Verhandlung
über den Ankauf der In lateinischer SchriftSollyschen Gemäldesammlung zwischen Herrn Presidenten In lateinischer SchriftRother und Hofrath In lateinischer SchriftHirt einerseits, und Herrn In lateinischer SchriftWegner, Beauftragten von Herrn In lateinischer SchriftSolly, anderseits im Gebäude der Seehandlung den 1ten In lateinischer SchriftAugust 1821.
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Ich muß wünschen, daß die heutige Verhandlung in Betreff des Ankaufs der In lateinischer SchriftSollyschen Gemäldesammlung, aufgezeichnet, wie sie sich zutrug, den übrigen Akten über diesen Gegenstand beygefügt werde. Denn da die Unterhandlung wider Verhoffen mißlungen ist; so ist eine Aufzeichnung des Verhandelten um so nöthiger, damit man sehe, daß von Seite des Staats nichts verabsäumt worden war, was dahin hätte führen können, der Sache einen erfreulichen Ausschlag zu geben. Ich bin bey dieser Darlegung um so mehr intereßirt, da die Regierung auf das Zutrauen, welches sie meinem Gutachten erzeigte, sich hauptsächlich zu den hohen Bedingungen verstanden hat, welche Herrn In lateinischer SchriftWegner vorzulegen Herr In lateinischer SchriftPresident Rother autorisirt war.

Herr In lateinischer SchriftIn lateinischer SchriftWegner legte drey Bedingungen von Seite des Herrn In lateinischer SchriftSolly vor:

1. Die Auswahl von 200 Stück der verpfändeten Sammlung: für den Preis von 400 000 reichstaler.

2. Die ganze verpfändete Sammlung: für den Preis von 460 000 reichstaler (wie ich verstanden habe).

3. Die ganze Sammlung, das ist: sowohl der verpfändeten, als derjenigen Gemälde, die seit 1819 In lateinischer Schriftacquirirt, und von H. In lateinischer SchriftSolly zurückgezogen sind (an der Zahl etlich und siebzig Stück): für den Preis von 500 000 reichstaler in Gold.

Hierauf ward von Seite des Herrn Presidenten (nach einer tags zuvor genommenen Verabredung unter uns) geantwortet:

Daß man gesonnen sey: auf den ersten oder den dritten Vorschlag - nicht aber auf den zweyten - einzugehen, doch unter folgenden In lateinischer SchriftModificationen.

Man würde erstlich die Auswahl der 200 Stück so annehmen: daß man aus der verpfändeten Sammlung nur 188 Stück wählte, und dann | 2 Siehe den Anhang zum Schreiben vom 27.06.1821.
[Schließen]
die zwölf andern
aus der neuen nicht verpfändeten Sammlung. Hiefür wolle man den Preis von 400 000 reichstaler zugestehen.

Sollte aber zweytens Herr In lateinischer SchriftSolly vorziehen die ganze Sammlung der verpfändeten sowohl, als der neu In lateinischer Schriftacquirirten Bilder zu verkaufen; so wolle man auch auf dies eingehen, und hiefür den Preis von 500 000 reichstaler in Courant zugestehen.

Ich ließ es an den Motiven zu solchen Anerbietungen nicht fehlen, um den Herrn In lateinischer SchriftWegner einsehen zu laßen, wie groß dieselben von Seite unserer Regierung wären, und daß Herr In lateinischer SchriftSolly nicht hoffen könnte, irgendwo anders beßere Bedingungen zu finden. Ich sey hauptsächlich die Triebfeder gewesen, daß man sich zu so großen Anerbietungen verstanden habe. Allein alles habe seine Grenzen. Ich sey über mein Gutachten nicht nur dem Staate, sondern auch dem Publikum, welches dereinst über die Sammlung urtheilen würde, Rechenschaft schuldig.

Mir wäre übrigens wohlbekannt, daß die Sammlung den Herrn In lateinischer SchriftSolly weit mehr koste, als das Anerbieten sey. Allein dies könne ich von meiner Seite nicht berücksichtigen, sondern nur den Werth der Sammlung an sich, und den, welchen sie ins Besondere für uns hat. Sollte aber die Regierung eine Entschädigung für Herrn In lateinischer SchriftSolly berücksichtigen, so läge dies außer den Grenzen meines Gutachtens. - Diese und mehrere andere Gründe legte ich dar, welche zu wiederholen hier zu langwierig und überflüßig seyn würden.

Hierauf erklärte sich Herr In lateinischer SchriftWegner kurz und unumwunden: Er könne sich auf keine Unterhandlung einlaßen; Herr In lateinischer SchriftSolly handle hier nicht als Kaufmann, sondern als Freund der Kunst. Die Anträge, die er (In lateinischer SchriftWegner) zu machen habe, lauteten bestimmt. Könne man nicht unbedingt auf dieselben eingehen; so wäre er gezwungen abzubrechen; - und er ersuche nur in kürzester Frist um eine schriftliche Erklärung, daß man Herrn In lateinischer SchriftSolly nicht ferner an | 3 den Verkauf der verpfändeten Gemälde an den preußischen Staat als gebunden erachte, und daß er fürhin mit seiner Sammlung schalten und walten könne, wie er wolle. -

Hierauf hatte der President und Ich nichts Ferneres zu antworten. Ich ins besondere durfte über mein Gutachten nicht hinausgehen. Der President, Herr In lateinischer SchriftRother, erklärte also: daß ihm (In lateinischer SchriftWegner) die verlangte Erklärung in der kürzesten Frist schriftlich zugestellt werden sollte.

Ich gestehe, daß der Ausgang der Unterhandlung mich aufs lebhafteste ergriffen hat. Ich sah im Geiste eine so herrliche Sammlung schon als die unsrige an, und mein Gemüth war innerlich mit Dank erfüllt gegen den König, der mit so ausgezeichneter Großmuth alles bewilligte, was den besten Erfolg der Unterhandlung hoffen ließ. Wahrlich mein Herz blutet, eine so herrliche Sammlung weiter wandern zu sehen. Aber Se Mayestät haben sich so groß, und so über alles huldvoll gegen die Ehre der Künste, und den Glanz der Hauptstadt in dieser Angelegenheit bewiesen, daß es nicht bloß kühn, sondern selbst verwegen seyn würde, noch größere Aufopferungen in Vorschlag bringen zu wollen. innerhalb der ZeileFreulich ist die Sammlung werth, was man dafür giebt.

In lateinischer SchriftBerlin den 1ten In lateinischer SchriftAugust 1821.

Hirt
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[Die Berechnungen von Rother auf dem linken Rand von Bl. 85r-v:]

Bemerkungen zu den nebenstehend angegebenen Forderungen des H Wegner
Zu 1. H Wegner verlangt - 400,000 reichsthaler
Zinsen vom 1 9br 19 bis 1. August 1821 - 21,420
Feuer Assecuranz Præmie - 4531 - 11
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................................................ 425,951 reichsthaler 11 gr

Zu 2 Capital ................... 468,000.
Zinsen vom 1ten 9br 1819 bis 1 August 1821 - 28,560
Assecuranz Præmie - 4531 - 11
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.............................................. 501,091 11
und außerdem noch 6 Gemählde zurück, weklche H Solly bezeichnet hat.

Zu 3 Capital .................... 575,000 reichsthaler
Zinsen vom 1 9br 1819 bis 1 August 1821 - 29,795.
Assecuranz Præmie - 4,531 -11
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.............................................. 619,326 reichsthaler 11 gr
Berlin 2ter August 1821 / [gez.] Rother

Noch zu 3
Außer dieser Summe von 619 000 reichsthaler verlangt H Solly auch daß ihm 45 000. L [Pfund] Sterling in englischen Obligationen auf 3. Jahr mit 5 pC Zinsen und zwar das L. [Pfund] Sterling zu 6. reichsthaler gerechnet in Zahlung gegeben werden. Das L [Pfund] Sterling wird itzt mit 7 reichsthaler 2 ggr bezahlt und folglich soll auch hiebey der Staat noch einen Verlust von 45,000. reichsthaler erleiden.
Die Sammlung würde demnach auf 664,000 reichsthaler zu stehen kommen. //


Anmerkung [zum ersten Vorschlag von Wegner]
400,000 reichsthaler in Courant jedoch ohne Zinsen und Assecuranz Præmie, weil die Gemählde bis itzt noch Eigenthum des H Solly sind, und der Staat kein Capital verzinsen kann, was er nicht schuldig ist.

Anmerkung zum 2ten Vorschlag:
500,000 reichsthaler in Courant, ohne Zinsen und Assecuranz Præmie aus vorstehenden Gründen.
Berlin 2 August 1821
[gez.] Rother

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[Schreiben Rothers an den Staatskanzler von Hardenberg, Konzept vom 2. August 1821, abgesendet am 6. August - I. HA, Rep. 109 (Seehandlung), Bl. 35-41 - zitiert nach: Lowenthal-Hensel, S. 127-132]

"Ausführlich faßte er nochmals den großen Wert der Sammlung sowie die Vorgeschichte des Kaufes, nämlich die Verpfändung der Galerie gegen das Darlehen von 1819 zusammen. 'Es hatte wohl kein Bedenken, ihm unter diesen Bedingungen das Darlehen zu bewilligen, da der Werth der Sammlung, ungeachtet solche in ihrem gegenwärtigen Zustande nur den feinen Kenner anspricht, unbezweifelt weit bedeutender ist'. Rother schilderte dann den weiteren Verlauf der Unterhandlungen, wobei er auch auszugsweise den Bericht von Schultz vom 3. Dezember 1820 zitierte. Als vorläufig letzten Stand der Dinge erwähnte Rother das Angebot von 400 000 Rthlr für 200 Stücke, worin auch die fünfzehn enthalten sein sollten, die Solly nach London transportiert hatte.
'So war die Lage der Sache, als ein zu deren Erledigung von dem Herrn Solly besonders bevollmächtigter Sachwalter, Herr Wegener [sic!], im Anfang des vorigen Monats hier ankam.
In einem durch denselben dem Herrn Staatskanzler Durchlaucht überbrachten Schreiben vom 5. July c.[urrentis] erhöhte Herr Solly den Werth seiner ganzen Sammlung, wofür er früher 500 000 Rtlr forderte, auf 600 000 Rtlr mit der Angabe, daß der Betrag des Ausgangs Zolls in Italien von 20 pr[o] c[en]t[um] und die Transportkosten der schweren Holztafeln von 100 bis 500 Rtlr sich allein auf die Summe von 100 000 Rtlr belaufe.
Mit noch höher gespannten und von denen, unterm 17. November 1820 gemachten, noch mehr abweichenden Forderungen trat der Bevollmächtigte des Herrn Solly am 13. vor. Mon. auf. Er schlug folgende drei Wege vor, um das Geschäft zu Ende zu führen', wobei Rother nun die Wegnerschen Propositionen und seine eigenen Berechnungen, die er später auf das Hirtsche Protokoll übertrug, darlegte.
'Der Unterzeichnete hat sich hierauf über die Annehmlichkeit der gemachten Anforderungen und Anträge mit dem prüfenden und gewiegten Kunstkenner Herrn Hofrathe Hirt näher berathen und in völligem Einverständniße mit diesem erlaubt er sich Folgendes zu bemerken.
Es muß zuvörderst im Allgemeinen auffallen, daß Herr Solly gegenwärtig Forderungen und Ansprüche macht, von denen früher gar nicht die Rede war, wie die oben angeführte Stelle aus dem Berichte des Herrn Schultz vom 7. Dzbr. 1820 beweist, und aus welcher ihm auch gegenwärtig keine Rechte eingeräumt werden können. Die Geldsumme fordert er nämlich gegenwärtig in Golde ausgezahlt - wenigstens im ersten und dritten Falle - ungeachtet vorher nur von Preußischem Courant die Rede war; er fordert ferner Zinszahlungen zu 6 prC von der ganzen jetzt verlangten Summe nach Abzug des gegebenen Darlehns vom 1. Nvbr. 1819 als von dem Zeitpunkte an, wo ihm das Darlehn überantwortet worden, ungeachtet ihm unter keinem Titel und da ihm niemals wegen Abnahme der Sammlung eine bestimmte Zusicherung gegeben worden, Zinsen zukommen können; er macht ferner Ansprüche auf Vergütung der Ausgaben an Feuer Assecuranz Prämien seit der Verpfändung, welche eben so unbegründet und durch kein Recht unterstützt sind; er bringt auch die Kosten des Darlehns der 200 000 Rtlr, welche nach der ausdrücklichen Bestimmung der Allerhöchsten Cabinets Ordre vom 30. Septbr. 1819 nur ihm zur Last fallen sollten, in Anrechnung; und erwähnt dagegen nichts von denjenigen Zinsen, welche er nach der Anordnung derselben Königlichen Ordre tragen sollte und nach seinem oben erwähnten Anerbieten mit 6 proCent übernehmen wollte.
Die Angelegenheit hat hiernach eine ganz andere Wendung genommen und nach solchen Anforderungen eine um so unerwartetere, als man früher Billigkeit von Seiten des Herrn Solly zu erwarten hoffte, und hierdurch die Kunstkenner um so mehr bewogen wurden, sich für den Ankauf der Sammlung auf das Lebhafteste zu interessiren und den Anforderungen des Besitzers zu entsprechen. Die gewiegtesten Kunstrichter sind daher von ihrer früheren Ansicht, daß der Ankauf unter den gestellten Bedingungen vom unbedingtesten Vortheile sey, zurückgekommen, und der Hr. Hofrath Hirt, den man wohl mit Recht zu den feinsten Kennern und tiefsten Verehrern der Kunst in Deutschland zählen kann, der noch am 8t. vor. Mon. den Ankauf der Sammlung für nothwendig zur Ehre des Staats und zum Glanze der nur in dieser Hinsicht anderen Hauptstädten noch nachstehenden Residenz hielt, der den Transport der Sammlung aus dem Lande für einen Nationalverlust ansah - ist gegenwärtig der Meinung, daß auf die überspannten Vorschläge des p. Solly, so wie solche jetzt vorliegen und ungeachtet letzterer dieselben als sein Ultimatum aufgestellt hat, nicht eingegangen werden kann.
Diese Ansicht ist auch die meinige, und ich muß mich für selbige um so mehr erklären, als die gegenwärtigen Finanz Verhältniße jede außerordentliche Ausgabe unräthlich machen und eine solche eben jetzt, wo bei der Neuheit der Steuer Verfassung die Vortheile derselben noch nicht überall anerkannt werden, und überdies die neue Stempelsteuer noch erwartet wird, bei dem zahlreichsten Theile der Nation zu um so unangemesseneren Deutungen Veranlassung geben dürfte, als sonst bei jeder Gelegenheit und im unbedeutendsten wie im höchsten Wirkungskreise die größten Ersparungen anbefohlen und bewirkt werden.
Es würde mich jedoch, so wie jeden Freund des Vaterlandes, sehr schmerzen, wenn die herrliche Sammlung dem Lande entzogen würde und Sr. Majestät dem Könige diese günstige Gelegenheit entginge, auch durch Fixirung der Kunst der Mahlerei in unserm Lande zur Bildung der Nation, für welche seit 12 Jahren so viel bereits geschehen, für die Mit- und Nachwelt die Zeiten Allerhöchst Ihrer glorreichen Regierung zu verewigen.
Um diß möglichst zu bewirken und dem von Sr. Majestät mündlich geäußerten Wunsche für den Ankauf der Sammlung zu entsprechen, erlaube ich mir, im Einverständnisse mit dem Herrn Hofrathe Hirt folgende Vorschläge zu machen.
Wenn auch nach unsrer beiderseitigen Meinung auf den oben sub 3 angegebenen Vorschlag in keiner Art eingegangen werden kann, so dürfte es doch rathsam und möglich seyn, sich bei den sub 1 und 2 gemachten dem p. Solly zu nähern.
Wir sind nämlich der übereinstimmenden Ansicht, daß ad 1, ohne die Nebenforderungen in irgend einer Art zu berücksichtigen, für die verpfändete ganze Sammlung und für die neu hinzugekommenen Gemählde, welche der Herr Solly inmittelst nach London versandt hat, die Summe von 500 000 Rtlr Pr.Crt. [Preußisch Courant] hinreichend sey. Herr Hofrath Hirt ist nach einer mir vertraulich gemachten Äußerung der Meinung, daß wohl für diesen Preis eine der Sollyschen an Werth ganz gleiche Sammlung bei einer Reise nach Italien, dem südlichen und westlichen Deutschland, den Niederlanden und Frankreich erlangt werden könnte. Diß dürfte auch jetzt um so wahrscheinlicher seyn, als, nachdem die Furcht der Wegschaffung der Gemählde durch den Feind verschwunden ist, viele herrliche Kunstprodukte von Neuem zum Vorschein kommen und zum Markte gebracht werden und als viele der vornehmen Familien Italiens, deren sonst jede im Besitze ... erlesener Gemählde Gallerien war, durch den Druck der letzten Zeiten und das veränderte Regierungssystem der dortigen Souveraine oder auf andre Art in die Nothwendigkeit versetzt sind, ihre Gallerien im Einzelnen oder Ganzen zu verkaufen. Ich erlaube mir, mich auf die früheren Gallerien im Palais Giustiniani und Colonna zu beziehen und zugleich ganz gehorsamst anzuführen, daß dem Vernehmen nach durch dergleichen Verkäufe der Mahler Cammuccini zu Rom in der neuesten Zeit eine der schönsten und auserlesensten Gemälde Gallerien gesammelt hat, worin die herrlichsten Kunst Produkte der ausgezeichnetsten Meister z.B. Raffael, Correggio, Guido, Titian, Jean Bellin, Garofolo, Rugino etc vereinigt sind. So erlangte dieser Mahler - ein bloßer Privatmann - auch die berühmte Grablegung von Raffael, die schönste Zierde der Borghesischen Gallerie, in welcher sie früher und jetzt wieder aufbewahrt ist.
Sollte dagegen vorgezogen werden, auf den Vorschlag ad 2 einzugehen, so wird die früher geforderte Summe von 400 000 Rtlr Pr. Crt. anstatt der incl. aller Nebenforderungen verlangten 425 951 Rtlr 11 Gr ganz hinreichend seyn. Die hiernach auszuwählenden 200 Stücke aus der über 600 St. betragenden verpfändeten Sammlung und aus den nach London gesandten Gemählden, und zwar dergestalt, daß aus der ersteren 188 und aus der letzteren 12 Stück entnommen werden, würden dem hiesigen Bedürfniße ganz entsprechen und sich mit dem bereits hier befindlichen oder hierher zu transportirenden Sammlungen zu einem herrlichen Ganzen zweckmäßig vereinigen. Wenn auch der Preis der Ganzen Sammlung zu 500 000 Rtlr angenommen mit dem Preise des einen Dritteils, diesen zu 400 000 Rtlr angeschlagen, nicht in einem gehörigen Verhältniße zu stehen scheint, so muß man doch erwägen, daß, wenn 200 Stücke vom ersten Range der Sollyschen Sammlung entzogen werden, der übrige Theil in einen sehr unbedeutenden Rang herabsinkt und nur mittelmäßige und größtentheils gar nicht zu beachtende Stücke zurückbleiben, während die ausgelesenen vereinigt mit den hier bereits bestehenden oder herzuschaffenden Gallerien, diesen selbst den möglichsten Grad von Vollkommenheit und das herrlichste Ensemble zu verleihen vermögen. In beiden Fällen würde die Zahlung sofort baar beginnen und beim Ausgang des laufenden Jahres beendigt seyn.
Dem Herrn Wegener sind von dem Herrn Hofrathe Hirt und dem Unterzeichneten vorstehende Propositionen gemacht worden. Er erklärte jedoch, daß er sich auf Unterhandlungen in irgend einer Art gar nicht einlassen könne und nur eine kategorische Antwort und Erklärung darüber an erhalten wünsche, ob man auf irgendeinen der von ihm gemachten und oben angegebenen Vorschläge, so wie solche proponirt seyn, unbedingt einzugehen gedenke. Er sei zum Unterhandeln gar nicht ermächtigt und nur deswegen hierher gekommen, um eine bestimmte Antwort zu erhalten. Er erklärte ferner, daß, wenn letztere verneinend ausfallen sollte und man hiernach nicht geneigt seyn würde, den Ankauf der Sammlung für den Staat zu bewirken, p. Solly mehrere Stücke aus der verpfändeten Sammlung von hier wegtransportiren lassen und nur so viel zurückbleiben würde, als nach seiner Ansicht zur Sicherheit für das vom Staat erhaltene Darlehen nothwendig sey. Es wurde ihm hierauf erwidert, daß weder von der Wegschaffung der verpfändeten Sammlung im Ganzen noch im Einzelnen die Rede seyn könne, so lange nicht das Darlehn mit den Zinsen vollständig abgetragen sey und daß man bis dahin die ganze Sammlung, welche auch nach der Bestimmung Sr. Majestät vom 30. Sptbr. 1819 in ihrem Total Umfange zum Pfande für das Darlehn dienen solle, hier zurückhalten werde.
Ich würde nun ganz gehorsamst darauf antragen, dem etc. Wegener die oben angegebene Erklärung auf seine Vorschläge und Forderungen, als diesseitiges Ultimatum zu eröffnen und ihm demgemäß zugleich zu erkennen zu geben, daß, im Falle er auf seinen Anforderungen bestehe, die Verhandlungen als abgebrochen anzusehen seyen, ihm aber auch in diesem Fall nicht gestattet werden könne, irgend einen Theil der verpfändeten Sammlung vor Abtragung des Darlehns von hier zu transportiren.
Der Herr Hofrath Hirt äußerte mir vertraulich, wie er fest überzeugt sey, daß die von Seiten des Staats gemachten vortheilhaften Bedingungen den Herrn Solly wohl bewegen würden, seine Sammlung Sr. Majestät zu überlassen, da er bei genauer und umsichtiger Prüfung wohl bemerken müsse, daß kein anderer Käufer unter so günstigen Bedingungen für Herrn Solly die Sammlung im Ganzen acquiriren und daß bei einem Verkaufe en detail, abgesehen von den damit verbundenen Weitläufigkeiten, der Besitzer wenig gewinnen und den vom Staate gebotenen Preis niemals erlangen werde. Ein Transport nach England würde übrigens wegen des hohen Zolls beim dortigen Eingang mit einem sehr bedeutenden Kosten Aufwande verbunden seyn".
Als Nachschrift fügte Rother hinzu, er habe nach Beendigung seines Gutachtens das Protokoll von Hirt erhalten, das er beifüge. 'Herr Solly hat übrigens außer dem Darlehen von 200 000 Rtlr, welches er auf die Gemählde erhalten hat, auch noch andere 200 000 Rtlr vom Staate vorschußweise wegen seiner aus dem Kriege gemachten Ansprüche im Jahre 1818 erhalten. Diese Summe, welche auf meinen Namen als Vorschuß in den Büchern der Haupt Schatz Casse notirt steht, muß ich bey dieser Gelegenheit auch berichtigt zu sehen wünschen, weil ich sonst einmal dieserhalb in Anspruch genommen werden könnte'."