Die weitere Instruction Ew. Excellenz vom 6ten dieses, das Ordnen der Sollyschen Sammlung betreffend, haben wir erhalten, und es wird unser Bestreben seyn, derselben auf das Pünktlichste nachzukommen.

Ein anderes hohes Rescript vom 7ten dieses betrift die Gemälde, die zum Verkauf angeboten werden. - Allerdings halten wir es für das zweckmäßigste, daß solche Bilder in einem besondern Zimmer in der Akademie aufgestellt werden, um sie bequem in Augenschein zu nehmen: und zweckmäßig ist es, daß die Beurtheilung: ob ein Werk für das königliche Museum anzukaufen wünschenswerth seyn möchte - vorzugsweise denen überlaßen werde, welche die vorhandenen Sammlungen kennen. Denn sonst möchte leicht etwas acquirirt werden, welches dann die Commissarien nicht aufstellen könnten, und in den Ausschuß bringen müßten. Auch würden wir nicht verfehlen, in Fällen, wo wir es nöthig fänden, das Urtheil anderer Sachverständigen zu Hülfe zu nehmen. Über jedes Vorkommende würden wir dann einen kurzen Bericht an Ew. Excellenz erstatten.

Das Geschäft der Restauration ist so wichtig, daß wir das wesentliche hierüber vor die Commission zu bringen als wesentlich erachten, hauptsächlich in Hinsicht eines laufenden Fonds, der hiezu erforderlich ist. - und wir urtheilen, daß es Ew. Excellenz angenehm seyn werde, daß der Gegenstand vor der gesammten hohen Commission verhandelt, und das Erforderliche darüber ein- für allemal festgesezt werde. | 2

Ferner zeigen wir an, daß ein Pakt Acten No 220, Verzeichniße der Sollyschen Sammlung enthaltend, und dann mit Rescript vom 10ten dieses ein zweytes, die fernern Cataloge dieser Sammlung enthaltend, bey uns eingegangen ist.

Ferner erhalten wir eben das Rescript vom 12ten dieses als Antwort auf unsere Eingabe vom 7ten dieses. Hiernach werden wir uns der Erlaubniß bedienen, mit Herrn Weiss unmittelbar zu unterhandeln. Derselbe ist aber noch in Italien, und wird, wie man hört, erst im Monat May zurückerwartet.

In Rücksicht des Herrn Solly selbst sollten wir denken, daß es eine der Bedingungen bey dem Abschluße des Kaufes war: die nöthigen Papiere, die zur nähern Kenntniß der Sammlung dienen können, entweder in Originali, oder in den erforderlichen Auszügen auszuliefern. Sollte aber wider Vermuthen ein solches vergeßen worden seyn; so läßt sich doch nicht anders denken, als daß es Herrn Solly selbst am Herzen liegen müßte, alles mit Vergnügen zu thun, was beytragen kann, den Werth der Sammlung in ein höheres Licht zu stellen. Wir wißen zwar wohl, daß H. Solly das Meiste durch Commissäre acquirirte, und daher er selbst nicht immer genau wißen mag, wo dieses oder jenes Gemälde sich ursprünglich befand. Allein in solchen Fällen wäre es schon von Wichtigkeit, wenigstens den Unterhändler, welcher kaufte, und das Land und den Ort, wo er kaufte, zu kennen. Auch erhielt Herr Solly von einer größern Zahl seiner Gemälde, ehe er sie erstand, vorläufige Skizzen und Zeichnungen. Daher es wichtig wäre, wenn er dieselben überschickte, nicht um dieselben zu behalten, sondern unter dem Versprechen der Rücksendung. | 3

Wir danken Ew. Excellenz gehorsamst für den Eifer, mit welchem Hochdieselben unsere Arbeit zu unterstützen sich so bereit zeigen. Wir werden nicht versäumen, dem allerhöchsten Zutrauen, wodurch uns ein so wichtiger und umfaßender Auftrag ward, nach Kräften zu entsprechen.

Berlin den 15 April 1822.

[gez.] Schinkel. [gez.] Hirt.