In der Zeit, als Seine Mayestät der König die In lateinischer SchriftDirection über allerhöchstdero Münz- und In lateinischer SchriftMedaillencabinet an die königliche Akademie der Wißenschaften übertrug [Dazu die Anmerkung: "Hierüber müßte in den Acten nachgesehen werden. M."], erzeigte das hochlöbliche In lateinischer SchriftDirectorium dem seligen In lateinischer SchriftMejerotto, und mir, und nach dem Tode des erstern, Herrn In lateinischer SchriftGedike die Ehre, uns gemeinschaftlich die In lateinischer SchriftSpecialaufsicht desselben zu übertragen.
Ich höre und lese daher iezt nicht ohne Befremden, daß mit einer bedeutenden
Anzahl dieser Medaillen Die Erwerbungen der Sammlungen Brandt, Lestwitz
und Reisewitz für die Münzsammlung in der Zeit von 1796 bis 1802
"führten dazu, daß 1802 eine große Anzahl von Dubletten an die Berliner
Gymnasien verteilt werden konnte" (Vogtherr, 1997, S. 61).
[Schließen]eine anderweitige In lateinischer SchriftDisposition getroffen
worden ist, ohne hievon die geringste Anzeige an die In lateinischer SchriftSpecialaufsicht zu erlaßen.
Ich will wohl glauben, daß durch den Vorschlag, der zu dieser Veräußerung gemacht worden ist, das königliche Cabinet keinen wesentlichen Schaden erlitt. Indeßen hätte man doch glauben dürfen, daß Ein hochlöbliches In lateinischer SchriftDirectorium selbst seine eigenen Anordnungen in so fern In lateinischer Schriftrespectiren würde, um sich wenigstens im Voraus mit der In lateinischer SchriftSpecialaufsicht hierwegen zu verständigen: denn
1mo ist ein
hochlöbliches
In lateinischer SchriftDirectorium
vollkommen überzeugt, daß die abgegebenen Sammlungen wirklich In lateinischer SchriftDuppletten sind? - Hiezu wäre doch vielleicht die In lateinischer SchriftRevision nöthig gewesen -
2do und wenn es auch wirklich In lateinischer SchriftDuppletten sind: so wäre doch wohl die Frage nicht
überflüßig: können alle Arten von In lateinischer SchriftDuppletten ohne
Nachtheil des Cabinets veräußert werden? - geringe Verschiedenheiten sind in
solchen Sachen nicht selten sehr wesentlich. [Zu 1. und 2. die Anmerkung: "Über
die zwey folgenden Punkte hat Herr p In lateinischer SchriftHenry bereits
Auskunft gegeben, und kann solches im Nothfalle noch thun. M."]
3io und wenn auch die Veräußerung nach einem
reifen In lateinischer SchriftExamen ohne Nachtheil vorzuschlagen gewesen
wäre: so hätte doch wohl erst die Frage statt finden müßen: Welchem
königlichen
In lateinischer SchriftInstitute die Übergabe einer solchen Sammlung am
zweckmäßigsten zukäme? - Und in lezterm Falle würde ich kein Bedenken getragen
haben, die königliche
Kunstakademie, als das In lateinischer SchriftInstitut vorzuschlagen, welches wohl auf eine solche
art Sammlung die gegründetsten Ansprüche hätte. [Die Anmerkung zu 3.:
"allenfalls glaube ich diese Sammlungen bey den xxx(?) Gymnasiis sehr gut placirt. Und einmal ist
solches bereits geschehn und zwar auf königlichen(?) Befehl / Die Antwort an Herrn Hofrath In lateinischer SchriftHirt kann meines Erachtens füglich bis zur Zurückkunft
Ihro Hochwolgeboren des Geheimen Ober Finanz Rath Herrn In lateinischer SchriftBorgstede
aufgeschoben werden, um Desselben Meinung hierüber zu vernehmen. Merian"]
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Ich hoffe, daß ein hochlöbliches In lateinischer SchriftDirectorium in dieser In lateinischer SchriftNote nichts anders sehen werde, als den Aktus einer Pflicht, welche hochdasselbe dem Schreiber selbst aufgelegt hat.
Berlin den 22ten August 1802.
Hirt.[Anmerkung 1 unter dem Text]: Die Antwort bis zur Zurükkunft des Herrn Geheimen Oberfinanzrathes In lateinischer SchriftBorgstede aufzuschieben ist ebenfalls meine Meynung; doch glaube ich daß wir allerdings nicht wohl gethan haben die Herrn Hirt und Gedicke bey dieser Gelegenheit zu übergehen, und ich wünsche daß wir es in unsrer Antwort wieder gut zu machen suchen, auch künftig uns nicht mehr einer dergleichen Nachlässigkeit zu Schulden kommen lassen / Berlin den 26ten August 1801 / Castillon
[Anmerkung 2 unter dem Text]: Auch ich glaube daß H. Hofrath Hirt im Grunde Recht hat. Es ist leider nun zu spät die Sache gehörig zu reverssiren. / d. 9 Septbr 1802 / Bernoulli