eigenhändig unterschrieben.

So geschehen Berlin, den vierzehnten September
Eintausend Achthundert und Acht.

[gez.] Der Hofrath Hirt

Ich bescheinige hiemit, daß der obige Kontrakt von Herrn Buchdrucker J. F. Weiß ganz erfüllt über der Zeileworden, und ich die stipulirte Summe des Honorars richtig erhalten habe. Berlin den 13 ten April 1809.
Der Hofrath Hirt.