An / des Koenigl: Wirklichen Geheimen Staats / Minister, Minister der Geistlichen, Un-/terrichts und Medizinal Angelegenheiten pp / Herrn Freyherrn von Altenstein / Excellenz

Die nach Euer Excellenz Benachrichtigung vom 8ten Januar currentis zu unserer Disposition für das Restaurations-Geschäft gestellten
Rthlr 5016, 17 Silbergr. 8 denar Courant
sind ihrer Bestimmung gemäß soweit verausgabt, daß selbst nicht einmal die Diaeten der Restaurateur-Gehülfen für den vergangenen Monat aus diesem Fonds haben berichtigt werden koennen, und die Casse sich genöthigt gesehen hat, unsere diesfaellige Anweisungen zurückzuweisen.

Euer Excellenz werden gewiß mit uns die Ansicht theilen, daß es für das Restaurations-Geschäft hoechst nachtheilig ist, wenn die durch dasselbe veranlaßte Zahlungen auf unsere Anweisungen nicht geleistet werden, wir finden uns daher veranlaßt, Euer Excellenz ganz ergebenst zu ersuchen, nicht sowohl auf das Schleunigste zur Bestreitung der Kosten des Restaurations-Geschäfts einen neuen Fonds zu unserer Disposition zu stellen, sondern auch hochgeneigtest die Casse anweisen zu wollen, zur Ergänzung desselben Euer Excellenz Anzeige davon zu machen, wann derselbe bis auf 500 reichstaler(?) absorbirt ist, wodurch für die Folge ähnlichen Verlegenheiten, wie gegenwärtig eingetreten sind, vorgebeugt werden kann und das Restaurations-Geschäft einen ungestörten Fortgang behält.

Berlin den 5ten Juli 1824.

[gez.] Hirt.