In Rücksicht der von Herrn Grafen v. Sack an Se
Mayestät übergebene Sammlung
Siehe das Verzeichnis in dem Schreiben vom 30.09.1821.
[Schließen]antiker Gegenstände bin ich der Meinung, daß vor der Hand alles an die Kunstkammer abgegeben werde, da es ohnedem keine
großen und schwer zu transportirende Gegenstände sind.
Alles was von Marmor ist kann bis auf weiteres ohne Reinigung und Restauration bleiben. Nur einiges von den gebrannten
Erden, was bey dem Transport in Scherben gieng, sollte
bald möglichst wieder zusammengesezt werden. Dies könnte aber füglich auf der
Kunstkammer selbst geschehen.
Berlin den 17ten November 1821.
Hirt.