Verhandlung
über den Ankauf der In lateinischer SchriftSollyschen Gemäldesammlung zwischen Herrn
Presidenten In lateinischer SchriftRother und Hofrath In lateinischer SchriftHirt einerseits, und Herrn In lateinischer SchriftWegner,
Beauftragten von Herrn In lateinischer SchriftSolly, anderseits im Gebäude der Seehandlung den 1ten
In lateinischer SchriftAugust 1821.
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Ich muß wünschen, daß die heutige Verhandlung in Betreff des Ankaufs der In lateinischer SchriftSollyschen Gemäldesammlung, aufgezeichnet, wie sie sich zutrug, den übrigen Akten über diesen Gegenstand beygefügt werde. Denn da die Unterhandlung wider Verhoffen mißlungen ist; so ist eine Aufzeichnung des Verhandelten um so nöthiger, damit man sehe, daß von Seite des Staats nichts verabsäumt worden war, was dahin hätte führen können, der Sache einen erfreulichen Ausschlag zu geben. Ich bin bey dieser Darlegung um so mehr intereßirt, da die Regierung auf das Zutrauen, welches sie meinem Gutachten erzeigte, sich hauptsächlich zu den hohen Bedingungen verstanden hat, welche Herrn In lateinischer SchriftWegner vorzulegen Herr In lateinischer SchriftPresident Rother autorisirt war.
Herr In lateinischer SchriftIn lateinischer SchriftWegner legte drey Bedingungen von Seite des Herrn In lateinischer SchriftSolly vor:
1. Die Auswahl von 200 Stück der verpfändeten Sammlung: für den Preis von 400 000 reichstaler.
2. Die ganze verpfändete Sammlung: für den Preis von 460 000 reichstaler (wie ich verstanden habe).
3. Die ganze Sammlung, das ist: sowohl der verpfändeten, als derjenigen Gemälde, die seit 1819 In lateinischer Schriftacquirirt, und von H. In lateinischer SchriftSolly zurückgezogen sind (an der Zahl etlich und siebzig Stück): für den Preis von 500 000 reichstaler in Gold.
Hierauf ward von Seite des Herrn Presidenten (nach einer tags zuvor genommenen Verabredung unter uns) geantwortet:
Daß man gesonnen sey: auf den ersten oder den dritten Vorschlag - nicht aber auf den zweyten - einzugehen, doch unter folgenden In lateinischer SchriftModificationen.
Man würde erstlich die Auswahl der 200 Stück so annehmen: daß man aus der
verpfändeten Sammlung nur 188 Stück wählte, und dann
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Siehe den Anhang zum Schreiben vom
27.06.1821.
[Schließen]die zwölf andern aus der neuen nicht verpfändeten Sammlung. Hiefür wolle man den Preis von
400 000 reichstaler zugestehen.
Sollte aber zweytens Herr In lateinischer SchriftSolly vorziehen die ganze Sammlung der verpfändeten sowohl, als der neu In lateinischer Schriftacquirirten Bilder zu verkaufen; so wolle man auch auf dies eingehen, und hiefür den Preis von 500 000 reichstaler in Courant zugestehen.
Ich ließ es an den Motiven zu solchen Anerbietungen nicht fehlen, um den Herrn In lateinischer SchriftWegner einsehen zu laßen, wie groß dieselben von Seite unserer Regierung wären, und daß Herr In lateinischer SchriftSolly nicht hoffen könnte, irgendwo anders beßere Bedingungen zu finden. Ich sey hauptsächlich die Triebfeder gewesen, daß man sich zu so großen Anerbietungen verstanden habe. Allein alles habe seine Grenzen. Ich sey über mein Gutachten nicht nur dem Staate, sondern auch dem Publikum, welches dereinst über die Sammlung urtheilen würde, Rechenschaft schuldig.
Mir wäre übrigens wohlbekannt, daß die Sammlung den Herrn In lateinischer SchriftSolly weit mehr koste, als das Anerbieten sey. Allein dies könne ich von meiner Seite nicht berücksichtigen, sondern nur den Werth der Sammlung an sich, und den, welchen sie ins Besondere für uns hat. Sollte aber die Regierung eine Entschädigung für Herrn In lateinischer SchriftSolly berücksichtigen, so läge dies außer den Grenzen meines Gutachtens. - Diese und mehrere andere Gründe legte ich dar, welche zu wiederholen hier zu langwierig und überflüßig seyn würden.
Hierauf erklärte sich Herr In lateinischer SchriftWegner kurz und unumwunden: Er könne sich auf keine Unterhandlung einlaßen; Herr In lateinischer SchriftSolly handle hier nicht als Kaufmann, sondern als Freund der Kunst. Die Anträge, die er (In lateinischer SchriftWegner) zu machen habe, lauteten bestimmt. Könne man nicht unbedingt auf dieselben eingehen; so wäre er gezwungen abzubrechen; - und er ersuche nur in kürzester Frist um eine schriftliche Erklärung, daß man Herrn In lateinischer SchriftSolly nicht ferner an | 3 den Verkauf der verpfändeten Gemälde an den preußischen Staat als gebunden erachte, und daß er fürhin mit seiner Sammlung schalten und walten könne, wie er wolle. -
Hierauf hatte der President und Ich nichts Ferneres zu antworten. Ich ins besondere durfte über mein Gutachten nicht hinausgehen. Der President, Herr In lateinischer SchriftRother, erklärte also: daß ihm (In lateinischer SchriftWegner) die verlangte Erklärung in der kürzesten Frist schriftlich zugestellt werden sollte.
Ich gestehe, daß der Ausgang der Unterhandlung mich aufs lebhafteste ergriffen hat. Ich sah im Geiste eine so herrliche Sammlung schon als die unsrige an, und mein Gemüth war innerlich mit Dank erfüllt gegen den König, der mit so ausgezeichneter Großmuth alles bewilligte, was den besten Erfolg der Unterhandlung hoffen ließ. Wahrlich mein Herz blutet, eine so herrliche Sammlung weiter wandern zu sehen. Aber Se Mayestät haben sich so groß, und so über alles huldvoll gegen die Ehre der Künste, und den Glanz der Hauptstadt in dieser Angelegenheit bewiesen, daß es nicht bloß kühn, sondern selbst verwegen seyn würde, noch größere Aufopferungen in Vorschlag bringen zu wollen. innerhalb der ZeileFreulich ist die Sammlung werth, was man dafür giebt.
In lateinischer SchriftBerlin den 1ten In lateinischer SchriftAugust 1821.
Hirt_______________________________________________________________________________________________________________________.
[Die Berechnungen von Rother auf dem linken Rand von Bl. 85r-v:]
Bemerkungen zu den nebenstehend angegebenen Forderungen des H
Wegner
Zu 1. H Wegner verlangt - 400,000 reichsthaler
Zinsen vom 1 9br 19 bis 1. August 1821 - 21,420
Feuer Assecuranz
Præmie - 4531 - 11
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................................................ 425,951 reichsthaler 11
gr
Zu 2 Capital ................... 468,000.
Zinsen vom
1ten 9br 1819 bis 1 August 1821 - 28,560
Assecuranz Præmie - 4531 - 11
_______________________________________
.............................................. 501,091 11
und außerdem
noch 6 Gemählde zurück, weklche H Solly bezeichnet hat.
Zu 3 Capital .................... 575,000 reichsthaler
Zinsen vom 1 9br 1819 bis 1 August 1821 - 29,795.
Assecuranz
Præmie - 4,531 -11
___________________________________________
.............................................. 619,326 reichsthaler 11 gr
Berlin 2ter August 1821 / [gez.]
Rother
Noch zu 3
Außer dieser Summe von 619 000 reichsthaler verlangt H Solly auch daß ihm
45 000. L [Pfund] Sterling in englischen Obligationen auf 3. Jahr mit 5
pC Zinsen und zwar das L. [Pfund] Sterling zu 6. reichsthaler gerechnet
in Zahlung gegeben werden. Das L [Pfund] Sterling wird itzt mit 7
reichsthaler 2 ggr bezahlt und folglich soll auch hiebey der Staat noch einen
Verlust von 45,000. reichsthaler erleiden.
Die Sammlung würde demnach auf
664,000 reichsthaler zu stehen kommen. //
Anmerkung
[zum ersten Vorschlag von Wegner]
400,000 reichsthaler in Courant
jedoch ohne Zinsen und Assecuranz Præmie, weil die Gemählde bis itzt noch
Eigenthum des H Solly sind, und der Staat kein Capital verzinsen kann, was er
nicht schuldig ist.
Anmerkung zum 2ten Vorschlag:
500,000 reichsthaler in Courant, ohne Zinsen und Assecuranz Præmie
aus vorstehenden Gründen.
Berlin 2 August 1821
[gez.]
Rother
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[Schreiben Rothers an den Staatskanzler von Hardenberg, Konzept vom 2. August 1821, abgesendet am 6. August - I. HA, Rep. 109 (Seehandlung), Bl. 35-41 - zitiert nach: Lowenthal-Hensel, S. 127-132]
"Ausführlich faßte er nochmals den großen Wert der Sammlung sowie die
Vorgeschichte des Kaufes, nämlich die Verpfändung der Galerie gegen das Darlehen
von 1819 zusammen. 'Es hatte wohl kein Bedenken, ihm unter diesen Bedingungen
das Darlehen zu bewilligen, da der Werth der Sammlung, ungeachtet solche in
ihrem gegenwärtigen Zustande nur den feinen Kenner anspricht, unbezweifelt weit
bedeutender ist'. Rother schilderte dann den weiteren Verlauf der
Unterhandlungen, wobei er auch auszugsweise den Bericht von Schultz vom 3.
Dezember 1820 zitierte. Als vorläufig letzten Stand der Dinge erwähnte Rother
das Angebot von 400 000 Rthlr für 200 Stücke, worin auch die fünfzehn enthalten
sein sollten, die Solly nach London transportiert hatte.
'So war die Lage
der Sache, als ein zu deren Erledigung von dem Herrn Solly besonders
bevollmächtigter Sachwalter, Herr Wegener [sic!], im Anfang des vorigen Monats
hier ankam.
In einem durch denselben dem Herrn Staatskanzler Durchlaucht
überbrachten Schreiben vom 5. July c.[urrentis] erhöhte Herr Solly den Werth
seiner ganzen Sammlung, wofür er früher 500 000 Rtlr forderte, auf 600 000 Rtlr
mit der Angabe, daß der Betrag des Ausgangs Zolls in Italien von 20 pr[o]
c[en]t[um] und die Transportkosten der schweren Holztafeln von 100 bis 500 Rtlr
sich allein auf die Summe von 100 000 Rtlr belaufe.
Mit noch höher
gespannten und von denen, unterm 17. November 1820 gemachten, noch mehr
abweichenden Forderungen trat der Bevollmächtigte des Herrn Solly am 13. vor.
Mon. auf. Er schlug folgende drei Wege vor, um das Geschäft zu Ende zu führen',
wobei Rother nun die Wegnerschen Propositionen und seine eigenen Berechnungen,
die er später auf das Hirtsche Protokoll übertrug, darlegte.
'Der
Unterzeichnete hat sich hierauf über die Annehmlichkeit der gemachten
Anforderungen und Anträge mit dem prüfenden und gewiegten Kunstkenner Herrn
Hofrathe Hirt näher berathen und in
völligem Einverständniße mit diesem erlaubt er sich Folgendes zu bemerken.
Es muß zuvörderst im Allgemeinen auffallen, daß Herr Solly gegenwärtig
Forderungen und Ansprüche macht, von denen früher gar nicht die Rede war, wie
die oben angeführte Stelle aus dem Berichte des Herrn Schultz vom 7. Dzbr. 1820
beweist, und aus welcher ihm auch gegenwärtig keine Rechte eingeräumt werden
können. Die Geldsumme fordert er nämlich gegenwärtig in Golde ausgezahlt -
wenigstens im ersten und dritten Falle - ungeachtet vorher nur von Preußischem
Courant die Rede war; er fordert ferner Zinszahlungen zu 6 prC von der ganzen
jetzt verlangten Summe nach Abzug des gegebenen Darlehns vom 1. Nvbr. 1819 als
von dem Zeitpunkte an, wo ihm das Darlehn überantwortet worden, ungeachtet ihm
unter keinem Titel und da ihm niemals wegen Abnahme der Sammlung eine bestimmte
Zusicherung gegeben worden, Zinsen zukommen können; er macht ferner Ansprüche
auf Vergütung der Ausgaben an Feuer Assecuranz Prämien seit der Verpfändung,
welche eben so unbegründet und durch kein Recht unterstützt sind; er bringt auch
die Kosten des Darlehns der 200 000 Rtlr, welche nach der ausdrücklichen
Bestimmung der Allerhöchsten Cabinets Ordre vom 30. Septbr. 1819 nur ihm zur
Last fallen sollten, in Anrechnung; und erwähnt dagegen nichts von denjenigen
Zinsen, welche er nach der Anordnung derselben Königlichen Ordre tragen sollte
und nach seinem oben erwähnten Anerbieten mit 6 proCent übernehmen wollte.
Die Angelegenheit hat hiernach eine ganz andere Wendung genommen und nach
solchen Anforderungen eine um so unerwartetere, als man früher Billigkeit von
Seiten des Herrn Solly zu erwarten hoffte, und hierdurch die Kunstkenner um so
mehr bewogen wurden, sich für den Ankauf der Sammlung auf das Lebhafteste zu
interessiren und den Anforderungen des Besitzers zu entsprechen. Die
gewiegtesten Kunstrichter sind daher von ihrer früheren Ansicht, daß der Ankauf
unter den gestellten Bedingungen vom unbedingtesten Vortheile sey,
zurückgekommen, und der Hr. Hofrath Hirt, den man wohl mit Recht zu den feinsten Kennern und
tiefsten Verehrern der Kunst in Deutschland zählen kann, der noch am 8t. vor.
Mon. den Ankauf der Sammlung für nothwendig zur Ehre des Staats und zum Glanze
der nur in dieser Hinsicht anderen Hauptstädten noch nachstehenden Residenz
hielt, der den Transport der Sammlung aus dem Lande für einen Nationalverlust
ansah - ist gegenwärtig der Meinung, daß auf die überspannten Vorschläge des p.
Solly, so wie solche jetzt vorliegen und ungeachtet letzterer dieselben als sein
Ultimatum aufgestellt hat, nicht eingegangen werden kann.
Diese Ansicht
ist auch die meinige, und ich muß mich für selbige um so mehr erklären, als die
gegenwärtigen Finanz Verhältniße jede außerordentliche Ausgabe unräthlich machen
und eine solche eben jetzt, wo bei der Neuheit der Steuer Verfassung die
Vortheile derselben noch nicht überall anerkannt werden, und überdies die neue
Stempelsteuer noch erwartet wird, bei dem zahlreichsten Theile der Nation zu um
so unangemesseneren Deutungen Veranlassung geben dürfte, als sonst bei jeder
Gelegenheit und im unbedeutendsten wie im höchsten Wirkungskreise die größten
Ersparungen anbefohlen und bewirkt werden.
Es würde mich jedoch, so wie
jeden Freund des Vaterlandes, sehr schmerzen, wenn die herrliche Sammlung dem
Lande entzogen würde und Sr. Majestät dem Könige diese günstige Gelegenheit
entginge, auch durch Fixirung der Kunst der Mahlerei in unserm Lande zur Bildung
der Nation, für welche seit 12 Jahren so viel bereits geschehen, für die Mit-
und Nachwelt die Zeiten Allerhöchst Ihrer glorreichen Regierung zu verewigen.
Um diß möglichst zu bewirken und dem von Sr. Majestät mündlich geäußerten
Wunsche für den Ankauf der Sammlung zu entsprechen, erlaube ich mir, im
Einverständnisse mit dem Herrn Hofrathe Hirt folgende Vorschläge zu machen.
Wenn auch nach unsrer
beiderseitigen Meinung auf den oben sub 3 angegebenen Vorschlag in keiner Art
eingegangen werden kann, so dürfte es doch rathsam und möglich seyn, sich bei
den sub 1 und 2 gemachten dem p. Solly zu nähern.
Wir sind nämlich der
übereinstimmenden Ansicht, daß ad 1, ohne die Nebenforderungen in irgend einer
Art zu berücksichtigen, für die verpfändete ganze Sammlung und für die neu
hinzugekommenen Gemählde, welche der Herr Solly inmittelst nach London versandt
hat, die Summe von 500 000 Rtlr Pr.Crt. [Preußisch Courant] hinreichend sey.
Herr Hofrath Hirt ist nach einer mir
vertraulich gemachten Äußerung der Meinung, daß wohl für diesen Preis eine der
Sollyschen an Werth ganz gleiche Sammlung bei einer Reise nach Italien, dem
südlichen und westlichen Deutschland, den Niederlanden und Frankreich erlangt
werden könnte. Diß dürfte auch jetzt um so wahrscheinlicher seyn, als, nachdem
die Furcht der Wegschaffung der Gemählde durch den Feind verschwunden ist, viele
herrliche Kunstprodukte von Neuem zum Vorschein kommen und zum Markte gebracht
werden und als viele der vornehmen Familien Italiens, deren sonst jede im
Besitze ... erlesener Gemählde Gallerien war, durch den Druck der letzten Zeiten
und das veränderte Regierungssystem der dortigen Souveraine oder auf andre Art
in die Nothwendigkeit versetzt sind, ihre Gallerien im Einzelnen oder Ganzen zu
verkaufen. Ich erlaube mir, mich auf die früheren Gallerien im Palais
Giustiniani und Colonna zu beziehen und zugleich ganz gehorsamst anzuführen, daß
dem Vernehmen nach durch dergleichen Verkäufe der Mahler Cammuccini zu Rom in
der neuesten Zeit eine der schönsten und auserlesensten Gemälde Gallerien
gesammelt hat, worin die herrlichsten Kunst Produkte der ausgezeichnetsten
Meister z.B. Raffael, Correggio, Guido, Titian, Jean Bellin, Garofolo, Rugino
etc vereinigt sind. So erlangte dieser Mahler - ein bloßer Privatmann - auch die
berühmte Grablegung von Raffael, die schönste Zierde der Borghesischen Gallerie,
in welcher sie früher und jetzt wieder aufbewahrt ist.
Sollte dagegen
vorgezogen werden, auf den Vorschlag ad 2 einzugehen, so wird die früher
geforderte Summe von 400 000 Rtlr Pr. Crt. anstatt der incl. aller
Nebenforderungen verlangten 425 951 Rtlr 11 Gr ganz hinreichend seyn. Die
hiernach auszuwählenden 200 Stücke aus der über 600 St. betragenden verpfändeten
Sammlung und aus den nach London gesandten Gemählden, und zwar dergestalt, daß
aus der ersteren 188 und aus der letzteren 12 Stück entnommen werden, würden dem
hiesigen Bedürfniße ganz entsprechen und sich mit dem bereits hier befindlichen
oder hierher zu transportirenden Sammlungen zu einem herrlichen Ganzen
zweckmäßig vereinigen. Wenn auch der Preis der Ganzen Sammlung zu 500 000 Rtlr
angenommen mit dem Preise des einen Dritteils, diesen zu 400 000 Rtlr
angeschlagen, nicht in einem gehörigen Verhältniße zu stehen scheint, so muß man
doch erwägen, daß, wenn 200 Stücke vom ersten Range der Sollyschen Sammlung
entzogen werden, der übrige Theil in einen sehr unbedeutenden Rang herabsinkt
und nur mittelmäßige und größtentheils gar nicht zu beachtende Stücke
zurückbleiben, während die ausgelesenen vereinigt mit den hier bereits
bestehenden oder herzuschaffenden Gallerien, diesen selbst den möglichsten Grad
von Vollkommenheit und das herrlichste Ensemble zu verleihen vermögen. In beiden
Fällen würde die Zahlung sofort baar beginnen und beim Ausgang des laufenden
Jahres beendigt seyn.
Dem Herrn Wegener sind von dem Herrn Hofrathe
Hirt und dem Unterzeichneten
vorstehende Propositionen gemacht worden. Er erklärte jedoch, daß er sich auf
Unterhandlungen in irgend einer Art gar nicht einlassen könne und nur eine
kategorische Antwort und Erklärung darüber an erhalten wünsche, ob man auf
irgendeinen der von ihm gemachten und oben angegebenen Vorschläge, so wie solche
proponirt seyn, unbedingt einzugehen gedenke. Er sei zum Unterhandeln gar nicht
ermächtigt und nur deswegen hierher gekommen, um eine bestimmte Antwort zu
erhalten. Er erklärte ferner, daß, wenn letztere verneinend ausfallen sollte und
man hiernach nicht geneigt seyn würde, den Ankauf der Sammlung für den Staat zu
bewirken, p. Solly mehrere Stücke aus der verpfändeten Sammlung von hier
wegtransportiren lassen und nur so viel zurückbleiben würde, als nach seiner
Ansicht zur Sicherheit für das vom Staat erhaltene Darlehen nothwendig sey. Es
wurde ihm hierauf erwidert, daß weder von der Wegschaffung der verpfändeten
Sammlung im Ganzen noch im Einzelnen die Rede seyn könne, so lange nicht das
Darlehn mit den Zinsen vollständig abgetragen sey und daß man bis dahin die
ganze Sammlung, welche auch nach der Bestimmung Sr. Majestät vom 30. Sptbr. 1819
in ihrem Total Umfange zum Pfande für das Darlehn dienen solle, hier
zurückhalten werde.
Ich würde nun ganz gehorsamst darauf antragen, dem etc.
Wegener die oben angegebene Erklärung auf seine Vorschläge und Forderungen, als
diesseitiges Ultimatum zu eröffnen und ihm demgemäß zugleich zu erkennen zu
geben, daß, im Falle er auf seinen Anforderungen bestehe, die Verhandlungen als
abgebrochen anzusehen seyen, ihm aber auch in diesem Fall nicht gestattet werden
könne, irgend einen Theil der verpfändeten Sammlung vor Abtragung des Darlehns
von hier zu transportiren.
Der Herr Hofrath Hirt äußerte mir vertraulich, wie er fest überzeugt sey, daß die
von Seiten des Staats gemachten vortheilhaften Bedingungen den Herrn Solly wohl
bewegen würden, seine Sammlung Sr. Majestät zu überlassen, da er bei genauer und
umsichtiger Prüfung wohl bemerken müsse, daß kein anderer Käufer unter so
günstigen Bedingungen für Herrn Solly die Sammlung im Ganzen acquiriren und daß
bei einem Verkaufe en detail, abgesehen von den damit verbundenen
Weitläufigkeiten, der Besitzer wenig gewinnen und den vom Staate gebotenen Preis
niemals erlangen werde. Ein Transport nach England würde übrigens wegen des
hohen Zolls beim dortigen Eingang mit einem sehr bedeutenden Kosten Aufwande
verbunden seyn".
Als Nachschrift fügte Rother hinzu, er habe nach
Beendigung seines Gutachtens das Protokoll von Hirt erhalten, das er beifüge. 'Herr Solly hat übrigens außer
dem Darlehen von 200 000 Rtlr, welches er auf die Gemählde erhalten hat, auch
noch andere 200 000 Rtlr vom Staate vorschußweise wegen seiner aus dem Kriege
gemachten Ansprüche im Jahre 1818 erhalten. Diese Summe, welche auf meinen Namen
als Vorschuß in den Büchern der Haupt Schatz Casse notirt steht, muß ich bey
dieser Gelegenheit auch berichtigt zu sehen wünschen, weil ich sonst einmal
dieserhalb in Anspruch genommen werden könnte'."