Berlin, den 16. November, 1825.
Ew. Wohlgeboren habe ich in meinem Schreiben vom 10 September
1823 ausführlich mitgetheilt, daß Seine Majestat der König den Ankauf Ihrer Von
Hans Baldung Grien und von Albrecht Dürer.
[Schließen]zwei ausgezeichneten Gemählde in so fern genehmigt haben, als die Zahlung dafür aus dem Fonds meines
Ministerii bestritten werden könne
und daß diese bedingte Genehmigung mir die Anweisung des Preises unmöglich
mache, da mir die Mittel zu solchen Ankäufen durchaus mangeln. Ich bemerkte
hierbei, daß äußersten Falles der Betrag aus dem Verkauf der ausgeschoßenen
Gemälde erfolgen dürfte und beabsichtigte, die Versteigerung baldigst vornehmen
zu laßen, wovon ich aber zurükkommen mußte, da Sie in Ihrem Antwortschreiben vom 7. October 1823 es sehr
zweifelhaft halten, daß aus dem Erlös die Unkosten und der Gemäldepreiß gedekt
werden mögten. Ew. Wohlgeboren werden mit Berüksichtigung dieser Umstände und
der gegenwärtigen finanziellen Verhältniße des Staats nicht verkennen, daß
meiner Seits die von des Königs
Majestät mir überlaßene Zahlung aus den speciell bestimmten und auf solche
Ankäufe durchaus nicht gerichteten
| 2 Fonds unmöglich erfolgen konnten
und daß es unangemeßen gewesen seyn würde auf die bestimmt zurükgewiesene
außerordentliche Anweisung des Kaufpreises auf die General-Staatskaße
wiederholent anzutragen; dabei darf ich auch Ihre Ueberzeugung voraussetzen, daß
es uns in dem Mangel einer erforderlichen günstigen Gelegenheit zur
zwekdienlichen Anregung beruht, wenn der Vollzug des Kaufs durch die
Ueberweisung der Zahlung nicht hat bewirkt werden können. Hinsichtlich der Lage
der Sache muß ich daher auf mein Schreiben vom 10. September, 1823 zurükkommen
und es bleibt mir, bei dem aufrichtigen Verlangen, dem Wunsche in Ihrem
Schreiben vom 27 vorigen Monats so viel als möglich zu
entsprechen nur übrig, unter eigner Vertretung eine Zahlung von 500
reichsthaler Gold auf den Fond des Museums zu disponiren, welche Sie
gegen Ihre Quittung bei der General-Kaße
meines Ministeriums erheben laßen können, in so fern Sie nicht vorziehen, sich,
Ihrer Aeußerung gemäs an den Herrn Geheimen Kabinetsrath Albrecht wegen der Anweisung auf eine andere
Kaße zu wenden, welches ich Ihnen, meiner Seits mit dem Wunsche des besten
Erfolgs, ohne alles Bedenken anheim stelle.
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[Schreiben des Staatsministers von Altenstein an die Generalkasse seines Ministeriums [ebd., Bl. 10]:
An / die General-Kaße.
Berlin den 16. November, 1825.
Zur gef.[älligen]
Mit[zeichnun]g. d H. GRR Dieterici.
Der Hofrath Hirt hat zwei, ihm zugehörende Gemälde zum Kauf für das Königliche
Museum für den Preis von 1000 reichsthaler Gold und 195
reichsthaler Courant angetragen und Sr. Majestät der König haben
durch die allerhöchste Kabinets-Order vom 15 Januar, 1823 den Ankauf in so fern
zu genehmigen geruhet, als die Zahlung dafür aus dem Fonds meines Ministeriums
geleistet werden könne. Der Hofrath Hirt hat auf die ihm hierüber gemachte
Mittheilung beide Gemälde, von
Albrecht Dürer und Hans
Baldung Gruen an das Museum abgeliefert und wiederholent die Zahlung
des Kaufpreises nachgesucht. Bei der Wichtigkeit dieser Gemälde für die
königliche Kunstsammlung wird die General-Kaße hierdurch angewiesen an den
Hofrath Hirt aus dem Fond für das Museum auf obenbemerkte Kaufsumme abschläglich
500 reichsthaler Gold
fünf hundert Thaler Gold
gegen
deßen Quittung auszuzahlen und wird hierbei bemerkt, daß diese Zahlung aus dem
Erlös für die zu verkaufenden Doubletten der vormals Sollyschen Gemälde besonders gedekt werden soll.
(Namens Sr. Excellenz)
[gez.] A[ltenstein]