Ich bin in dem unangenehmen Falle, Ew. Königlichen Hoheit mit einer sehr angelegenen Bitte beschwerlich zu fallen.
Der Mahler
Paul Mila
hat seit länger her alles vorbereitet, um in den nächsten Tagen eine
Kunstreise nach
Riga
und
Petersburg
anzutreten. Aber da derselbe sich eben nun um den Reisepaß bemühet, Vgl. auch das Schreiben v. Lützows an Prinz Wilhelm
vom 29. März 1828.
[Schließen]wird ihm der Urlaub von der Militärbehörde dazu verweigert. - Der
Mila
hat bereits vom September 1818 bis September 1819 als
Freywilliger seinen Militärdienst gemacht, und ist im 20
ten
Landwehrregiment, deßen Commandeur Herr Oberstlieutenant
von Gädike
ist, eingeschrieben, und mit dem künftigen September Nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht
gehörte der Wehrpflichtige bis zum 32. Lebensjahr zum 1. Aufgebot der
Landwehr und vom 33. bis 39. Lebensjahr zum 2. Aufgebot.
[Schließen]tritt er in das zweite Aufgebot. Iezt wird er aufgefordert, hier den kommenden Sommer Die jährlich stattfindenden Herbstmanöver im
August und September.
[Schließen]die Kriegsübungen mitzumachen.
Ich darf Ew. Königlichen Hoheit nicht erst schildern, wie sehr der Mila betrübt ist, sich durch eine solche Aufforderung in seinem Reiseplan zurückgesezt zu sehen, und seine Aussichten für seine Kunstübungen nicht verfolgen zu können. Je unerwarter desto betrübter ist iezt seine Lage. | 2
Ich wage es daher bey Ew. Königlichen Hoheit unterthänigst einzukommen, und Ihre höchste Vermittlung anzurufen:
"Daß für den bevorstehenden Fall der Mila von den Kriegsübungen dispensirt würde, um den Paß zu seiner vorhabenden Kunstreise erhalten zu können."
Ich füge bloß bey, daß der Commandeur des Regiments Herr Oberstlieutenant von Gaedike ist, und Herr Oberst von Lützow in Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm die Verfügungen bey dem Armeechor besorgen soll.
Vergeben Ew. Königliche Hoheit einem alten Diener eine Bitte, welche, wenn sie gewährt werden könnte, mich von einer großen Gemüthsunruhe befreien würde.
Mit tiefester Ergebenheit und treuester Anhänglichkeit geharre ich Ew. Königlichen Hoheit unterthänigster A. HirtBerlin den 20 März / 1828.