Obwohl von Seite der unterzeichneten In lateinischer SchriftCommission das Möglichste geschah, um ihre Willfährigkeit in Hinsicht der Kunstausstellung zu zeigen, und dieselbe auch iezt noch nicht die Gründe einsehen kann, welchen Vortheil das eine Eckzimmer vor dem andern den Kunstausstellern gewähren kann; so wird doch dieselbe nicht ermangeln, dem ausdrücklichen Befehl Ew. Hochfreyherrlichen Excellenz zu gehorsamen, und das eine Zimmer für das andere an die Kunstaussteller zu übergeben.

Die In lateinischer SchriftCommission sagt sich indeßen von aller Verantwortlichkeit los, wenn hieraus Nachtheile für das königliche In lateinischer SchriftMuseum entstehen sollten.

In lateinischer SchriftBerlin den 13ten August 1824.

im Namen der In lateinischer SchriftCommission
Hirt.