An / des Königlichen Geheimen Staats-Raths und / Chef des Departements für den Cultus und oeffentlichen / Unterricht, HErrn von Schuckmann Hochwohlgebohren.

Bei Einem Hochpreißlichen Departement für den Cultus und oeffentlichen Unterricht hat die unterzeichnete Königliche Akademie der Wissenschaften schon vor vielen Monaten wegen ihres Reglements angefragt, aber nicht das Glück gehabt mit einer Antwort beehrt zu werden. Die Beendigung desselben scheint indessen kein besonders weitläuftiges, oder schwieriges Geschäft mehr zu seyn, da zuerst eine Commission der Akademie selbst mit unverdrossenem Fleiße sich länger als ein Jahr, nicht nur die Berücksichtigung aller Elemente desselben hat angelegen sein lassen, sondern auch nach reiflicher Erwägung derselben, selbst ein Reglement mit den dazu erforderlichen Erläuterungen, gleichsam als einen Commentar der Gesetze und ihrer nähern Bestimmungen, entwarf. Nach zweifacher Durchsicht und Prüfung von jedem Mitgliede der Akademie, der gemachten und so viel möglich benuzten Bemerkungen, ist dieses Reglement, um es dem Beschlusse der gesammten Akademie gemäß zur höhern Sanktion zu empfehlen, Einem Hochpreißlichen Departement für den Cultus und oeffentlichen Unterricht übergeben worden. Da sich dieses seinerseits nun seit fast zweien Jahren mit demselben aufs Neue beschäftiget und von einer eigenen Commission aus ihrer Mitte hat untersuchen und bearbeiten lassen, auch diese schon seit geraumer Zeit ihren Auftrag wie vernommen worden, Genüge geleistet hat; so glaubt die Königliche Akademie sich abermals an Ein Hochpreißliches Departement für den Cultus und oeffentlichen Unterricht wenden zu dürfen, um gehorsamst | 2 um die völlige Beendigung dieser ihr so wichtigen Angelegenheit nachzusuchen.

Nicht nur wegen ihren innern und äussern Verhältnißen ist es ihr ein dringendes Bedürfniß für ihre Berathschlagungen und Handlungen, für ihr ganzes Benehmen einer bestimmten Norm folgen zu können; sondern die Entbehrung derselben hat auch auf ihre wissenschaftliche Aktivität einen ungünstigen Einfluß.

Da das vormalige Reglement nicht mehr angemessen, nur noch unvollkommen befolgt wurde, bevor die Akademie von Seiner Majestät den Auftrag der Erneuerung und Verbesserung empfing; so ist es sehr natürlich, daß nun da täglich der zweckmäßigern Verfassung entgegen gesehen, jenes als veraltet und nicht mehr bestehend betrachtet wird. Der Wille des Besseren, aber nach Gutdünken, so wie es die Umstände zu erfordern scheinen, kein Gesez, leitet die Akademie, und sie kann in wichtigeren Angelegenheiten weder völlig sicher sein, keine untadelhafte Maaßregeln zu ergreifen, noch verhindern, daß keine besondere Meinung - wenn wie doch nicht unmöglich sich der Fall ereignete - durchgesezt und befolgt werden könne. Wäre dieser Gelehrte Verein ganz sich selbst überlassen, so entstände ohne Zweifel die Nothwendigkeit nach einer Regel zu handeln, um die Würde desselben durch Einheit und Gleichförmigkeit des Benehmens zu behaupten. Aber wo das Gesez, als ein gegebenes zu erwarten steht, kann | 3 sich auch nicht einmal leicht ein fester Gebrauch bilden.

Doch Einem Hochpreißlichen Departement darf die Akademie die Gründe nicht weiter auseinander setzen, welche ihr das baldige Eintreten des neuen Reglements so wichtig machen; sie darf nur anmahnen, daß in dem dringenden Nachsuchen desselben, ihr aufrichtiger Wunsch und ihr Bestreben in jeder Rücksicht bestens ihrem Zweck zu entsprechen, nicht verkannt werde. Da der würdige Chef des Departements Sich gegen die Akademie gefälligst als berufen haben erklären wollen, ihr Organ im Staate zur Beförderung ihrer Zwecke zu sein; da sie des Herrn Staatskanzlers Excellenz Versicherung empfangen in ihrer Selbstständigkeit und ihren Rechten keine Beeinträchtigung zu befürchten, sie auch zu Folge Allerhoechstes Kabinets:Schreiben einen selbstständigen Theil der allgemeinen Lehranstalten künftig ausmachen und baldmöglichst die Bekanntmachung erhalten soll von denjenigen Abänderungen ihrer Organisation welche so wohl die bessere Einrichtung ihrer eigenthümlichen Zwecke als ihre Lage zu den andern wissenschaftlichen Instituten fordert: so glaubt die Königliche Akademie um so gewisser, daß dieses Ansuchen eine gefällige Aufnahme nicht verfehlen könne.

Berlin den 24ten Juny 1811.

Königliche Akademie der Wissenschaften.
[gez.] Tralles. [gez.] Ancillon sohn. [gez.] Uhden.
[gez.] Ancillon Senior, [gez.] Erman. Sohn. [gez.] Biester.
[gez.] Erman sen. [gez.] Buttmann. [gez.] Gruson
[gez.] Bode. [gez.] Ideler. [gez.] DHufeland. [gez.] Savigny
[gez.] Eytelwein [gez.] EGFischer. [gez.] Hermbstaedt. [gez.] Burja
[gez.] Gerhard. [gez.] Niebuhr. [gez.] Illiger. [gez.] Hirt