Berlin, den 30. Januar, 1827.
Die Ministerial-Commission, welche mit der Ausmittelung eines angemeßenen Locals zur Unterbringung der Bureaux des General-Staabes beauftragt worden ist hat bei Ew. Hochwohl- und Wohlgeboren Erklärung vom 24 dieses Monats über die mögliche Disposition eines Raumes in der vormals Graf Bülowschen Wohnung zu jenem Zwek desiderirt, daß solche zu allgemein abgefaßt worden und daß vielmehr eine ausführlich motivirte Aeußerung über die Möglichkeit einer conciliatorischen Maaßregel und zugleich eine vollständige Darlegung des dermaligen Zustandes der Restaurationsgeschäfte erforderlich sey, um die mit einer Beschränkung des bisher für daßelbe benutzten Raumes verbundenen Stöhrungen auf das Bestimmteste kennen zu lernen und danach über das ganze Sachverhältniß gutachtlich berichten zu können. Da der Seiner Majestät dem Könige über diesen Gegenstand zu haltende Vortrag allerdings eine gründliche Erörterung aller in Frage stehenden Beziehungen nothwendig macht: so finde ich angemeßen, Ew. — zu der von der Commißion in Antrag gebrachten motivirten Erklärung hier- | 2durch zu veranlaßen. Es wird hiernach darauf ankommen: 1. die Einrichtung und den Umfang des Restaurations-Ateliers ausführlich darzulegen und zu zeigen, wie die getroffene Einrichtung in der bestehenden Ausdehnung dem beabsichtigten Zweke des Geschäftes vorzüglich entspricht, und welche Folgen eine beschränkende Aenderung für jene Zweke haben würden. Hierbei muß auch die Zeit in Betracht gezogen werden, binnen welcher die Geschäfte bei der jetzigen ungestörten Einrichtung vollbracht werden können, und wie es sich hiermit anderen Falls verhalten würde; 2. sind die Gründe anzugeben, warum eine concentrirtere Aufstellung der Gemälde in dem jetzigen Locale nicht ausführbar seyn möchte und ob und warum solches nicht durch Anbringung von hölzernen Wänden in Mitte der Zimmer des untern oder mittlern Stockwerks geschehen könne. 3 frägt es sich vorzüglich: ob nicht ein Theil der Gemälde und welcher in einem anderen passlichen Local ohne wesentlichen Nachtheil für die Restaurationsgeschäfte und für die übrigen vorbereitenden Arbeiten aufzustellen ist und welcher Raum hierdurch für die Bedürfniße des Generalstabs zu gewinnen seyn würde. 4. Ew. Hochwohlgeboren - Herr Geheime Oberbaurath Schinkel - sind wahrscheinlich bei der Besichtigung des Ordens-Palais zum Zwek der bei demselben vorzunehmenden baulichen Einrichtungen mit dem Umfange der Plankammer und der Bureaux des Generalstabs näher bekannt geworden, Sie werden | 3 also auch beurtheilen können, welche Räume in der vormals Graf Bülowschen Wohnung entweder zu deren definitiven oder interimitischen Aufnahme am paßlichsten und daher event. hiezu zu disponiren seyn würden. Ich ersuche Sie hierüber nur Ihre sachkundige Meinung, so wie auch 5 darüber mitzutheilen, auf welche andere Weise für die zwekmäßige Unterbringung des Generalstabs zu sorgen seyn würde, wenn dies nicht in dem ebengenannten Hause sollte geschehen können.
Ew. Hochwohl- und Wohlgeboren ersuche ich überhaupt diesen Gegenstand nach seinen mehrseitigen Beziehungen sowohl hinsichtlich des Restaurations-Ateliers als in Bezug auf die nothwendige Unterbringung des Generalstabs möglichst genau und vollständig in's Auge zu faßen und mir Ihre gründlich motivirte Erklärung hierüber baldmöglichst mitzutheilen
(Namens Sr. Excellenz) [gez.] A[ltenstein]