Berlin den 7 ten März 1829.
Mein verehrtester Herr Professor!Ich freue mich jedes Briefes, den ich von Ihnen erhalte, und also auch Brief erschlossen: [Von Gerhard, 24.01.1829].
[Schließen]des leztern vom 24
ten
Januar, worin Sie mir den
definitiven Das "Instituto di correspondenza Archeologica"
wurde am 21. April 1829 in Rom gegründet; gleichzeitig erschienen die
"Annali dell'Instituto di Corrispondenza Archeologica".
[Schließen]Abschluß des gelehrten Unternehmens kund thun. Ich werde mich freuen, wenn Das Institut stand unter Protektion des
preußischen Kronprinzen.
[Schließen]unter so guten Auspicien das Unternehmen wirklich in's Leben tritt und die ersten Früchten [!]
davon sehen werde. Ich habe das Ganze ausführlich mit
Boeckh
besprochen. Auch er ist für das Unternehmen, und wir beiden werden
gern halbjährig unsern Beytrag zahlen; nur wißen wir noch nicht: wie und an wen.
Auch ist
Boeckh
wie ich bereit, wo es erforderlich ist, gelehrte Beyträge zu
steuern, wir wißen nur nicht: welche art
von Beyträgen wir liefern sollen, und wie solche an Sie zu adressiren seyn werden. Denn Briefweise auf der Post möchte die Spedition zu kostbar werden. - Vgl. An Gerhard,
07.11.1827; An Gerhard,
08.12.1827.
[Schließen]
Meine Aufsäze , die ich
Ihnen noch nach München
sandte, bleiben ganz zu Ihrer Disposition. Doch wenn
Sie dieselben zur Zeit noch nicht nach Rom hätten kommen laßen; würde ich Ihnen vorschlagen, zu
veranlaßen, daß dieselben mir von München hieher zurückgesandt würden. In diesem Falle würde ich
diese Aufsätze selbst in das italienische übertragen und möglichst dem neuen
Zweck anzupaßen suchen.
Ehrenvoll ist es, Unter dem Präsidenten Duc de Blacas fungierten Bunsen als Sekretär des
archäologischen Instituts, Gerhard und Panofka als Vizesekretäre und Welcker sowie Otfried Müller als Sekretäre der
deutschen Sektion.
[Schließen]daß Deutsche in Rom an
der Spitze des Unternehmens stehen; und ich wünsche nur, daß die fremde Colonie die Einheimischen immer mehr
an sich ziehen möge; denn die Composition ist etwas
gefährlich. Ich finde In den "Annali dell'Instituto di Corrispondenza
Archeologica per l'anno 1829, Roma 1829" sind "Associati", "Membri
ordinarj", "Membri onorarj" und "Soci corrispondenti" aufgeführt.
Stefano Piale ist nicht genannt.
[Schließen]unter den beygedruckten Socj onorarii
| 2 einen Mann nicht, den ich für einen der solidesten Köpfe in Rom
halte, nämlich den Mahler
Stefano Piale
. Ich kenne ihn nicht persönlich, sondern nur aus einigen seiner Von Stefano
Piale waren u.a. erschienen: "Del Tempio volgarmente
detto di Vesta, gia d'Ercole Vincitore, nel foro Boario" (Roma 1817);
"Vedute antiche e moderne le piú interessanti della città di Roma"
(Roma, o.J.); "Accurata e succinta descrizione topografica delle
antichità di Roma, dell'abate Ridolfino Venuti. Edizione 3a, che
contiente oltre le nuove scoperte ed aggiunte, altre interessanti note
ed illustrazioni di Stefano Piale" (Roma 1824); "La Ville de Rome, ou
description de cette superbe ville et de ses environs" (2 vol., Rome
1826
[Schließen]Aufsätze über topographische Gegenstände. Selbst in dem, wo er im Irrthum ist, hat er sich bey mir durch richtige
Folgerungsweise in Achtung gesezt. Kennen Sie ihn vielleicht näher? - Den
Kronprinzen habe ich nur einmal
Der Kronprinz Friedrich Wilhelm (IV.) war von
seiner 13-wöchigen Italienreise, auf der er sich u.a. in Rom und Neapel
aufgehalten hatte, kurz vor Weihnachten 1828 zurückgekehrt. Am 23.
Dezember traf der Kronprinz zusammen mit seiner Gemahlin, die sich bei
ihren Verwandten in Tegernsee aufgehalten hatte, in Potsdam ein. -
Gerhard hatte den Kronprinzen von Rom nach Neapel und zu den dortigen
archäologischen Stätten begleitet. Zur ersten Italienreise des
Kronprinzen vgl. auch: Friedrich Wilhelm IV. von Preussen: Briefe aus
Italien 1828. Hrsg. und kommentiert von Peter Betthausen. München,
Berlin 2001.
[Schließen]seit seiner Rückkunft gesehen. Ich befinde mich diesen Winter immer unpäßlich, und muß die
Stube hüten. Ich habe daher auch keine Gelegenheit gehabt, mit andern über Ihr
Unternehmen zu sprechen, außer mit
Boeckh
, der mich zuweilen besucht. Selbst von der
Kollerschen Sammlung habe ich
noch nichts gesehen, so sehr
Levezow
mich auch dazu auffordert. Aber vor dem Frühjahr habe ich keine
Hoffnung hiezu. - Für die Jahrbücher
wißenschaftlicher Kritik
recensire ich dann und wann; Hirt [Bespr.]: 1) Neapels antike Bildwerke von
Ed[uard] Gerhard und Th[eodor] Panofka. Erster Theil. 470 S. und 2. Taf.
Stuttgart und Tübingen, bei Cotta. 1828. 2) Antike Bildwerke, zum
Erstenmal bekannt gemacht von Ed[uard] Gerhard, Der ersten Centurie
erstes und zweites Heft. Stuttgart und Tübingen, Bei Cotta. 1827. Groß
Fol. In: Jahrbücher für wissenschaftliche Kritik. Herausgegeben von der
Societät für wissenschaftliche Kritik zu Berlin. Jg. 1829 Bd. 1 (= Jan.
- Juni). Stuttgart, Tübingen: Cotta, 1829, Sp. 654-663 (= Mai, Nr.
81-82, 83-84). - Darin kritisiert Hirt, dass Gerhard bei seiner
Beschreibung des Museums von Neapel die gesetzlose Anordnung der Objekte
im Museum übernommen habe. "Aber wird irgend eine Veränderung in der
Aufstellung vorgenommen (was um so öfter vorfällt, je weniger man sich
um ein System bekümmert), so wird das Verzeichniss unnütz, und durch die
Local- und Zahlveränderung verwirrend. [...] Der Rec. ist daher der
Ueberzeugung, dass, so verworren auch die Aufstellung der Monumente in
einem Museum ist (was leider fast allgemein vorkommt), der Beschreiber
doch immer nur die systematische Ordnung in mythischer und historischer
Rücksicht zu befolgen habe. Diese gibt allein die fruchtbaren
Gesichtspunkte sowohl für das Studium der Archäologie als für das der
Kunst" (Sp. 655). "Solche Bemerkungen sollen aber kein Vorwurf gegen den
Verf. seyn. Der kenntnissreiche und erfahrne Forscher zeigt sich überall
in dem Verzeichnisse, und wünschenswerth wäre es, dass man von vielen
Sammlungen so wissenschaftliche und vollständige Verzeichnungen hätte,
wie das vor uns Liegende des reichen königlichen Museums in Neapel" (Sp.
656). Und über das zweite Werk: "Wer möchte nicht der Thätigkeit und dem
Muth eines einzelnen Mannes Gerechtigkeit wiederfahren lassen, der auf
Einmal eine so grosse Anzahl unedirter Monumente ans Licht stellt und
von dessen archäologischen Kenntnissen zu erwarten steht, dass die
Erläuterungen dem Unternehmen vollkommen zusagen werden" (Sp. 660). "Wir
wünschen dem schönen und dem umfassendsten Beginnen seiner Art, was je
ein Einzelner unternahm, einen von Seite des Verlegers raschen Fortgang,
und dem Verfasser einen seinen Talenten angemessenen Wirkungskreis in
seinem Vaterlande" (Sp. 662f.).
[Schließen]und so ist die Reihe auch an Neapels
Museum, und an die beiden ersten
Hefte Ihrer unedirten Denkmäler gekommen Lesen Sie die Zeitschrift in Rom, so wäre ich neugierig zu erfahren: wie Sie damit zufrieden
sind? - Auch sind Hirt: [Bespr.] Monuments inédits d'antiquité
figurée grecque étrusque et romaine; recueillis pendant un voyage en
Italie et Sicile dans les années 1826 et 1827; par Raoul-Rochette,
membre de l'Institut de France. Deux volumes en folio, avec 200
planches. I. et II. livraisons. Paris. 1828. In: Jahrbücher für
wissenschaftliche Kritik. Herausgegeben von der Societät für
wissenschaftliche Kritik zu Berlin. Jg. 1829 Bd. 2 (= Juli - Dez.).
Stuttgart, Tübingen: Cotta, 1829, Sp. 635-640 (= Mai, Nr. 79-80). - Hirt
kritisiert darin mehrere seiner Meinung nach falsche Zuschreibungen zum
Mythos der Thetis und zum Mythos des Achilles.
[Schließen]die beiden ersten Hefte von
Raoul Rochette
von mir recensirt
, der etwas schlimmer, als Sie, wegkomt. -
Vgl. An Gerhard,
07.11.1827.
[Schließen]Über die
Cornetonischen Dinge und über
Dorow
muß ich viel hören, aber alles auf eine so unbestimmte und wunderliche
Weise, daß ich darüber auch nicht das geringste Urtheil faßen kann. Ist nur der
Mann ein Charletan, oder gehören die
| 3 Dinge
selbst unter die Charletanerien? - Weiß man in
Rom etwas Sicheres darüber?
Sind die Dinge ächt? und wirklich in
Corneto
, und unter welchen Umständen gefunden? - Wer sind die Auffinder? u.
wer hat die Lokalitäten untersucht? - Sind es keine nachgemachten Sachen, oder
von anderswo durch Betrüger dahin gebracht, und bloß als cornetonisch verkauft? - Ich gäbe viel darum, etwas von diesen Sachen
zu sehen. Ich glaube, daß Ihr Unternehmen vor allem andern alles aufbieten
müßte, um die Mysterien genau aufzuklären, und in loco
bey den Menschen, welche solche Dinge wollen gefunden haben, zu verifiziren. Dies erwartet man mit Zuversicht von dem
Verein
Im ersten Heft der "Annali dell'Instituto di Corrispondenza Archeologica" werden
"Scavi Etruschi" besprochen: "a. Rapporto del signor Carlo Avvolta
intorno le tombe di Tarquinia" (S. 91-101); "b. Rapporto del consiglier
Kestner incaricato dis. M. rè di Annovera presso la S. Sede intorno le
pitture antiche di Tarquinia scoperte nel 1827, con un cenno di quelle
scoperte in Chiusi" (S. 101-120); "c. Rapporto del signor Melchiade
Fossati intorno le tombe di Tarquinia e di Vulcia" (S. 120-131);
weiterhin im "Bullettino degli annali" N. I, S. 1-18 von Eduard Gerhard
"Scavi Etruschi". In allen Beiträgen findet Dorow Erwähnung. - In der
"Allgemeinen preußischen Staatszeitung", Nr. 57, 1829, berichtet
Gerhard über die
Ausgrabungen von Tarquinii
und Vulci und die Rolle, die Dorow dabei zukam: "Rom, im Februar. Wenig
Gegenden des classischen Bodens haben in kurzer Zeit so viel anziehende
Denkmäler des kunstbildenden Alterthums an den Tag gefördert, als
anderthalb Tagereisen von Rom am Meeresufer, die Gebiete der
Etruskischen Städte Tarquinii und Vulci. / Ausgedehnte Wandmalereien
dreier Gräber der erstgenannten Stadt gaben im Sommer 1827 die Losung
einer Reihe folgender Entdeckungen. Zwei derselben waren von einem
Privatmanne der Stadt Corneto bereits gedeckt, als zwei Römische
Kunstfreunde der Estnische Baron v.
Stackelberg und der Hanöversche Geschäftsträger,
Legationsrath Kestner, durch eine Reise nach Corneto Aufforderung zur
Würdigung und Erhaltung jener herrlichen Reste des Alterthums fanden.
Beide aufgedeckte Gräber zeigten ringsum einen Fries figurenreicher
Malereien, auffallend durch die vielfachen in ihnen erhaltenen
Vorstellungen antiker Sitte, Etruskischer Kämpfe, Spiele, Mahlzeiten
u.s.w., aber noch anziehender durch den bewunderungswürdigen Kunstwerth,
den sie in einer bis dahin fast ungekannten Kunstgattung im Gebiet
Etruskischer Malerei offenlegten. [...] Andere bedeutende Entdeckungen
antiker Gegenstände schlossen sich jenen früheren bald an. Ueber
wichtige Sammlungen bemalter Vasen und merkwürdigen Erzgeräths, welche
sich theils im Besitz der Stadt Corneto, theils ebendaselbst in
Privatbesitz befanden, kam durch die Herren Kestner und Stackelberg
gleichzeitig Kunde an Römische Kunstliebhaber, unter denen sich damals
der Preußische Hofrath Dorow befand. Mit [amt?]licher Benutzung der
erhaltenen Nachweisungen legte derselbe nicht bloß den Grund zu einer
eignen reichhaltigen Antikensammlung, sondern veranlaßte auch [...] neue und sehr
ergiebige Nachsuchungen. Mit besonderem Glück wurden solche im Frühjahr
1828 auf Grundstücken der alten Stadt Vulci ohnweit Canino versucht;
heimliche Ausgrabungen eines seitdem geflüchteten Verwalters des Prinzen
von Canino brachten dort eine in der Umgegend Roms früher ungeahnte
Masse von Vasen-Malereien, in Art der großgriechischen, ans Licht und
fielen dem vorerwähnten bereits als Antikenkäufer bekannt gewordenen
Hofrath Dorow anheim. Ohne auf eigene Ausgrabungen oder gelehrte
Nachsuchungen auf den Ruhm eines Kunstbeförderers oder
Alterthumsforschers Anspruch machen zu wollen, hat Herr Dorow sonach das
unbestreitbare Verdienst, durch den Ruf seiner Ankäufe wichtige
Nachgrabungen veranlaßt, und durch eine betriebsame Benutzung der
mancherlei Kanäle des Römischen Kunsthandels eine fortwährend höchst
ausgezeichnete Vasen-Sammlung geschaffen zu haben. Fortgesetzte
Nachgrabungen des Prinzen von Canino, der Herren Candellori, Campanari
und Feoli sind seitdem gefolgt und haben nun seit Jahresfrist, einer
unsicheren Schätzung zufolge, an 800 jener großgriechischen
Vasen-Gemälde zu Tage gefördert, die man früher dem [?] Etruriens völlig
absprach. Keine dieser Sammlungen ist jedoch bis jetzt mit
ausgezeichneten Stücken [...] in gleichem Grade ausgestattet wie die
ersterwähnte dieser Sammlungen, deren unbeschränkter Besitz nach
angemessener Befriedigung der von Lucian Bonaparte über Unregelmäßigkeit
ihres Ankaufs geführten Beschwerden fortwährend dem Hofrath Dorow
verbleibt [...]". - Da Dorow gegen diesen Artikel Beschwerde erhob, sah
Gerhard sich veranlasst, sich in Nr. 170 der "Allgemeinen preußischen
Staatszeitung" 1829 zu verteidigen und die Sachlage im Detail
nachzuweisen. Darin schreibt er u.a.: "Ein in Nr. 57. der diesjährigen
Staats-Zeitung eingerückter gedrängter Bericht über die wichtigsten
Ergebnisse neuester Etruskischer Ausgrabungen hat einerseits eine so
günstige Aufnahme gefunden, andererseits so laute und ernstliche
Beschwerden erregt, daß der Verfasser jenes Artikels sich zu
fortgesetzten Nachrichten über jene, noch keinesweges abgeschlossenen
Entdeckungen, vorher aber zur Beseitigung jener, in der Staats-Zeitung
selbst aufgenommenen Beschwerden veranlaßt sieht. Herr Hofrath Dorow,
der während eines mehrmonatlichen Aufenthalts zu Rom Mittel und
Gelegenheit zum Erwerb einer vorzüglichen Vasen-Sammlung fand, und
theils wegen dieses Erwerbs, theils wegen des Einflusses, den derselbe
auf den Verfolg der Etruskischen Ausgrabungen hatte, in einem Bericht
über diese Ausgrabungen zugleich mit den Anlässen und den Folgen seiner
Ankäufe genannt werden mußte, glaubt in dieser Erwähnung sich über grobe
Irrungen des Berichterstatters beklagen zu dürfen, und schützt sich in
Nr. 24 der Staats-Zeitung hauptsächlich gegen die, seinen rechtlichen
Besitz keinesweges beeinträchtigende Erwähnung der heimlichen
Ausgrabungen auf Grundstücken des Prinzen von Canino, die jeder Römische
Zeitgenosse als die wesentliche Veranlassung, sowohl der Dorowschen
Ankäufe, als auch der später erfolgten Nachgrabungen kennt. / Um nun in
der, durch Herrn Dorow's Beschuldigungen unvermeidlich gewordenen
Rechtfetigung unsers Artikels, wenigstens nicht mit lästigem
Raisonnement die Geduld der Leser zu ermüden, halten wir es für das
Zweckmäßigste, durch vollständige Mittheilung eines, von Herrn Dorow
stellenweise und entstellt gegen unseren Artikel angewandten Actenstücks
einestheils die frühere beiläufige Notiz über Anlaß und Hindernisse von
Herrn Dorow's Ankäufen zu ergänzen, anderentheils dem Leser selbst ein
genügendes Urtheil über die, von Herrn Dorow angeregte Sache zu
verschaffen. Daß jenes Actenstück so gut in des Berichterstatters, als
in Herrn Dorow's Händen ist, wird Herrn Dorow nicht befremden, da er
selbst gegen unsere Darstellung die Oeffentlichkeit desselben mit dem
Bemerken anruft, besagtes Actenstück, ein Päpstliches Rescript (nämlich
des Cardinal Camerlengo), sey auf Monte Citorio (nämlich im dortigen
Gerichtshofe) am 4. Juli 1828 öffentlich
verlesen worden. Die Bestimmung des Actenstücks, welches die
Entscheidung wegen Lucian Buonaparte's Beschwerden über Herrn Dorow's
Ankäufe enthält, hat Herr Dorow allerdings nicht angeführt, so wenig als
die Stellung und Folge der von ihm daraus angerufenen Bruchstücke, die
wir nun, alles Uebrige durch Klammern bezeichnend, in der folgenden
genauen Uebersetzung ihrem ursprünglichen Zusammenhang wiedergeben. /
["In Sachen unerlaubter Ausgrabungen und gesetzwidriger Veruntreuung
antiker Gegenstände auf dem Gebiet von Canino gegen Giov. Fr. Zolla,
Michele Marsagni und Eusebio Merighi: Auf Einsicht des eingelegten
Consenses, der von Seiten des Prinzen von Canino beigebracht ist, zur
Beschwichtigung (tacitazione) jedes rechtlichen Anspruchs auf die
antiken Gegenstände, wovon es sich in vorliegender Bittschrift handelt,
und die zum Theil ohne Erlaubniß des Prinzen auf irgend eine Art in
seinem Gebiet ausgegraben seyen;] auf Einsicht der dargelegten bona
fides des Bittstellers, [Acquirenten dieser und anderer Gegenstände, um
von den Strafen befreit zu werden, welche der Fiscus gegen ihn geltend
machen will;] auf Einsicht, daß für eine Menge
antiker Gegenstände, von gleicher Art oder gleichem Werth mit den in
Rede stehenden, gar kein Anspruch des Fiskus gegen ihn statt finden
kann, da dieselben von Ausgrabungen herrühren, welche von der Regierung
erlaubt waren, und da sie verkauft wurden mit Erlaubniß derselben
Regierung; [auf Einsicht, daß der Bittsteller selbst um die Lossprechung
der Haupt-Inquisiten Michele Marsagni und Giov. Zolla gebeten (coll'
aver implorato la liberazione degli inquisiti principali) und in Folge
des obenerwähnten erlangten Consenses und ähnlicher gleichfalls
beigefügter Bittschriften an Se. Heiligkeit, dargethan, daß er mit
Beistand jener Personen die Entschädigungs-Forderungen des Prinzen
beschwichtigt habe und mit ihnen in vollkommenem Einverständniß
(perfetta relazione ed armonia) für die gegenwärtige Untersuchung sey]
geruhen wir aus Gnaden zu bewilligen, daß der obgedachte Bittsteller,
Herr Dorow, die bei dem Restaurator Depolett und im Palazzo Imperiale
sequestrirten und die andern von unsrer Commission bereits visitirten
antiken Gegenstände ausführen darf, unter folgenden Bedingungen: 1) Daß
die Ausführung nach gesetzlichen Vorschriften geschehe. 2) Daß im Voraus
315 Scudi gezahlt werden, damit darüber von uns zur Belohnung des
Angebers und für die Gebühren und Kosten der gegenwärtigen Untersuchung
verfügt werde. 3) Daß zu unsern Gunsten umsonst für die Museen die von
den sequestrirten Stücken ausgeliefert werden, welche unsere Commission
für diesen Zweck auswählen wird. [Wir entbinden auch von aller weiteren
Verantwortlichkeit gegen den Fiskus die beiden Haupt-Angeklagten (rei
principali) Marsagni und Zolla, indem sie nur für etwanige Anforderungen
von Dritten verantwortlich bleiben. Eusebio Mesigli endlich wird gegen
Bürgschaft aus dem Gefängniß entlassen mit den anderen Angeklagten und
in die Untersuchung Verwickelten.] / Rom, 4. Juni 1828. (Gez. Card. Galeffi." / Nach dieser vollständigen
Mittheilung des von Herrn Dorow ungenügend angewandten Actenstücks ist
es leicht, die drei Haupt-Irrthümer richtig zu beurtheilen, die derselbe
in unserem früheren Artikel rügt. / 1. Unser Artikel sagte: "Heimliche Ausgrabungen eines seitdem geflüchteten
Verwalters des Prinzen von Canino brachten viele Vasen ans
Licht, und fielen dem Hofrath Dorow anheim." / Herr Dorow erwiederte: er
habe nie mit einem andern Manne in Canino Geschäfte gemacht, als mit
einem Bevollmächtigten Lucian Bonapartes, Namens
Zolla, und dieser Mann sey nie flüchtig gewesen, sondern vielmehr zur
Begütigung des Prinzen von Canino nach Rom gekommen und noch immer im
Kirchenstaat wohnhaft. / Unser Artikel hatte sich aber gar nicht darauf
eingelassen, ob Herr Dorow seine Vasen von dem seit seiner Flucht nicht
wieder zurückgekehrten Verwalter (ministro) des Prinzen, einem gewissen
Marsagni, oder von wem sonst er sie erhalten habe. Der von ihm genannte
Zolla war übrigens Rechnungsführer (computista) und dem Marsagni
beigeordnet, nur noch weniger als dieser zum Ausgraben und Verkaufe
jener Vasen bevollmächtigt. Im obigen Actenstück
erscheinen Beide vielmehr nebst einem Dritten, dem eigentlichen Gräber,
als Haupt-Inquisiten, so wie Herr Dorow als Fürbitter für die ganze
Societät, und in der That waren Beide schuldig, obwohl Zolla nicht wie
Marsagni flüchtig geworden, sondern unter Bürgschaft nach Rom gekommen
war, um für die Schadloshaltung des Prinzen zu sorgen. Die Sache, deren
specielle Erzählung Herr Dorow uns abnöthigt, verhielt sich nämlich
folgendermaaßen: Die beiden erwähnten Diener des Prinzen von Canino
hatten schon vor Herrn Dorow's Dazwischenkunft einige ausgezeichnete
Stücke zum Vorschein gebracht, die sie mit dem Vorgeben, dieselben von
Leuten des benachbarten Grundstücks der Herren Marianni und Candellori
gekauft zu haben, dem Stellvertreter des Prinzen Hrn. Boyer zeigten, und
dessen Vermittelung zum Verkauf der Stücke nachsuchten. Herr Boyer, der
nichts Arges ahnete, war ihnen sofort durch den Vice-principe zu Rom,
Herrn Palagi, behülflich, und eine aus den verkauften Stücken von dem
Kunsthändler Vescovali gelöste Summe ward von Herrn Palagi den
mehrerwähnten Dienern des Prinzen zugestellt. Indeß bekam die erst
unbedeutende Sache durch den Umstand, daß Herr Vescovali für ein
einziges Stück 150 Scudi bezahlt hatte, ein ernsthafteres Ansehen, so
daß Herr Boyer auf Anlaß einiger bald darauf erfolgten ähnlichen Funde
und Verkäufe seinen Dienern strengere Pflege ihres lauer gewordenen
Diensteifers anempfahl, und jeden weiteren Handel dieser Art
nachdrücklich untersagte. Der Erfolg zeigte, daß die ungetreuen Diener
nicht blos ihren Handel heimlich fortsetzten, sondern eine Ungebühr, an
welche Herr Boyer kaum gedacht hatte - selbst förmliche Ausgrabungen auf
dem Gebiete ihres Herrn unternahmen. Als Hr. Boyer, kurze Zeit nach
jenem Verbot zu einer Reise nach Frankreich genöthigt, den Marsagni an
seiner Stelle zurückließ, setzten Beide die einträglich befundene Arbeit
fort, deren Ergebnisse nicht durch den, wie der frühere Artikel ganz
richtig sagte, später geflüchteten Verwalter, sondern, wie Herr Dorow
selbst ergänzt, durch dessen Gehülfen, den Rechnungsführer Zolla, dem
Herrn Dorow und zwar diesem allein anheimfielen; denn auch der
Kunsthändler Vescovali trat, da man die von Hrn. Dorow in Canino selbst
aufgekauften Vasen nun nicht erst nach Rom zu schaffen brauchte, seitdem
zurück. / 2. Unser Artikel sagte ferner, daß "der unbeschriebene Besitz
erwähnter (Dorowschen) Sammlung nach angenommener Befriedigung der von Lucian Bonaparte über Unregelmäßigkeit des
Ankaufs geführten Beschwerden fortwährend dem Hrn. Dorow
verbleibt." / Hr. Dorow entgegnet, das (oben abgedruckte) Rescript vom
4. Juli 1828 bekräftige seinen rechtlichen Kauf und erkläre, daß "eine
Masse seiner Antiquitäten von erlaubten Ausgrabungen herrühren oder doch
mit Erlaubniß der Regierung verhandelt worden sey." Wozu diese
Bemerkungen? Hatte unser Artikel etwa die Rechtlichkeit der zum Theil
allerdings von unrechtmäßigen Besitzern, seinerseits aber im Zweifel auf
Treu und Glauben gemachten Ankäufen des Herrn Dorow bestritten, oder
hatte er irgend erwähnt, daß das Päpstliche Rescript nur einen Theil seiner Antiquitäten für legitim erworben
erkläre? Gewiß, weder eines noch das andere; der Artikel hatte vielmehr
den unbeschränkten Besitz des Herrn Dorow und wie Herr Dorow denselben
durch Befriedigung von Lucian Bonapartes Beschwerden erhielt, ganz
ausdrücklich erwähnt. Daß solche Beschwerden vorhanden waren, beweist
der geführte Prozeß und das obige Actenstück, das ihn beendigte. Ihre
verdrüßliche Erwähnung geschah im früheren Artikel sehr beiläufig;
gegenwärtig nöthigt uns Herrn Dorow's hart anklagende Empfindlichkeit,
auch auf den Schluß des von ihm angezogenen Rescripts hinzuweisen, daß
ihm zu Folge "gnädiger" Entscheidung die Summe
von 315 Scudi zur Belohnung des Angebers und Deckung der vorgefallenen
Kosten, so wie die unent[...?..] Einbuße, dreier von der päpstlichen
Regierung auszuwählender Vasen auferlegt. Desgleichen rechtfertigt sich
der von Herrn Dorow gerügte Ausdruck einer dem Prinzen von Canino von
Hrn. Dorow und der Societät geschehenen Befriedigung durch eine Zahlung
von tausend Scudi, in Folge deren der Prinz Hrn.
Dorow's Besitz für vollgültig erklärte. / 3. Endlich beschwert sich Hr.
Dorow noch über folgende Stelle unsers Artikels: "Ueber wichtige
Sammlungen von Corneto kam durch die Herren Kestner und v. Stackelberg
gleichzeitig Kunde an Römische Kunstliebhaber, unter denen sich damals
Hr. Dorow befand." Hr. Dorow versichert, die Notizen, durch welche er
sich zu seinen Ankäufen veranlaßt fand, von anderer Hand erhalten zu
haben; ein Umstand, der für das Publikum eben so wenig von Belang ist,
noch der obigen Aussage zu entgegnen vermag: daß nämlich die ungenannten
Kunstkenner den in Rom anwesenden Forschern und Liebhabern, und unter
ihnen auch Hrn. Dorow oder [da von gutem Verkehr jener Männer mit Herrn
Dorow in obigem Artikel gar nicht die Rede war] den von ihm genannten
Gewährsmännern mittelbare oder unmittelbare Kunde von ihren
Entdeckungen, und den sonst in Corneto gefundenen Schätzen gaben,
natürlich ohne zu verwehren, daß davon weiter geredet wurde. / Herrn
Dorow's Schluß-Verheißung, auch über den Werth der von ihm gemachten
Entdeckungen die Ansichten des Berichterstatters zu berichtigen, ist dem
Inhalt des frühern Artikels nicht entsprechender. Der Verfasser
desselben hat Herrn Dorow's gewandter Benutzung der während seines
[Rö?]mischen Aufenthalts zum Vorschein gekommenen Antiken sowie den
Werth der von ihm angekauften Gegenstände und dem Einfluß ihres Ankaufs
auf die gesteigerte Betriebsamkeit benachbarter Ausgrabungen seine
Anerkennung widerfahren zu lassen, ohne zu wissen, inwiefern Herr Dorow
nächst Funden, Ankäufen und Geschäften auch von Entdeckungen und
Forschungen zu reden, und Literatur, Kunst und Kritik, samt Etrurien und
dem Orient dafür aufzubieten habe. / Nach dieser so unvermeidlichen als
verdrießlichen Abschweifung über einige Thatsachen und Streitfragen von
mehr persönlichem als allgemeinem Interesse, kehren wir zum wesentlichen
Gegenstand des früheren, gegenwärtig, wie wir glauben, gerechtfertigten
Artikels, zu einer Darstellung der merkwürdigsten Entdeckungen zurück,
welche man bis zur beginnenden heißen Jahreszeit in den Etruskischen
Küstengegenden von Corneto, Canino und Montalto geführt hat. Zur
Verknüpfung des Folgenden mit den vorhergegangenen Bemerkungen mag es
nochmals betont werden, daß die heimlichen Nachgrabungen auf Lucian
Bonapartes Gebiet, und die Ankäufe, zu denen Herr Dorow sich durch jene
mehr als durch irgend eine früher bestehende Sammlung gefördert fand,
die Aufmerksamkeit des Prinzen von Canino auf eine ausgezeichnete Weise
nach sich zogen. Weit entfernt, mit der Klage und Begütigung früherer
Ungebühr oder mit der Ausbeute neuer willkührlicher Raub-Grabungen sich
zu begnügen, hat der Prinz seitdem eine so regelmäßig, großartige und
erfolgreiche Durchsuchung des ihm angehörigen und an antiken
Gegenständen mehr oder weniger ergiebigen Bodens veranstaltet, daß seine
neuesten Ausgrabungen ein seltenes, ja unübertroffenes Beispiel in der
Geschichte ähnlicher Nachforschungen abgeben. [...] Rom, 24. Mai 1829.
E. Gerhard."
[Schließen]in dem ersten Hefte. -
Von Ihrer eigenen hetruscischen Angelegenheit werde ich
gern etwas ausführlicheres vernehmen. Mein [!] Wunsch hier wegen habe ich in
meiner Recension
des Inghirami hinreichend
ausgesprochen. Alles nicht Bekannte zu zeichnen, und bald möglichst lithographirt - auch ohne Text, bloß mit einer Indication - herauszugeben, wäre mein Wunsch.
Weitläufigere Erklärungen können nachkommen. Wie steht es denn mit Ihren fernern
Herausgebungen bey Cotta? Diese
Zögerungen sind wahrhaft tödtend. - Levezow ist wie Hirt unter den Membri ordinarj
verzeichnet.
[Schließen]Professor
Levezow
tritt dem Verein auch bey. - Ich sehe aus Ihrer Nachricht, daß Dr. Panofka
wieder in Neapel ist.
Was treibt er? wohl ist er noch immer mit den Sachen v.
Blacas
beschäftigt? - wie steht es denn mit den topographischen Angelegenheiten der deutschen Freunde in Rom? wird nicht bald etwas erscheinen? -
Frage: Vgl. Oeuvres de Ennius Quirinus Visconti, Tome
septième: Musée Pie-Clémentin. Milan 1822, Planche II: Bacchus sous des
habits de femme (S. 10-13); mit der Anmerkung: "Cette statue, sculptée
en marbre de Luni ou de Carrare, a de hauteur huit palmes. Elle était
dans la Villa de Sixte Quint, depuis Négroni, où on la connaissait sous
le nom d'Hermaphrodite. Ce qu'elle a de moderne c'est la base et les
deux pieds, la jambe gauche jusques sous le genou, avec la draperie qui
la recouvre; tout le bras droit, et la partie inférieure du gauche. La
tete antique du Bacchus qu'on lui a adaptée, dont le cou est moderne,
n'est pas la meme qui lui avait été placée dans le principe, lorsqu'elle
était dans la Villa Négroni".
[Schließen]in der Mayländer Ausgabe der Werke
von E. Q. Visconti tom. 7.
tav. 2. ist ein Musagetes als
Bacchus
restaurirt: ist eine solche Statue wirklich im
Vatican
vorhanden, oder Möglicherweise meint Hirt hier die Statue des
Achill, die ursprünglich im Antikentempel im Park von Sanssouci als Teil
der Lykomedesgruppe (die die Entdeckung Achills durch Odysseus unter den
Töchtern des Lykomedes auf Skyros wiedergibt) aufgestellt war. Diese für
Achill gehaltene Statue zu Sanssouci sei laut Raoul-Rochette und Creuzer
ein Apollo Musagetes (vgl. Georg Friedrich Creuzer: Zur Archäologie oder
zur Geschichte und Erklärung der alten Kunst, Bd. 1: Ueber
Raoul-Rochette's Monumens inédits, S. 137).
[Schließen]die Statue unseres so genannten
Achilles
? -
Das Papier geht zu Ende, und ich muß mich auf weiteres empfehlen. Schreiben Sie bald und viel Ihrem ergebnen
A. Hirt.