1te Extraordinaire Conferenz des Senats.
Berlin d: 14ten November 1809.

Præsentes
Herr Director Frisch
Herr ViceDirector Schadow
Herr Geheime Kriegsrath BechererHerr Rector Berger
Herr Professor Burnat
Herr Professor Darbes.
Herr Professor Eckert
Herr Professor Freidhof
Herr Professor Gentz
Herr Hofrath Hirt
Herr Professor Lütke
Herr Professor Niedlich
Herr Professor Schumann
Herr Rector Weitsch.
Um den Forderungen der Hochlöblichen Section für den öffentlichen Unterricht Folge zu leisten, welche im Verehrlichen Rescripte vom 19ten October anni currentis den Senat zu einem abzugebenden Gutachten veranlaßt: über die Einrichtung des Zeichen-Unterrichts und seines stuffenweisen Fortganges in den öffentlichen Schulen und Gymnasien; in den Kunst- und GewerksSchulen und in den Klaßen der Akademie - versammlete sich der Senat heute zum Erstenmale extraordinarie. Da es bei den sehr verschiedenen Meinungen der Einzelnen sehr schwierig schien, zu vertragbaren Resultaten zu gelangen, so wurde schon in der lezten Conferenz am 4ten November angenommen: daß es am Zweckmäßigsten sey, wenn Ein Mitglied es übernähme, Vorschläge aufzustellen, und diese gleichsam als Faden herzugeben, worann sich die Debatte halten könnte. Herr Hofrath Hirt erklärte sich bereit, einen von ihm bearbeiteten Plan dem versammleten Senate vorzutragen; so daß nach geschehener Vorlesung deßelben, jeder Satz einzeln durchgegangen und der Stimmenmehrheit unterworfen, und entweder vollständig, oder mit Modificationen angenommen, oder auch ganz verworfen werden sollte. | 2
In der heutigen Versammlung trug Herr Hofrath Hirt die 3 Haupt Abtheilungen seines das Ganze umfaßenden Planes ausführlich vor: 1tens die Einrichtung des ZeichenUnterrichts in den öffentlichen Schulen als Sache der StadtGemeinden 2.) Die Einrichtung der KunstSchule bei der Akademie, als Sache des Staats. 3.) Der Plan zu einer neu zu organisirenden KünstlerAkademie.
Nach der Vorlesung, welche die ganze Zeit unsrer heutigen Versammlung ausfüllte, wurden folgende Fragen aufgeworfen:
a.) Qualifizirt sich dieser Plan, um als Grundlage bei der Debatte gebraucht zu werden?
b.) Ist es hinreichend, wenn die beiden ersten Abtheilungen deßelben discutiret werden? weil dem Buchstaben nach dieses genügend wäre, das von der Hochlöblichen Section verlangte Gutachten zu entwerfen
c.) Oder ist es nicht beßer, den ganzen Plan, da alle seine Theile genau zusammenhängen, vollständig zu discutiren?
Beim Herumstimmen entschied man sich einstimmig für das Leztere, nemlich den Hirtschen Plan zu Grunde zu legen und ganz durch zu discutiren.
Es wurde beschloßen, sich zu diesem Ende Donnerstag d. 15ten Nachmittags wiederum extraordinarie zu versammlen.
A. U. S. [actum ut supra?]
Gentz. | 3
I

2te Extraordinaire Conferenz
Berlin d. 16ten November 1809.

Præsentes
Herr Director Frisch
Herr Geheimerath Becherer
Herr Rector Berger
Herr Professor Burnat
Herr Professor Darbes
Herr Professor Eckert
Herr Professor Freidhof
Herr Professor Gentz
Herr Professor Lütke
Herr Professor Niedlich
Hofrath Hirt
Herr Professor Schumann
Herr Rector Weitsch
Herr ViceDirector Schadow kam erst, als der Erste Punkt schon abgehandelt war. | 4
Es wurde angenommen, daß das Protocoll über die gegenwärtige Verhandlung in der Art geführt werden sollte, daß der Hirtsche Plan auf einer Seite des Bogens und die Bemerkungen des Senats auf der andern Seite deßelben dagegen geschrieben werden sollten; nemlich, immer zuerst das Conclusum durch die Majoritæt, und hinterher die einzelnen Meinungen der Abweichenden, so kurz als möglich zusammengefaßt.
Diesemnach fing H. Hofrath Hirt an, mit Uebergehung der Einleitung, seinen Plan punktweise vorzutragen
Verte | 4
Plan des Herrn Hofrath Hirt
I.
Elementar-Anstalten für den allgemeinen Unterricht im Zeichnen.
Der Endzweck des Zeichnungsunterrichtes in den Elementarschulen und Gymnasien muß keinesweges dahin gehen, Künstler zu bilden, oder irgend zu einem individuellen Geschäfte des Lebens hinzuleiten. Man lernt das Zeichnen um des Zeichnens willen, so wie das Schreiben, das Rechnen, die Grammatik. Der Lehrling soll durch das Zeichnen sehen und beobachten lernen: und jeden erkannten Gegenstand in den reinsten, schärfsten und bestimmtesten Umrißen darstellen können, sey es mit Hülfe der Instrumente, sey es mit freier Hand. Hierdurch wird der Umfang bestimmt, den der Elementar-ZeichnungsUnterricht umfaßen soll.
Meinung des Senats darüber
Der Endzweck wurde einstimmig als richtig anerkannt und angenommen.
A. Gegenstände
1.) Zum Zeichnen ist vorerst eine geübte Hand und ein geübtes Auge nöthig. Hiezu scheint uns die von Pestalozzi angenommene Methode vorzüglich: nemlich zuerst die Uebung im Ziehen reiner Linien und die Eintheilung derselben, um das Auge an ein richtiges Verhältnißmaaß zu gewöhnen; und dann zweitens die Uebung in allen Arten willkührlich erfundener Plan-Figuren, wobei man vom Quadrat ausgeht. Alles dieses aus freier Hand. Hierzu wird die ge- | 5naue Benennung der Linien und der Figuren erfordert.
(Während dieser Uebung wird der Lehrling im Lesen, Schreiben, Rechnen und in den Elementen der Grammatik unterrichtet)
ad A. 1.)
Die große Majorität
war ohne alle Einschränkung für die hier vorgeschlagene Pestolzzische Methode.
Abweichend
stimmten die Herren Becherer, Lütke und Frisch. Die beiden ersten nahmen die Methode zwar an, glaubten aber, daß man gleich Anfangs die Phantasie feßeln, und daß der Lehrer auf die Schönheit der Linien leiten müße, um von Anfang an das Gefühl zu wecken und | 5 den Geschmack zu bilden, weshalb H. Becherer besonders gegen das Quadrat und die gradlinigte Figur sich erklärte - H. Frisch ist ganz gegen diese Methode. Er fürchtet, daß der Schüler durch den Zwang, dem sie ihn unterwirft, unfähig werde, in der Folge die menschliche Figur zeichnen zu lernen, oder sich zum Künstler zu qualificiren.
2.) Hierauf folgt der Unterricht in den Anfangsgründen der Geometrie, wobei der Lehrling die Figuren mit Lineal und Zirkel zeichnen, und überhaupt den Gebrauch der Instrumente kennen lernt. Hat es der Zögling hierinn zu einiger Fertigkeit gebracht, so machet er den Anfang mit dem Architektonischen Zeichnen. Hiervon zeichnet er die Säulen und Pilasterordnungen im Plan, Aufriß, Durchschnitt im Ganzen und dann theilweise im Großen: ferner: architektonische Glieder, Gesimse, Friese mit den Verzierungen: Unterbaue, Thüren, Zierden von Fußböden und Decken.
Hiervon erlernt der Zögling zugleich die genaue Benennung aller Theile und Glieder. Uebrigens soll dabei keinesweges der Zweck seyn, die Architectur als Architectur zu lehren; sondern diese Uebungen geschehen einzig um des Zeichnens willen, erstlich, weil für denjenigen, welcher die Fertigkeit sich eigen gemacht hat, die architektonischen Ordnungen zu zeichnen, kein Gegenstand, den man mit Hülfe der Instrumente darstellt, vorkommen kann, den er nicht mit Leichtigkeit zu zeichnen im Stande wäre; und zweitens, weil die architektonischen Verzierungen ihrer symmetrischen | 6 Formen und Eintheilungen wegen den besten Uebergang von dem Zeichnen mit Instrumenten zum freien Handzeichnen bilden.
ad A. 2.)
Die geometrischen Figuren hat der Schüler schon bei der ersten Abtheilung genau kennenlernen. Jezt lehrt man ihn, mit den Instrumenten umzugehen und dieses zunächst, wie es natürlich ist, bei dem einfachen Auftragen der geometrischen Figuren.
Diesen ganzen Punkt, sowohl in Absicht der Folge, als in der Art des architektonischen Zeichnens nimmt der Senat einstimmig an. | 6
Anmerkung
In wiefern die Angabe von Schatten und Licht in das Elementarzeichnen aufzunehmen seyn würde, laße ich für jezt dahin gestellt seyn. Im Falle aber, daß ihre Aufnahme als zweckmäßig erachtet würde, müßte der Anfang hiermit bei dem architektonischen Zeichnen statt finden, weil bei keinen andern Körpern dies deutlicher gezeigt und leichter ausgeführt werden kann.
Zweitens, was die Perspective betrift, bin ich der Meinung, daß sie in den Elementar-Unterricht nicht aufzunehmen sey. Dies würde die Zöglinge zu weit führen; und was hiervon zu ihrem Zeichnen etwa nöthig ist, läßt sich hinlänglich auf empirischen Wege erlernen. | 7
Zur Anmerkung
Die Majorität ist für Licht und Schatten, aber es müßte dieses nur eben so weit getrieben werden, um die Lust des Zöglings am Zeichnen zu vermehren und das Zeichnen der scharfen und bestimmten Umriße immer das Erste die Hauptsache bleiben.
Der Unterricht in der Perspective wird hier verworfen, so wie es H. Hirt auch thut.
So weit stimmte in heutiger Conferenz der Senat über den vorgelegten Plan. Doch wurde der folgende Punkt 3.) das Studiren und Zeichnen der NaturGegenstände betreffend, heute noch vorgelesen und vorläufig auf das weitläufigste discutiret. Da die Debatte hierüber sich aber zu sehr in die Länge zog, so wurde dieser Punkt zur nächsten Conferenz auf d. 19ten Vormittags verschoben. Deshalb ist dieser Passus aus dem Plane des H. Hirt auch zum nächstfolgenden Protocolle geschrieben worden, weil die Meinung des Senats sich alsdann erst niederschreiben laßen wird.
Gentz. | 7

3te Extraordinaire Conferenz
Berlin d. 19ten November 1809.

Præsentes
Herr Director Frisch
Herr ViceDirector Schadow
Herr Geheimerath Becherer
Herr Rector Berger
Herr Professor Burnat
Herr Professor Eckert
Herr Professor Freidhof
Herr Professor Gentz
Herr Hofrath Hirt
Herr Professor Lütke
Herr Professor Niedlich
Herr Professor Schumann
Herr Rector Weitsch
Plan des H. Hofrath Hirt
A 3.) Von dem Architektonischen Zeichnen geschieht der Uebergang zum Zeichnen der Natur-Gegenstände. Hierbei finden wir für nöthig, im Voraus zu bemerken:
daß wir es für sehr zweckmäßig hielten, daß in größeren Schulen und Gymnasien, außer dem Rechnen; den Anfangsgründen der Geometrie; dem Studium der vaterländischen und der beiden klaßischen Sprachen der Alten (keine andre neuere Sprache würde ich in den Gymnasien nicht aufnehmen) nebst dem Unterricht in Geographie, Mythologie, Geschichte, Poetik und Rhetorik - der Unterricht in der Naturgeschichte gegeben würde.
Die Gründe sind: erstlich weil sich die Jugend überhaupt gern mit den Gegenständen der Natur beschäftiget; zweitens, weil man dadurch früh ein Beobachter der Natur wird, und diese für denselben ein | 8 unerschöpflicher Quell von Lust ist, und in jeder Art praktischen Lebens eingreift; drittens, weil der junge Mensch ungemein an Sprachreichthum gewinnt und sich des Schwierigsten bemächtiget, um sich deutlich und bestimmt auszudrücken, u.s.w.
Allein wenn die Naturgeschichte diese doppelten Vortheile für Jünglinge gewähren soll, so muß sie weniger systematische Nomenclatur, als Sachstudium seyn. Es soll die Absicht nicht dabei seyn, weder Geognostiker, Mineralogen, Botaniker, noch Entymologen und Zoologen zu bilden, sondern blos Naturbeobachter. Daher wünschte ich von diesen Zweigen der Naturwißenschaft nur eine Art von Vorschule, wovon aber die Prinzipien aus der Tiefe jeder Wißenschaft selbst geschöpft wären.
Dies in den Schulen angenommen, wünschte ich nur, daß der Zeichnungsunterricht der NaturGegenstände mit den Lehren selbst gleichen Schritt hielte.
Wie die Compendien für solche Vorschulen abgefaßt seyn müßten, darüber habe ich keine Stimme; dies wäre gründlichen Männern in jedem Fache zu überlaßen. Indeßen scheint es, daß z.B. bei der Mineralogie man sich auf die äußern Kennzeichen der Foßilien beschränken müßte, und so bei der Geognostick auf den Bau der Gebirgsarten, und wie ihre mancher- | 9lei Erscheinungen auf frühern und spätern Umwandelungen unsrer Erdoberfläche schließen laßen. (a.)
Meinung des Senats darüber
Daß es sehr zweckmäßig und nützlich sey, den Unterricht in der NaturGeschichte mit dem Zeichnen der Natur-Gegenstände in ganz genauen Zusammenhang zu bringen, und daß dieser Zeichenunterricht dem Zeichnen der Architectur, besonders der architektonischen Verzierungen, wo in Verbindung mit A 1 der Schüler frei geschwungene Linien mit Festigkeit zu zeichnen schon erlernt hat, folgen müße: darüber ist man einstimmig der Meinung des Herrn Hirt.
Die Methode wie dieses Zeichnen der Natur- | 8historischen Gegenstände aber am zweckmäßigsten einzurichten sey, würde nur durch die vereinigte Bemühung der sachkundigsten Künstler und der Gelehrten in den angegebenen Fächern festzusetzen seyn.
Daß dieses Zeichnen - so wie das Studium selbst - innerhalb gewißer Grenzen bleiben und nicht das ganze Gebiet der hier angeführten NaturWißenschaften umfaßen könne: daß nur bei jedem Fache soviel gezeichnet werden müße, als nothwendig sey, um die charakteristischen Kennzeichen aufzufaßen und dem Zögling so weit zu bringen, daß er im Stande sey, nach vollendetem Unterrichte NaturGegenstände treu und richtig, wie er sie nach den Kennzeichen beobachten gelernt hat, aufzuzeichnen: dies war wiederum die allgemeine Meinung. | 9
Zum Zeichnen würde hierbei Nichts vorkommen, als die Kristallisationen (das Zeichnen der Versteinerungen aus dem Pflanzen und Thierreiche würde hier noch nicht paßend seyn) und dann einige Gebürgskarten im Plan und Durchschnitt. Bei der Mineralogie würden die Kristallisationen; bei der Geognostick die Gebirgskarten nach vorgeschlagener Art zu zeichnen seyn.
b.) Hierauf folgt die Botanik: das darüber zu verfaßende Compendium gehört für das Forum der Sachkenner. Zu Zeichnen aber wären: einige Baumgattungen z. B. Nadelhölzer, Zedern, Pinien, Cypreßen, Tannen, Laubhölzer, Eichen Platanen, Linden, indische Holzarten, als Palmen u.s.w. Auf gleiche Weise würden einige Gattungen von Gesträuchen und von Kräutern zum Zeichnen auszuwählen seyn - Hiervon würde man einzeln zeichnen und zwar höchst genau: die Wurzeln, den Stamm mit der Rinde, den Längen und Quer-Durchschnitt des Holzes, die Aeste, die Zweige, die Blätter, die Blüthe oder Blume, die Frucht.
Die Auswahl der Zeichnungsmuster müßte so gemacht seyn, daß man sich überzeugen könnte, daß derjenige, welcher solche mit Genauigkeit zeichnen gelernt hat, auch jeden andern Gegenstand aus dem Pflanzenreiche müße richtig zeichnen und darstellen können. | 10
Bei der Botanik würde dem Zeichnen der Baumgattungen ein allgemeiner Zeichenunterricht der Grundlinien und Grundzüge vorausgehen, um die in diesem weitläuftigen Fache vorkommenden Formen nach allgemeinen Regeln kennen und zeichnen zu lernen | 10
Eben so geschieht eine Auswahl von Zeichenmustern von Korallgewächsen, Muscheln, Schildkröten, Krebsen und andern Schalthieren, von Fischen, Polypen, Fröschen, Krokodillen.
Von Insekten, Schmetterlingen, Käfern, Gewürmen, Schlangen, Eidechsen u.s.w.
Von den HauptGattungen der Vögel.
Von den HauptGattungen der vierfüßigen Thiere mit Hinsicht auf die Vergleichung ihres Baues nach Camperscher Art.
Der Mensch: aber blos seine nakte Gestalt mit genauer Angabe der Verhältniße: im Manne, im Weibe, im Jünglinge, im Knaben, im Kinde, im Greise - und denn Zeichnung der Haupttheile - Kopf, Füße, Hände, Rumpf.
__________________________________________
Dies sind die Gegenstände, welche ich in den Elementarunterricht im Zeichnen und zwar in der angegebenen Folge aufgenommen wünsche. Hierdurch würde der Zögling in Stand gesetzt, nicht nur jede Art von Zeichnung, wozu Instrumente nöthig sind, zu machen, sondern auch jeden Gegenstand der Natur frei nach seinen wesentlichen und charakteristischen Theilen darzustellen. Durch das Zeichnen ergreift der Zögling die Natur und das Wesen jedes Gegenstandes in seinem Umfange, jeder Begriff hiervon ist deutlich, das Urtheil über Eigenthümlichkeit und Schönheit der Dinge ruhet auf festen Basen.
Uebrigens so umfaßend und schwierig dieser | 11 Zeichnungs Unterricht zu seyn scheint, so ist er es nicht, weil die folgerechte Methode die Sache ungemein erleichtert, besonders wenn mit dem Zeichnen das Sachstudium immer zugleich verbunden wird.
Die übrigen hier angegebenen Klaßen des Naturstudiums stehen in der richtigen Folge gegeneinander. Der vorhin erwähnte Ausschuß von Künstlern und Gelehrten wird festsetzen, was von diesen Fächern gezeichnet werden muß. | 11
B. Vorschriften.
1.) Der erste Unterricht im Linearzeichnen bedarf keiner Vorbilder, sondern nur eine Einleitung für den Lehrer.
2.) Für das Architektonische Zeichnen werden die Vorschriften aus den besten Architektonischen Werken ausgewählt.
3.) Auch giebt es fast für alle Zweige der Naturgeschichte solche Werke, wo die Naturgegenstände in hoher Vollkommenheit abgebildet vorkommen. Hiervon müßte nun von Sachverständigen das Zweckmäßige gewählt und nachgestochen werden.
4.) Zu jeder Abtheilung von Zeichnungen sind zugleich im Druck beizufügen a.) die Erklärungen der Kupfer und b.) die nöthigen Fingerzeige über die Methode des Unterrichts sowohl für Lehrer als Lehrling.
5.) Keine Vorschrift kann aufgenommen und nachgezeichnet werden, die nicht von der Behörde vorgeschrieben ist.
6.) Jedes Heft von Zeichnungen muß einen fixen und möglichst wohlfeilen Preis haben.
7.) Die Zeichnungen und Kupferblätter müßen die Gegenstände nach ihren Umrißen in möglichster Genauheit und Vollkommenheit darstellen. | 12
8.) Die Vorschriften können entweder auf Unkosten der Behörde selbst, oder von Privatunternehmern mit Bewilligung, Beurtheilung und Garantie der Behörde gemacht werden.
9.) Nebst den gestochenen Vorschriften müßen, wo es nöthig ist, die erklärenden Compendia über jeden Zweig der Naturgeschichte vorhanden seyn; für manchen Naturzweig auch selbst kleine wirkliche Sammlungen, wie z. B. von Foßilien, auch wo es nöthig ist, Modelle, z. B. von geometrischen Körpern, von Kristallen, von ArchitekturTheilen.
ad B. 1. Doch wird der Lehrer näher angewiesen werden, wie er die sogenannte pestalozzische Methode auf bestimmte Formen anzuwenden hat.
Der ganze übrige Abschnitt B wird einstimmig als zweckmäßig anerkannt und angenommen. | 12
C. Materialien
Es ist wesentlich, daß alle zum Zeichnen erforderlichen Instrumente und Materialien in bestimmter Güte, Größe, Form vorhanden seyn und einen bestimmten Preis haben, als: SchieferPlatten, Papier, Bleystifte, Kreide, Gummi, Reißzeuge, Reißbretter, Lineale, Winkelmaaße, Futterale u.s.w. Was nicht von der Behörde approbirt, völlig normalmäßig und von bestimmtem Preise ist, darf nicht gebraucht werden. Hierüber müßten die Verfertiger genaue Vorschriften haben und daher würde jedes was mangelhaft wäre zurückgesandt. Die Unternehmer und Verkäufer solcher Objecte würden auf das Ganze gewinnen und für die Zöglinge und den guten Fortgang der Schüler ist es keinesweges gleichgültig, alles dergleichen in gehöriger Form, Güte und Wohlfeilheit zu haben. | 13
Der Abschnitt C. wird einstimmig als zweckmäßig anerkannt und angenommen. | 13
D. Lehrer.
Nur derjenige kann Anspruch auf eine Lehrstelle machen, der in der Normal genau unterrichtet ist und Beweise seiner Geschicklichkeit und guten Art im Unterrichte gegeben hat.
2.) Muß er nicht blos Zeichnungen, sondern auch Sachkenntniße besitzen: nemlich, methodisch, wie es für eine Vorschule nöthig ist, den Unterricht zugleich im Wißenschaftlichen ertheilen. Hierzu wäre eine Art von Seminarium für Lehrer erforderlich, wenigstens in der erstern Zeit. Uebrigens glaube ich nicht, daß die Sache, wie es manchen scheinen möchte, zu schwierig und umfaßend wäre.
3.) Wäre eine Lehrstelle zu besetzen, so könnten nur die qualifizirten in Vorschlag kommen, und von der Behörde angenommen werden.
4.) Die Pflichten des Lehrers wären: Genaue Abwartung der Lehrstunden; Aufsicht auf Ordnung, gute Erhaltung der Vorschriften, Korrektur beim Zeichnen, Durchsicht des Geschriebenen und der Aufsätze überhaupt, fleißiges Examiniren p. p.
5.) Bei Anstalten, wo alle Zeichnungsklaßen im Gange wären, würden zwei Lehrer erforderlich seyn, nemlich einer für das Linearzeichnen, für das Geometrische und Architektonische Zeichnen, und für die Vorschule in Mineralogie und Geognostick; und dann ein andrer für die übrigen Naturhistorischen Abtheilungen. Im | 14 Nothfalle und bei kleineren Anstalten könnte allenfals auch Ein einziger Lehrer den ganzen Unterricht übernehmen.
ad 1.) Angenommen.


ad 2.) Lehrer von diesen Erfordernißen zu besitzen ist wünschenswerth. Die Sache ist allerdings sehr schwierig, doch nicht unmöglich. Durch den Ausschuß von Gelehrten und Künstlern würde übrigens dieser Gegenstand wohl noch näher beurtheilt und festgesetzt werden.
ad 3.) Angenommen.
ad 4.) Angenommen.
ad 5.) Auch dieses müßte nach gemeinschaftlicher Berathung noch näher entschieden werden. | 14
E. Erforderniße und Unkosten
1.) Ist erforderlich a.) das Lokale mit den nöthigen Behältnißen und Schränken; dann Stühle, Tische u.s.w. b.) Die Heizung. c.) Die Erleuchtung. d.) Die Besoldung der Lehrer. e.) Das Aufbringen kleiner naturhistorischer Sammlungen. f.) Der Vorschriften. g.) Die Lehrbücher, Materialien, Instrumente u.s.w. sind von den Schülern selbst aufzubringen.
2.) Die Unkosten werden theils von der Gemeinde, theils durch die Frequenz der Lehrlinge aufgebracht. Der Staat giebt für solche Elementar-Anstalten Nichts.
3.) Der Unterricht im Zeichnen darf nirgend etablirt werden, bis die Gemeinde, oder sonst eine Gesammt Anstalt, die Zulänglichkeit der Fonds zu dem nöthigen Unterhalte erwiesen hat. Dann kann aber die Gemeine bei der Staatsbehörde hierwegen einkommen. Die Oeconomie- und Ordnungsaufsicht bleibt der Gemeine; die innere Einrichtung, der Fortgang, Besetzung der Stellen u.s.w. geschieht nach dem von der Oberbehörde vorgeschriebenen Normalgang.
(Stiftungen laßen sich zu Gunsten eines solchen Unterrichtes machen: doch nur solche, welche zweckbefördernd sind. Willkührliche Anordnungen der Stifter werden nicht respectiret, und angesehen, als | 15 wenn sie nicht gegeben wären; die zweckmäßige Verwendung schreibet die Behörde vor)
4.) Was den Beitrag der einzelnen Schüler betrift, und ob unter der ärmeren Klaße Freischüler sind und wie viele seyn sollen, hängt von den Gemeinen und den Stiftern ab.
5.) Der Elementarzeichnungsunterricht besteht nirgend für sich selbst - als eine Besondere Anstalt - sondern er ist immer mit dem gemeinsamen Unterrichte in andern Dingen verbunden; theils mit den Elementarschulen überhaupt, theils mit den Gymnasien. Uebrigens kann man an Gymnasien am ZeichnungsUnterrichte Theil nehmen, ohne andere Fächer, z. B. die höheren Sprachfächer, Mathematik u.s.w. zu frequentiren; aber kein Gymnasiast kann den ZeichnungsUnterricht vorbeigehen - Uebrigens bleibt der Zögling ohne Rücksicht der Fortschritte in andern Fächern und Klaßen so lange in derselben Zeichnungsklaße, bis er die Fähigkeit erreicht hat, in eine höhere überzugehen.
Dem ganzen Abschnitt E tritt der Senat einstimmig bei. | 15
F. Aufsicht und Vorsorge.
1.) Die Oberaufsicht führt der Staat durch jene Behörde, welche der Erziehung, den Schulen und den Gelehrten- und KunstAnstalten überhaupt vorsteht; und zwar in Rücksicht des Sächlichen mit Hülfe der Akademie, und in Rücksicht des Ökonomischen mit Hülfe der Vorsteher der Gemeinen, oder der Stiftungen.
2.) In sächlicher Rücksicht steht der Academie zu: | 16
a.) die Prüfung der Qualification der Candidaten zu den Lehrstellen und der Vorschlag an die Oberbehörde, welche aus 3 Kandidaten einen zu wählen hat - PrivaterziehungsAnstalten können die Lehrer willkührlich, doch nur aus der Klaße der Geprüften wählen.
3.) In Rücksicht der Prüfung ist zu bemerken, daß, da die Candidaten nicht blos Zeichner seyn, sondern auch zugleich wißenschaftlich unterrichten sollen, die Prüfung nicht blos den Akademikern welche Künstler sind, zusteht; sondern zur Prüfung über die Qualification auch Mitglieder von andern akademischen Fächern, als ein Geometer, ein Mineralog, Botaniker, Zoolog und Zootom, zuzuziehen sind.
4.) Unter der Leitung eines Ausschußes von Akademischen Künstlern und Gelehrten werden die Vorschriften, die Lehrbücher, die Naturaliensammlungen gemacht und niemand darf irgend eine Abänderung in dem Unterrichte vornehmen, ohne die Sache erst durch die Oberbehörde an den Ausschuß gebracht zu haben, welcher dann die Zweckmäßigkeit der neuen Vorschläge prüft, gutheißt, verwirft.
5.) Auch die Materialien und Instrumente bestimmt der Ausschuß, ja selbst die Norm, wie das Lokale, die Säle, Schränke, Beleuchtung u.s.w. am Besten einzurichten sind.
6.) Mit dem Oekonomischen befaßt sich übrigens der Ausschuß nicht: Dies ist die Sache der OberBehörde mit den Gemeinen. | 17
Dem ganzen Abschnitt F tritt der Senat einstimmig bei. | 16
Der nun folgende Abschnitt G den technischen Unterricht betreffend wurde auch heute noch vorgelesen und vorläufig discutiret; da die Zeit aber es nicht gestattete hierüber zu Resultaten zu kommen, so wurde dieser Gegenstand bis zur nächsten extraordinairen Conferenz auf Dienstag d. 21ten d. Nachmittags verschoben.
Gentz. | 17

4te extraordinaire Conferenz
Berlin d. 21ten November 1809.

Præsentes
Herr Director Frisch
Herr Vice-Director Schadow
Herr Geheimerath Becherer
Herr Rector Berger
Herr Professor Burnat
Herr Professor Darbes
Herr Professor Eckert
Herr Professor Freidhof
Herr Professor Gentz
Herr Hofrath Hirt
Herr Professor Lütke
Herr Professor Niedlich
Herr Professor Schumann
Herr Rector Weitsch.
Plan des Herrn Hofrath Hirt Meinung des Senats darüber
G. Technologischer Unterricht.
Daß die Technologie viel Nutzen gewähre, daran ist nicht zu zweifeln. Ob aber der Unterricht in der Technologie mit Schulen und Gymnasien zu verbinden sey, oder erst an den Uni- | 18versitäten statt finden soll, dafür würde sehr viel dafür und dawider zu sagen seyn. Dieß laße ich aber andern zu entscheiden über. Vielen mag aber auffallen, daß ich Nichts Technologisches (keine technologischen Gegenstände) in den Elementarzeichnungsunterricht aufnahm, da doch die Kenntniß derselben überall so wesentlich in das Bürgerliche Leben und Treiben eingreift.
Hierauf antworte ich: Daß ich das Zeichnen technologischer Gegenstände ohne die Lehre derselben für ganz zweckwidrig halte. Bei dem Zeichnungsunterrichte aber muß man auf solche Gegenstände Rücksicht nehmen, welche eine allgemeine Norm geben: dies sind die geometrischen Figuren, die Architektur und die Nachahmung einer Auswahl charakteristischer Gegenstände aus den verschiedenen Reichen der Natur. Wer sich eine Fertigkeit in Zeichnung dieser Art Gegenstände erworben hat, dem darf man das Zeichnen der technologischen Gegenstände nicht besonders lehren, weil er bereits jede Sache, welche ihm hiervon vorkommt, wirklich zeichnen kann, sobald er sie nur sieht und kennenlernt.
Wir würden daher solche Arten von technologischen Zeichnungsanstalten ganz aufheben, da sie nie Zeichner bilden, sondern nur sehr unvollkommen einzelne Dinge zeichnen lehren, wo der Lehrling bei der geringsten Abweichung oder Neuheit eines Gegenstandes sich nicht zu helfen weiß; viel weniger aber Geschmack und Einsicht in die | 18 Natur der Dinge erhält.
Das Studium der Technologie kann also meinetwegen als eine besondre Klaße an die Gymnasien, oder an die Universitäten angereihet werden. Dies ist für die Sache gleichgültig, wenn der Lehrling nur vorher die Elementarzeichnungsklaßen durchgegangen ist, denn durch die Kenntniß des Zeichnens wird er jedes Technologische leichter ergreifen, weil er durch das Selbstzeichnen sich jedes sogleich versinnlichen kann.
ad G.
Der Senat ist der Meinung, daß bei dem jetzigen Zustande der Ausbildung unter der Klaße der Handwerker in unserm | 18 Lande, die Beibehaltung der Gewerks-Schulen, worinn die Lehrlinge im Technologischen, im Zeichnen, im Modelliren unterrichtet werden, nothwendig sey. Käme dereinst die Zeit, daß der ElementarUnterricht in den Schulen solche Früchte trüge, daß die Meister wirklich geschickt genug geworden wären, um ihre Lehrlinge selbst in Allem was zu ihrem Fache gehört, unterrichten zu können; alsdann wird und soll die Akademie selbst die fernere Beibehaltung der öffentlichen Gewerksschulen für überflüßg erklären - Dieser Meinung des Senats trat Herr Hofrath Hirt bei. | 18
II.
Kunst Schule
Ein Staat muß dahin sehen, daß durch eine zweckmäßige Erziehung der industriöse und gebildetere Theil nicht blos allgemeine Kenntniße vom Zeichnen habe; es müßen auch Künstler selbst vorhanden seyn. Dies ist aber nur unter der Bedingung einer Anstalt möglich, welche die Bildung des Künstlers insbesondere zur Absicht hat. Wie schwer aber die Organisirung einer solchen Anstalt sey, geht zur Genüge aus dem hervor, daß die Staaten seit Jahrhunderten es sich angelegen seyn laßen, solche Institute zu errichten und zu schützen, ohne daß eben der Erfolg den gerechten Erwartungen entsprochen hätte.
Viele, selbstdenkende Kunstfreunde kamen daher auf den Gedanken, daß es beßer seyn würde, die Kunst und die Künstler sich selbst zu überlaßen. | 19 Solche zu widerlegen bedarf es indeßen hier nicht. Ein Künstler muß nicht blos schaffen, er muß auch wißen, und zwar wißen und sehr richtig wißen, ehe er schafft, sonst werden seine Schöpfungen nur zu bald und zu deutlich den Mangel seines Wißens und die Unzulänglichkeit seiner Kunst und seiner Fähigkeiten verrathen.
Da wir also den Bedarf einer Kunstschule außer Zweifel setzen, so sind folgende die Gesichtspunkte, aus denen wir eine Organisation derselben gewürdiget zu sehen wünschten.
1.) Der Elementar-Unterricht im Zeichnen geschieht auf Unkosten der Gemeinen, und der Staat muß trachten, ihn so allgemein wie möglich zu machen. Bei dem Kunstunterricht ist es anders. Der Staat bedarf nur einer mäßigen Anzahl wirklicher Künstler, so wie anderseits schon die Natur dafür sorgte, daß die Kunsttalente nie überflüßig seyen. In einem mäßig großen Staate ist eine Kunstschule hinreichend, doch muß sie für jeden offen stehen, der die Qualification dazu hat. Uebrigens da es eine Generalanstalt ist, so muß die Einrichtung und der wesentliche Kostenbetrag auf Rechnung des Staates geschehen. Nur um die Menge abzuschrecken, müßte eine Matrikel gelöset, und von jedem Zöglinge ein jährliches Honorar an die Schulkaße bezahlt werden. Freystellen dürften nur in geringer Zahl seyn. | 20
2.) Qualification und Aufnahme der Schüler
Um in die Kunstschule aufgenommen zu werden, müßte man den Gesammtkursus des Elementarunterrichts vollendet und durch Probezeichnungen dargethan haben, daß Talent und Willen vorhanden sind, welche versprechen, der Unterricht werde nicht verloren gehen. Denn so wie der wirkliche Künstler die wahre Zierde des Staates ist, so ist anderseits nichts bedauerungswürdiger, als ein misrathener Kunstmann.
Außer dem erprobten Talente sollte man auch auf die Vermögensumstände der Zöglinge Rücksicht nehmen. Die Kunstbildung fordert lange Zeit und ein freies Gemüth. Wer durch Nahrungsumstände bedrückt wird, und zu früh an Broderwerb denken muß, bleibt leicht zurück und verkrüppelt. Für ausgezeichnete Talente könnte es indeßen nicht nur Freystellen, sondern selbst Stipendia geben.
3. Gegenstände
Die Kunstschule umfaßt die Architektur und die bildende Kunst.
A.
Die erste begreift den Bau überhaupt in sich, und scheidet sich blos in sofern in Zweige, als der Bau seine verschiedenen Anwendungen leidet. Der Waßerbau, Schiffs-Bau, Festungsbau unterscheidet sich vom CivilBau blos durch die Anwendung der Grundsätze des Letzteren | 21 auf andre Zwecke, wozu andre HülfsWißenschaften erforderlich sind. Die Hülfswißenschaften aber, scheint uns, gehören nicht für das Forum der Kunstschule, sondern müßen zu den Universitäten gezogen werden.

Für das Studium der Architektur bestimmen wir an der Kunstschule folgende Fächer:
a.) Die Lehre der Perspektive und In lateinischer SchriftOptik.
b.) Die Lehre der eigentlichen Architektur - mit Rücksicht auf alle zur In lateinischer SchriftConstruction, und zur Verzierung gehörigen Theile.
c.) Die Lehre der zum Bau erforderlichen Maschinerien nebst den HauptGrundsätzen der In lateinischer SchriftStatik und In lateinischer SchriftHydrostatik.
d.) Die Lehre aller Arten Gebäude, welche in den In lateinischer SchriftCivilbau eingreift. (Davon sind die Oekonomiegebäude nicht ausgeschloßen.)

Dagegen werden die für die nähere Ausbildung des Architekten erforderlichen Hülfswißenschaften, als: Geschichte oder In lateinischer SchriftArchæologie der Baukunst, angewandte Mathematik, In lateinischer SchriftPhysik, Chemie, In lateinischer SchriftDendrologie, In lateinischer SchriftMineralogie, Bau-Polizey u.s.w. nicht an der Kunstschule, sondern an der In lateinischer SchriftUniversität gelehrt, wohin der Zögling hierwegen zu verweisen ist.

B.
Die bildende Kunst begreift unter sich: die Bilderhauerey und Malerey, mit den sich anschließenden Künsten, der Stempel- und Steinschneiderey, der Kupferstecherey u.s.w.
Die bildende Kunst ist nachahmend, und beschäftiget sich mit allem dem, was sichtbar ist, doch vornehmlich | 22 mit der Nachahmung hochorganisirter Wesen, an deren Spitze der Mensch ist.
Die Lehrfächer für die Zöglinge der bildenden Kunst an der Kunstschule sind folgende:
a.) Die Lehre der Perspektive und In lateinischer SchriftOptik, gemeinschaftlich mit den Zöglingen der Architektur.
Anmerkung. Der Bildhauer bedarf zwar dieser Kenntniße weniger als der Maler; indeßen da diese Lehre eine so mannigfache Ansicht der Dinge gewährt, so würden wir doch keinem Zöglinge der Bildkunst erlauben, sie vorbey zugehen.
b.) Die Lehre der In lateinischer SchriftOsteologie und In lateinischer SchriftMyologie mit Hinsicht auf die In lateinischer SchriftStatik und Beweglichkeit des menschlichen Baues und der Verhältniße nach dem verschiedenen Alter und Geschlecht.
c.) Lehre der nakten Natur, verglichen mit den Denkmälern. Diese Vergleichung würde besonders die wichtige Lehre einprägen, wie die Alten und andre große Künstler neuerer Zeiten aus der Natur abstrahirten, um ihre charakteristischen Ideale zu gestalten u.s.w.
Erst in dieser In lateinischer SchriftKlasse würde der Bildner vom Zeichnen abgehen, und in Thon zu modelliren anfangen.
d.) Die Lehre der Bekleidungen, theils nach der Natur, theils nach Gliedermännern, verglichen mit den Antiken - mit Inbegriff der Kenntniß der verschiedenen Stoffe, der Kleiderstücke und ihres Schnittes nach den verschiedenen Nationen und Zeiten. | 23
e.) Die Lehre der Beleuchtungen und der FarbenEffekte überhaupt. Zugleich mit einer chemischen Farbenlehre und der Temperatur der Farben. | 24



Dieser VorErklärung tritt der Senat bei. | 19












1.) Angenommen. | 20







ad 2.)
Für ausgezeichnete Talente könnte es nicht nur, es müßte Freystellen und selbst Stipendia geben, welche aber nur mit der sorgfältigsten, gewißenhaftesten Auswahl, und nur nachdem sich die Akademie selbst, durch die strengste Prüfung von der Qualification des zu Begünstigenden auf das Vollständigste überzeugt hätte, zu ertheilen wären.

Dem, was Herr Hirt über das Studium der Baukunst hier sagt, stimmt der Senat vollkommen bei. | 21





















a.) Angenommen


b.) Angenommen.

c.) Angenommen.


d.) Angenommen. | 24

e.) Angenommen. Doch muß sich bei diesem wie bei den vorhergehenden Punkten die Akademie vorbehalten, alle diese Sätze noch weiter zu entwickeln und näher zu bestimmen; wann der Unterricht nach hier vorgeschlagener Art organisirt werden sollte.
Da die Zeit verfloßen war, so wurde die heutige Conferenz geschloßen, nachdem festgesetzt worden war, sich Morgen, Mittwoch d. 22ten d. Nachmittags um 3 Uhr zur Fortsetzung dieser Arbeiten wiederum zu versammlen.
Gentz.

5te extraordinaire Conferenz.
Berlin d. 22ten November 1809.

Præsentes.
Herr Director Frisch
Herr Vice-Director Schadow
Herr Geheimer Kriegsrath Becherer
Herr Rector Berger
Herr Professor Burnat
Herr Professor Darbes
Herr Professor Eckert
Herr Professor Freidhof
Herr Professor Gentz
Herr Hofrath Hirt
Herr Professor Lütke
Herr Professor Schumann
Herr Rector Weitsch | 24
Plan des Herrn Hofrath Hirt. Meinung des Senats darüber
Anmerkung
a.) Für Thier- Landschaft- und In lateinischer SchriftDecorationsMalerey giebt es keine besondere Lehre - Außer dem Elementarunterricht im Zeichnen können die Zöglinge, welche sich solchen Fächern widmen wollen, bei der Kunstschule noch Perspective und Optik, zugleich mit der Farbenlehre frequentiren. Uebrigens werden sie an die Natur und an ihren eignen Fleiß verwiesen. Die öffentliche Aufsicht des Staats nimmt keine Notiz über ihre fernere Ausbildung. Eben so verhält er sich in Rücksicht der Geflügel- Frucht- und Blumenmahler.

b) Was die nähere Technick der verschiedenen Kunstfächer betrift, damit befaßt sich die Kunstschule auch nicht, sondern die Zöglinge werden hierinn an die Werkstätte der praktischen Meister verwiesen, doch erst dann, wenn sie aus der Kunstschule entlaßen sind. Das Schnitzen in Holz, das Arbeiten in Stein und Marmor, das Bilden in Erz, sowohl durch Treiben, als Gießen, das Stempel- und Steinschneiden, die verschiedenen Arten der Kupferstecherey u.s.w. wird bei den einzelnen Meistern gelehrt, an die die Zöglinge sich nach Belieben wenden und über die Bedingungen übereinkommen mögen.
c) Mit dem Studium der obgenannten Fächer an der Kunstschule und der Uebung im Technischen, sind indeßen die Studien des bildenden Künstlers noch nicht vollendet. Der Künstler muß nicht bloß machen können, er muß auch wißen, oder intellektuell und ästhetisch gebildet seyn, wenn seinen künftigen Werken der innere Gehalt | 25 nicht fehlen soll. Die Lehren welche ihn näher hiezu führen, sind: In lateinischer SchriftÆsthetik, Empirische In lateinischer SchriftPsychologie, Anthropologie, Mythologie, Geschichte überhaupt, Kunstgeschichte und In lateinischer SchriftArchæologie ins besondere.
Indeßen scheint es, gehören diese Lehrfächer nicht für die Kunstschule, sondern für die allgemeine Schule, die In lateinischer SchriftUniversität, wohin deswegen der Zögling verwiesen wird.

ad a und b tritt der Senat einstimmig der Meinung des Herrn Hirt bei: daß die hier angegebenen Fächer sich nicht zum Unterrichte in der Kunstschule Qualifiziren. Nichts desto weniger aber glaubt der Senat, daß der Staat den jungen Leuten, welche sich in diesen Kunstbranchen ausbilden und vervollkommnen wollen, Gelegenheiten dazu verschaffen müße; daß Er also Sorge zu tragen haben[!], daß es nie an geschickten Künstlern fehle, in deren Werkstätten diese Fächer studirt werden können. Daß diese Künstler, welche der Staat pensionirt, dafür auch verpflichtet seyn müßten, den verlangten Unterricht zu ertheilen, glaubte die Majorität. Abweichend davon aber stimmten die Herren Hirt, Schadow, Schumann und Gentz, welche die Pension blos als Mittel betrachten, die Künstler, die ohne Unterstützung nicht subsistiren können, dem Lande zu erhalten, ohne ihnen dafür eine Verpflichtung die auf Ertheilung des Unterrichts Bezug hätte, aufzulegen. | 25

Die hier ad c. angegebenen Lehrfächer gehören freilich wohl nicht für die Kunstschule; aber sehr richtig ist es, daß sie von dem Kunstzöglinge studirt werden müßen und zwar bei den geschicktesten Lehrern, gleichviel ob an der Universität, oder außerhalb derselben.
4.) Sammlungen, Modelle, Vorschriften, Lokale.
Die Ite Klaße der Perspektive und In lateinischer SchriftOptik bedarf eigentlich keiner Vorschriften, da die Zöglinge bereits müßen architektonisch zeichnen können. Ein In lateinischer SchriftCompendium, nach welchem der Lehrer seine Sätze vorträgt und Arbeiten läßt, muß indeßen vorhanden seyn; und so würde es auch zweckmäßig seyn, die jährlich præmirten Probe- oder In lateinischer SchriftConcurrenz-Zeichnungen in dem Lokale der In lateinischer SchriftKlaße aufzubewahren.

Das Lokale der In lateinischer SchriftKlaße selbst muß geräumig und so eingerichtet seyn, um die mannigfaltigsten Arten von Künstlichen Beleuchtungen (wozu besondere Einrichtungen der Fenster, Lampen, Stoffe, Spiegel u.s.w. gehören) veranstaltet werden können. (Hierzu könnte der Saal dienen, worinn auch nach dem Leben und nach Gewändern studirt würde)

Die IIte In lateinischer SchriftKlaße der In lateinischer SchriftOsteologie und In lateinischer SchriftMyologie bedarf a.) mehrere Skelette; b.) Große anatomische Zeichnungen mit Bemerkungen der Verhält- | 26niße, der Benennungen; c.) Anatomische Gypsmodelle; d.) Ein Compendium, nach welchem der Lehrer das In lateinischer SchriftOsteologische, Myologische Studium vorträgt.

Die IIIte In lateinischer SchriftKlaße der nakten Natur und des Antiken bedarf: a.) einen hinreichenden In lateinischer SchriftFonds, um die lebendigen Modelle von verschiedenem Alter und Geschlecht, so wie der Erfolg des Studiums sie erfordert, zu bezahlen; b.) einen hinreichenden, systematisch geordneten Vorrath von Abgüßen antiker Statuen, Büsten, In lateinischer SchriftReliefs; c.) ein Lokale, das schicklich erleuchtet werden kann; d.) ein Compendium, das den Gang und die Uebersicht des Studium nach Abschnitten enthält.

Die IVte In lateinischer SchriftKlaße der Bekleidungen erfordert: a.) einige gut gemachte Gliedermänner; b.) Kleidungen von verschiedenem Schnitt, Stoff, Farbe und Materie; c.) ein In lateinischer SchriftCompendium über den Gang dieses Studiums.

Die Vte In lateinischer SchriftKlaße: Chemische Lehre der Farben und ihrer Temperatur. Hierzu ein Compendium, wobei auch die Technik anderer Kunstfächer kurz abgehandelt werden könnte. (Doch gehörte vielleicht diese ganze In lateinischer SchriftKlaße nicht mehr für die Kunstschule, sondern für die In lateinischer SchriftUniversität.)
Für die Klaßen der Architektur bedarf es besonders aller Arten von erläuternden Modellen, hauptsächlich für die Constructions-Lehre und die Maschinen. | 27


Angenommen. Herr Becherer ist aber der Meinung, daß man die jährlichen Probezeichnungen den Zöglingen zurück geben muß, weil sie sie stets als ein sehr theures Eigenthum betrachten und nur mit Widerwillen dergleichen Zeichnungen machen und einreichen, wenn sie wißen, daß man sie ihnen vorenthält.







Angenommen. | 26


Angenommen.





Angenommen.


Angenommen.

Angenommen.
Alle diese Erforderniße würden natürlich, wenn von Ausführung dieses Plans die Rede wäre, näher und bestimmter auseinandergesetzt werden müßen. | 27
5. Lehrer

Nach den bisher angegebenen In lateinischer SchriftObjecten, welche in der Kunstschule zu lehren wären, würde folgende Anzahl Lehrer erforderlich seyn:
a.) Einer für die Perspective und In lateinischer SchriftOptik; wo die Zöglinge der Baukunst und der bildenden Künste zugleich frequentiren würden.
b.) Einer für die eigentliche Lehre der Architektur, welcher auch zugleich das Fach der zum Bauwesen erforderlichen Maschinen übernehmen könnte.
c.) Einer für die Lehre der Gebäude: inbegriffen die ökonomischen, oder LandGebäude.
d.) Einer für die In lateinischer SchriftOsteologie und In lateinischer SchriftMyologie.
e.) Einer für das Studium des Nakten und der Antiken.
f.) Einer für die Bekleidungen, welcher auch zugleich die Farbenlehre übernehmen könnte.

Die Anstalt bedarf weiter eine Art von Oekonomie-Aufseher über alle zur Anstalt gehörigen Objecte, und einen Diener.

Zur Handhabung der inneren Polizey, Aufnahme, Versetzung, Entlaßung der Zöglinge u.s.w. würden die Lehrer unter sich alle Jahre einen Aufseher, oder In lateinischer SchriftRector wählen. Die Lehrer würden zwar unter sich keine bestimmte Sizungen halten, sondern nur dann, wenn der In lateinischer SchriftRector sie dazu aufforderte, oder durch seine Collegen dazu veranlaßt würde. | 28 Die In lateinischer SchriftVisitation hätte die Akademie, und die OberAufsicht des Ganzen der Staatsrath des öffentlichen Unterrichts.
Die In lateinischer SchriftQualification der Lehrer (welche für jedes Lehrfach näher zu bestimmen wäre) prüfte die Akademie, und die Wahl bliebe nach vorhergegangener Prüfung dem Staatsrath.

Diesem ganzen Satz 5 stimmte der Senat zwar bei, doch gab er Veranlaßung zu einer langen Discußion. Herr Frisch äußerte sich nemlich, daß hier eine Lücke zu seyn scheine; daß er einen eigentlichen Zeichenlehrer vermiße, und daß er besorge, daß es den jungen Leuten an Methode fehlen werde bei ihren fortschreitenden Studien die Gegenstände und besonders die menschliche Figur auch immer auf die paßende Art auszudrücken und vorzutragen, wenn dieses nicht ganz eigens bei der Kunstschule gelehrt werde. Herr Hirt versicherte dagegen, daß diese bei dem in den Elementarschulen erlernten Zeichnen nicht zu befürchten sey, und daß wer einmal gründlich Zeichnen gelernet habe, auch im Stande sey, jeden vorgelegten Gegenstand gehörig zu zeichnen.
Dieser Behauptung wurde von sämmtlichen Anwesenden Künstlern widersprochen, welche also verlangten, daß auch bei der Kunstschule ein eigentlicher Zeichenunterricht ertheilt werden sollte; damit die Zöglinge durch geschickt behandelte Vorbilder, welche sie nachzeichnen müßten, nicht nur mit den verschiedenen Arten den Effect in Licht und Schatten hervorzubringen genau bekannt würden; sondern daß sie dieses auch so lange praktisch trieben, bis sie soviel Methode erlernt und Fertigkeit erworben hätten, die menschliche Figur auf vielerley | 28 Art durch Zeichnungen darzustellen.
Die Majorität war der Meinung, daß es hierzu keines besondern Lehrers bedürfe, und daß dieses allerdings sehr nöthige Zeichnen mit dem Lehrfache der nakten Natur und der Antike vereinigt werden könne, so daß der Lehrer dieses Faches die Zöglinge solange nach Vorbildern zeichnen ließe, bis sie Methode genau erlernt hätten, um nach der nakten Natur und nach der Antike mit Leichtigkeit zeichnen zu können. Dieser Majorität trat auch H. Hirt bei.
Herr Schumann glaubt, daß dieser Zeichenunterricht sich am schicklichsten mit der Klaße der Anatomie verbinden müße. Die Herren Frisch, Berger und Weitsch waren der Meinung, daß dieser Zeichenunterricht nicht mit einer andern Klaße verbunden werden, sondern durch einen eignen Lehrer ganz besonders ertheilt werden müße.
6.) Andre nähere Bestimmungen
a.) Ansuchen, Wünsche, Vorschläge gehen von den Lehrern an die Akademie und von dieser zur Oberbehörde, wenn es nemlich Sachen betrift, die Unkosten machen.

b.) Alle Jahre verfertigen die Lehrer Listen 1.) Ueber die Fortschritte und Versetzung der Zöglinge. 2.) Am Ende jedes In lateinischer SchriftCursus wird in jedem Fache eine Aufgabe gegeben, und derjenige Zögling, welcher das beste Probestück macht, erhält nach dem Urtheile - nicht der Lehrer - sondern der Akademie ein In lateinischer SchriftPræmium, bestehend in einer In lateinischer SchriftMedaille, und die In lateinischer Schriftprämiirten Stücke erhalten einen besondern Platz bey der öffentlichen Ausstellung. 3.) von 4 Jahren zu 4 Jahren wird ein Konkurs für Reise-Prämien eröfnet: An diesem können alleIn lateinischer Schrift absolvirten Zöglinge der Akademie (welche zugleich Zeugniße darbringen, daß sie auch die In lateinischer Schriftrespectiven Fächer an der In lateinischer SchriftUniversität frequentiret haben) Theil nehmen. Es ist desfals ein In lateinischer SchriftKonkurs für die Architekten, einer für die Bildhauer und einer | 29 für die Mahler. Die Prämiirten in der Baukunst und Bildnerei reisen drey, der Prämiirte in der Mahlerey 4 Jahre.
c.) Jeder Lehrer hat die zu seinem Fache erforderlichen Vorschriften und Sammlungen unter seiner unmittelbaren Aufsicht; aber zur Hülfleistung kann er hierbei sich des OekonomieIn lateinischer Schrift Inspektors und Dieners bedienen.
d.) Die Zöglinge stehen an der Kunstschule in der Kathegorie der Gymnasiasten; als Lehrlinge der Hülfswißenschaften aber an der In lateinischer SchriftUniversität in der Kathegorie der Studiosen.

ad 6. Zweckmäßig befunden und angenommen. | 29
7. Ueberschlag der jährlichen Unkosten
Ordentliche Ausgaben:
a.) Sechs Lehrer, jeder mit einem Gehalte von
700. reichsthaler, machen jährlich 4 200 rthlr
b.) dem zeitigen In lateinischer SchriftRector insbesondere - 100
c.) dem In lateinischer SchriftOekonomie-Inspector - 400
d.) Zwey Diener, oder Pedelle - 300
e.) An jährlichen In lateinischer SchriftPræmien, jedes zu 3 rthlr,
und sechs an der Zahl - 18
f.) Reiseprämien, jedes zu 600 rthlr jährlich, machen zusammen
alle 4 Jahre 6000 rthlr, also komt auf jedes Jahr die Summe von - 1 500.

Außerordentliche
g.) für lebendige Modelle, im Durchschnitt jährlich - 350
_______________________________
Latus - 6 868 rthlr | 30
Transport - 6 868 rthlr
h.) Für neuanzuschaffende Vorschriften und Vermehrung
der Sammlungen, Gypse, Gewänder u. Gliedermänner p.p. 500 rthlr
i.) Für In lateinischer SchriftReparaturen des Lokals und der Sammlungen - 200
l.) Für Heizung und Licht - 600
___________________________________
Summa der jährlichen Unkosten 8 168 rthlr

Die Einnahme der Kunstschule bestünde in den Antritts und Lehrgeldern der Zöglinge, welches etwa für die Kaße so viel betragen dürfte, um Heizung und Licht zu bestreiten: also bliebe nach Abzug von 300 rthlr jährlich die Summe gesammter Unkosten - 7 868 rthlr.

Würde die oberste Finanzbehörde die jährliche Ausgabe für das Gesammte der Kunstschule auf die runde Summe von 8 000 rthlr bestimmen, so würde der Staatsrath, dem die Anstalt in höherer In lateinischer SchriftInstanz anvertraut ist, mit großer In lateinischer SchriftLiberalität zu Werke gehen, und sich versichern können, daß die Anstalt blühend werden und sich als solche erhalten müßte.

Ueber den Punkt 7. läßt sich der Senat weiter nicht in eine detaillirte Beurtheilung ein. Das was H. Hirt hier sagt und vorschlägt, scheint wohl der Sache angemeßen zu seyn: doch halten wir die von H. Hirt angegebnen Summen für das anzunehmende Minimum bei jedem Satze.
Gentz | 30

6te Extraordinaire Conferenz
Berlin d. 26ten November 1809

Præsentes.
Herr Director Frisch
Herr Vice-Director Schadow
Herr Rector Berger
Herr Geheimer Kriegsrath Becherer
Herr Professor Burnat
Herr Professor Darbes
Herr Professor Eckert
Herr Professor Freidhof
Herr Professor Gentz
Herr Hofrath Hirt
Herr Professor Lütke
Herr Professor Niedlich
Herr Professor Schumann
Herr Rector Weitsch
Die heutige Conferenz fieng mit Beurtheilung des 3ten Haupt Abschnittes, die Künstler-Akademie überschrieben, an. | 31
Plan des Herrn Hofrath Hirt. Meinung des Senats darüber
III. Die Künstler-Akademie.
Die dritte für die Aufnahme der Zeichnenden Künste in einem Staate erforderliche Anstalt ist die Akademie. Sie soll das für die Kunst seyn, was die Akademie der Gelehrten für die Aufnahme der Wißenschaften. | 31
Der Endzweck der Akademie ist nicht der Unterricht, oder das Fortpflanzen der Kunst durch das Lehren; und wenn sie auch an der Kunstschule Antheil nimmt, so geschieht es nicht durch Selbstunterricht, sondern durch Aufsicht. Der eigentliche Zweck der Akademie muß seyn, theils sich sicher zu stellen, daß in jedem wesentlichen Fache der Kunst immer Männer vorhanden seyn, welche die Gegenwart der Künste forthin In lateinischer Schriftrepräsentiren; theils durch würdige Producte das Leben der Kunst in stetem Gange zu erhalten. Die Akademie lehrt nicht, sie bringt hervor; sie hält die Thätigkeit der Kunst in dem Staate immer rege.

Wir hielten es daher für zweckmäßig, nach dem Beispiele anderer Länder, alle höheren Zweige der Wißenschaft und der Kunst miteinander in eine nähere Verbindung zu setzen und sie unter dem Namen Akademie zu vereinigen. Der Künstlerverein würde für sich eine besondere fünfte In lateinischer SchriftKlaße bilden, welche wie die andern vier, gewiße besondere Zusammenkünfte hätte, aber auch an den gemeinsamen Sitzungen Antheil nehmen würde.
Viel, was also für die Wißenschaftlichen In lateinischer SchriftKlaßen gilt, würde auch für die In lateinischer SchriftKlaße der Künste gelten, als:
1.) Der In lateinischer SchriftPräsident, der im Wechsel das fünfte Jahr die In lateinischer SchriftKlaße der Künste treffen würde.
2.) Ein eigenthümlicher Sekretair.
3.) Die Art der Wahlmethode, sowohl der Ordentlichen, als Fremden und Ehrenmitglieder, auch der | 32 Kunstverwandten.
4.) Dieselben Privilegien.
5.) Ihr Recht und Antheil an der In lateinischer Schriftarchäologischen Sammlung, die unter der historischen In lateinischer SchriftKlaße steht. (Siehe den neuen Entwurf zum In lateinischer SchriftReglement der Akademie der Wißenschaften)




Was H. Hirt über den Endzweck der Akademie sagt, wurde als vollkommen richtig und paßend einstimmig angenommen.




Mit diesen Vorschlägen ist der Senat einverstanden. | 32

Besondere Bestimmungen.

I. Kunstfächer.
Zu der Akademie gehören alle Kunstfächer, welche die höhere Kunst zum Zweck haben und kultiviren. Diese sind a.) die Architektur, b.) die Bildhauerey, c.) die historische Mahlerey.

Untergeordnete Fächer können aber daran keinen Antheil haben, und wenigstens in die Kunstklaße nicht als Mitglieder aufgenommen werden, als da sind:
der bloße Land- oder Waßer- oder Schiff- oder Militair- oder Maschinen Baumeister; die Kleinbildner, als: der Stein- und Stempelschneider, der bloße Verzierer in Holz, in Stein, in Metall, in Weißwerk; die bloßen Thier-Landschaft-See-Architektur-In lateinischer SchriftDecorations-Geflügel-Früchte- und Blumenmahler; die bloßen Miniatur-Schmelz-Glas-Pastellmahler; die bloßen Zeichner und Kupferstecher; die bloßen Kopfmahler. | 33



Die 3 zuerst genannten Künste einstimmig angenommen.

Was aber Herr Hirt über die übrigen Kunstzweige, welche Er als untergeordnete Fächer von der Mitgliedschaft der Kunstklaße der Akademie ausschließen will, sagt, veranlaßte eine lange Discußion.
Ueber die zu erst genannten Zweige der Architektur: des Land-Waßer-Schiffs-Krieges- oder Maschinen Baues, war man mit H. Hirt einverstanden; eben so über die sich an die Sculptur anschließenden Kunstzweige: den Stein- und Stempelschneider; den bloßen Verzierer in Holz, Stein, Metall, und Weißwerk, welchen H. Hirt sämmtlich unter dem Namen der Kleinbildner umfaßt; daß sie nemlich keine Qualification zur Mitgliedschaft der Akademie geben können.
Die verschiedenen Gattungen der Malerei aber wurden einzeln durchgegangen, weil die bei | 33 weitem größere Majorität des Senats sich nicht dazu verstehen konnte, sie alle in Maße auszuschließen.
Zuerst wurde über die Thiermaler votirt. H. Hirt selbst setzte die erforderlichen Talente und das gründliche Studium der Nautr, was ein solcher Künstler besitzen muß, gehörig auseinander und war der Meinung, daß sich diese KunstGattung zu allernächst an die Historienmalerei anschließe und ihr nur darin kaum Merkliches nachstehe. Die Majorität erklärte sich hierauf für die Qualification dieser Gattung zur Ertheilung der Mitgliedschaft der KunstKlaße. Abweichend davon stimmten mit Herrn Hirt Herr Becherer, Herr Schadow und Gentz, die das verdienstliche dieser Gattung anerkannten, aber glaubten, daß diese Art der Malerei, in solcher Vollkommenheit als es hier auseinandergesetzt wurde, getrieben, ein bloßer Zweig der Historienmalerei, und als solcher schon in der Akademie aufgenommen sei.
Die Landschaftsmalerey
wozu man die See- und Architekturmalerei nahm, wurde zunächst abgestimmt.
Herr Weitsch und H. Lütke setzten die großen Erforderniße dieses Faches auseinander und die große Majorität vereinigte sich endlich dahin: den historischen Landschafter, der zugleich Menschen und Thiere mahlt für | 34 qualificirt zur Kunstklaße zu erklären. Nur Herr Schadow tritt Herrn Hirt bei und sieht im historischen Landschaftmaler doch auch nur einen Zweig des Historienmalers.
Daß der Decorations Malerey eben auch die Mitgliedschaft der KunstKlaße zukomme, setzte H. Burnat in das gehörige Licht. am linken RandSein Votum ist hier beigelegt. Unter den von ihm angegebenen und von der Majorität gar nicht bezweifelten Vorzügen dieser Gattung, war besonders der Umstand relevant, daß diese Art der Malerei soviel Einfluß auf die KunstBildung des Publicums hat; ein Umstand, auf welchen bei dem noch ziemlich geringen Grade der KunstBildung dieser Nation die Akademie allerdings besonders Rücksicht zu nehmen hat. Die große Majorität stimmte also dafür daß die Decorations Malerei zur Aufnahme in die KunstKlaße qualificire. Herr Schadow stimmte mit Herrn Hirt gegen die Aufnahme derselben.
Die Geflügel-Früchte- und Blumenmalerey, die Miniatur-Schmelz-Glas- und Pastellmalerey wurden einstimmig für nicht qualificirt erklärt; so auch die bloßen Zeichner.
Das Wort für die Kupferstecherey nahmen die Herren Berger und Freidhof. am linken RandBeide haben ihre Vota schriftlich hier beigelegt. Besonders sagte Letzterer erschöpfend Alles, was sich zu Gunsten dieser edeln Kunst anführen läßt. Die große Majorität des Senats konnte | 35 nicht umhin, diesen Gründen beizutreten und zu erklären: daß sie auch der Kupferstecherei den Zutritt zu der KunstKlaße der Akademie zuerkenne: Mit Herrn Hirt stimmte Herr Schadow hiergegen.
Die bloßen KopfMaler wurden einstimmig von diesem Zutritt ausgeschloßen.

7te Extraordinaire Conferenz.
Berlin d. 29ten November 1809

Præsentes
Herr Director Frisch
Herr Vice-Director Schadow
Herr Geheimerath Becherer
Herr Rector Berger
Herr Professor Burnat
Herr Professor Darbes
Herr Professor Eckert
Herr Professor Freidhof
Herr Professor Gentz
Herr Hofrath Hirt
Herr Professor Lütke
Herr Professor Niedlich
Herr Professor Schumann
Herr Rector Weitsch. | 36
Plan des Herrn Hofrath Hirt Meinung des Senats darüber

2. In lateinischer SchriftQualification der aufzunehmenden Mitglieder.
Um als Kandidat auf die Liste der Wahlfähigen zu kommen, muß man vor der Akademie irgend ein eigen gemachtes Werk, und zwar in einem der bei der Akademie aufgenommenen Kunstfächer produzirt haben, welches zeigt: 1) daß der Verfertiger nicht nur alle zu seinem Fache gehörigen In lateinischer SchriftVorstudia (wie sie theils die Kunstschule, theils die In lateinischer SchriftUniversitätstudien erheischen) gründlich gemacht hat; sondern daß er auch mit einem eigenthümlichen Geist in das Wesen und das Leben der Kunst eingedrungen ist. Wo wesentlicher Mangel in irgend einem Theile der Grundstudien sich zeiget, oder wo keine Produktionskraft und Eigenheit des Talentes hervortritt, kann nicht als Probestück gelten, um den Verfertiger als Candidaten auf die Liste der Wahlfähigen zu bringen.
(Andere In lateinischer SchriftRequisita zur Wahlfähigkeit bestimmt der neue Entwurf des In lateinischer SchriftReglements für die Akademie der Wißenschaften)

2. Einstimmig angenommen.

III. Mitglieder
Die Zahl der ordentlichen Mitglieder würde acht seyn: drei Architekten, zwei Bildhauer und drei Maler.
Auswärtige Mitglieder würden gleichfals acht seyn, und zwar: 3 Architekten, 2 Bildner und 3 Maler.
Dazu würden noch zu ernennen seyn Acht Ehrenmitglieder unter den Kennern und | 36 Beschützern der Kunst -
Und dann noch acht andere einheimische Künstler unter dem Namen - Kunstverwandte. | 37

ad III.
Da der Senat sich oben ad I schon erklärt hat, daß er den höheren Kunstfächern noch zugesellt wünsche: a.) die Thiermalerey. b.) die Historische Landschaftmalerey c.) die Theatermalerey. d.) die Kupferstecherey: so entsteht hieraus natürlich eine Abänderung in der Zahl der ordentlichen Mitglieder. Um diese Zahl nicht zu beträchtlich zu machen, und | 36 sie stets im Verhältniße zu den übrigen vier Klaßen der Akademie richtig zu bestimmen wurde sie nach einigen Discußionen auf 10 festgestellt. Und zwar wurde durch die Majorität für die Besetzung der Plätze folgender Beschluß angenommen.
a.) Es blieben für immerwährende Zeit 6 feste Plätze bei der Kunst Klaße der Akademie: für 2 Historienmaler, 2 Bildhauer und 2 Architecten. Wenn in diesen 6 festen Plätzen eine Vacanz entsteht, so kann nur ein Künstler aus dem Fache des erledigten Platzes wieder eintreten. Findet sich kein qualificirter, so bleibt der Platz offen.
b.) Zu den übrigen 4 Plätzen werden die ausgezeichnetsten Künstler in den 7 akademischen Kunstfächern berufen. Diese sind: Historienmalerei, Bildhauerey, Architectur, Thiermalerey, Historische Landschaftmalerey, Theatermalerey, Kupferstecherey - Ist eine von diese 4 WechselPlätzen vacant, so wird der geschickteste und berühmteste Künstler in einem der 7 Kunstfächer, gleichviel aus welchem, erwählt. So kann es sich fügen, daß ein fach doppelt und dreifach besetzt ist und andre ausfallen; daß z. B. 3 Kupferstecher Mitglieder sind und etwa nur 1 Landschaftmaler, und kein Theater- und kein Thiermaler, wenn grade 3 eminente Kupferstecher als | 37 Candidaten da sind und es den andern Fächern an qualificirten Künstlern fehlt. Bei gleichen Ansprüchen aber würden möglichst immer alle Fächer besetzt gehalten.
Für diese Art die Stellen zu besetzen, stimmten 10 Anwesende. Abweichend davon stimmten die Herren: Berger, Burnat, Lütke. und Freidhof. Diese waren der Meinung: daß alle 7 Kunstfächer feststehende Plätze haben müßen; daß demnach die 10 Stellen zu besetzen wären mit:
2 Historienmalern
2 Bildhauern
2 Architecten
1 Thiermaler
1 Landschaftsmaler
1 Theatermaler
1 Kupferstecher.
___________________
10.
Wegen des Kupferstechens wurde noch näher bestimmt, daß keine Art deßelben ausschließend zu den akademischen Würden qualificire; daß vielmehr jeder Kupferstecher wahlfähig sey, wenn er seine Kunst auf eine ausgezeichnete Art ausübt und vorzügliche Kunstwerke produciret, es sey mit dem Grabstichel, oder mit dem Schabeisen, oder mit der Radirnadel, oder en manière lavée. Nur das Holzschneiden und Steindrucken, als gar zu mechanisch können keine akademische Würde erreichen.
Dieser Bestimmung war nur Herr Schadow | 38 entgegen, der dafür stimmte, daß nur der Grabstichel zum Akademiker qualificire.
Auswärtige Mitglieder würden 10 ernannt. So wie bei den ordentlichen Mitgliedern wären 6 Plätze bestimmt für 2 Historienmaler, 2 Bildhauer und 2 Architekten. Die 4 übrigen Plätze wären für alle 7 Kunstfächer offen.
Ehrenmitglieder
würden immer 10 seyn.
Die Anzahl der Kunstverwandten würde ebenfals auf 10 festgesetzt.
Hierzu qualificirten folgende Fächer:
Gewöhnliche Landschaft- See- und Architekturmalerey;
Blumen- und Früchte Mahlerey;
Kopf-Mahlerey;
Schmelz-Glas-Mosaik-Miniatur-Pastell-Malerey;
Zeichnung; Holzschneiderey; Steindruck;
Arbeiten in Weißwerk;
Verzierungen in Holz, Stein und Metall;
Stein- und Stempelschneiderey;
Die Gartenkunst in höherer Bedeutung.
Aus den hier genannten Fächern würden sodann 10 der berühmtesten Künstler zu Kunstverwandten der Akademie erwählt.
Kein Künstler, der Eins der 7 akademischen Kunstfächer bearbeitet, könnte als Kunverwandter aufgenommen werden. | 39

IV. Pflichten u. Arbeiten der ordentlichen Mitglieder.
1.) Die Mitglieder können an den gewöhnlichen Versammlungen der GesammtAkademie Theil nehmen; sie sind aber zu keinen gelehrten Arbeiten oder Vorlesungen verbunden, wenn sie sich nicht freiwillig hierzu anheischig machen. Nur der In lateinischer SchriftSekretair der Klaße legt einmal im Jahre bei einer der öffentlichen Versammlungen Rechenschaft von dem Thun und den Verhandlungen der Klaße ab. (Was den wißenschaftlichen Theil der Kunst betrift; den nimmt der Kunstgelehrte oder In lateinischer SchriftArchæolog in seinen Bericht auf)

2) Die Klaße ist eine Zwischenbehörde zwischen dem Staatsrath und der Kunst- und In lateinischer SchriftElementarzeichenschule. Als solche prüft und schlägt sie die anzustellenden Lehrer vor; sie beurtheilt die Vorschriften und jede Art dahin abzweckender Einrichtungen; sie schlägt die Preisaufgaben vor, beurtheilt sie, und In lateinischer Schriftdesignirt die Reiseprämien; sie besorgt die öffentlichen Ausstellungen; sie ist der natürliche In lateinischer SchriftVisitator der Kunst- und Elementarzeichnungsschulen, und der treue Aufrechthalter der hierwegen gegebenen Anordnungen.

3) Wenigstens zweimal im Monathe halten sie ordentliche In lateinischer SchriftKlaßenversammlung. Die Außerordentlichen wird der Präsident oder In lateinischer SchriftSecretair anberaumen. Kommen Geschäfte bei diesen Versammlungen vor, die in andere Akademische Fächer, z. B. in die In lateinischer SchriftArchæo- | 40logie, In lateinischer SchriftPhysik, In lateinischer SchriftChemie, In lateinischer SchriftAnatomie, In lateinischer SchriftZoologie, In lateinischer SchriftBotanik, In lateinischer SchriftMineralogie eingreifen; so würden die Mitglieder dieser Fächer besonders eingeladen, welche eine solche Einladung nicht verweigern könnten. Ja weder die Oberbehörde, noch die Akademie würde einen Beschluß der In lateinischer SchriftKlaße anerkennen, wenn in dem Fache, das den Beschluß betrift, nicht ein sachkennendes Mitglied zugleich unterzeichnet hätte.

4) Jedes Mitglied bringt jährlich irgend ein Werk zur öffentlichen Ausstellung.



Angenommen.








Angenommen.











Angenommen. | 40




ad 4.) Dieser Satz veranlaßte eine sehr lange Discußion - Es wurde überhaupt die Frage aufgeworfen, ob es möglich seyn würde, in jedem Jahre eine Ausstellung zu bewirken, und diese Frage wurde endlich mit Ja beantwortet.
Es kämen nemlich zu dieser jährlichen Ausstellung: a.) die præmiierten Zeichnungen der Elementarschulen; b.) die præmiierten Werke der Kunstschulen. c.) die Arbeiten der ordentlichen Akademiker; d.) die Arbeiten der Kunstverwandten und e.) die der auswärtigen Mitglieder, die zwar keine Verbindlichkeit dazu hätten, aber doch gewiß oft und gern die Ausstellung bereichern würden.
Wenn diese Ausstellung vielleicht der jetzt bei uns gewöhnlichen Zahl der Kunstwerke nicht gleich käme, so würde sie doch an innerm Werth ihr wenigstens in keinem Falle nachstehen.
Es wurde nun Herrn Hirt besonders objectiv, daß, wenn der Akademiker verpflichtet wäre, in jedem Jahre ohne Ausnahme ein Kunstwerk zu liefern, die Productionen der Künstler natürlich immer nur innerhalb gewißer Grenzen bleiben würden, da bei den vielen andern Beschäftigungen der Akademiker unmöglich in dem gegebenen Zeitraum große Werke produciren könnte.
Herr Hirt erwiderte hierauf: daß es eigentlich bei KunstProductionen wohl nicht auf Größe oder Umfang ankomme und daß die Akademie ihren Endzweck erreiche, wenn sie die Hervor- | 41bringung von Werken bewirkt in welchen der Geist des Künstlers sich ausspreche. Es könne ja auch übrigens die Einrichtung getroffen werden, daß die Kunst Klaße dem Akademiker, der gesonnen oder veranlaßt wäre, ein bedeutenderes Kunstwerk hervorzubringen, wozu er mehr Zeit gebrauche; nach Vorlegung seines Planes als Ausnahme 2 Jahre Zeit dazu bewilligte und ihm seine Arbeit auch nach diesem Maaßstabe anrechnete. Der nemliche Fall könne auch eintreten, wenn der Protector größere Werke bei einem oder dem Andern Akademiker bestellte, wozu er 2 oder vielleicht noch mehrere Jahre bedürfte.
Diese Modification fand allgemeinen Beifall und der Punkt 4 wurde hierauf einstimmig angenommen.

V. Besoldungen und Vortheile
Der Maaßstab der Gehalte für die Mitglieder anderer In lateinischer SchriftKlaßen kann nicht für die KunstIn lateinischer Schriftklaße gelten. Die Arbeit des Künstlers hat einen commerzialen Werth; folglich muß die Besoldung nicht soviel auf der Person haften, als von dem Produkte seines Fleißes abhangen. Im Durchschnitt würde daher die fixe Besoldung für jedes Mitglied sich nicht über 200 rthlr. belaufen; dagegen würde für jedes jährlich noch ein In lateinischer SchriftPræmium von 500 rthlr für ein dafür zu lieferndes Werk ausgesetzt seyn, deßen Gegenstand entweder bestimmt würde, oder der Willkühr des Künstlers überlaßen bliebe. Dies In lateinischer SchriftPræmium könnte aber nur dann erfolgen, wenn das Werk vollendet und des Meisters würdig befunden wäre. Das Werk bliebe zur In lateinischer SchriftDisposition des Protektors, theils um die fürstlichen Wohnungen und Schlößer, theils um die öffentlichen Gebäude des Staats damit zu zieren, oder auch damit Geschenke an Freunde zu machen. Die Akademie | 41würde ihrer Sammlung nur das erste Probeprodukt einverleiben.

Anmerkung:
1.) Wer nichts lieferte, oder anderweitig beschäftiget wäre, erhielte das In lateinischer SchriftPræmium nicht, ausgenommen ein anhaltend Kranker, oder durch Alter unfähig gewordener.
2.) Bloße Portraite (wenn sie nicht ausdrücklich gefordert würden) könnten weder in der Malerey noch in der Bildnerey hinreichen; auch keine Kopien. Eben so wäre, für die Größen, und die Zahl der Figuren eine Norm zu bestimmen, welche aber für die Künstler nicht zu beschränkend seyn müßte.
3.) Dem Bildner dürfte in manchen Fällen eine Vergütung für den Marmor, oder das Erz zukommen.
4.) Den Architekten würde nur dann ein In lateinischer SchriftPræmium zukommen, wenn sie keine anderweitige Anstellung hätten. Ueberhaupt würde der fixe Gehalt für die Architekten höher zu setzen seyn, etwa auf 3 - 400 rthlr, und dann würde man den Rest bis auf 700 rthl für die Lösung irgend einer architektonischen Aufgabe bestimmen. Diese könnte betreffen: den Gegenstand eines Materials; einen In lateinischer SchriftConstructions- oder Verzierungstheil, ein Gebäude, eine geschichtliche Erörterung - alles mit den gehörigen Rißen und einer raisonnirenden Beschreibung.
5.) Die angegebenen Besoldungen möchten übrigens weder zu gering, noch zu hoch seyn; nicht zu hoch, weil der Künstler auf seinen nothwendigen Unterhalt muß rechnen können, und weil er als Akademiker doch anderweitige Verpflichtungen für die Kunstschule | 42 und den ElementarZeichnungs Unterricht hat; nicht zu wenig: weil dem Künstler noch hinreichend Zeit und Muße gelaßen ist, sein Verdienst durch anderweitige Arbeiten geltend zu machen. Der Name des Akademikers, der seine Geschicklichkeit in den Augen des Publikums bewährt, wird ihm Bestellungen vom Hofe, von angesehenen Einheimischen und Fremden zuführen.

Eine eben so lange Debatte veranlaßte der folgende Satz über die Besoldungen und Vortheile der Akademiker.
Der Senat konnte hier H. Hirt durchaus nicht beitreten. Wenn man die Summe von 700 rthlr welche H. Hirt jedem Akademiker zuerkennt von einander trennt; wenn man seinem Plane zufolge, 200 rthlr als fixe Besoldung, und 500 rthlr als Præmie, oder vielmehr Bezahlung für ein anzufertigendes aber auch abzulieferndes Kunstwerk annimmt, so ist es in die Augen fallend, daß dieser erste Satz viel zu gering gestellt ist. Denn für diese 200 rthlr soll der Akademiker nicht etwa nur wie der Kunstverwandte hier im Lande residiren, sondern er muß dafür alle die mannigfaltigen Arbeiten verrichten und | 42 Pflichten übernehmen, welche ihm unter § IV vorgerechnet sind - Man fand nun, daß mit diesen Arbeiten die Bezahlung von 200 rthlr in gar keinem Verhältniße stehe, und daß man auch noch besonders zu erwägen habe, daß die Geringfügigkeit eines solchen Gehaltes den Künstler wirklich zu sehr herabwürdige und ihn nur der untersten Klaße der übrigen Staatsdiener, den Akademiker beinahe dem Pedelle der Akademie gleichstelle.
Es war auch die allgemeine Meinung, daß bei den ununterbrochen fortgehenden Geschäften, der Künster, wenn er ein Werk jährlich producirt, wofür ihm der Staat 500 bezahlt, wohl nicht viel Zeit noch erübrigen würde, um für sich und zur Erhaltung seiner Familie arbeiten zu können; daß er höchstens noch 2 bis 300 rthlr nebenbei erwerben würde.
Nachdem alles dieses auf das Weitläuftigste besprochen worden, schlug H. Hirt selbst ohne doch aber der Meinung des Senats über diesen Punkt beizutreten, als Gehalt für den ordentlichen Akademiker 500 rthlr vor. Hierzu kämen die 500 rthlr welche er für ein zu producirendes aber abzulieferndes Kunstwerk bekäme. Mithin hätte der Akademiker auf 1000 rthlr jährlicher Einnahme zu rechnen.
Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

Die Anmerkungen des H. Hirt

ad 1.) angenommen.
ad 2.) Angenommen
ad 3.) Angenommen. | 42
ad 4.) Die Architekten wurden in der Einnahme den übrigen Mitgliedern gleichgestellt. Sie hätten also 1000 rthlr, wenn sie die Aufgaben lösen oder Kunstwerke vorlegen.
ad 5.) ist in der HauptAntwort über diesen ganzen Satz schon mit beantwortet.

VI. Kunstverwandte der Akademie.
Unter diesen verstehen wir Künstler von Fächern, welche einen geringern Grad von Studium, und kein so umfaßendes und hohes Talent voraussetzen, als da sind: Die Thier- Landschaft- See- Architektur- Blumen- und Früchtenmalerey; die Schmelz- Glas- Mosaik- Miniatur- Pastell- In lateinischer SchriftDecorationsmalerey; die bloßen Zeichner, die Kupferstecher; die Holzschneider, Verzierer in Gyps, in Stein: die Stempel- und Steinschneider: die Mechaniker und Gartenkünstler.
Der Staat bedarf Männer in jeder der angezeigten Arten: und da solche Fächer auch in die In lateinischer SchriftKathegorie der freyen Künste gehören (wozu nemlich ein freyes Gemüth und ein mehr als gewöhnlicher Handwerkssinn erfordert wird) so müßen sie auch in annäherndem Grade Ehre und Vortheil vom Staate ziehen, ohne sie deswegen den höhern Künsten gleich zu setzen.
Es schiene uns daher zweckmäßig, für diese Fächer insgesammt Acht Stellen unter dem Namen von Kunstverwandten der Akademie zu kreïren. Die Wahl derselben bliebe der Akademie unter dem Vorschlag der Vten In lateinischer SchriftKlaße; und jeder Kunstverwandte | 43 würde als solcher aus der Akademie-Kaße eine jährliche Pension von 200 rthlr ziehen, aber ohne weitere Verpflichtung, als derjenigen, ein Mitbürger des Staates zu bleiben und zu In lateinischer Schriftresidiren - auch jährlich irgend ein Produkt zur öffentlichen Ausstellung zu bringen. Die Aufnahme der Zöglinge zum Unterrichte in dem Technischen der verschiedenen Fächer würden wir den Kunstverwandten nicht zur Pflicht machen. Ueberhaupt wird der Zögling schon für sich den Meister ausmitteln und mit ihm in Rücksicht des Lehrgeldes überein kommen. Den Zöglingen die Sache zu sehr erleichtern zu wollen, taugt nicht. Der Staat muß sorgen, daß Männer und Gelegenheit vorhanden sey; aber sich nicht in Alles mischen wollen. In lateinischer SchriftPrämia würde es von Seite der Akademie weder für die Meister noch für die Zöglinge geben.
Die Kunstverwandten hätten übrigens weder Zutritt, Sitz, noch Stimme in der Akademie; doch würden sie, wenn sie irgend etwas wichtiges vorzuzeigen oder vorzutragen hätten, dies nach vorher gegangener Anfrage der Akademie In lateinischer Schriftin Persona vorlegen können. | 44

ad VI. Die Kunstverwandten der Akademie
wurde einstimmig angenommen.

8te Extraordinaire Conferenz.
Berlin d. 3ten December 1809.

Præsentes
Herr Director Frisch
Herr Vice-Director Schadow
Herr Geheimerath Becherer
Herr Rector Berger
Herr Professor Burnat
Herr Professor Eckert
Herr Professor Freidhof
Herr Professor Gentz
Herr Hofrath Hirt
Herr Professor Lütke
Herr Professor Niedlich
Herr Professor Schumann
Herr Rector Weitsch.
In heutiger Conferenz wurden die schon in der vorigen vorläufig besprochenen Sätze IV, V und VI nochmals sehr detaillirt ausgehandelt und die Meinung des Senats über dieselben gefaßt, so wie sie in den Protocollen neben diese Sätze geschrieben worden. | 44
auch der Satz VIII: der Ueberschlag der Unkosten wurde ebenfals abgemacht. Ueber § VII, die Tonkunst, Schauspielkunst und Höhere Tanzkunst sollte noch in nächstfolgender Conferenz verhandelt werden.
Gentz
.
Plan des Herrn Hofrath Hirt Meinung des Senats darüber

VII. Die Tonkunst, die Schauspielkunst und Höhere Tanzkunst.
Auch diese Künste gehören unter die Freyen und Schönen. Ich getraue mir aber kaum eine Stimme zu, ob die eine oder die andre mit der Akademie in Verbindung zu setzen seyn würde. Es sind In lateinischer SchriftProbleme, die schwer zu lösen sind, weil sich so manches dafür und dawider sagen läßt. Die gemeinsame Schule für diese 3 Künste ist das Theater, und allda finden die, welche Talent und Fleiß haben, hinlängliche Aufmunterung und Auszeichnung; und anderseits liegt ihr Wesen von andern Wißenschaften und Künsten wieder so weit ab, daß kaum abzusehen ist, welcher Vortheil sich aus ihrer Verbindung ergeben könnte.
Doch anders verhält es sich mit der Ausübung, und anders mit der Theorie dieser Künste. Nach einem andern Maaßstabe ist der ausübende Künstler zu meßen, und nach einem andern der Theoretiker, der das ganze Feld seiner Kunst mit philosophischem Geiste ansieht, ergründet, beurtheilt und für den Ausübenden gleichsam Wesen, Gesetz und Schranken feststellet. Die Theorie dieser Fächer dürfte also nicht unter der Akademischen | 45 Würde seyn, und da sie verwandter Art sind, und in ähnlichen, fast nicht zu trennenden Prinzipien begründet werden, so ließe sich für diese Fächer zusammen ein oder wohl auch 2 Mitglieder bei der Akademie in Vorschlag bringen.
In diesem Falle würden dieselben 1.) der Vten In lateinischer SchriftKlaße beizugesellen seyn, 2tens) Vorlesungen halten gleich den wißenschaftlichen Mitgliedern, 3.) Gleich diesen eine jährliche Pension von 500 rthlr genießen, ohne Rücksicht auf ihre anderweitigen Vortheile und 4.) jährliche Uebersichten von den Fortschritten dieser Künste geben.
Die Wahlfähigkeit müßte durch nähere Angabe festgesetzt werden, und übrigens würde der In lateinischer SchriftModus der Wahl, wie bey den andern Mitgliedern bleiben.

ad VII.
Herr Professor Zelter war eingeladen worden, um über diesen Punkt mit zu conferiren. Er las seine - dem Protocolle beigefügte Erklärung vor und nahm an der Discussion Antheil, welche dahin führte, daß der Senat einstimmig sich überzeugte, daß die Tonkunst und die Mimik (welche die Schauspiel- und Tanzkunst umfaßt) mit der Akademie in vorgeschlagener Art in Verbindung gesetzt werden müße.
Die große Majorität nahm an, daß die Künstler für diese Fächer nicht blos Theoretiker seyn, sondern ihre Kunst auch praktisch ausüben müßten, weil sie sich nur hierdurch zur 5ten Klaße qualificirten. Nur Gentz stimmte H. Hirt bei: daß für diese Fächer, in der Akademie eigentlich nur die Theorie gefordert werden könne.
Die 4 näheren Bestimmungen in H. Hirts Plan über diese Fächer: 1.) Der Zutritt zur 5ten Klaße. 2.) Die Verbindlichkeit der Mitglieder wißenschaftliche Vorlesungen zu halten und 3.) eine jährliche Uebersicht von den Fortschritten dieser Künste zu geben; so auch 4tens die vorgeschlagene Pension von 500 rthlr - wurden vom Senat einstimmig angenommen. Noch wurde näher festgesetzt: daß von den beiden Plätzen, welche diesen Kün- | 45sten in der Akademie angewiesen werden, einer unwandelbar für die Tonkunst bestimmt sey; wäre dieser erledigt und kein qualificirter TonKünstler da, so bliebe der Platz offen. Der andre Platz aber, der eigentlich einem qualificirten Mimiker zukomme, könne auch in Ermangelung eines solchen durch einen geschickten Tonkünstler besetzt werden. In diesem Falle wären alsdann 2 Tonkünstler in der Klaße; nie aber könnten 2 Mimiker auf einmal dazu gelangen. Dieses war die Meinung des Senats mit Ausschluß des H. Burnat, der den Satz auch umkehren und die Mimik der Tonkunst vollkommen gleich stellen wollte.

VIII. Ueberschlag der Unkosten.
1.) Für Acht ordentliche Mitglieder der zeichnenden Künste, jedes jährlich mit 700 rthlr Gehalt,
macht die Summe von 5 600 rthlr
2.) Der Sekretair der Klaße - 500
3.) Acht Kunstverwandte à 200 rthlr - 1 600
4.) Zwey ordentliche Mitglieder für die Theorie der Musik, Schauspiel- und
Tanzkunst - jedes zu 500 rthlr - 1 000
5.) Für besondere Ausgaben - 100
_____________________________________________ ________________________
In lateinischer Schrift Summa 8 800 rthlr | 46

ad VIII. Nach dem oben auseinandergesetzten würden diese Sätze jetzt so zu stehen kommen:
1.) Für 10 ordentliche Mitglieder der zeichnenden Künste, jedes jährlich mit 1000 rthlr - 10,000 rthlr
2.) der Secretair - 500 -
3.) Zehn Kunstverwandte à 200 rthlr - 2000 -
4.) Zwey ordentliche Mitglieder für die Theorie der
Musik und Mimik, à 500 - 1000 -
5.) Für besondere Ausgaben - 600 -
______________________________________________________________________
Summa - 14,100 rthlr

Zu den besondern Ausgaben nemlich rechnen wir außer der Anschaffung der Schreib und ZeichenMaterialien die Kosten welche die jährliche Ausstellung veranlaßt. Diese hat H. Hirt in seinem Plane nicht aufgenommen. Wenn diese nach ei- | 46nem Durchschnitt gerechnet bisher zwischen 4 und 500 rthr gekostet hat, so ist H. Hirt mit dem Senat einverstanden, daß man für diese Extraordinaria nicht füglich weniger als 600 rthlr annehmen könne. Heizung, Erleuchtung und Bedienung ist übrigens bei dieser Klaße nicht mit aufgeführt, weil die Kosten dafür unter die Generalia der GesammtAkademie gestellt sind.

9te Extraordinaire Conferenz
Berlin d. 6ten December 1809.

Præsentes
Herr Director Frisch
Herr ViceDirector Schadow
Herr Geheimerath Becherer
Herr Rector Berger
Herr Professor Burnat
Herr Professor Darbes
Herr Professor Eckert
Herr Professor Freidhof
Herr Professor Gentz
Herr Hofrath Hirt
Herr Professor Niedlich
Herr Professor Schumann
Herr Rector Weitsch
Herr Professor Zelter.
In heutiger Conferenz wurden die Paragraphen VII und VIII des Hirtschen Plans discutiret, und dasjenige festgesetzt, was in dem Protocolle als Meinung des Senats über den gedachten Plan bei den angeführten Punkten niederzuschreiben wäre.
Gentz. | 47

10te Extraordinaire Conferenz
Berlin d. 7ten December 1809.

Præsentes
Herr Director Frisch
Herr ViceDirector Schadow
Herr Geheimerath Becherer
Herr Rector Berger
Herr Professor Burnat
Herr Professor Darbes
Herr Professor Eckert
Herr Professor Freidhof
Herr Professor Gentz
Herr Hofrath Hirt
Herr Professor Lütke
Herr Professor Niedlich
Herr Professor Schumann
Herr Rector Weitsch.
Heute versammlete sich der Senat nochmals extraordinarie, um das über den Plan des Herrn Hofrath Hirt gegebene Gutachten noch einmal zu revidiren und zu sehen, ob irgendwo etwas zuzusetzen oder abzuändern wäre. Zu diesem Ende las der Secretair den Plan des Herrn Hirt und die Bemerkungen des Senats darüber punktweise vor.
Es ergaben sich indeßen nur sehr wenige Abänderungen und Zusätze.
ad A 1. (fol. 2. Suite 1. des Protocolls) nimmt Herr Director Frisch seine Meinung zurück und tritt der Aeußerung der Herren Becherer und Lütke bei, welches die Herren Berger und Weitsch ebenfals thun.
Zu dem Abschnitt VII die Tonkunst und Mimik betreffend (fol. 12. Suite 2 des Protocolls) hat Herr Weitsch noch schriftlich ein Pro-Memoria eingereicht, welches der Secretair heute vorlas. - Der Senat hält die Vorschläge des Herrn Weitsch für wohlüberlegt und wichtig genug, um sie dem Protocolle beizulegen; und wünscht mit Ihm, daß ein eigner ElementarUnterricht für diese Kunstzweige eingerichtet werden möchte, weil dieses zur Volksbildung viel beitragen würde. | 48

Da weiter Nichts erinnert wurde, so hielt der Senat diese Arbeit, wozu Er sich 10 mal extraordinarie versammlet hatte, für beeindiget und beschloß das geführte Protocoll von sämmtlichen Mitgliedern unterschreiben zu laßen.
A. U. S.
[gez.] Frisch G Schadow FBecherer
Hirt Berger. FG Weitsch J. J. Freidhof. Gottf. Niedlich.
Darbès. Eckert. Lütke. Schumann. Burnat junior
Gentz.

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Senatsprotokoll der Akademie der Künste vom 30. Dezember 1809 [Akademie der Künste, Historisches Archiv, PrAdK 27, Bl. 140-143]

[...] 6.) [...] Es hat nemlich der Senat anstatt eines durch das Rescript vom 19ten Octobr erforderten Gutachtens über Verbesserung des Zeichen-Unterrichts, unterm 6ten Xbr einen vom Herrn Hofrath Hirt entworfenen und mit den theils zustimmenden, theils abweichenden Bemerckungen der Versamlung versehenen Plan der Hochlöbl. Section überreicht. In diesem sind Vorschläge enthalten, welche mit den Beschlüssen des gegenwärtigen viel früher erlaßenen Rescripts, wenn auch nicht gerade zu im Wiederspruche stehen, doch eine gantz andere Modification verlangen. Der Senat glaubt daher einstimmig: die Resolution der Hochlöbl. Section über die eingereichte Arbeiten erwarten zu müssen, um nicht durch jetzt genommene und in Ausführung gebrachte Beschlüsse, der etwanigen Annahme des eingereichten Planes, oder den sonstigen Verfügungen der Hochlöbl. Section darüber in der Folge Hindernisse in den Weg zu legen.
Der Senat hatte sich vor der Annahme dieses Beschlusss überzeugt, daß durch diesen Aufschub der Unterricht in der Baukunst und die Leitung desselben nicht im Mindesten leidet; da dort Alles seinen regelmäßigen Gang verfolget. [...]

Senatsprotokoll der Akademie der Künste vom 31. Januar 1810 [ebd., Bl. 147]

[...] Während der Discussion des Planes vom Herrn Hofrath Hirt hat sich der Senat von der Vortreflichkeit eines Elementar-Unterrichts im Zeichnen nach Pestalozzischer Art überzeugt: indessen glauben wir, daß der Handwercker nicht bloß unterrichtet, sondern, weil er nur wenig Zeit daran zu verwenden hat, auch schnell unterrichtet werden müsse; da es nicht darauf ankomme, ihn dahin zu bringen, daß er selbst erfinde, sondern daß er nur eine gegebene und vorgezeichnete Erfindung genau auszuführen // und das richtige Uebertragen von einen kleinen Maasstabe und von einer geometrisch projectirten Zeichnung erlerne. Wir wissen aus Erfahrung daß unter den Xxxlern, Kupferschmiede, Töpfer p.p. noch immer wenige vorhanden sind welche mit dem Zirkel umzugehen und die Zeichnung auf ihre Arbeit richtig zu übertragen verstehen; und wenn der Steinmetz bey einem flachen Brückenbogen z: E: die Steine nach bloßem Augenmaße auf Pestalozzische-Art arbeiten wolte, so würde diese Arbeit schwerlich brauchbar werden. Wir gedencken durch die freye Handzeichnung den Lehrlingen Geschmack und Auge für freye Linien beyzubringen, und durch das Aufreißen zu genaue und saubere Arbeiten auszubilden. Die Pestaolzzische Methode scheint uns beym Schul-Unterrichte gantz am rechten Orte und bey kleinen Knaben völlig anwendbar.
Wir bemercken noch, daß schon ein Unterricht für Bauhandwerker unter Leitung des Bau-Ausschusses besteht, woran auch Förster, Oeconomen p. p. Antheil nehmen und im Planzeichnen, im Zeichnen Oeconomischer Gebäude p p unterrichtet werden. Dieser Unterricht überschreitet jedoch schon die Gräntzen eines Elementar-Unterrichts für Handwercker im Allgemeinen; ist aber von großer Wichtigkeit und von entschiedenen Nutzen für alle diejenigen, welche weiter schreiten wollen. Deshalb wünschen wir, einen besondern Elementar-Unterricht im Aufreissen bey // unsrer Lehr-Anstalt eingeführt zu sehen. [...]