Euern Wohlgebohrn ist es bekannt, daß des Königs Majestät der Königlichen Academie der Wissenschaften die Direction über hoechst Dero Münz- u. Medaillen-Cabinet übertragen haben. Damit nun dieses Cabinet unter einer Speciellern Aufsicht stehe, selbiges auch gelegentlich genau revidirt werden möge, so haben wir beschlossen, die Inspection über selbiges Ihnen beiden gemeinschaftlich aufzutragen. Wir ersuchen also Ew: Wohlgeborn, diesen Auftrag gefälligst zu übernehmen, sich die Verzeichnisse zur Durchsicht vorlegen zu lassen u. das Cabinet selbst bei Gelegenheit zu revidiren. Wir haben übrigens dem Hn: Prediger Henry die noethige | 2 Anweisung deshalb zugehen lassen.
Berlin den 18ten Mai 1798.
([gez.] Merian, [gez.] Achard, [gez.] Selle, [gez.] Borgstede)Das Schreiben der Direktion an Jean Henry, Berlin, 18. Mai 1798 (ebd., Bl. 4r):
An / des HErrn Prediger Henry
HochEhrwürden
Da des Königs Majestät, wie Ew: HochEhrwürden bekannt seyn
wird, das Münz- u. Medaillen, Antiquitäten, Kunst- u. Naturalien-Cabinet der
Direction der Academie der W[issenschaften] anvertraut haben; so ist
von Uns beschlossen worden, die verschiedenen Branchen dieser Cabinette einer
speciellen Aufsicht zu unterwerfen. Wir haben demnach die Mineralische Sammlung
der Kunstkammer auf dem Berliner Schloss.
[Schließen]desselben der besondern Aufsicht des Herrn Prof: Klaproth übergeben, um die der
Academie mit jener zu vereinigen, u. das Cabinet als ein Ganzes zu ordnen. Dem
Hn: Geh. Rath Mayer haben wir die Aufsicht über das Pflanzenreich übertragen,
dem Hn: Prof: Willdenow das Thierreich, u. dem Hn: Kirchen Rath Meierotto u. Hn:
Hofrath Hirt die Aufsicht über die Münzen u. Medaillen. Die General- u.
Special-Aufsicht über das Ganze bleibt übrigens nach wie vor Eurer
HochEhrwürden, da Unsere Absicht eigentlich nur dahin geht, vorerst das, was die
Academie besitzt, mit jenem zu vereinigen, sodann jedes zu ordnen u. dergestalt
einzurichten, daß es als ein Ganzes zu betrachten ist. Ew: HochEhrwürden wollen
wir also hiemit anweisen, daß, wenn vorgedachte Männer sich, des ihnen
gewordenen Auftrags wegen, an Dieselben wenden, Sie mit ihnen die noethigen
Verabredungen nehmen u. sodann die zum Zweck führenden Maasregeln treffen
können. Berlin den 18ten Mai
1798.
[gez.] Merian [gez.] Achard [gez.] Selle
[gez.] Borgstede.