Nach dem Befehle zu urtheilen, den ich so eben von Seite eines hohen In lateinischer SchriftDepartements für den öffentlichen Unterricht erhalten: "daß ich die Zöglinge der Kunstakademie unentgeltlich zu dem In lateinischer SchriftPrivatcollegium, das ich diesen Winter zu lesen gesonnen bin, zulaßen soll:" scheint es nicht, daß Hochdasselbe weder von meinen Verpflichtungen, noch von der Einrichtung meiner Vorlesungen gehörig unterrichtet worden sey.
Was erstlich meine Verpflichtungen betrift, so habe ich bey meiner Anstellung in In lateinischer SchriftBerlin, nebst meinen Arbeiten für die Akademie der Wißenschaften, zugleich übernommen, jeden Winter Vorträge nach meiner Wahl über irgend einen Gegenstand der Kunstarchaeologie an der Kunstakademie zu halten, woran Künstler, Kunstzöglinge und Freunde der Kunst frey Antheil nehmen könnten. -
Zweytens in Rücksicht der Einrichtung meiner Vorträge beobachtete ich von jeher die Ordnung, daß ich abwechselnd den einen Winter irgend einen Gegenstand der bildenden Künste, das ist: bald die Theorie der bildenden Künste, bald die Geschichte derselben bey den Alten, bald die Geschichte der Denkmäler, bald die Kunstgeschichte des Mittelalters und der neuern Zeit: - und dann den andern Winter irgend einen Gegenstand der Baukunst, das ist: bald die Theorie, bald die Geschichte der In lateinischer SchriftConstruction, bald die Geschichte der Gebäude bey den Alten, bald die Geschichte der Baukunst des Mittelalters und der neuern Zeit: vortrug. Auf diese Weise und durch diese Abwechslung suchte ich sowohl den Baukünstlern, als den bildenden Künstlern durch meine Vorlesungen nüzlich zu werden. -
Als ich nun im vorigen Jahre zur In lateinischer SchriftUniversität übertrat, übernahm ich gerade dieselben Verpflichtungen, die ich vorher hatte - nicht mehr und nicht weniger - wie dies die Akten bey einer hohen In lateinischer SchriftSection vollkommen ausweisen müßen. Hiernach blieb ich bey der Ordnung, jeden Winter abwechselnd ein öffentliches | 2 In lateinischer SchriftCollegium über die bildende[!] Künste, und dann über die Baukunst wie vorher zu lesen. Da ich nun dem gemäß verfloßenen Winter einen Gegenstand der bildenden Kunst abhandelte, so habe ich iezt für diesen Winter ein öffentliches In lateinischer SchriftCollegium für die Baukunst angekündigt. - Soviel über meine übernommene Verpflichtung, und über die bisher gehaltene Ordnung meiner Lehrvorträge.
Als öffentlicher Lehrer der In lateinischer SchriftUniversität übernahm ich nun auch In lateinischer SchriftPrivatvorträge zu halten gegen ein bestimmtes In lateinischer SchriftHonorarium, wie jeder andere In lateinischer SchriftProfessor thut, und dies wird um so natürlicher scheinen, da ich mich durch den Übertritt zur In lateinischer SchriftUniversität auch nicht um einen Groschen verbeßerte und ein solches auch nie nachsuchte. - Wenn ich also nebst meinem öffentlichen PflichtIn lateinischer Schriftcollegium noch andere Vorlesungen ankündige, die ich In lateinischer Schriftprivatim lesen will, wie können die Zuhörer, sie mögen seyn, wer sie wollen fordern, und sogar durch die Autorität einer höhern Behörde fordern, daß ich sie frey und unentgeltlich zulaße. Wer mich hiezu zwingen könnte, würde mich ja dadurch nur verleiten, kein In lateinischer SchriftPrivatcollegium anzukündigen. Überhaupt welcher In lateinischer SchriftProfessor der In lateinischer SchriftUniversität könnte es sich gefallen laßen, von seinen Zuhörern ähnliche Vorschriften anzunehmen? -
Übrigens darf ich wohl sagen, daß in Rücksicht des zu leistenden In lateinischer SchriftHonorarium vielleicht keiner meiner In lateinischer SchriftCollegen liberaler denkt, wie ich. Wahrlich bin ich weit entfernt, mir durch das In lateinischer SchriftPrivatcollegium einen Gewinn zu machen und ich habe mich gegen den academischen In lateinischer SchriftSenat deutlich genug erklärt, daß ich jedem Zuhörer, und besonders den Zöglingen der Kunstakademie, das In lateinischer SchriftHonorarium gern erlaßen würde, wenn die Umstände sie irgend in Abtragung desselben hinderten. Aber ich bin es der gebotenen Ordnung der In lateinischer SchriftUniversität, und meinen übrigen Collegen schuldig, daß ich strenge darauf halte, daß sich jeder zuvor bey dem In lateinischer SchriftQuaestor melde, und dann auf das In lateinischer SchriftSignum vom In lateinischer SchriftQuaestor erst eine Einlaßkarte, sey es des bezahlten In lateinischer SchriftHonorariums wegen, sey es In lateinischer SchriftGratis, von mir erhalte. | 3
Nach dieser lautern und richtigen In lateinischer SchriftInformation darf ich nicht zweifeln, daß ein hohes In lateinischer SchriftDepartement gern geneigt seyn werde, in Hinsicht der in Klage schwebenden Sache das Gerechte zu verfügen.
In lateinischer SchriftBerlin den 20ten October 1811.
Der Hofrath u. In lateinischer SchriftProfessor Hirt.