Ich habe Ihnen schon längere Zeit Einiges als Antwort auf Brief erschlossen: [Von Wolf, zwischen 04.06. und 01.11.1821].
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Ihre gefällige Zuschrift
sagen wollen; aber Zerstreuungen mancherley Art wollten mich bis iezt nicht dazu kommen laßen. Ich hatte eine Abhandlung zu schreiben, die ich heute in der Akademie vortragen muß. über der ZeileIch mußte mich etwas auf die Hirt hielt im Wintersemester 1821/22 an der Universität eine öffentliche Vorlesung über die "Lehre von der bildlichen Mythologie der Alten".
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Collegien
praeparieren, und dann giebt mir der Hier ist der 2. Band gemeint. Den ersten Band hatte Hirt am 4. Juni 1821 an Wolf geschickt.
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Druck meiner Geschichte
, der sich noch immer hinzieht, viel zu schaffen.

Heute nun ließ ich mir Ihren Suetonius holen (da ich nur den Graevius habe), um die Stelle wegen In lateinischer Schrift Curtius nachzusehen, und ich freue mich zu sehen, Bei Wolf heisst es: "Man hat lange gestritten, in welche Zeit er gehört [...]. Es fand sich ein Curtius in Taciti ann. 2, 20. Endlich fiel man darauf, dass der Name, vorn vor den Rhetoren, welche dem Suetonius vorgesetzt sind, Q. Rufus Curtius, auf den unsrigen ginge. Wenn es dieser ist, so hat Curtius vor dem Suetonius gelebt, und muss bis in Claudius Zeiten gelebt haben. Dass er es sey, ist wahrscheinlich; cf. Plinii ep. 7, 27., wo er als ein Rhetor erwähnt wird, der unter August lebte. Ich halte ihn für den Urheber dieses Werks, das recht gut in diese Zeit passt." (Fr. Aug. Wolf's Vorlesungen über die Alterthumswissenschaft, herausgegeben von J. D. Gürtler, Diaconus zu Goldberg, in Schlesien. Dritter Band. Leipzig 1832, S. 286).
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daß Sie mit andern auch der Meinung sind: der genannte In lateinischer SchriftRhetor sey wohl mit dem Geschichtschreiber ein und dieselbe Person
. - Ich gestehe, daß, so groß auch die Opposition der Classe, und der ganzen Akademie gegen mich war, Hirt las in der Gesamtsitzung der Akademie der Wissenschaften am 11. März 1819 "Über das Leben des Geschichtschreibers Q. Curtius Rufus" und gab in der Klassensitzung am 11. Mai 1819 einen "Nachtrag zu seiner Abhandlung". Beides erschien gedruckt u.d.T.: Über das Leben des Geschichtsschreibers Q. Curtius Rufus (Berlin: Nauck, 1820, 58 S.). Darin heisst es u.a.: "Ich beginne damit: zu gestehen, dass ich unbedingt denen beitrete, welche meinen, Curtius habe im Zeitalter des Augustus geschrieben. Ja es scheint mir räthselhaft, wie eine lange Reihe der gelehrtesten Männer die klaresten Andeutungen so wenig benutzt hat, eine solche Meinung ausser allen Zweifel zu setzen" (S. 4). "[...] findet sich in dem Verzeichnisse der berühmten Rhetoren bei Sueton der Namen des Q. Curtius Rufus, welcher gerade in die Zeit fällt, welche wir bisher dem Geschichtschreiber angeeignet haben. Denn bekanntlich hat Sueton das Leben der berühmten Rhetoren nach der Zeitfolge abgehandelt; aber nur der erste Theil dieser Leben ist auf uns gekommen, und unter den mangelnden ist auch das von Curtius. In dem chronologischen Verzeichnisse aber nimmt sein Namen gerade die Stelle ein nach den Rhetoren L. Caestius Pius, und M. Porcius Latro, wovon der erste in das 31ste, und der zweite in das 40ste Jahr des Augustus gesetzt wird. [...] Diese für unsern Historiker passende Zeit lässt annehmen, dass er, und der bei Sueton verzeichnete Rhetor eine und dieselbe Person sey" (S. 13-14). In seinem "Nachtrag" fügt Hirt hinzu: "Mit vorstehender Abhandlung waren verschiedene meiner gelehrten Freunde, die ich in solchen Fächern des Wissenschaftlichen besonders hochschätze, nicht zufrieden. Mündlich und schriftlich kamen mir Bemerkungen und Einwendungen zu; und einer glaubte sich verpflichtet, in einem besondern Aufsatz die Grundansichten, worauf sich meine Meinung stützet, zu entkräften [= Buttmann], und die Meinung derjenigen, welche glauben, dass Curtius im Zeitalter Vespasian gelebt habe, zu vertheidigen. Dies that er mit aller jener Lebendigkeit des Geistes, welchen allen seinen gelehrten Produkten eigen ist. Das freundschaftliche Verhältniss, in welchem ich zu allen diesen Männern stehe, und meine wahre Achtung für ihre Kenntnisse machen es mir zu Pflicht, solche Einwürfe und Gründe unumwunden darzulegen" (S. 33). "Jetzt noch ein Wort über meine fernern Ansichten. Das Vorgetragene, als richtig angenommen, sehe ich keinen Widerspruch, unsern Geschichtschreiber in dem Rhetor gleiches Namens wieder zu finden. Die Zeit passt vollkommen, und in der Schreibart des Curtius zeiget sich die Kunst des Rhetor's. / Dies leitet weiter: Curtius Rufus, den der jüngere Plinius erwähnt, und dessen Tacitus so umständlich gedenkt, fällt in dasselbe Alter; und kein Grund verbietet, dass er nicht eine und dieselbe Person mit dem Historiker und Rhetor seyn sollte" (S. 56). - Im Protokoll der Klassensitzung der Historisch-Philologischen Klasse vom 22. Februar 1820 heißt es: "Über eine die beiden streitenden Abhandlungen von Hirt u Buttmann über den Curtius wird eine neue Stimmung auf eine demnächst zu haltende Sitzung festgesetzt, bis H. Hirt seine Abhandlung nochmals werde cirkuliren lassen / [gez.] Buttmann" (Archiv der BBAW, PAW (1812-1945) II-V-142, Bl. 127).
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ich nie einen Augenblick in meiner Ansicht wankte
, und anstatt daß mich die Gegengründe überführen sollten, wunderte ich mich vielmehr, daß so klare Ansichten nur spät auf Einige später einwirkten. Aber so geht's bey eingewurzelten Vorurtheilen, und bey Grammatikern, bey denen ein vermeintlicher Buchstaben mehr gilt, als die lebendige und innere Andeutung historischer Ereigniße. Noch ist mir kein öffentliches Urtheil über Hirt: Über das Leben des Geschichtschreibers Q. Curtius Rufus, sowie des Nachtrags (siehe oben).
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die beiden Schriftchen
nicht zugekommen. Es scheint, Von Zumpt erschien später: Q. Curtii Rufi De gestis Alexandri Magni regis Macedonum libri qui supersunt octo. Berlin: Dümmler, 1826.
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als wenn Zumpt etwas darüber sagen wollte
. Aber es will mich bedüncken, daß die Philologen fast den Muth verloren hätten, sich in die Sache zu mischen. Ich sehe dies fast als einen Triumph an. Denn mich haben ja die Philologen nicht zu schonen, da ich kein Philolog bin. Mancher mag aber noch eine kleine Scheu vor meinem Philipp Karl Buttmann; vgl. dessen Abhandlung "Über das Leben des Geschichtschreiber Q. Curtius Rufus. In Beziehung auf A. Hirts Abhandlung über denselben Gegenstand" (Berlin: Nauck, 1820). Darin heisst es einleitend: "Mein Freund Hirt hat eine Abhandlung über den Curtius drucken lassen. Ich bin derjenige unter den von ihm erwähnten misbilligenden Freunden welcher seine Ausstellungen ausführlich und schriftlich abgefasst zu seiner Kenntniss brachte, und gegen welchen daher die Vertheidigung in der seiner Abhandlung angehängten Nachschrift gerichtet ist. Hätte diese Vertheidigung mich befriedigt, so war es vernunftgemäss dass es bei Hirts Schrift sein Bewenden hatte: da dies aber nicht der Fall ist, so ist es eben so vernunftgemäss dass denselben Richtern auch die Kritik vollständig vorgelegt werde welche Beklagter, seinem Zweck gemäss, in der Vertheidigung nur auszugsweise anführt. / Legte ich einen in Beziehung auf den eigentlichen Gegenstand, den Curtius, so wenig erschöpfenden und warum sollte ich das nicht sagen, so wenig gründlichen Aufsatz, ohne solche Veranlassung dem Publikum vor Augen; so wäre ich sehr tadelhaft, und alle schwache Seiten meiner Behandlung verdienten mit Rüge hervorgehoben zu werden. Itzt wird die Schrift selbst durch ihre Entstehung entschuldigt. Hirt trug in einem gelehrten Verein seine Abhandlung vor, und acht Tage darauf, weil gerade nichts bessers da war, ich meinen tadelnden Aufsatz: die Bekantmachung aber ist gerechtfertigt durch die Bekanntmachung der Abhandlung und ihre Vertheidigung. Eben darum gebe ich denn auch den Aufsatz ganz wie er in Inhalt und Form damals entstand. Aber eben deswegen muss das Publikum, um ein richtiges Urtheil über das Verhältnis der vor ihm auftretenden Personen zu haben, nun auch wissen, wie diese mit einander leben und umgehn. Ich trage kein Bedenken zu sagen: auf eine Art die allgemein zu empfehlen ist. Was Hirt von mir denkt, das mag er selbst sagen: hat's auch wol schon. Mir ist er ein unschätzbarer Freund; nicht nur seines Charakters wegen; und in Absicht des Wissens, nicht bloss wegen seiner Einsichten in den mir fremden Fächern, sondern auch des Reichthums wegen, den ich bei ihm selbst in solchen Gebieten der Gelehrsamkeit finde, die ein wesentlicher Theil auch meines Studiums sein sollten. Aber bei allem dem hat jeder von uns beiden in manchen Stücken auch solche Ansichten und solche Formen sie vorzutragen, worüber der andre manchmal aus der Haut fahren möchte. Das sagen wir uns denn auch. Und wie? So dass ein Ungebildeter in das grösste Erstaunen gerathen würde. Meistens jedoch ist es mit dem abgethan, was man in der Welt aufziehen oder schrauben heisst. Und hievon mag etwas in diesen Aufsatz, wiewohl er nicht eben in vertrautem Kreise, aber doch, wie schon berührt, nicht in amtspflichtigen Verhältnissen, vorgetragen ward, gekommen sein. Und das muss also ebenfalls bleiben; denn wer wollte sich löblicher Dinge schämen. / Dass ich aber auch keine Zusätze und Erklärungen, wiewohl dergleichen durch die Vertheidigung mehre veranlasst wären, mache, [...] das geschieht des Publikums wegen. Die Erfahrung lehrt es in jedem Streit, besonders in jedem gelehrten: jede Replik führt eine zweite nach sich, die ihrer Natur nach wenigstens doppelt so gross ist als die vorhergehende. Thut man sich Zwang an und sagt nur wenig, so stirbt die Sache; sagt jeder alles, so stirbt der Leser. Also muss ganz abgebrochen werden auch wo noch viel zu sagen wäre. Muss denn ich, muss denn Hirt alles sagen, was über Curtius gedacht werden soll? Selbst in den Litteraturzeitungen wird eine Grenze anerkannt; nur viermal hört in jenem Gericht das Publikum über dieselbe Sache reden, wenn es will: im Buch, in der Recension, in der Antikritik, in der Antwort. Der Recensent behält Recht. Vorausgesetzt dass man unsre drei Vorträge in der Folge lese in der sie sich auf einander beziehen, geht es hier weit billiger zu. Ich lasse meinem Autor Recht. So viel er hat, nehmlich" (S. 3-5).
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Hauptopponenten
zu haben. Sey dem, wie es wolle, | 2 so mag doch mein Aufsatz einige beßere Ansichten über den armen In lateinischer SchriftCurtius verbreitet haben. Stolz kann mich ein solches Schriftchen - besonders da ich es nicht meines Faches ist, nicht machen; und ich wäre eben so geneigt, die Gegenmeinung anderer anzunehmen, als die meinige zu behaupten, wenn irgend Gründe von Gehalt mir entgegengesezt worden wären. Bloßes Ansehen von Personen kann nicht entscheiden. - Doch genug für den, der Grammatisches und Historisches zu einander mit gleicher Sicherheit zu würdigen versteht.

Daß Sie Zu Hirts Inschrift am Königlichen Schauspielhaus vgl. An Wolf, 04.06.1821.
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meine Inschrift
anhaltend in Schutz nehmen, freuet mich. - Sie war freilich nur das Kind des Augenblickes, und ohne Ahnung, daß sie würde gewählt werden, besonders da die Philologen eher ein Recht gehabt hätten, darüber befragt zu werden, und ich selbst auch vorschlug, daß dies geschehen sollte. Das von Hirt bei der Inschrift gewählte Stilmittel des Chiasmus lässt allerdings auf dessen gute Kenntnis des Lateinischen schliessen.
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Ich habe das Latein, außer in meinen Schuljahren, nie geschrieben
, und auch wenig Zeit und veranlaßung gehabt, in meinen späteren Jahren reiflich reiflich über den inneren Bau und den geschichtlichen Zusammenhang dieser Sprache nachzudenken. Nur desultorisch fiel ich manchmal auf dies oder jenes. Ich habe also gar keine In lateinischer SchriftPraetension in solchen Dingen, obwohl es mich freuet, wenn ich zufällig gerade das errathen habe, was dem Kenner nicht mißfällt, und vor dem wahren Tribunal das Latein bestehen kann. - Plinius: Naturalis historiae XII § 94. - Der Tempel auf dem Kapitol, der Jupiter, Juno und Minerva geweiht war, brannte 69 n. Chr. ab und wurde in den ersten Regierungsjahren des Vespasian wieder aufgebaut. Hirt kannte sicher die Inschrift an dem Tempel, und die Ähnlichkeit der Ereignisse (Abbrennen eines Gebäudes und Neuaufbau) hat ihn möglicherweise veranlasst, auf die Wendung "incendio consumptum" zurückzugreifen.
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Die Stelle bey Plinius
kannte ich. - An dem In lateinischer Schriftconsumpta anstatt In lateinischer Schriftconsumpta - bin ich unschuldig, und scheint von dem späteren Redacteur der Inschrift herzukommen. Denn obwohl in guten Schriftstellern (wenigstens in gedruckten), In lateinischer Schriftta und In lateinischer Schriftpta promiscue gelesen wird; so war es doch von jeher meine weise In lateinischer Schriftpta zu schreiben. Entscheidend sehe ich Ihren Grund für In lateinischer Schrifta anstatt für In lateinischer Schriftum an. - Empfangen Sie den Dank von
Ihrem

Hirt

den 1 Nov. 21.