Al Signore Odoardo / Gerhard, professore / di Berlino - / Roma / caffé greco / in Strada Condotti. / Mit Siegel, Postvermerken und zwei Poststempeln ("BERLIN / 10 / 3"; "20 MARZO")

Berlin den 7 ten März 1829.

Mein verehrtester Herr Professor!

Ich freue mich jedes Briefes, den ich von Ihnen erhalte, und also auch Brief erschlossen: [Von Gerhard, 24.01.1829].
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des leztern vom 24 ten Januar
, worin Sie mir den definitiven Das "Instituto di correspondenza Archeologica" wurde am 21. April 1829 in Rom gegründet; gleichzeitig erschienen die "Annali dell'Instituto di Corrispondenza Archeologica".
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Abschluß des gelehrten Unternehmens
kund thun. Ich werde mich freuen, wenn Das Institut stand unter Protektion des preußischen Kronprinzen.
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unter so guten Auspicien
das Unternehmen wirklich in's Leben tritt und die ersten Früchten [!] davon sehen werde. Ich habe das Ganze ausführlich mit Boeckh besprochen. Auch er ist für das Unternehmen, und wir beiden werden gern halbjährig unsern Beytrag zahlen; nur wißen wir noch nicht: wie und an wen. Auch ist Boeckh wie ich bereit, wo es erforderlich ist, gelehrte Beyträge zu steuern, wir wißen nur nicht: welche art von Beyträgen wir liefern sollen, und wie solche an Sie zu adressiren seyn werden. Denn Briefweise auf der Post möchte die Spedition zu kostbar werden. - Vgl. An Gerhard, 07.11.1827; An Gerhard, 08.12.1827.
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Meine Aufsäze , die ich Ihnen noch nach München sandte
, bleiben ganz zu Ihrer Disposition. Doch wenn Sie dieselben zur Zeit noch nicht nach Rom hätten kommen laßen; würde ich Ihnen vorschlagen, zu veranlaßen, daß dieselben mir von München hieher zurückgesandt würden. In diesem Falle würde ich diese Aufsätze selbst in das italienische übertragen und möglichst dem neuen Zweck anzupaßen suchen.

Ehrenvoll ist es, Unter dem Präsidenten Duc de Blacas fungierten Bunsen als Sekretär des archäologischen Instituts, Gerhard und Panofka als Vizesekretäre und Welcker sowie Otfried Müller als Sekretäre der deutschen Sektion.
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daß Deutsche in Rom an der Spitze des Unternehmens stehen
; und ich wünsche nur, daß die fremde Colonie die Einheimischen immer mehr an sich ziehen möge; denn die Composition ist etwas gefährlich. Ich finde In den "Annali dell'Instituto di Corrispondenza Archeologica per l'anno 1829, Roma 1829" sind "Associati", "Membri ordinarj", "Membri onorarj" und "Soci corrispondenti" aufgeführt. Stefano Piale ist nicht genannt.
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unter den beygedruckten Socj onorarii
| 2 einen Mann nicht, den ich für einen der solidesten Köpfe in Rom halte, nämlich den Mahler Stefano Piale . Ich kenne ihn nicht persönlich, sondern nur aus einigen seiner Von Stefano Piale waren u.a. erschienen: "Del Tempio volgarmente detto di Vesta, gia d'Ercole Vincitore, nel foro Boario" (Roma 1817); "Vedute antiche e moderne le piú interessanti della città di Roma" (Roma, o.J.); "Accurata e succinta descrizione topografica delle antichità di Roma, dell'abate Ridolfino Venuti. Edizione 3a, che contiente oltre le nuove scoperte ed aggiunte, altre interessanti note ed illustrazioni di Stefano Piale" (Roma 1824); "La Ville de Rome, ou description de cette superbe ville et de ses environs" (2 vol., Rome 1826
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Aufsätze über topographische Gegenstände
. Selbst in dem, wo er im Irrthum ist, hat er sich bey mir durch richtige Folgerungsweise in Achtung gesezt. Kennen Sie ihn vielleicht näher? - Den Kronprinzen habe ich nur einmal Der Kronprinz Friedrich Wilhelm (IV.) war von seiner 13-wöchigen Italienreise, auf der er sich u.a. in Rom und Neapel aufgehalten hatte, kurz vor Weihnachten 1828 zurückgekehrt. Am 23. Dezember traf der Kronprinz zusammen mit seiner Gemahlin, die sich bei ihren Verwandten in Tegernsee aufgehalten hatte, in Potsdam ein. - Gerhard hatte den Kronprinzen von Rom nach Neapel und zu den dortigen archäologischen Stätten begleitet. Zur ersten Italienreise des Kronprinzen vgl. auch: Friedrich Wilhelm IV. von Preussen: Briefe aus Italien 1828. Hrsg. und kommentiert von Peter Betthausen. München, Berlin 2001.
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seit seiner Rückkunft
gesehen. Ich befinde mich diesen Winter immer unpäßlich, und muß die Stube hüten. Ich habe daher auch keine Gelegenheit gehabt, mit andern über Ihr Unternehmen zu sprechen, außer mit Boeckh , der mich zuweilen besucht. Selbst von der Kollerschen Sammlung habe ich noch nichts gesehen, so sehr Levezow mich auch dazu auffordert. Aber vor dem Frühjahr habe ich keine Hoffnung hiezu. - Für die Jahrbücher wißenschaftlicher Kritik recensire ich dann und wann; Hirt [Bespr.]: 1) Neapels antike Bildwerke von Ed[uard] Gerhard und Th[eodor] Panofka. Erster Theil. 470 S. und 2. Taf. Stuttgart und Tübingen, bei Cotta. 1828. 2) Antike Bildwerke, zum Erstenmal bekannt gemacht von Ed[uard] Gerhard, Der ersten Centurie erstes und zweites Heft. Stuttgart und Tübingen, Bei Cotta. 1827. Groß Fol. In: Jahrbücher für wissenschaftliche Kritik. Herausgegeben von der Societät für wissenschaftliche Kritik zu Berlin. Jg. 1829 Bd. 1 (= Jan. - Juni). Stuttgart, Tübingen: Cotta, 1829, Sp. 654-663 (= Mai, Nr. 81-82, 83-84). - Darin kritisiert Hirt, dass Gerhard bei seiner Beschreibung des Museums von Neapel die gesetzlose Anordnung der Objekte im Museum übernommen habe. "Aber wird irgend eine Veränderung in der Aufstellung vorgenommen (was um so öfter vorfällt, je weniger man sich um ein System bekümmert), so wird das Verzeichniss unnütz, und durch die Local- und Zahlveränderung verwirrend. [...] Der Rec. ist daher der Ueberzeugung, dass, so verworren auch die Aufstellung der Monumente in einem Museum ist (was leider fast allgemein vorkommt), der Beschreiber doch immer nur die systematische Ordnung in mythischer und historischer Rücksicht zu befolgen habe. Diese gibt allein die fruchtbaren Gesichtspunkte sowohl für das Studium der Archäologie als für das der Kunst" (Sp. 655). "Solche Bemerkungen sollen aber kein Vorwurf gegen den Verf. seyn. Der kenntnissreiche und erfahrne Forscher zeigt sich überall in dem Verzeichnisse, und wünschenswerth wäre es, dass man von vielen Sammlungen so wissenschaftliche und vollständige Verzeichnungen hätte, wie das vor uns Liegende des reichen königlichen Museums in Neapel" (Sp. 656). Und über das zweite Werk: "Wer möchte nicht der Thätigkeit und dem Muth eines einzelnen Mannes Gerechtigkeit wiederfahren lassen, der auf Einmal eine so grosse Anzahl unedirter Monumente ans Licht stellt und von dessen archäologischen Kenntnissen zu erwarten steht, dass die Erläuterungen dem Unternehmen vollkommen zusagen werden" (Sp. 660). "Wir wünschen dem schönen und dem umfassendsten Beginnen seiner Art, was je ein Einzelner unternahm, einen von Seite des Verlegers raschen Fortgang, und dem Verfasser einen seinen Talenten angemessenen Wirkungskreis in seinem Vaterlande" (Sp. 662f.).
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und so ist die Reihe auch an Neapels Museum, und an die beiden ersten Hefte Ihrer unedirten Denkmäler gekommen
Lesen Sie die Zeitschrift in Rom, so wäre ich neugierig zu erfahren: wie Sie damit zufrieden sind? - Auch sind Hirt: [Bespr.] Monuments inédits d'antiquité figurée grecque étrusque et romaine; recueillis pendant un voyage en Italie et Sicile dans les années 1826 et 1827; par Raoul-Rochette, membre de l'Institut de France. Deux volumes en folio, avec 200 planches. I. et II. livraisons. Paris. 1828. In: Jahrbücher für wissenschaftliche Kritik. Herausgegeben von der Societät für wissenschaftliche Kritik zu Berlin. Jg. 1829 Bd. 2 (= Juli - Dez.). Stuttgart, Tübingen: Cotta, 1829, Sp. 635-640 (= Mai, Nr. 79-80). - Hirt kritisiert darin mehrere seiner Meinung nach falsche Zuschreibungen zum Mythos der Thetis und zum Mythos des Achilles.
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die beiden ersten Hefte von Raoul Rochette von mir recensirt
, der etwas schlimmer, als Sie, wegkomt. -

Vgl. An Gerhard, 07.11.1827.
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Über die Cornetonischen Dinge und über Dorow
muß ich viel hören, aber alles auf eine so unbestimmte und wunderliche Weise, daß ich darüber auch nicht das geringste Urtheil faßen kann. Ist nur der Mann ein Charletan, oder gehören die | 3 Dinge selbst unter die Charletanerien? - Weiß man in Rom etwas Sicheres darüber? Sind die Dinge ächt? und wirklich in Corneto , und unter welchen Umständen gefunden? - Wer sind die Auffinder? u. wer hat die Lokalitäten untersucht? - Sind es keine nachgemachten Sachen, oder von anderswo durch Betrüger dahin gebracht, und bloß als cornetonisch verkauft? - Ich gäbe viel darum, etwas von diesen Sachen zu sehen. Ich glaube, daß Ihr Unternehmen vor allem andern alles aufbieten müßte, um die Mysterien genau aufzuklären, und in loco bey den Menschen, welche solche Dinge wollen gefunden haben, zu verifiziren. Dies erwartet man mit Zuversicht von dem Verein Im ersten Heft der "Annali dell'Instituto di Corrispondenza Archeologica" werden "Scavi Etruschi" besprochen: "a. Rapporto del signor Carlo Avvolta intorno le tombe di Tarquinia" (S. 91-101); "b. Rapporto del consiglier Kestner incaricato dis. M. rè di Annovera presso la S. Sede intorno le pitture antiche di Tarquinia scoperte nel 1827, con un cenno di quelle scoperte in Chiusi" (S. 101-120); "c. Rapporto del signor Melchiade Fossati intorno le tombe di Tarquinia e di Vulcia" (S. 120-131); weiterhin im "Bullettino degli annali" N. I, S. 1-18 von Eduard Gerhard "Scavi Etruschi". In allen Beiträgen findet Dorow Erwähnung. - In der "Allgemeinen preußischen Staatszeitung", Nr. 57, 1829, berichtet Gerhard über die Ausgrabungen von Tarquinii und Vulci und die Rolle, die Dorow dabei zukam: "Rom, im Februar. Wenig Gegenden des classischen Bodens haben in kurzer Zeit so viel anziehende Denkmäler des kunstbildenden Alterthums an den Tag gefördert, als anderthalb Tagereisen von Rom am Meeresufer, die Gebiete der Etruskischen Städte Tarquinii und Vulci. / Ausgedehnte Wandmalereien dreier Gräber der erstgenannten Stadt gaben im Sommer 1827 die Losung einer Reihe folgender Entdeckungen. Zwei derselben waren von einem Privatmanne der Stadt Corneto bereits gedeckt, als zwei Römische Kunstfreunde der Estnische Baron v. Stackelberg und der Hanöversche Geschäftsträger, Legationsrath Kestner, durch eine Reise nach Corneto Aufforderung zur Würdigung und Erhaltung jener herrlichen Reste des Alterthums fanden. Beide aufgedeckte Gräber zeigten ringsum einen Fries figurenreicher Malereien, auffallend durch die vielfachen in ihnen erhaltenen Vorstellungen antiker Sitte, Etruskischer Kämpfe, Spiele, Mahlzeiten u.s.w., aber noch anziehender durch den bewunderungswürdigen Kunstwerth, den sie in einer bis dahin fast ungekannten Kunstgattung im Gebiet Etruskischer Malerei offenlegten. [...] Andere bedeutende Entdeckungen antiker Gegenstände schlossen sich jenen früheren bald an. Ueber wichtige Sammlungen bemalter Vasen und merkwürdigen Erzgeräths, welche sich theils im Besitz der Stadt Corneto, theils ebendaselbst in Privatbesitz befanden, kam durch die Herren Kestner und Stackelberg gleichzeitig Kunde an Römische Kunstliebhaber, unter denen sich damals der Preußische Hofrath Dorow befand. Mit [amt?]licher Benutzung der erhaltenen Nachweisungen legte derselbe nicht bloß den Grund zu einer eignen reichhaltigen Antikensammlung, sondern veranlaßte auch [...] neue und sehr ergiebige Nachsuchungen. Mit besonderem Glück wurden solche im Frühjahr 1828 auf Grundstücken der alten Stadt Vulci ohnweit Canino versucht; heimliche Ausgrabungen eines seitdem geflüchteten Verwalters des Prinzen von Canino brachten dort eine in der Umgegend Roms früher ungeahnte Masse von Vasen-Malereien, in Art der großgriechischen, ans Licht und fielen dem vorerwähnten bereits als Antikenkäufer bekannt gewordenen Hofrath Dorow anheim. Ohne auf eigene Ausgrabungen oder gelehrte Nachsuchungen auf den Ruhm eines Kunstbeförderers oder Alterthumsforschers Anspruch machen zu wollen, hat Herr Dorow sonach das unbestreitbare Verdienst, durch den Ruf seiner Ankäufe wichtige Nachgrabungen veranlaßt, und durch eine betriebsame Benutzung der mancherlei Kanäle des Römischen Kunsthandels eine fortwährend höchst ausgezeichnete Vasen-Sammlung geschaffen zu haben. Fortgesetzte Nachgrabungen des Prinzen von Canino, der Herren Candellori, Campanari und Feoli sind seitdem gefolgt und haben nun seit Jahresfrist, einer unsicheren Schätzung zufolge, an 800 jener großgriechischen Vasen-Gemälde zu Tage gefördert, die man früher dem [?] Etruriens völlig absprach. Keine dieser Sammlungen ist jedoch bis jetzt mit ausgezeichneten Stücken [...] in gleichem Grade ausgestattet wie die ersterwähnte dieser Sammlungen, deren unbeschränkter Besitz nach angemessener Befriedigung der von Lucian Bonaparte über Unregelmäßigkeit ihres Ankaufs geführten Beschwerden fortwährend dem Hofrath Dorow verbleibt [...]". - Da Dorow gegen diesen Artikel Beschwerde erhob, sah Gerhard sich veranlasst, sich in Nr. 170 der "Allgemeinen preußischen Staatszeitung" 1829 zu verteidigen und die Sachlage im Detail nachzuweisen. Darin schreibt er u.a.: "Ein in Nr. 57. der diesjährigen Staats-Zeitung eingerückter gedrängter Bericht über die wichtigsten Ergebnisse neuester Etruskischer Ausgrabungen hat einerseits eine so günstige Aufnahme gefunden, andererseits so laute und ernstliche Beschwerden erregt, daß der Verfasser jenes Artikels sich zu fortgesetzten Nachrichten über jene, noch keinesweges abgeschlossenen Entdeckungen, vorher aber zur Beseitigung jener, in der Staats-Zeitung selbst aufgenommenen Beschwerden veranlaßt sieht. Herr Hofrath Dorow, der während eines mehrmonatlichen Aufenthalts zu Rom Mittel und Gelegenheit zum Erwerb einer vorzüglichen Vasen-Sammlung fand, und theils wegen dieses Erwerbs, theils wegen des Einflusses, den derselbe auf den Verfolg der Etruskischen Ausgrabungen hatte, in einem Bericht über diese Ausgrabungen zugleich mit den Anlässen und den Folgen seiner Ankäufe genannt werden mußte, glaubt in dieser Erwähnung sich über grobe Irrungen des Berichterstatters beklagen zu dürfen, und schützt sich in Nr. 24 der Staats-Zeitung hauptsächlich gegen die, seinen rechtlichen Besitz keinesweges beeinträchtigende Erwähnung der heimlichen Ausgrabungen auf Grundstücken des Prinzen von Canino, die jeder Römische Zeitgenosse als die wesentliche Veranlassung, sowohl der Dorowschen Ankäufe, als auch der später erfolgten Nachgrabungen kennt. / Um nun in der, durch Herrn Dorow's Beschuldigungen unvermeidlich gewordenen Rechtfetigung unsers Artikels, wenigstens nicht mit lästigem Raisonnement die Geduld der Leser zu ermüden, halten wir es für das Zweckmäßigste, durch vollständige Mittheilung eines, von Herrn Dorow stellenweise und entstellt gegen unseren Artikel angewandten Actenstücks einestheils die frühere beiläufige Notiz über Anlaß und Hindernisse von Herrn Dorow's Ankäufen zu ergänzen, anderentheils dem Leser selbst ein genügendes Urtheil über die, von Herrn Dorow angeregte Sache zu verschaffen. Daß jenes Actenstück so gut in des Berichterstatters, als in Herrn Dorow's Händen ist, wird Herrn Dorow nicht befremden, da er selbst gegen unsere Darstellung die Oeffentlichkeit desselben mit dem Bemerken anruft, besagtes Actenstück, ein Päpstliches Rescript (nämlich des Cardinal Camerlengo), sey auf Monte Citorio (nämlich im dortigen Gerichtshofe) am 4. Juli 1828 öffentlich verlesen worden. Die Bestimmung des Actenstücks, welches die Entscheidung wegen Lucian Buonaparte's Beschwerden über Herrn Dorow's Ankäufe enthält, hat Herr Dorow allerdings nicht angeführt, so wenig als die Stellung und Folge der von ihm daraus angerufenen Bruchstücke, die wir nun, alles Uebrige durch Klammern bezeichnend, in der folgenden genauen Uebersetzung ihrem ursprünglichen Zusammenhang wiedergeben. / ["In Sachen unerlaubter Ausgrabungen und gesetzwidriger Veruntreuung antiker Gegenstände auf dem Gebiet von Canino gegen Giov. Fr. Zolla, Michele Marsagni und Eusebio Merighi: Auf Einsicht des eingelegten Consenses, der von Seiten des Prinzen von Canino beigebracht ist, zur Beschwichtigung (tacitazione) jedes rechtlichen Anspruchs auf die antiken Gegenstände, wovon es sich in vorliegender Bittschrift handelt, und die zum Theil ohne Erlaubniß des Prinzen auf irgend eine Art in seinem Gebiet ausgegraben seyen;] auf Einsicht der dargelegten bona fides des Bittstellers, [Acquirenten dieser und anderer Gegenstände, um von den Strafen befreit zu werden, welche der Fiscus gegen ihn geltend machen will;] auf Einsicht, daß für eine Menge antiker Gegenstände, von gleicher Art oder gleichem Werth mit den in Rede stehenden, gar kein Anspruch des Fiskus gegen ihn statt finden kann, da dieselben von Ausgrabungen herrühren, welche von der Regierung erlaubt waren, und da sie verkauft wurden mit Erlaubniß derselben Regierung; [auf Einsicht, daß der Bittsteller selbst um die Lossprechung der Haupt-Inquisiten Michele Marsagni und Giov. Zolla gebeten (coll' aver implorato la liberazione degli inquisiti principali) und in Folge des obenerwähnten erlangten Consenses und ähnlicher gleichfalls beigefügter Bittschriften an Se. Heiligkeit, dargethan, daß er mit Beistand jener Personen die Entschädigungs-Forderungen des Prinzen beschwichtigt habe und mit ihnen in vollkommenem Einverständniß (perfetta relazione ed armonia) für die gegenwärtige Untersuchung sey] geruhen wir aus Gnaden zu bewilligen, daß der obgedachte Bittsteller, Herr Dorow, die bei dem Restaurator Depolett und im Palazzo Imperiale sequestrirten und die andern von unsrer Commission bereits visitirten antiken Gegenstände ausführen darf, unter folgenden Bedingungen: 1) Daß die Ausführung nach gesetzlichen Vorschriften geschehe. 2) Daß im Voraus 315 Scudi gezahlt werden, damit darüber von uns zur Belohnung des Angebers und für die Gebühren und Kosten der gegenwärtigen Untersuchung verfügt werde. 3) Daß zu unsern Gunsten umsonst für die Museen die von den sequestrirten Stücken ausgeliefert werden, welche unsere Commission für diesen Zweck auswählen wird. [Wir entbinden auch von aller weiteren Verantwortlichkeit gegen den Fiskus die beiden Haupt-Angeklagten (rei principali) Marsagni und Zolla, indem sie nur für etwanige Anforderungen von Dritten verantwortlich bleiben. Eusebio Mesigli endlich wird gegen Bürgschaft aus dem Gefängniß entlassen mit den anderen Angeklagten und in die Untersuchung Verwickelten.] / Rom, 4. Juni 1828. (Gez. Card. Galeffi." / Nach dieser vollständigen Mittheilung des von Herrn Dorow ungenügend angewandten Actenstücks ist es leicht, die drei Haupt-Irrthümer richtig zu beurtheilen, die derselbe in unserem früheren Artikel rügt. / 1. Unser Artikel sagte: "Heimliche Ausgrabungen eines seitdem geflüchteten Verwalters des Prinzen von Canino brachten viele Vasen ans Licht, und fielen dem Hofrath Dorow anheim." / Herr Dorow erwiederte: er habe nie mit einem andern Manne in Canino Geschäfte gemacht, als mit einem Bevollmächtigten Lucian Bonapartes, Namens Zolla, und dieser Mann sey nie flüchtig gewesen, sondern vielmehr zur Begütigung des Prinzen von Canino nach Rom gekommen und noch immer im Kirchenstaat wohnhaft. / Unser Artikel hatte sich aber gar nicht darauf eingelassen, ob Herr Dorow seine Vasen von dem seit seiner Flucht nicht wieder zurückgekehrten Verwalter (ministro) des Prinzen, einem gewissen Marsagni, oder von wem sonst er sie erhalten habe. Der von ihm genannte Zolla war übrigens Rechnungsführer (computista) und dem Marsagni beigeordnet, nur noch weniger als dieser zum Ausgraben und Verkaufe jener Vasen bevollmächtigt. Im obigen Actenstück erscheinen Beide vielmehr nebst einem Dritten, dem eigentlichen Gräber, als Haupt-Inquisiten, so wie Herr Dorow als Fürbitter für die ganze Societät, und in der That waren Beide schuldig, obwohl Zolla nicht wie Marsagni flüchtig geworden, sondern unter Bürgschaft nach Rom gekommen war, um für die Schadloshaltung des Prinzen zu sorgen. Die Sache, deren specielle Erzählung Herr Dorow uns abnöthigt, verhielt sich nämlich folgendermaaßen: Die beiden erwähnten Diener des Prinzen von Canino hatten schon vor Herrn Dorow's Dazwischenkunft einige ausgezeichnete Stücke zum Vorschein gebracht, die sie mit dem Vorgeben, dieselben von Leuten des benachbarten Grundstücks der Herren Marianni und Candellori gekauft zu haben, dem Stellvertreter des Prinzen Hrn. Boyer zeigten, und dessen Vermittelung zum Verkauf der Stücke nachsuchten. Herr Boyer, der nichts Arges ahnete, war ihnen sofort durch den Vice-principe zu Rom, Herrn Palagi, behülflich, und eine aus den verkauften Stücken von dem Kunsthändler Vescovali gelöste Summe ward von Herrn Palagi den mehrerwähnten Dienern des Prinzen zugestellt. Indeß bekam die erst unbedeutende Sache durch den Umstand, daß Herr Vescovali für ein einziges Stück 150 Scudi bezahlt hatte, ein ernsthafteres Ansehen, so daß Herr Boyer auf Anlaß einiger bald darauf erfolgten ähnlichen Funde und Verkäufe seinen Dienern strengere Pflege ihres lauer gewordenen Diensteifers anempfahl, und jeden weiteren Handel dieser Art nachdrücklich untersagte. Der Erfolg zeigte, daß die ungetreuen Diener nicht blos ihren Handel heimlich fortsetzten, sondern eine Ungebühr, an welche Herr Boyer kaum gedacht hatte - selbst förmliche Ausgrabungen auf dem Gebiete ihres Herrn unternahmen. Als Hr. Boyer, kurze Zeit nach jenem Verbot zu einer Reise nach Frankreich genöthigt, den Marsagni an seiner Stelle zurückließ, setzten Beide die einträglich befundene Arbeit fort, deren Ergebnisse nicht durch den, wie der frühere Artikel ganz richtig sagte, später geflüchteten Verwalter, sondern, wie Herr Dorow selbst ergänzt, durch dessen Gehülfen, den Rechnungsführer Zolla, dem Herrn Dorow und zwar diesem allein anheimfielen; denn auch der Kunsthändler Vescovali trat, da man die von Hrn. Dorow in Canino selbst aufgekauften Vasen nun nicht erst nach Rom zu schaffen brauchte, seitdem zurück. / 2. Unser Artikel sagte ferner, daß "der unbeschriebene Besitz erwähnter (Dorowschen) Sammlung nach angenommener Befriedigung der von Lucian Bonaparte über Unregelmäßigkeit des Ankaufs geführten Beschwerden fortwährend dem Hrn. Dorow verbleibt." / Hr. Dorow entgegnet, das (oben abgedruckte) Rescript vom 4. Juli 1828 bekräftige seinen rechtlichen Kauf und erkläre, daß "eine Masse seiner Antiquitäten von erlaubten Ausgrabungen herrühren oder doch mit Erlaubniß der Regierung verhandelt worden sey." Wozu diese Bemerkungen? Hatte unser Artikel etwa die Rechtlichkeit der zum Theil allerdings von unrechtmäßigen Besitzern, seinerseits aber im Zweifel auf Treu und Glauben gemachten Ankäufen des Herrn Dorow bestritten, oder hatte er irgend erwähnt, daß das Päpstliche Rescript nur einen Theil seiner Antiquitäten für legitim erworben erkläre? Gewiß, weder eines noch das andere; der Artikel hatte vielmehr den unbeschränkten Besitz des Herrn Dorow und wie Herr Dorow denselben durch Befriedigung von Lucian Bonapartes Beschwerden erhielt, ganz ausdrücklich erwähnt. Daß solche Beschwerden vorhanden waren, beweist der geführte Prozeß und das obige Actenstück, das ihn beendigte. Ihre verdrüßliche Erwähnung geschah im früheren Artikel sehr beiläufig; gegenwärtig nöthigt uns Herrn Dorow's hart anklagende Empfindlichkeit, auch auf den Schluß des von ihm angezogenen Rescripts hinzuweisen, daß ihm zu Folge "gnädiger" Entscheidung die Summe von 315 Scudi zur Belohnung des Angebers und Deckung der vorgefallenen Kosten, so wie die unent[...?..] Einbuße, dreier von der päpstlichen Regierung auszuwählender Vasen auferlegt. Desgleichen rechtfertigt sich der von Herrn Dorow gerügte Ausdruck einer dem Prinzen von Canino von Hrn. Dorow und der Societät geschehenen Befriedigung durch eine Zahlung von tausend Scudi, in Folge deren der Prinz Hrn. Dorow's Besitz für vollgültig erklärte. / 3. Endlich beschwert sich Hr. Dorow noch über folgende Stelle unsers Artikels: "Ueber wichtige Sammlungen von Corneto kam durch die Herren Kestner und v. Stackelberg gleichzeitig Kunde an Römische Kunstliebhaber, unter denen sich damals Hr. Dorow befand." Hr. Dorow versichert, die Notizen, durch welche er sich zu seinen Ankäufen veranlaßt fand, von anderer Hand erhalten zu haben; ein Umstand, der für das Publikum eben so wenig von Belang ist, noch der obigen Aussage zu entgegnen vermag: daß nämlich die ungenannten Kunstkenner den in Rom anwesenden Forschern und Liebhabern, und unter ihnen auch Hrn. Dorow oder [da von gutem Verkehr jener Männer mit Herrn Dorow in obigem Artikel gar nicht die Rede war] den von ihm genannten Gewährsmännern mittelbare oder unmittelbare Kunde von ihren Entdeckungen, und den sonst in Corneto gefundenen Schätzen gaben, natürlich ohne zu verwehren, daß davon weiter geredet wurde. / Herrn Dorow's Schluß-Verheißung, auch über den Werth der von ihm gemachten Entdeckungen die Ansichten des Berichterstatters zu berichtigen, ist dem Inhalt des frühern Artikels nicht entsprechender. Der Verfasser desselben hat Herrn Dorow's gewandter Benutzung der während seines [Rö?]mischen Aufenthalts zum Vorschein gekommenen Antiken sowie den Werth der von ihm angekauften Gegenstände und dem Einfluß ihres Ankaufs auf die gesteigerte Betriebsamkeit benachbarter Ausgrabungen seine Anerkennung widerfahren zu lassen, ohne zu wissen, inwiefern Herr Dorow nächst Funden, Ankäufen und Geschäften auch von Entdeckungen und Forschungen zu reden, und Literatur, Kunst und Kritik, samt Etrurien und dem Orient dafür aufzubieten habe. / Nach dieser so unvermeidlichen als verdrießlichen Abschweifung über einige Thatsachen und Streitfragen von mehr persönlichem als allgemeinem Interesse, kehren wir zum wesentlichen Gegenstand des früheren, gegenwärtig, wie wir glauben, gerechtfertigten Artikels, zu einer Darstellung der merkwürdigsten Entdeckungen zurück, welche man bis zur beginnenden heißen Jahreszeit in den Etruskischen Küstengegenden von Corneto, Canino und Montalto geführt hat. Zur Verknüpfung des Folgenden mit den vorhergegangenen Bemerkungen mag es nochmals betont werden, daß die heimlichen Nachgrabungen auf Lucian Bonapartes Gebiet, und die Ankäufe, zu denen Herr Dorow sich durch jene mehr als durch irgend eine früher bestehende Sammlung gefördert fand, die Aufmerksamkeit des Prinzen von Canino auf eine ausgezeichnete Weise nach sich zogen. Weit entfernt, mit der Klage und Begütigung früherer Ungebühr oder mit der Ausbeute neuer willkührlicher Raub-Grabungen sich zu begnügen, hat der Prinz seitdem eine so regelmäßig, großartige und erfolgreiche Durchsuchung des ihm angehörigen und an antiken Gegenständen mehr oder weniger ergiebigen Bodens veranstaltet, daß seine neuesten Ausgrabungen ein seltenes, ja unübertroffenes Beispiel in der Geschichte ähnlicher Nachforschungen abgeben. [...] Rom, 24. Mai 1829. E. Gerhard."
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in dem ersten Hefte
. -

Von Ihrer eigenen hetruscischen Angelegenheit werde ich gern etwas ausführlicheres vernehmen. Mein [!] Wunsch hier wegen habe ich in meiner Recension des Inghirami hinreichend ausgesprochen. Alles nicht Bekannte zu zeichnen, und bald möglichst lithographirt - auch ohne Text, bloß mit einer Indication - herauszugeben, wäre mein Wunsch. Weitläufigere Erklärungen können nachkommen. Wie steht es denn mit Ihren fernern Herausgebungen bey Cotta? Diese Zögerungen sind wahrhaft tödtend. - Levezow ist wie Hirt unter den Membri ordinarj verzeichnet.
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Professor Levezow tritt dem Verein auch bey.
- Ich sehe aus Ihrer Nachricht, daß Dr. Panofka wieder in Neapel ist. Was treibt er? wohl ist er noch immer mit den Sachen v. Blacas beschäftigt? - wie steht es denn mit den topographischen Angelegenheiten der deutschen Freunde in Rom? wird nicht bald etwas erscheinen? - Frage: Vgl. Oeuvres de Ennius Quirinus Visconti, Tome septième: Musée Pie-Clémentin. Milan 1822, Planche II: Bacchus sous des habits de femme (S. 10-13); mit der Anmerkung: "Cette statue, sculptée en marbre de Luni ou de Carrare, a de hauteur huit palmes. Elle était dans la Villa de Sixte Quint, depuis Négroni, où on la connaissait sous le nom d'Hermaphrodite. Ce qu'elle a de moderne c'est la base et les deux pieds, la jambe gauche jusques sous le genou, avec la draperie qui la recouvre; tout le bras droit, et la partie inférieure du gauche. La tete antique du Bacchus qu'on lui a adaptée, dont le cou est moderne, n'est pas la meme qui lui avait été placée dans le principe, lorsqu'elle était dans la Villa Négroni".
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in der Mayländer Ausgabe der Werke von E. Q. Visconti tom. 7. tav. 2. ist ein Musagetes als Bacchus restaurirt
: ist eine solche Statue wirklich im Vatican vorhanden, oder Möglicherweise meint Hirt hier die Statue des Achill, die ursprünglich im Antikentempel im Park von Sanssouci als Teil der Lykomedesgruppe (die die Entdeckung Achills durch Odysseus unter den Töchtern des Lykomedes auf Skyros wiedergibt) aufgestellt war. Diese für Achill gehaltene Statue zu Sanssouci sei laut Raoul-Rochette und Creuzer ein Apollo Musagetes (vgl. Georg Friedrich Creuzer: Zur Archäologie oder zur Geschichte und Erklärung der alten Kunst, Bd. 1: Ueber Raoul-Rochette's Monumens inédits, S. 137).
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die Statue unseres so genannten Achilles ?
-

Das Papier geht zu Ende, und ich muß mich auf weiteres empfehlen. Schreiben Sie bald und viel Ihrem ergebnen

A. Hirt.