An / des Königlichen Geheimen Ober-Bauraths / Herrn Schinkel, / und / des Königlichen Hofraths und Professors / Herrn Hirt, / Hochwohl- und Wohlgebohren, / hier

Berlin, den [ ] November, 1822.

Ew. Hochwohl- und Wohlgebohren gefälliges Gutachten vom 1. Juli dieses Jahres über den Werth der zwei Gemälde von Roger van der Weyde und Johann Hemmling in der Bettendorfschen Sammlung zu Aachen hat mich veranlaßt, dem Besitzer zu sagen, daß nur bei einer bedeutenden Ermäßigung des Preises deren Ankauf für die königliche Gallerie erwartet werden könne.

Hierauf habe ich die beiliegende Antwort erhalten, nach welcher Herr Bettendorf die Forderung von 2000 reichstaler für den Joh. Hemmling gar nicht zu vermindern gesonnen ist und von den verlangten 10,000 reichstaler für den Roger van der Weyde nicht sehr bedeutend schwin(?)den lassen will.

Ew Hochwohl- und Wohlgebohren stimmen mit mir darin überein, daß der Ankauf dieser Gemälde für die Königliche Sammlung sehr wünschenswerth wäre, wenn der Besitzer sich zu einem erträglichen Preis bequemen wollte; nach seiner letzten Erklärung darf man jedoch wohl nicht glauben mit Ihrem vorgeschlagenen Gebote von 5000 reichstaler für beide Gemälde, welches noch nicht die Hälfte der Forderung erreicht, etwas auszurichten.

Bei der Trefflichkeit und Seltenheit der Bilder gebe ich Ihnen aber anheim ob es nicht zwek- | 2mäßig seyn dürfte, durch das Aussprechen eines Gebots der Sache näher zu treten und dadurch wenigstens zu bewürken, daß die Gemälde am Ende nicht gar unter dem würdigen Preis in andere Hände kommen mögten und daß wir durch diese bestimmte Aeußerung uns die Möglichkeit der Erwerbung bis zu einem höheren Gebote sicher stellen.

Es frägt sich, ob Sie unter diesen Umständen nicht angemeßen finden, das Gebot für Von van der Weyden und von Memling.
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beide Bilder
wenigstens auf die Hälfte der Forderung und also auf 6 bis 7000 reichsthaler zu erhöhen.

Berlin, w.[ie] o.[ben]

[gez.] A[ltenstein]