An die Herrn zur Revision der ganzen Königlichen Academie der Künste und Mechanischen Wissenschaften von Einem Hohen Curatorio bestellten Commissarien / Herrn Hofrath Hirt / Herrn Rector Berger u / Herrn Senator Genelli

Mit vielem Vergnügen habe ich die Ehre die Fragen die Ew wohlgebohren unterm 3ten dieses Monaths an mich erlassen haben zu beantworten und danke Ihnen ganz ergebenst für die Gütte mit der Sie mich mich [sic] und einige meiner academischen Bemühungen beurtheilt haben.

1. Seit der Publication des Academischen Reglemens vom 26.ten Jener 1790 haben sich im 4.ten § keine veränderungen zugetragen.

2. Die Ordnung findet immer strenge Statt daß die Lehrer Bericht über den Fleiß und Fortgang ihrer Schüler (zwar nicht an den Senat aber) an das In lateinischer SchriftDirectorium abstatten, und dieses berichtet an Ein Hohes In lateinischer SchriftCuratorium.

Ersteres geschieht alle drey letzteres alle Sechs Monath. jenes vom 1.ten Aprill zum 1.ten Jully u vom 1.ten Jully zum 1.ten 8ber [Oktober] u.s.w. dieses vom 1.ten Aprill(?) bis zum 1.ten 8ber [Oktober] u von da bis zum 1. Aprill. Beydes Schriftlich.

Ehe das In lateinischer SchriftDirectorium seinen Bericht absetzt, erhält es von den Lehrern aus allen Classen ProbeZeichnungen von ihren Schülern mit dieser ihre Nahmen Bezeichnet, diese werden in einer Versammlung des Senats nach der Mehrheit der Stimmen Beurtheilt ob sie Gut, Schlecht oder Mittelmäßig sind und diese Urtheile werden auf dem zweyten Special Bericht des Lehrers notirt. Wenn sich welche darunter sehenlassen woran man sieht das der Zeichner fähig ist aus seiner Classe in eine höhere fortzuschreiten so wird dieses ebenfals notirt. Hatt aber der Lehrer angezeigt | 2 daß der Schüler faul, unartig oder Mehrere Monathe ausgeblieben ist ohne annehmliche Ursache, warum, angeführt zu haben so wird in den Erstern Fällen dem Lehrer aufgegeben ihn zu warnen daß wenn er sich nicht bessert er ausgeschlossen werden wird, hillft das nichts so wird er bey dem Folgenden nachsehen ausgeschlossen, im Letztern Fall wird er es sogleich.

Auch von den Bezahlungen oder NichtBezahlungen der Schüler geben diese Berichte Nachricht. und alles dieses gibt In lateinischer SchriftMatherialien zu dem 6 Monathlichen In lateinischer SchriftGeneralBericht des In lateinischer SchriftDirectorii an das In lateinischer SchriftCuratorium.

Der In lateinischer SchriftArchitectonische Unterricht der ehmahls bey der In lateinischer SchriftAcademie gegeben wurde, wird jetzt unter der Aufsicht des Oberhof Bauraths Becherer in den untern Zimmern des Academischen Gebäudes durch dazu angestellte Lehrer gegeben.

3. Die Aufsicht über die Kunst u Zeichen schule hatt der In lateinischer SchriftDirector u der In lateinischer SchriftVicedirector oder wer sonst von den Herrn Senatoren sie besuchen will.

Ausser obigen Beschäfftigungen des In lateinischer SchriftDirectors ist ihm (seitdem obige Berichte und In lateinischer SchriftGeneralBerichte A.o 1792 eingeführt wurden) auch die Einnahme der Matrickel und In lateinischer SchriftInformations Gebühren aufgetragen worden wovon er dem Academischen In lateinischer SchriftRendanten alle Jahr am Schluß des Etats Jahrsrechnung ablegen muß.

Ferner(?) die In lateinischer SchriftAcademischen Schüler aufzunehmen | 3

Über die Vermögens Umstände der Eltern solcher Schüler für die der Freye Unterricht durch Bittschrifften an das In lateinischer SchriftCuratorium nachgesucht wird Erkundigungen einzuziehen, demselben schrifftlichen Bericht abzustatten, und nach dessen Genehmigung ihnen Matricklen auszufertigen. Auch die zu der Kunst und Zeichnungs schule aufzunehmenden Lehrbursche und Gesellen mit Aufnahmebillets an den Professor Eckert zu versehen und über ihre Aufnahme eine Rubricirte Liste anzufertigen. Alle diese seit der Einführung des Reglement für die Akademie der bildenden Künste und mechanischen Wissenschaften zu Berlin. De Dato Berlin, den 26sten Jenner 1790 (Druckschrift).
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In lateinischer SchriftReglemens vom 26. Jener 1790
dem In lateinischer SchriftDirectorium aufgetragene Pflichten habe ich ganz allein 7 Jahre lang als In lateinischer Schriftvicedirector ausgerichtet, könte ich nicht verlangen daß mein Nachfolger sie jetzt auch übernähme? aber da ich nahe an der Wohnung S.r Exellenz des Herrn In lateinischer SchriftCurators und der des Academischen Rendanten wohne, der In lateinischer SchriftviceDirector hingegen weit ab so wäre es der Bequemlichkeit beyder wegen gut daß ich
1:o die Erkundigung der Umstände derer die den Freyen Unterricht verlangen u die Berichterstattung darüber
2. die Aufnahme der Academischen Eleven
3. den Empfang u die Berechnung der Matrickel u In lateinischer SchriftInformations Gelder behielte. und den Herrn In lateinischer SchriftviceDirector
a die Aufnahme der Schüler zur Hauptschule u
b die Anfertigung der In lateinischer SchriftGeneralberichte über die verschiedenen academischen Classen überlasse
Es versteht sich von selbst daß ich bey jenen drey Beschäfftigungen alles wozu mich der 4.te § des In lateinischer SchriftReglemens von 1790 verpflichtet ausrichten würde wie es meine Schuldigkeit ist.

4. Bey dem Zeichnen nach dem Leben habe ich nichts weiter zu erinnern als
a daß den sämtlichen Lehrern aufgegeben würde darauf zu halten daß die Zeichner während der Zeit daß gezeichnet wird nicht mit einander schwatzen.
b daß sie sich zu rechter zeit und fleißig einfinden.
c daß sie nicht kleine Zeichnungen sondern sie groß machen als der Bogen Zeichenpapier erlaubt.
d daß sie nicht die Gesichter, Hände und Füße ihrer Figuren vernachlässigen, sondern die ganze Figur fleißig ausführen.
e daß E. Hohes In lateinischer SchriftCuratorium die Gnade haben wolte eine Partie gutes Zeichen Papier aus Rom kommen zu lassen und es den Zeichnern durch den Pedel für den kostenden(?) Preyß die Transport Kosten mit gerechnet, verkaufen laßen wolte
f daß kein Schüler der nicht beym | 4 zweyten Ackt den er zeichnete zeichte [zeigte] daß er hinlängliche Fähigkeiten hätte um von diesem Studium Nutzen zuziehen, zugelassen würde, sondern zur Gibbs Classe und Ersten Zeichen Classe zurück gewiesen würde. Worüber der Senat zu urtheilen hatt.

5 Die Schüler der 3 Zeichen Classen, der Gibbs anathomischen Classen müssen Matricklen bezahlen, oder wenn sie frey sind, sie frey empfangen; in der Kunstschule Brauchten sie keine. In der Geometrischen und Perspecktivischen (ich weiß nicht warum) auch nicht. In den höhern Classen als des Komponierens, des Mahlens auf der Königlichen Bildergalerie etc wo nichts bezahlt wird ebenfals nicht, denn die da zu gelassenen, sind gewöhnlich Lehrlinge der In lateinischer SchriftAcademie oder Fremde, jene haben bey ihrer Aufnahme in die niedrigen Classen ihre Matrickel erhalten.

6 Ich kann in Ansehung des Paragrafs keine Verbesserungen vorschlagen.

7 Das Alter der Schüler zur Aufnahme ist 12 Jahr
Wegen des bürgerlichen Vermögens ist nichts bestimmt.
Fähigkeiten werden nicht untersucht, hatt der Schüler keine so zeigt sich das bald und die Eltern behalten ihn zu Hause, oder er wird abgewiesen; auf Vorkenntniße wird auch nicht gesehen.
Die Anzahl der Schüler in der untersten oder IIIten Classe (solte heissen 1te) sind 110 a 120, in den beyden andern 20 a 30 je nachdem sie viel oder wenig Fortschritte | 5 aus den niedern in die höhern machen.
Die Perspecktivischen und Geometrischen sind selten über 12 stark.
Die Gibbs Classe 15 a 20
die Anathomische 4 a 6.
die Compositions Classe 4 a 5
Beym Kopieren auf der Königlichen Galerie 15 a 20
Bey der Kupferstecher Kunst 3 a 4.
Bey der Landschaffts Mahlerey waren ehmahls 3 a 4. seit 2 Jahren keiner
die Classe der In lateinischer SchriftDecorations mahler hatt bis jetzt nur 2
und der In lateinischer SchriftPortraitMahler Classe gar keinen
aber sind auch Beyde besonders Letztere noch jung
In der Kunstschule 220 a 40.
In der Boßir Kunstschule 6 a 10
In der Königsbergschen Kunstzeichnen Schule — 19 a 25
In der Magdeburgschen 7 a 10
In der Breßlauschen — 18 a 20.

Berlin den 6.ten Martij 1798.
D Chodowiecki

Annotationen von Hans Christian Genelli

Annotazionen zu dem Bericht des Herrn In lateinischer SchriftDirektor Chodowiecki d.d. 6. Merz -98-
ad No 3. Wenn es durchaus bei der jezigen Einrichtung verbleiben soll, und ein Direktor gehalten wird, blos um einen Künstler mit Beschäftigungen zu behelligen, die der Sekretär eben so gut verrichten könte; so hat derselbe allerdings Recht, diese Geschäfte mit dem Vizedirektor, auf die von Herrn In lateinischer SchriftChodowiecki vorgeschlagene Weise zu theilen. Mir scheint es aber zweckmäßiger, alle solche Geschäfte, zu welchen keine Künstlerkentniß erfordert wird, überhaupt dem Direktor abzunehmen.
Die Aufsicht über die Kunst und Zeichnungsschüler sollte meines Dafürhaltens unter den Senatoren die Reihe herum gehn. Und alle Berichte sollten den Gliedern des Senats mitgetheilt werden: damit jeder den Gang der Sachen einsehen, und dadurch wissen könne, worauf er bei seiner Durchsicht sein Augenmerk zu richten habe.
Da bei der jezigen Einrichtung, wie die Erfahrung lehrt, nicht Geschäfte genug da sind, um periodisch bestimte Versammlungen des Senats zu occupiren; so scheint mir zwekmäßiger, wen das Kuratorium bei Berufung einer Versamlung jedes mal den Gliedern schriftlich den Gegenstand, über welchen deliberirt werden soll, im voraus anzeigte; damit sie sich vorbereiten können, etwas Bestimtes und Deutliches darüber vorzutragen. Auch sollte es jedem Mitglied des Senats freistehn, wenn er etwas vorzutragen hätte, bei dem Kuratorium um eine Versammlung, mit Anzeige seines Beweggrundes, anzuhalten. Bei Sachen die sich dazu qualifiziren, finde ich sehr löblich, wie das Kuratorium schon einigemahl gethan hat, solche unter den Mitgliedern zirkuliren zu lassen, damit solche schriftlich ihr Votum beifügen. In dieser Rüksicht hat das Kuratorium ein ordentliches Portefeuille, wie bei andern Kollegien üblich ist, worin diese Sachen herumgesandt werden, und auf welchem die Nahmen der Mitglieder nach ihrer Anciennität aufgezeichnet sind. Denn die Methode der andern Kollegien, den jüngsten zuerst votiren zu lassen, damit die Authorität seines Vormannes ihn nicht besteche, ist bei der Akademie, welche nur aus gleichrangirenden Subjekten besteht, nicht nöthig; und hingegen übt sich der | 2 neuere an den Aufsäzen seiner Vormänner, indem die Vorliegenden Vota ihm weitere Veranlassung über den Gegenstand nachzudenken geben.
Es ist nöthig, daß das Protokoll gewissenhaft und pünktlich abgefaßt werde, ohne Amplifikazionen noch Auslassungen und daß keine Materie In lateinischer Schriftad acta gelegt werde, bevor sie im In lateinischer Schriftpleno Senatu vorgelesen worden. Ohne diese Ordnung müssen die Glieder nothwendig den Faden der Geschäfte verlieren; und es ist ihnen dann nicht zu verargen, wenn sie in der Folge über diesen oder jenen Gegenstand nicht gehörige Auskunft zu geben wissen.
Den öffentlichen Lekzionen sollten billig immer einige Kuratoren beiwohnen.
Die Lehrer in den Provinzialschulen müssen von der Akademie zu ihrem Amt ordentlich gebildet werden, damit sie den Geist fassen, in welchem die Akademie diese Aemter verwaltet wissen will. Dieß wird erreicht, indem diese Lehrstellen als Beförderungen, für die Lehrer der untern Klassen in der Akademie angesehn werden. Wenn diese nehmlich die Pflicht ihres Amtes vollkommen inne haben, so werden sie zu Lehrern in den Provinzialschulen befordert; und es müssen darum diese Stellen so lukrativ sein, daß sie ihren Mann, wenn er der Akademie selbst seine Zeit hindurch gehörig gedient hat, gebührlich ernähren könne.

ad No 4. Irgend einer der untern Bedienten der Akademie soll darauf eingerichtet sein, daß er alle Materien, so der Künstler bedarf, in gehöriger Qualität und Quantität liefern könne; er soll das sein, was man in Rom Colloraro nennt. Daran fehlt es noch hier.
Uebrigens sollte die Akademie noch darfür sorgen, daß einige größere Atelliers für Maler sowohl als Bildhauer, in ihrem eigenen Lokal errichtet würden. Denn hat einmal ein Künstler ein großes Werk zu verfertigen, so findet er in der ganzen Statt keinen Plaz dazu.
Provinzialschulen sind: in In lateinischer SchriftBreslau; in In lateinischer SchriftMagdeburg; in In lateinischer SchriftHalle; in In lateinischer SchriftKönigsberg: und jezt soll eine errichtet werden in In lateinischer SchriftWarschau.
In lateinischer SchriftGenelli