Ich habe mich bereits in der Sizung erklärt, daß ich gegen die Redaktion unseres sehr schäzbaren Collegen in Hinsicht der Sache nichts einzuwenden habe, wohl aber gegen den Ton, den ich dem Standpunkte deßen, der hier sprechen soll, nicht angemeßen glaube. Ich will daher versuchen, ungefähr anzudeuten, wie mir scheint, daß die Sache zu faßen wäre.
"In Betrachtung Erwägung, daß der Wohlstand über der Zeiledie Wohlfahrt , der Ruhm, und das Hochgefühl einer Nation auf's engste mit ihrer am linken Randfortschreitenden geistigen Bildung verbunden ist; und diese von der freyen und allseitigen Kultur der Wißenschaften abhängt;
In Betrachtung, daß die Wißenschaften nur Eine Kette, nur Einen Körper am linken Randinnen zusammenhängendes Ganze bilden, daß keine isolirt ist, und sie in einer beständigen am linken Randuntereinander in Wechselwirkung zusammen stehen: folglich die höhern wißenschaftlichen Zwecke bloß durch das vereinigte Bemühen einer Gesellschaft von Männern, welche sich den Wißenschaften theils ausschließlich, theils hauptsächlich widmen, erhalten werden kann;
In Betrachtung, daß von dem Rein am linken Randeigentlich wißenschaftlichen, welches sich mit den höhern Prinzipien alles Wißens beschäftiget, erst jene Wißenschaften und Künste am linken RandKenntniße , welche das Nüzliche für das menschliche Leben, und den Staat in näherer Beziehung bezwecken, ihre feste Begründung und ihre wahre Anwendbarkeit erhalten; - (so) haben wir beschloßen: am linken Rand
1) Es soll in dem Geiste, in welchem Unsere erlauchteten Vorfahren, Friedrich I nach Leibnizens Plan eine Gesellschaft von Gelehrten am linken Randeine Societät der Wissenschaften stiftete, und in welchem am linken Randund Friedrich II dieselbe am linken Randunter dem Namen einer Akademie erneuerte und erweiterte, auch ferner ein Verein von Gelehrten in unsern Staaten vorhanden seyn innerhalb der Zeilebestehen . | 2
2) Dieser Verein wird über der Zeilesoll auch künftig den Namen einer königlichen Akademie der Wißenschaften führen, unter Unserm unmittelbaren Schuz stehen, in allen wesentlichen Angelegenheiten, ihre über der Zeiledie Verfaßung und innere Einrichtung betreffend, sich nur an Uns wenden, und am linken Randeinzig von Uns Befehle anzunehmen.
3) Die gegenwärtige Akademie wird hiemit nicht aufgehoben; sondern in Anerkennung
des Vielfältignüzlichen und Mühevollen, welches daraus
für die Wißenschaften überhaupt, und für meine Völker in's besondere daraus
hervorgieng, haben wir uns vielmehr bewogen gefunden, unsern längst gehegten
Wünschen gemäß ihr einen freyern, dem iezigen Zustande der Wißenschaften
überhaupt, und dem Zustande der vaterländischen Kultur in's besondere
angemeßnern Wirkungskreis zu geben. Daher
am linken Randweshalb Wir
Uns, so wie bisher, zum Protektor dieser (der) Akademie erklären.
4) am linken RandIndem wir uns auch zum Protektor dieser erneuerten Akademie erklären beschließen wir und heiligen wir für unsere königliche Akademie über den ursprünglichen Text geschriebendieselbe folgende streng zu bewahrende Verfaßung, innerhalb der Zeilenach dem wir zuvor das Nöthige über ihren Zweck vorausgeschikt haben werden.
I. Abschnitt.
Endzweck der (königl.) Akademie, und Unterschied von andern
gelehrten Institutionen.
§ 1. Die Akademie bildet einen Verein von Männern, deren Hauptendzweck (die Erhaltung, und) die Erweiterung des menschlichen Wißens ist. Die Mitglieder sollen nicht los[!] nebeneinander dastehen, sondern sich wechselweise aneifern, aufmuntern, und unterstüzen.
& 2) Die Akademie beschränkt nach den natürlichen Kreisen, oder Stufen, welche die Wißenschaften bilden, ihre Studien, und am linken Randihren Wirkungskreis am linken Randhauptsächlich auf das Reinwißenschaftliche, das ist: auf jene Fächer, welche über der Zeiletheils die höhern Prinzipien des Wißens, theils das Geschichtliche derselben zum Grunde haben. Denn durch die höhern Prinzipien wird das menschliche Wißen allein wahrhaft erweitert, und durch die geschichtliche Kenntniß allen wahrhaft erhalten.
§ 3) Mit der eigentlichen Fortpflanzung der Wißenschaften durch Lehrämter unter der ZeileUnterricht | 3 befaßt sich die Akademie nicht. Dazu sind die Universitäten, und anderntheils höhere, theils niedrige Lehranstalten. (Anmerkung 1.)
§ 4.) Auch mit der über der Zeileunmittelbaren Anwendung der Wißenschaften auf irgend ein bürgerliches Geschäft, und auf eine bestimmte Nüzlichkeit haben über der Zeilebefaßen sich die Akademiker, als solche, nicht. Die Akademie unterscheidet sich also von allen jenen Gesellschaften von Gelehrten, welche (Anmerk. 2.)
§ 5) Doch wollen wir uns vorbehalten, in jenen besondern Fällen und Fächern, worin wir die Akademie als vorzüglich fähig, und ermächtiget erachten, uns ihres Rathes, und ihres Gutachtens zu bedienen. auch machen wir es derselben zur Pflicht, von jeder wichtigern und dem Staate nüzlichen Entdeckung, oder Erfindung, welche sie entweder selbst machet, oder über der Zeiledie ihr früher, als sonst einer Staatsbehörde bekannt würde, uns sogleich Anzeige xxxxxx zu geben. (Anmerk. 3.)
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Anmerkung I.
Eine Akademie unterscheidet sich von der Universität hauptsächlich, daß
jene die Erweiterung, das höhere Begründen, das Ausfüllen der Lücken, und diese
die Fortpflanzung der Wißenschaften durch den Unterricht der Jugend zur Absicht
hat. Das Lehren schließt freylich das Weiterforschen nicht aus, aber lezteres
liegt nicht in der Bestimmung des Lehrers, so wie in der des Akademikers. Auch
trift über der Zeileman treffliche Lehrer, die aber das Talent
des Weiterforschens keinesweges besizen; so wie es anderseits wieder vorzügliche
Forscher giebt, denen die Gabe eines geschickten Lehrers durch eine leichte
Mittheilung gänzlich gebricht.
Anmerkung II. Das bürgerliche Leben bedarf einer
nicht geringen Anzahl praktischer Gelehrten, welche, indem sie ihr Wißen und
Weiterforschen in einem bestimmten Fache zum Nuzen des Staates anwenden, der
Gesellschaft von umfaßenden Werth sind. Dahin zählen wir den
Militar-Civil-Waßer- und Schiffsbaumeister, den Schifffahrt-
| 4kundigen,
und Feldmeßer, den Apotheker, Technologen und Mechaniker, den Bergmann, den
Forstmann, den Gärtner, und Landwirth, den Arzt und Wundarzt, den Gesezgeber,
Statistiker, Juristen, und Kammeralisten, den Morallehrer und Prediger u.s.w.
Nur haben alle diese, als solche, noch nicht die
Qualitäten eines akademischen Forschers; sondern nur diejenigen unter ihnen,
welche sich zu den höhern Prinzipien erheben, und die Wißenschaft tiefer
begründen, können als akademische Kandidaten vorgeschlagen werden.
Eben so
giebt es Männer, welche durch ein ausgezeichnetes Talent, durch eine besondere
Übung, und Virtuosität die Zierden einer Nation seyn können, wie der Redner, der
Dichter, der Mahler und Bildhauer, der Musiker - ohne daß sie sich deswegen -
bloß als solche, zu der Klasse der Gelehrten eignen, wie
sie die Akademie erfordert.
Anmerkung III.
Das Gutachten der Akademie kann dem Staate allerdings in manchen Fällen
sehr nützlich seyn: z. B. bey Entdeckungen im technologischen, oder
landwirthschaftlichen Fache, welche der Prüfung der höhern Prinzipien der
Physick, Chemie, u.s.w. bedarf; bey mechanischen Erfindungen, bey wichtigen
Vermeßungen und Nivellirungen, bey schwierigen Berechnungen, bey Regulirung von
Maaß und Gewicht, bey besonders schwierigen Land- und Waßerbauen; weiter: Bey
höhern Fragen über die Gesezgebung, bey Studien- und Erziehungsprojekten, bey
Besezung wichtiger Lehrfächer; bey Untersuchung wichtiger vaterländerischen
Dokumente, und anderer Monumente, bey der Angabe paßender Ideen zu Münzen, zu
Inschriften, zu öffentlichen Denkmälern, wo der Akademiker dem Baukünstler, und dem Mahler, dem Bildhauer, und den übrigen
Bildenden Künsten die Hand bieten kann." —
NB) Übrigens bitte ich meine Herrn Kollegen, was ich niederschrieb, nicht als eine Redaktion, sondern bloß als ein In lateinischer SchriftSchema anzusehen, wie ich glaube, daß der Ton und die Sprache zu faßen über der Zeilenehmen wären. Ich wollte hiedurch zugleich angeben, welche über der Zeilewie gewiße Dinge nothwendig in die Paragraphen des Reglement's kommen müßen; und wie andere bloß als Erläuterungen in die Beylagen, oder Anmerkungen gxxxx über der Zeilezu werfen sind - theils für unsre Committenten, theils für den König, oder den Minister selbst.
am linken Randden 3ten Aug. 8.
Hirt