In der Zeit, als Seine Mayestät der König die Direction über allerhöchstdero Münz- und Medaillencabinet an die königliche Akademie der Wißenschaften übertrug [Dazu die Anmerkung: "Hierüber müßte in den Acten nachgesehen werden. M."], erzeigte das hochlöbliche Directorium dem seligen Mejerotto, und mir, und nach dem Tode des erstern, Herrn Gedike die Ehre, uns gemeinschaftlich die Specialaufsicht desselben zu übertragen.

Ich höre und lese daher iezt nicht ohne Befremden, daß mit einer bedeutenden Anzahl dieser Medaillen Die Erwerbungen der Sammlungen Brandt, Lestwitz und Reisewitz für die Münzsammlung in der Zeit von 1796 bis 1802 "führten dazu, daß 1802 eine große Anzahl von Dubletten an die Berliner Gymnasien verteilt werden konnte" (Vogtherr, 1997, S. 61).
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eine anderweitige Disposition getroffen worden ist
, ohne hievon die geringste Anzeige an die Specialaufsicht zu erlaßen.

Ich will wohl glauben, daß durch den Vorschlag, der zu dieser Veräußerung gemacht worden ist, das königliche Cabinet keinen wesentlichen Schaden erlitt. Indeßen hätte man doch glauben dürfen, daß Ein hochlöbliches Directorium selbst seine eigenen Anordnungen in so fern respectiren würde, um sich wenigstens im Voraus mit der Specialaufsicht hierwegen zu verständigen: denn

1mo ist ein hochlöbliches Directorium vollkommen überzeugt, daß die abgegebenen Sammlungen wirklich Duppletten sind? - Hiezu wäre doch vielleicht die Revision nöthig gewesen - 2do und wenn es auch wirklich Duppletten sind: so wäre doch wohl die Frage nicht überflüßig: können alle Arten von Duppletten ohne Nachtheil des Cabinets veräußert werden? - geringe Verschiedenheiten sind in solchen Sachen nicht selten sehr wesentlich. [Zu 1. und 2. die Anmerkung: "Über die zwey folgenden Punkte hat Herr p Henry bereits Auskunft gegeben, und kann solches im Nothfalle noch thun. M."]3io und wenn auch die Veräußerung nach einem reifen Examen ohne Nachtheil vorzuschlagen gewesen wäre: so hätte doch wohl erst die Frage statt finden müßen: Welchem königlichen Institute die Übergabe einer solchen Sammlung am zweckmäßigsten zukäme? - Und in lezterm Falle würde ich kein Bedenken getragen haben, die königliche Kunstakademie, als das Institut vorzuschlagen, welches wohl auf eine solche art Sammlung die gegründetsten Ansprüche hätte. [Die Anmerkung zu 3.: "allenfalls glaube ich diese Sammlungen bey den xxx(?) Gymnasiis sehr gut placirt. Und einmal ist solches bereits geschehn und zwar auf königlichen(?) Befehl / Die Antwort an Herrn Hofrath Hirt kann meines Erachtens füglich bis zur Zurückkunft Ihro Hochwolgeboren des Geheimen Ober Finanz Rath Herrn Borgstede aufgeschoben werden, um Desselben Meinung hierüber zu vernehmen. Merian"] | 2

Ich hoffe, daß ein hochlöbliches Directorium in dieser Note nichts anders sehen werde, als den Aktus einer Pflicht, welche hochdasselbe dem Schreiber selbst aufgelegt hat.

Berlin den 22ten August 1802.

Hirt.

[Anmerkung 1 unter dem Text]: Die Antwort bis zur Zurükkunft des Herrn Geheimen Oberfinanzrathes Borgstede aufzuschieben ist ebenfalls meine Meynung; doch glaube ich daß wir allerdings nicht wohl gethan haben die Herrn Hirt und Gedicke bey dieser Gelegenheit zu übergehen, und ich wünsche daß wir es in unsrer Antwort wieder gut zu machen suchen, auch künftig uns nicht mehr einer dergleichen Nachlässigkeit zu Schulden kommen lassen / Berlin den 26ten August 1801 / Castillon

[Anmerkung 2 unter dem Text]: Auch ich glaube daß H. Hofrath Hirt im Grunde Recht hat. Es ist leider nun zu spät die Sache gehörig zu reverssiren. / d. 9 Septbr 1802 / Bernoulli