An / des Koenigl: Wirklichen Geheimen Staats-/Minister, Minister der Geistlichen, / Unterrichts und Medizinal Angelegenheiten / Herrn Freyherrn von Altenstein / Excellenz.

Die von Euer Excellenz angeordnete Räumung des zur Aufbewahrung der für das Koenigliche Museum bestimmten Gemaelde im vormaligen In lateinischer SchriftSollyschen Hause, Wilhelmsstr: N° 67. benutzten Locals ist erfolgt und sind dem Verwalter des Hauses, In lateinischer SchriftLamperi die Schlüssel zurückgegeben worden.

Euer Excellenz hiervon schuldige Anzeige zu machen, haben wir nicht verfehlen wollen, halten uns aber verpflichtet hierbey zu HochDero Entscheidung noch Folgendes vorzutragen.

Die Aufbewahrung der für Koenigliche Rechnung angekauften Gemaelde in dem vormaligen Sollyschen Hause hatte die Anstellung eines Aufsehers und eines Portiers nothwendig gemacht. Als Aufseher fungirte seither der p In lateinischer SchriftLamperi, als Portier aber der zu dieser Dienstverrichtung seit mehreren Monaten angenommene In lateinischer SchriftSternaux. Beider Funktionen haben indessen gegenwärtig durch die Unterbringung der Gemaelde in dem Koeniglichen Akademie und Universitaets Gebäude aufgehoert, doch bleibt darum die Beibehaltung des In lateinischer SchriftLamperi für den Dienst der ehrerbietigst unterzeichneten Commission nicht weniger wünschenswerth. Die Umsicht und die Fertigkeit, welche der In lateinischer SchriftLamperi in Handhabung der Gemaelde besitzt, selbst die ihm beiwohnende, durch einen mehrjährigen Umgang mit den Werken der Kunst erlangte, wenn auch nur empirische Kunst-Kenntniß, so wie sein stets reger Diensteifer, und seine musterhafte Führung, machen ihn zur Handreichung | 2 bei dem Geschäft des Transferirens und der demnächstigen Aufstellung der Gemaelde, wie er bereits durch die uns hierin geleistete Dienste bewährt hat, ganz besonders nutzbar. Aus diesen Gründen finden wir uns denn auch veranlaßt, bey Euer Excellenz ganz gehorsamst darauf anzutragen, daß der p In lateinischer SchriftLamperi für den Dienst der Commission auch für die Zukunft disponible gestellt bleibe. Anlangend den p In lateinischer SchriftSternaux, so müssen wir demselben das Zeugniß eines rechtlichen Mannes geben, der sich durch seine gute Dienstführung unsere ganze Zufriedenheit erworben hat. Er verdient in dieser Beziehung und als Ernährer einer starken Familie eine besondere Berücksichtigung. Seine sofortige Dienst-Entlassung würde ihn, bey dem Mangel eines anderweitigen Unterkommens, da er ohne alles Vermoegen ist, wegen seines und seiner Familie Unterhalt in eine drükkende Verlegenheit setzen; wir stellen daher unter diesen Umständen, die weitere Beschließung über ihn, ganz gehorsamst anheim, und empfehlen ihn Euer Excellenz hohen Gnade.

Berlin den 29ten September 1823

[gez.] Schinkel [gez.] Hirt