Vgl. den Verlagsvertrag mit Reimer über Hirts
"Die Baukunst nach den Grundsätzen
der Alten" vom 30. April 1808.
[Schließen]So lange es angieng zu warten, habe ich gewartet. Aber ferner geht es nicht. Als ich die lezte Frist stillschweigend
bewilligte, geschah es, weil ich desto sicherer zählte, die Summe mit Mitte
October zu erhalten. Ich bedarf iezt höchstens binnen acht Tagen vierzig
Fred'd'or (denn auch ich habe Verpflichtungen, denen ich nicht länger ausweichen
kann) und dann bauche ich eben so nothwendig wieder deren dreyßig bis Ende
December. Mit dem übrigen könnte ich dann bis Ostern nachsehen. Diese
Bedingungen, da sie für meine Umstände unerläßlich sind, kann ich auch nicht
umhin Ihnen zu machen. Ich erkenne übrigens die mißlichen Verhältniße der Zeit,
und aus dem Vergangenen sehen Sie hinreichend, daß ich weit entfernt über der Zeilebin einen Handelsmann zu drücken. Indeßen sezet
die eigene Nothwendigkeit auch der Nachsicht Gränzen, und im Falle die obigen
angegebenen Bedingungen nicht erfüllt würden, würde ich mich ungern gedrungen
sehen, andere Mittel zu gebrauchen. Persönlich richterliche Hülfe zu fordern ist
zwar nicht meine Sache, aber ich würde müßen
| 2 den Vorschlag eingehen,
die ganze Schuld zu verkaufen, und dann würde ich weiter nicht mildern können,
wenn der neue Kreditor nach gesezlicher Strenge voranschritte. Ich bitte Sie
daher, mein werthester Herr Xxxxxxx, aufs ergebenste
und ernstlichste, obige Bedingungen in Erfüllung zu bringen, denn es würde für
mich immer hart seyn, wenn ich gegen einen Mann, den ich sonst schäze,
unangenehme Schritte thun müßte. Ich erwarte Ihre Antwort und bin
Ihr
ergebenster
Berlin den 1ten Nov. 1809.