Die Unterzeichneten haben sich über den Druck und Verlag einer Handschrift unter
dem Titel:
Die Gebäude bei den Griechen und
Römern
unter folgenden Bedingungen vereinigt.
1. Das für das genannte Werk stipulirte Honorar ist bei Ueberlieferung der Handschrift dem Herrn Verfasser sogleich baar vom Verleger entrichtet worden, und wird über den Empfang desselben hiemit zugleich quittirt.
2. Die Handschrift enthält 182 halb gebrochene Bogen, und 18 Erläuterungstafeln begleiten dieselbe.
3. Die lithographirten Blätter kommen nicht eher zum Abdruck als nach erhaltener Genehmigung des Herrn Verfassers, so wie derselbe auch von jedem Bogen gleich nach Vollendung des Drucks demselben ein Aushänge Exemplar geliefert wird.
4. Der Herr Verfasser liefert unaufgehalten das Manuscript und die nöthigen Zeichnungen, wie solches die fortschreitende Beendigung des Werks erfordert. Sollte dagegen der Druck durch Schuld des Verlegers Verzögerung finden, oder auch die Tafeln durch dessen Verschulden nicht im Verlaufe von 15 Monaten, vom heutigen Tage an gerechnet, vollendet seyn, so unterwirft sich dieser einer Conventionalstrafe von zwei Friedrichsd'ors für jeden Monat des Verzugs, welche nach Verfügung des Herrn Verfassers an die städtische Armenkasse zu zahlen sind.
5. An Freiexemplaren erhält der Herr Verfasser Fünf und Zwanzig einschließlich
des eben erwähnten Aushängeexemplars, unter diesen Sechs auf Ein besonders wertvolles, dem Pergament optisch
ähnliches Papier mit sehr gleichmäßiger Oberfläche. In Berlin warb
beispielsweise 1824 das Unternehmen von Carl Martin Jonas mit Sitz am
Molkenmarkt für diese Papiersorte.
[Schließen]Velinpapier
Zur Bestättigung obiger Vergleichspunkte ist diese Uebereinkunft von beiden Theilen bestättigend unterschrieben
Berlin am 2 ten Januar / 1827 A. Hirt. G Reimer