Idee 1. über den Elementarunterricht im Zeichnen, 2. über die Einrichtung einer Kunstschule, und 3. über eine Künstler-Akademie mit Bemerkungen über die bisherigen Kunstanstalten in den Königlich preußischen Staaten.
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Vorwort.
Die Bestimmung des Menschen ist Humanität. Die Humanität besteht in der Entwicklung der geistigen und
körperlichen Kräften, vorzüglich deren welche dem Menschen eigenthümlich sind,
und ihn von allen übrigen Wesen auszeichnen. Was für den einzelnen Menschen
Bestimmung ist, ist es auch für einen Verein von Menschen. Der einzelne kann nur
in Gesellschaft anderer zu seiner Bestimmung hin arbeiten. Das Hauptmittel,
daß der Mensch sich in der Gesellschaft seiner Bestimmung annähere, ist die
Erziehung. Daher die wißenschaftliche und ästhetische Bildung, was die Lateiner
vorzugsweise Humanitas nannten, bey den Griechen
geradezu Bildung, Erziehung.
[Schließen]Παιδεíα hieß (Aulus
Gellius
Noctes Atticae 13, 16.)
Wie die Einrichtungen und Anstalten in Rücksicht der Entwicklung, Erziehung und Ausbildung des physischen Menschen beschaffen seyn sollen, überlaßen wir den Physiologen, den Ärzten, den Gymnasiarchen (im antiken Sinne des Wortes), den Tanz- Reit- und Kriegskünstlern. | 2
Was das geistige Leben in einer Gesellschaft begründet, ist einerseits die Wißenschaft, und anderseits die Kunst.
Was indeßen die Anstalten für intellektuelle und moralische Bildung, oder die Art betrift, wie die Fähigkeiten des Geistes durch die Wißenschaft entwickelt, und die Neigungen und der Willen gelenkt werden sollen, davon kann hier nicht die Rede seyn. Wir überlaßen dies dem Grammatiker, dem Philosophen, dem Naturhistoriker, dem Physiker, dem Mathematiker, dem Anthropologen, dem Sittenlehrer, dem Staatsmann, dem Gesezgeber, dem Musiker.
Es betrift einzig die Kunst, wovon wir hier einiges beybringen möchten. Nämlich 1.) in wie fern ihre Elemente in die allgemeine Erziehung aufgenommen zu werden verdienten; 2.) wie die Bildung des eigentlichen Künstlers beschaffen seyn müßte, und 3.) wie man den Stand des Künstlers zum Staate zu betrachten habe, damit das Leben der Kunst nie untergehe, sondern vielmehr in anhaltender Thätigkeit erhalten werde.
Hiezu werden Einrichtungen und Anstalten erfordert, und zwar von dreyerley Art: erstlich Elementaranstalten für den allgemeinen Zeichnungsunterricht, zweytens eine eigenthümliche Anstalt für die Zöglinge der Kunst, und drittens noch eine andere für die Künstler selbst.
I. Elementaranstalten für den allgemeinen Unterricht im Zeichnen. | 3
Das Zeichnen gehört zu den vornehmsten Hülfskenntnißen für die geistige Entwicklung und Bildung. Der junge Mensch erhält dadurch eine richtige und allseitige Ansicht aller so wohl von der Natur als durch die Kunst hervorgebrachter Gegenstände, und also eine richtige Beurtheilung von der Zweckmäßigkeit, Tauglichkeit, Eigenheit, und Schönheit der Dinge nach ihrer Gestalt, und zweytens machet sich dadurch der Mensch geschickt, um jeder Art von Betrieb im bürgerlichen Leben beßer zu ergreiffen, zu erlernen, und auszuüben.
Es hat in neuern Zeiten nicht an Paedagogen gefehlt, welche sich von der Wichtigkeit und dem Nuzen der Aufnahme des Unterrichtes im Zeichnen unter die Gegenstände der Elementarschulen und der Gymnasien überzeugten, aber die Versuche selbst blieben zu unmächtig und ohne sichtlichen Erfolg. Theils fehlte es bis iezt an der Methode, theils an der erforderlichen Unterstüzung. Und in Wahrheit gehört eine solche zweckmäßige Einrichtung nicht unter die leichten Aufgaben des Erziehungswesens.
Es sey mir indeßen erlaubt, meine Gedanken hierüber zu eröffnen, und die Grundlinien zu bezeichnen, wie ein solcher Unterricht eingeleitet, und mit andern Lehrgegenständen verbunden werden könnte.
Der Endzweck des Zeichnungsunterrichtes in den Elementarschulen und Gymnasien muß keinesweges dahin gehen, Künstler zu bilden, oder irgend zu einem individuellen Geschäft des Lebens hinzuleiten. Man lernt das Zeichnen um des Zeichnens willen, so wie das Schreiben, das Rechnen, die Grammatik. Der Lehrling soll durch das Zeichnen sehen und beob- | 4achten lernen; und jeden erkannten Gegenstand in den reinsten, schärfsten und bestimmtesten Umrißen darstellen können, sey es mit Hülfe der Instrumente, sey es mit freyer Hand. - Hiedurch wird der Umfang bestimmt, den der Elementar-Zeichnungsunterricht umfaßen soll.
Wir wollen von den Erfordernißen hiezu insbesondere sprechen:
A. Gegenstände.
1.) Zum Zeichnen ist vorerst eine geübte Hand und ein geübtes Auge nöthig. Hiezu scheint uns die von Pestallozzi angenommene Methode vorzüglich: nämlich zuerst die Übung im Ziehen reiner Linien, und die Eintheilung derselben, um das Auge an ein richtiges Verhältnißmaaß zu gewöhnen; und dann zweytens die Übung in allen Arten willkührlich erfundener Planfiguren, wobey man vom Quadrat ausgeht. All dies aus freyer Hand. Hiezu wird die genaue Benennung der Linien und der Figuren erfordert. (Während dieser Übungen wird der Lehrling im Lesen, Schreiben, Rechnen, und in den Elementen der Grammatik unterrichtet)
2.) Hierauf folgt der Unterricht in den Anfangsgründen der Geometrie, wobey der Lehrling die Figuren mit Lineal und Zirkel zeichnen, und überhaupt den Gebrauch der Instrumente kennen lernt. Hat es der Zögling hierin zu einiger Fertigkeit gebracht, so machet er den Anfang mit dem architektonischen Zeichnen. Hievon zeichnet er die Säulen- und Pilasterordnungen im Plan, Aufriß, Durchschnitt, im Ganzen und dann theilweise im Großen: | 5 ferner: architektonische Glieder, Gesimse, Friese mit den Verzierungen: Unterbau, Thüren: Zierden von Fußboden und Decken.
Hievon erlernt der Zögling zugleich die genaue Benennung aller Theile und Glieder. Übrigens soll dabey keinesweges der Zweck seyn, die Architektur als Architektur zu lehren, sondern diese Übungen geschehen einzig um des Zeichnens willen, erstlich weil für denjenigen, welcher die Fertigkeit sich eigen gemacht hat, die architektonischen Ordnungen zu zeichnen, kein Gegenstand, den man mit Hülfe der Instrumenten darstellet, vorkommen kann, den er nicht mit Leichtigkeit zu zeichnen im Stande wäre; und zweytens weil die architektonischen Verzierungen ihrer Symmetrischen Formen und Entheilungen wegen den besten Übergang von dem Zeichnen mit Instrumenten zum freyen Handzeichnen bilden.
Anmerkung: In wie fern die Angabe von Schatten und Licht in das Elementarzeichnen aufzunehmen seyn würde, laße ich für iezt dahingestellt seyn. Im Falle aber daß ihre Aufnahme als zweckmäßig erachtet würde, müßte der Anfang hiemit bey dem architektonischen Zeichnen statt finden, weil bey keinen andern Körpern dies deutlicher gezeigt, und leichter ausgeführt werden kann. Zweytens was die Perspektive betrift, bin ich der Meinung, daß sie in den Elementarunterricht nicht aufzunehmen sey. Dies würde die Zöglinge zu weit führen; und was hievon zu ihrem Zeichnen etwa nöthig ist, läßt sich hinlänglich auf empirischem Wege erlernen.
3) von dem architektonischen Zeichnen geschieht der Übergang zum Zeichnen der Naturgegenstände. Hiebey finden wir für nöthig, im voraus, zu bemerken: | 6 daß wir es für sehr zweckmäßig hielten, daß in größern Schulen und Gymnasien, außer dem Rechnen, den Anfängen in der Geometrie, dem Studium der vaterländischen, und der beyden klaßischen Sprachen der Alten (eine andere neuere Sprache würde ich in den Gymnasien nicht aufnehmen) nebst dem Unterricht in Geographie, Mythologie, Geschichte, Poetik und Rhetorik - der Unterricht in der Naturgeschichte gegeben würde. Die Gründe sind: erstlich weil sich die Jugend überhaupt gerne mit den Gegenständen der Natur beschäftigt, zweytens weil man dadurch früh ein Beobachter der Natur wird, und diese für denselben ein unerschöpflicher Quell von Lust ist, und in jede Art des praktischen Lebens eingreift, drittens weil der junge Mensch ungemein an Sprachreichthum gewinnt, und sich des Schwierigsten bemächtigt, um sich deutlich und bestimmt auszudrücken, u.s.w.
Allein wenn die Naturgeschichte diese Vortheile für Jünglinge gewähren soll, so muß sie weniger Systematische Nomenclatur, als Sachstudium seyn. Es soll die Absicht nicht dabey seyn, weder Geognostiker, Mineralogen, Botaniker, noch Entymologen und Zoologen zu bilden, sondern bloß Naturbeobachter. Daher wünschte ich von diesen Zweigen der Naturwißenschaft nur eine Art Vorschule, wovon aber die Prinzipien aus der Tiefe jeder Wißenschaft selbst geschöpft wären.
Dies in den Schulen angenommen: wünschte ich nun, daß der Zeichnungsunterricht der Naturgegenstände mit den Lehren selbst gleichen Schritt hielte.
Wie die Compendien für solche Vorschulen abgefaßt seyn müßten, darüber habe ich keine Stimme; dies wäre gründlichen Männern in jedem Fache zu überlaßen. Indeßen scheint es, daß z. B. bey der Mineralogie man sich auf die äußern Kennzeichen der Fossilien beschränken müßte, | 7 und so bey der Geognostik auf den Bau der Gebirgsarten, und wie ihre mancherley Erscheinungen auf frühern und spätern Umwändlungen unserer Erdoberfläche schließen laßen.
Zum Zeichnen würde hiebey nichts vorkommen, als die Krystallisazionen, (das Zeichnen der Versteinerungen aus dem Pflanzen u. Thierreich würde hier noch nicht paßend seyn) und dann einige Gebirgskarten im Plan und Durchschnitt.
4) Hierauf folgt die Botanik: das darüber zu verfaßende Compendium gehört für das Forum der Sachkenner. Zu zeichnen aber wären: a) einige Baumgattungen: z. B. Nadelhölzer: Zedern, Pinien, Cypreßen, Tannen; Laubhölzer: Eichen, Platanen, Linden; Indische Holzarten, als Palmen u.s.w. Auf gleiche Weise würden einige Gattungen von Gesträuchern(?), und von Kräutern zum Zeichnen auszuwählen seyn. Hievon würde man einzeln zeichnen, und zwar höchst genau: die Wurzeln, den Stamm mit der Rinde, der Längen- und Querschnitt des Holzes, die Äste, die Zweige, die Blätter, die Blüthe oder Blume, die Frucht.
Die Auswahl der Zeichnungsmuster müßte so gemacht seyn, daß man sich überzeugen könnte, daß derjenige, welcher solche mit Genauheit zeichnen gelernt hat, auch jeden andern Gegenstand aus dem Pflanzenreich müste richtig zeichnen und darstellen können.
5) Eben so geschieht eine Auswahl von Zeichnenmustern von Korallgewächsen, Muscheln, Schildkröten, Krebsen und andern Schalthieren, von Fischen, Polypen, Fröschen, Krokodillen.
6) - von Insekten: Schmetterlingem, Käfern, Gewürmen, Schlangen, Eidechsen u.s.w.
7) von den Hauptgattungen der Vögel. | 8
8) von den Hauptgattungen der Vierfüßigen Thiere - mit Hinsicht auf die Vergleichung ihres Baues nach Camperscher Art.
9) Der Mensch: aber bloß seine nakte Gestalt mit genauer Angabe der Verhältniße: im Manne, im Weibe, im Jüngling, im Knaben, im Kinde, im Greise - und dann Zeichnung der Haupttheile - Kopf, Füße, Hände, Rumpf.
Dies sind die Gegenstände, welche ich in den Elementarunterricht im Zeichnen und zwar in der angegebenen Folge aufgenommen wünschte. Hiedruch würde der Zögling in Stand gesezt, nicht nur jede Art von Zeichnung, wozu Instrumente nöthig sind, zu machen, sondern auch jeden Gegenstand der Natur frey nach seinen wesentlichen und charakteristischen Theilen darzustellen. Durch das Zeichnen ergreift der Zögling die Natur und das Wesen jedes Gegenstandes in seinem Umfang, jeder Begriff hievon ist deutlich, das Urtheil über Eigenthümlichkeit und Schönheit der Dinge ruht auf festen Basen.
Übrigens so umfaßend und schwierig dieser Zeichnungsunterricht zu seyn scheint, so ist er es nicht, weil die folgerechte Methode die Sache ungemein erleichtert, besonders wenn mit dem Zeichnen das Sachstudium immer zugleich verbunden wird.
B. Vorschriften.
1) Der erste Unterricht im Linearzeichnen bedarf keiner Vorbilder, sondern nur eine Anleitung für den Lehrer.
2) Für das architektonische Zeichnen werden die Vorschriften aus den besten architektonischen Werken ausgewählt.
3) Auch giebt es fast für alle Zweige der Naturgeschichte solche Werke, wo die Naturgegenstände in hoher Vollkommenheit abgebildet vorkommen. Hievon müßte nur von Sachverständigen das Zweckmäßige gewählt, und nachgestochen werden. | 9
4) Zu jeder Abtheilung von Zeichnungen sind zugleich im Druck beyzufügen: a) die Erklärungen der Kupfer, und b) die nöthigen Fingerzeige über die Methode des Unterrichtes sowohl für Lehrer als Lehrling.
5) Keine Vorschrift kann aufgenommen und nachgezeichnet werden, die nicht von der Behörde vorgeschrieben ist.
6) Jedes Heft von Zeichnungen muß einen fixen und möglichst wohlfeilen Preis haben.
7) Die Zeichnungen und Kupferblätter müßen die Gegenstände nach ihren Umrißen in möglichster Genauheit und Vollkommenheit darstellen.
8) Die Vorschriften können entweder auf Unkosten der Behörde selbst, oder von Privatunternehmern mit Bewilligung, Beurtheilung und Garantie der Behörde gemacht werden.
9) Nebst den gestochenen Vorschriften müßen, wo es nöthig ist, die erklärenden Compendia über jeden Zweig der Naturgeschichte vorhanden seyn; für manchen Naturzweig auch selbst kleine wirkliche Sammlungen, wie z. B. von Fossilien, auch wo es nöthig ist, Modelle, z. B. von geometrischen Körpern, von Krystallen, von Architekturtheilen.
C. Materialien.
Es ist wesentlich, daß alle zum Zeichnen erforderlichen Instrumente und Materialien in bestimmter Güte, Größe, Form vorhanden seyn, und einen bestimmten Preis haben, als: Schiferplatten, Papier, Bleystifte, Kreide, Gummi, Reißzeuge, Reißbreter, Lineale, Winkelmaaße, Futterale, u.s.w. | 10
Was nicht von der Behörde approbirt, völlig normalmäßig, und von bestimmtem Preise ist, darf nicht gekauft werden. Hierüber müßten die Verfertiger genaue Vorschriften haben, und daher würde jedes, was mangelhaft wäre, zurückgesandt. Die Unternehmer und Verkäufer solcher Objekte würden auf das Ganze gewinnen, und für die Zöglinge und den guten Fortgang der Schulen ist es keinesweges gleichgiltig, all dergleichen in gehöriger Form, Güte und Wohlfeilheit zu haben.
D. Lehrer.
1) Nur derjenige kann Anspruch auf eine Lehrstelle machen, der in der Normal genau unterrichtet ist, und Beweise seiner Geschicklichkeit und guten Art im Unterrichte gegeben hat.
2) muß er nicht bloß Zeichner seyn, sondern auch Sachkenntniße besizen, nämlich methodisch, wie es für eine Vorschule nöthig ist, den Unterricht zugleich im Wißenschaftlichen ertheilen. Hiezu wäre eine Art von Seminarium für Lehrer erforderlich; wenigstens in der erstern Zeit. Übrigens glaube ich nicht, daß die Sache, wie es manchem scheinen möchte, zu schwierig und umfaßend wäre.
3) Wäre eine Lehrstelle zu besezen, so könnten nur die Qualifizirten in Vorschlag kommen, und von der Behörde angenommen werden.
4) Die Pflichten der Lehrer wären: genaue Abwartung der Lehrstunden, Aufsicht auf Ordnung, gute Erhaltung der Vorschriften, Korrektur beym Zeichnen, Durchsicht des Geschriebenen und der Aufsäze überhaupt, fleißiges Examiniren etc.
5) Bey Anstalten, wo alle Zeichnungsklassen im Gange wären, | 11 würden zwey Lehrer erforderlich seyn, nämlich einen für das Linearzeichnen, für das geometrische und architektonische Zeichnen, und für die Vorschule in Mineralogie und Geognostik, und dann einen andern für die übrigen naturhistorischen Abtheilungen. Im Nothfall und bey kleinern Anstalten könnte allenfalls auch Ein einziger Lehrer den ganzen Unterricht übernehmen.
E. Erforderniße und Unkosten.
1) Es wären erforderlich: 1) Das Lokale mit den nöthigen Behältnißen und Schränken, dann Stühle, Tische u.s.w. 2) die Heitzung, 3) die Erleuchtung; 4) Besoldung der Lehrer, 5) Das Aufbringen kleiner naturhistorischer Sammlungen, 6) der Vorschriften (7) die Lehrbücher, Materialien, Instrumente u.s.w. sind von den Schülern selbst aufzubringen.)
2) Die Unkosten werden theils von der Gemeine, theils durch die Frequenz der Lehrlinge aufgebracht. Der Staat giebt für solche Elementaranstalten nichts.
3) Der Unterricht im Zeichnen darf nirgends etablirt werden, bis die Gemeine, oder sonst eine Gesammtanstalt, ein Gymnasium nicht die Zulänglichkeit der Fonds zu dem nöthigen Unterhalt erwiesen hat. Dann kann aber die Gemeine bey der Staatsbehörde hierwegen einkommen. Die Ökonomie- und Ordnungsaufsicht bleibt der Gemeine, die innere Einrichtung, der Fortgang, Besezung der Stellen u.s.w. geschieht nach dem von der Oberbehörde vorgeschriebenen Normalgang. (Stiftungen laßen sich zu Gunsten eines solchen Unterrichtes machen: doch | 12 nur solche, welche zweckbefördernd sind. Willkührliche Anordnungen der Stifter werden nicht respectirt, und angesehen, als wenn sie nicht gegeben wären; die zweckmäßige Verwendung schreibt die Behörde vor.)
4) was den Beytrag der einzelnen Schüler betrift, und ob unter der ärmern Klasse Freyschüler und wie viele seyn sollen, hängt von den Gemeinen und den Stiftern ab.
5) Der Elementarzeichnungsunterricht besteht nirgend für sich selbst - als eine besondere Anstalt - sondern er ist immer mit dem gemeinsamen Unterrichte in andern Dingen verbunden, theils mit den Elementarschulen überhaupt, theils mit den Gymnasien. Übrigens kann man an Gymnasien am Zeichnenunterricht theil nehmen, ohne andere Fächer, z. B. die höhern Sprachfächer, Mathematik etc. zu frequentiren, aber kein Gymnasiast kann den Zeichnungsunterricht vorbeygehen. Übrigens bleibt der Zögling ohne Rücksicht der Fortschritte in andern Fächern und Classen so lange in derselben Zeichnungsklasse, bis er die Fähigkeit erreicht hat, in eine höhere überzugehen.
F. Aufsicht und Vorsorge.
1) Die Oberaufsicht führt der Staat durch jene Behörde, welche der Erziehung, den Schulen, und den Gelehrten- und Kunstanstalten überhaupt vorsteht: und zwar in Rücksicht des Sächlichen mit Hülfe der Akademie, und in Rücksicht des Ökonomischen mit Hülfe der Vorsteher der Gemeinen, oder der Stiftungen.
2) In sächlicher Rücksicht steht der Akademie zu: a) die Prüfung | 13 der Qualification der Kandidaten zu den Lehrstellen, und der Vorschlag an die Oberbehörde, welche aus drey Candidaten einen zu wählen hat. - Privaterziehungsanstalten können die Lehrer willkührlich, doch nur aus der Klasse der Geprüften, wählen.
3) in Rücksicht der Prüfung ist zu bemerken, daß, da die Candidaten nicht bloß Zeichner seyn, sondern auch zugleich wißenschaftlich unterrichten sollen, die Prüfung nicht bloß den Akademikern, welche Künstler sind, zusteht, sondern zur Prüfung über die Qualification auch Mitglieder von andern akademischen Fächern als ein Geometer, ein Mineralog, Botaniker, Zoolog und Zootom zuzuziehen sind.
4) Unter der Leitung eines Ausschußes von akademischen Künstlern u. Gelehrten werden die Vorschriften, die Lehrbücher, die Naturaliensammlungen gemacht; und Niemand darf irgend eine Abänderung in dem Unterrichte vornehmen, ohne die Sache erst durch die Oberbehörde an den Ausschuß gebracht zu haben, welcher dann die Zweckmäßigkeit der neuen Vorschläge prüft, gutheißt, verwirft.
5) Auch die Materialien und Instrumente bestimmt der Ausschuß, ja selbst die Norm, wie das Lokale, die Säle, Schränke, Beleuchtung u.s.w. am besten einzurichten sind.
6) mit dem Ökonomischen befaßt sich übrigens der Ausschuß nicht: dies ist die Sache der Oberbehörde mit den Gemeinen.
G. Technologischer Unterricht.
Daß die Technologie viel Nuzen gewähre, daran ist nicht zu zweifeln. | 14 Ob aber der Unterricht in der Technologie mit Schulen und Gymnasien zu verbinden sey, oder erst an den Universitäten statt finden soll, dafür würde sehr viel dafür und dawider zu sagen seyn. Dies laße ich aber andern zu entscheiden über.
Vielen mag aber auffallen, daß ich nichts Technologisches (keine technologischen Gegenstände) in den Elementarzeichnungsunterricht aufnahm, da doch die Kenntniß derselben überall so wesentlich in das bürgerliche Leben und Treiben eingreifft.
Hierauf antworte ich: daß ich das Zeichnen technologischer Gegenstände ohne die Lehre derselben für ganz zweckwidrig halte. Bey dem Zeichnensunterrichte aber muß man auf solche Gegenstände Rücksicht nehmen, welche eine allgemeine Norm geben; dies sind die geometrischen Figuren, die Architektur, und die Nachahmung einer Auswahl charakteristischer Naturgegenstände aus den verschiedenen Reichen. Wer sich eine Fertigkeit in Zeichnung dieser Art Gegenstände erworben hat, dem darf man das Zeichnen der technologischen Gegenstände nicht besonders lehren, weil er bereits jede Sache, welche ihm hievon vorkomt, wirklich zeichnen kann, so bald er sie nur sieht, und kennen lernt.
Wir würden daher solche Arten von technologischen Zeichnungsanstalten ganz aufheben, da sie nie Zeichner bilden, sondern nur sehr unvollkommen einzelne Dinge zeichnen lehren, wo der Lehrling bey der geringsten Abweichung oder Neuheit eines Gegenstandes sich nicht zu helfen weiß, viel weniger aber Geschmack und Einsicht in die Natur der Dinge erhält.
Das Studium der Technologie kann also meinetwegen als eine besondere Klasse an die Gymnasien, oder an die Universitäten angereiht werden. Dies ist für die Sache gleichgiltig, wenn der Lehrling nur vorher die Elementarzeichnungsklassen durchgegangen ist, denn durch die Kenntniß des Zeichnens wird er jedes Technologische leichter ergreiffen, weil er durch das Selbstzeichnen sich jedes sogleich versinnlichen kann. | 15
II. Kunstschule
Ein Staat muß dahin sehen, daß durch eine zweckmäßige Erziehung der industriöse und gebildetere Theil nicht bloß allgemeine Kenntniße vom Zeichnen habe; Es müßen auch Künstler selbst vorhanden seyn. Dies ist aber nur unter der Bedingung einer Anstalt möglich, welche die Bildung des Künstlers in's besondere zur Absicht hat. Wie schwer aber die Organisirung einer solchen Anstalt sey, geht zur Genüge aus dem hervor, daß die Staaten seit Jahrhunderten es sich angelegen seyn laßen, solche Institute zu errichten und zu schüzen, ohne daß eben der Erfolg den gerechten Erwartungen entsprochen hätte. Viele, selbst denkende Kunstfreunde, kamen daher auf den Gedanken, daß es beßer seyn würde, die Kunst und die Künstler sich selbst zu überlaßen. Solche zu widerlegen bedarf es indeßen hier nicht. Ein Künstler muß nicht bloß schaffen, er muß auch wißen, und zwar wißen, und sehr richtig wißen, ehe er schafft, sonst werden seine Schöpfungen nur zu bald und zu deutlich den Mangel seines Wißens und die Unzulänglichkeit seiner Kunst und seiner Fähigkeiten verrathen.
Da wir also den Bedarf einer Kunstschule außer Zweifel setzen, so sind folgende die Gesichtspunkte, aus denen wir eine Organisation derselben gewürdigt zu sehen wünschten.
1) Der Elementarunterricht im Zeichnen geschieht auf Unkosten der Gemeinen, und der Staat muß trachten, ihn so allgemein wie möglich zu machen. Bey dem Kunstunterricht ist es anders. Der Staat bedarf nur einer mäßigen Anzahl wirklicher Künstler, so wie anderseits schon die Natur dafür sorgte, daß die Kunsttalente nie überflüßig seyen. In einem mäßig großen Staate ist eine Kunstschule hinreichend, doch muß sie für jeden offen stehen, der die Qualification dazu hat. Übrigens da es eine Generalanstalt ist, so muß die | 16 Einrichtung und der wesentliche Kostenbetrag auf Rechnung des Staates geschehen. Nur um die Menge abzuschrecken, müßte eine Matrikel gelöst, und von jedem Zögling ein jährliches Honorar an die Schulkasse bezahlt werden. Freystellen dürften nur in geringer Zahl seyn.
2) Qualification und Aufnahme der Schüler.
Um in die Kunstschule aufgenommen zu werden, müßte man den Gesammtkursus des Elementarunterrichtes vollendet, und durch Probezeichnungen dargethan haben, daß Talent und Willen vorhanden sind, welche versprechen, der Unterricht werde nicht verloren gehen. Denn so wie der wirkliche Künstler die wahre Zierde des Staates ist, so ist anderseits nichts bedauerungswürdiger als ein mißrathener Kunstmann.
Außer dem erprobten Talente sollte man auch auf die Vermögensumstände der Zöglinge Rücksicht nehmen. Die Kunstbildung fordert lange Zeit und ein freyes Gemüth. Wer durch Nahrungsumstände bedrückt wird, und zu früh an Brodterwerb denken muß, bleibt leicht zurück und verkrüppelt. Für ausgezeichnete Talente könnte es indeßen nicht nur Freystellen, sondern selbst Stipendia geben.
3) Gegenstände.
Die Kunstschule umfaßt die Architektur, und die bildende Kunst.
Die erste begreift den Bau überhaupt in sich, und scheidet sich bloß in so fern in Zweige, als der Bau seine verschiedenen Anwendungen leidet. Der Waßerbau, Schiffbau, Festungsbau unterscheidet sich vom Civilbau bloß durch die Anwendung der Grundsäze des leztern auf andere Zwecke, wozu andere Hülfswißenschaften erforderlich sind. Die Hülfswißenschaften aber, scheint | 17 uns, gehören nicht für das Forum der Kunstschule, sondern müßen zu den Universitäten gezogen werden.
Für das Studium der Architektur bestimmen wir an der Kunstschule folgende Fächer: 1) Die Lehre der Perspektiv und Optik. 2) Die Lehre der eigentlichen Architektur - mit Rücksicht auf alle zur Construction, und zur Verzierung gehörigen Theile. 3) Die Lehre der zum Bau erforderlichen Maschinerien nebst den Hauptgrundsäzen der Statik und Hydrostatik. 4) Die Lehre aller Arten Gebäude, welche in den Civilbau eingreiffen, (davon sind die Ökonomiegebäude nicht ausgeschloßen)
Dagegen werden die für die nähere Ausbildung des Architekten erforderlichen Hülfswißenschaften, als: Geschichte oder Archæologie der Baukunst, angewandte Mathematik, Physik, Chymie, Dendrologie, Mineralogie, Baupolizey etc. nicht an der Kunstschule, sondern an der Universität gelehrt, wohin der Zögling hierwegen zu verweisen ist.
Die Bildende Kunst begreift unter sich die Bilderhauerey und Mahlerey, mit den sich anschließenden Künsten, der Stempel- und Steinschneiderey, der Kupferstecherey u.s.w.
Die Bildende Kunst ist nachahmend, und beschäftiget sich mit allem dem was sichtbar ist, doch vornehmlich mit der Nachahmung hochorganisirter Wesen, an deren Spitze der Mensch ist.
Die Lehrfächer für die Zöglinge der bildenden Kunst an der Kunstschule sind folgende: | 18
1) Die Lehre der Perspektiv und Optik - gemeinsam mit den Zöglingen der Architektur.
Anmerkung Der Bildner bedarf zwar dieser Kenntniße weniger als der Mahler, indeßen da diese Lehre eine so mannigfache Ansicht der Dinge gewährt, so würden wir doch keinem Zögling der Bildkunst erlauben, sie vorbeyzugehen.
2) Die Lehre der Osteologie und Myologie mit Hinsicht auf die Statik und Beweglichkeit des menschlichen Baues; und der Verhältniße nach dem verschiedenen Alter u. Geschlecht.
3) Lehre der nakten Natur, verglichen mit den Denkmälern. Diese Vergleichung würde besonders die wichtige Lehre einprägen, wie die Alten und andere große Künstler neuerer Zeiten aus der Natur abstrahirten, um ihre charakteristischen Ideale zu gestalten u.s.w.
Erst in dieser Classe würde der Bildner vom Zeichnen abgehen, und in Thon zu modelliren anfangen.
4) Die Lehre der Bekleidungen theils nach der Natur, theils nach Gliedermännern, verglichen mit den Antiken - mit Inbegriff der Kenntniß der verschiedenen Stoffe, der Kleiderstücke, und ihres Schnittes nach den verschiedenen Nationen u. Zeiten.
5) Die Lehre der Beleuchtungen und der FarbenEffekte überhaupt, zugleich mit einer chemischen Farbenlehre, und der Temperatur der Farben.
Anmerkung: a) Für Thier- Landschaft- und Decorationsmahlerey giebt es keine besondere Lehre. | 19 Außer dem Elementarunterricht im Zeichnen können die Zöglinge, welche sich solchen Fächern wiedmen wollen, bey der Kunstschule noch Perspektiv und Optik, zugleich mit der Farbenlehre frequentiren. Übrigens werden sie an die Natur, und an ihren eigenen Fleiß verwiesen. Die öffentliche Aufsicht des Staates nimmt keine Notiz über ihre fernere Ausbildung. Eben so verhält er sich in Rücksicht der Geflügel- Früchten- Blumenmahler.
b) Was die nähere Technik der verschiedenen Kunstfächer betrift, damit befaßt sich die Kunstschule auch nicht, sondern die Zöglinge werden hierin an die Werkstätte der praktischen Meister verwiesen, doch erst dann wenn sie aus der Kunstschule entlaßen sind. Das Schnitzen in Holz, das Arbeiten in Stein u. Marmor, das Bilden in Erz sowohl durch Treiben, als Gießen, das Stempel- und Steinschneiden, die verschiedenen Arten der Kupferstecherey u.s.w. wird bey den einzelnen Meistern gelehrt, an die die Zöglinge sich nach belieben wenden, und über die Bedingungen übereinkommen mögen.
c) mit dem Studium der obgenannten Fächer an der Kunstschule, und der Übung im technischen sind indeßen die Studien des bildenden Künstlers noch nicht vollendet. Der Künstler muß nicht bloß machen können, er muß auch wißen, oder intellektuell und ästhetisch gebildet seyn, wenn seinen künftigen Werken der innere Gehalt nicht fehlen soll. Die Lehren, welche ihn näher hiezu führen, sind: Aesthetik, Empirische Psychologie, Mythologie, Geschichte überhaupt, Kunstgeschichte und Archaeologie in's besondere.
Indeßen scheint es, gehören diese Lehrfächer nicht für die Kunstschule, sondern für die allgemeine Schule, die Universität, wohin deswegen der Zögling verwiesen wird. | 20
4) Sammlungen, Modelle, Vorschriften, Lokale.
Die Ite Classe der Perspektiv und Optik bedarf eigentlich keiner Vorschriften, da die Zöglinge bereits müßen architektonisch zeichnen können. Ein Compendium, nach welchem der Lehrer seine Säze vorträgt, und arbeiten läßt, muß indeßen vorhanden seyn; und so würde es auch zweckmäßig seyn, die jährlichen Probe- oder Concurrenz-Zeichnungen in dem Lokale der Classe aufzubewahren.
Das Lokale der Classe selbst muß geräumig, und so eingerichtet seyn, um die mannigfältigsten Arten von Künstlichen Beleuchtungen (wozu besondere Einrichtungen der Fenster, Lampen, Stoffe, Spiegel etc. gehören) veranstaltet werden können. (Hiezu könnte der Saal dienen, worin auch nach dem Leben, und nach Gewändern studirt würde).
Die IIte Classe der Osteologie u. Myologie bedarf: 1) mehrere Skelete, 2) große anatomische Zeichnungen mit Bemerkungen der Verhältniße, der Benennungen, 3) anatomische Gypsmodelle, 4) ein Compendium, nach welchem der Lehrer das osteologisch-myologische Studium vorträgt.
Die IIIte Classe der Nakten Natur und des Antiken bedarf: 1) einen hinreichenden Fond, um die lebendigen Modelle von verschiedenem Alter und Geschlecht, so wie der Erfolg des Studiums sie erfordert, zu bezahlen, 2) einen hinreichenden Systematisch geordneten Vorrath von Abgüßen antiker Statuen, Büsten, Reliefs, 3) ein Lokale, das schicklich erleuchtet werden kann, 4) ein Compendium, das den Gang und die Übersicht des Studium nach Abschnitten enthält.
Die IVte Classe der Bekleidungen erfordert: 1) einige gut gemachte Gliedermänner, 2) Kleidungen von verschiedenem Schnitt, Stoff, Farbe, und Materie, 3) ein Compendium über den Gang dieses Studiums. | 21
Die Vte Classe: Chemische Lehre der Farben u. ihrer Temperatur: hiezu ein Compendium, wobey auch die Technik anderer Kunstfächer kurz abgehandelt werden könnte. (Doch gehörte vielleicht diese ganze Classe nicht mehr für die Kunstschule, sondern für die Universität)
5) Lehrer
Nach den bisher angegebenen Objekten, welche in der Kunstschule zu lehren wären, würde folgende Anzahl Lehrer erforderlich seyn: a) Einer für die Perspektiv und Optik: wo die Zöglinge der Baukunst und der bildenden Kunst zugleich frequentiren würden. b) Einer für die eigentliche Lehre der Architektur: welcher auch zugleich das Fach der zum Bauwesen erforderlichen Maschinen übernehmen könnte. c) Einer für die Lehre der Gebäude. Inbegriffen die ökonomischen oder Landgebäude. d) Einer für die Osteologie u. Myologie. E) Einer für das Studium des Nackten und der Antiken. f) Einer für die Bekleidungen, welcher auch zugleich die Farbenlehre übernehmen könnte.
Die Anstalt bedarf weiter eine Art von Oekonomieaufseher über alle zur Anstalt gehörigen Objekte, und einen Diener.
Zur Handhabung der innern Polizey, Aufnahme, Versetzung, Entlaßung der Zöglinge u.s.w. würden die Lehrer unter sich alle Jahre einen Aufseher, oder Rektor wählen. Die Lehrer würden zwar unter sich keine bestimmten Sizungen halten, sondern nur dann, wenn der Rektor sie dazu aufforderte oder durch seine Collegen dazu veranlaßt würde. Die Visitation hätte die Akademie, und die Oberaufsicht des Ganzen der Staatsrath des öffentlichen Unterrichts. | 22
Die Qualification der Lehrer (welche für jedes Lehrfach näher zu bestimmen wäre) prüfte die Akademie, und die Wahl bliebe nach vorhergegangener Prüfung dem Staatsrath.
6) Andere nähere Bestimmungen.
1) Ansuchen, Wünsche, Vorschläge gehen von den Lehrern an die Akademie, und von dieser zur Oberbehörde, wenn es nämlich Sachen betrift, die Unkosten machen.
2) alle Jahre verfertigen die Lehrer Listen a) über die Fortschritte und Versezung der Zöglinge; b) am Ende jedes Cursus wird in jedem Fache eine Aufgabe gegeben, und derjenige Zögling, welcher das beste Probestück machet, erhält nach dem Urtheil nicht der Lehrer, sondern der Akademie ein Præmium, bestehend in einer Medaille, und die præmirten Stücke erhalten einen besondern Platz bey der öffentlichen Ausstellung; c) von vier Jahren zu vier Jahren wird ein Konkurs für Reisepræmien eröffnet: an diesem können alle absolvirten Zöglinge der Akademie (welche zugleich Zeugniße darbringen, daß sie auch die respectiven Fächer an der Universität frequentirt haben) theil nehmen. Es ist diesfalls ein Concurs für die Architekten, einer für die Bildhauer, und einer für die Mahler. Die Præmirten in der Baukunst u. Bildnerey reisen drey, der Præmirte in der Mahlerey vier Jahre.
3) Jeder Lehrer hat die zu seinem Fache erforderlichen Vorschriften u. Sammlungen unter seiner unmittelbaren Aufsicht, aber zur Hülfleistung kann er hiebey sich des Ökonomieinspectors u. Dieners bedienen.
4) Die Zöglinge stehen an der Kunstschule in der Cathegorie der Gymnasiasten; als Lehrlinge der Hülfswißenschaften aber an der Universität in der Cathegorie der Studiosen. | 23
7) Überschlag der jährlichen Unkosten.
ordentliche Ausgaben: a) Sechs Lehrer (jeder mit einem Gehalte von 700. Reichsthaler machen jährlich 4 200. b) dem zeitigen Rector in's besondere - 100. c) dem Oekonomieinspector - 400. d) zwey Dienern oder Pedellen - 300. E) an jährlichen Præmien, jedes zu 3. Rthl, und sechs an der Zahl - 18. f) Reisepræmien jedes zu 600 Rthl jährlich - machen zusammen alle vier Jahre 6000 Rthl - also komt auf jedes Jahr die Summe von - 1 500.
außerordentliche: g) für lebendige Modelle im Durchschnitt jährlich - 350. h) für neuanzuschaffende Vorschriften und Vermehrung der Sammlungen Gypse, Gewänder u. Gliedermänner p. 500. i) für Reparaturen des Lokals und der Sammlungen - 200. l) für Heizung und Licht - 6(?)00. _______________________________________________________________________________ Summa Unkosten jährlich rth - 7 668.
Die Einnahme der Kunstschule bestünde in den Antritts- und Lehrgeldern der Zöglinge, welches etwa für die Casse so viel betragen dürfte, um Heizung und Licht zu bestreiten: also bliebe nach Abzug von 300 Rthl. die jährliche Summe gesammter Unkosten / 7 368 Rthl.
Würde die oberste Finanzbehörde die jährliche Ausgabe für das Gesammte der Kunstschule auf die runde Summe von 8 000 Rthl. bestimmen, so würde der Staatsrath, dem die Anstalt in höherer Instanz anvertraut ist, mit großer Liberalität zu Werke gehen, und sich versichern können, daß die Anstalt blühend werden, und sich als solche erhalten müßte. _______________________________________________________________________________________________________________________________ | 24
III. Die Kunstakademie
Die dritte für die Aufnahme der zeichnenden Künste in einem Staate erforderliche Anstalt ist die Akademie. Sie soll das für die Kunst seyn, was die Akademie der Gelehrten für die Aufnahme der Wißenschaften.
Der Endzweck der Akademie ist nicht der Unterricht oder das Fortpflanzen der Kunst durch das Lehren; und wenn sie auch an der Kunstschule Antheil nimmt, so geschieht es nicht durch Selbstunterricht, sondern durch Aufsicht. Der eigentliche Zweck der Akademie muß seyn, theils sich sicher zu stellen, daß in jedem wesentlichen Fache der Kunst immer Männer vorhanden seyn, welche die Gegenwart der Künste forthin repræsentiren, theils durch würdige Produkte das Leben der Kunst in stetem Gange zu erhalten. Die Akademie lehrt nicht, sie bringt hervor, sie hält die Thätigkeit der Kunst in dem Staate immer rege.
Wir hielten es daher für zweckmäßig nach dem Beyspiel anderer Länder, alle höhern Zweige der Wißenschaft und der Kunst miteinander in eine nähere Verbindung zu setzen, und sie unter dem Namen Akademie zu vereinigen. Der Künstlerverein würde für sich eine besondere fünfte Classe bilden, welche wie die andern vier, gewiße besondere Zusammenkünfte hätte, aber auch an den gemeinsamen Sitzungen Antheil nehmen würde.
Viel, was also für die wißenschaftlichen Classen gilt, würde auch für die Classe der Künste gelten, als: 1) der Præsident, der im Wechsel das fünfte Jahr die Classe der Künste treffen würde. 2) ein eigenthümlicher Sekretar. 3) die Art der Wahlmethode sowohl der ordentlichen, als Fremden und Ehrenmitglieder, auch der Kunstverwandten. | 25 4) dieselben Privilegien. 5) Ihr Recht und Antheil an der archaeologischen Sammlung, die unter der historischen Classe steht. (Sieh den neuen Entwurf zum Reglement der Akademie der Wißenschaften)
Besondere Bestimmungen.
I. Kunstfächer.
Zu der Akademie gehören alle Kunstfächer, welche die höhere Kunst zum Zweck haben, und kultiviren. Diese sind a) die Architektur, b) die Bildhauerey, c) die historische Mahlerey.
Untergeordnete Fächer können aber daran keinen Antheil
haben, und wenigstens in die Kunstklasse nicht als Mitglieder aufgenommen
werden, als da sind: der bloße Land- oder Waßer- oder Schiff- oder Militär- oder
Maschinenbaumeister; die Kleinbildner, als der Stein- und Stempelschneider, der
bloße Verzierer in Holz, in Stein, in Metall, Stukkaturarbeiten
[Schließen]in Weißwerk; die bloßen Thier-Landschaft-See-Architektur-Dekorations-Geflügel-Früchten- und Blumenmahler; die bloßen
Miniatur-Schmelz-Glas-Pastelmahler, die bloßen Zeichner und Kupferstecher, die
bloßen Kopfmahler.
II. Qualification der aufzunehmenden Mitglieder.
Um als Kandidat auf die Liste der Wahlfähigen zu kommen, muß man vor der Akademie irgend ein eigen gemachtes Werk, und zwar in einem der bey der Akademie aufgenommenen Kunstfächer, produzirt haben, welches zeigt, 1) daß der Verfertiger nicht nur alle zu seinem Fache gehörigen Vorstudia (wie sie theils die Kunstschule, theils die Universitätstudien erheischen) gründlich gemacht hat, sondern daß er auch mit einem eigenthümlichen Geist in das Wesen und das Leben der Kunst eingedrungen ist. Wo wesentlicher Mangel in irgend | 26 einem Theile der Grundstudien sich zeiget, oder wo keine Produktionskraft, und Eigenheit des Talentes hervortritt, kann nicht als Probestück gelten, um den Verfertiger als Candidaten auf die Liste der Wahlfähigen zu bringen. (andere Requisita zur Wahlfähigkeit bestimmt der neue Entwurf des Reglements für die Akademie der Wißenschaften)
III. Mitglieder.
Die Zahl der ordentlichen Mitglieder würde acht seyn: drey Architekten, zwey Bildhauer und drey Mahler.
Auswärtige Mitglieder würden gleichfalls acht seyn, und zwar 3. Architekten, zwey Bildner u. drey Mahler.
Dazu würden noch zu ernennen seyn acht Ehrenmitglieder unter den Kennern u. Beschüzern der Kunst -
Und dann noch acht andere einheimische Künstler unter dem Namen - Kunstverwandte.
IV. Pflichten u. Arbeiten der ordentlichen Mitglieder.
1.) Die Mitglieder können an den gewöhnlichen Versammlungen der Gesammtakademie Theil nehmen; sie sind aber zu keinen gelehrten Arbeiten oder Vorlesungen verbunden, wenn sie sich nicht freywillig hiezu anheischig machen. Nur der Sekretar der Klasse legt einmal im Jahre bey einer der öffentlichen Versammlungen Rechenschaft von dem Thun, und den Verhandlungen der Klasse ab. (Was den wißenschaftlichen Theil der Kunst betrift; den nimmt der Kunstgelehrte oder Archæolog in seinen Bericht auf)
2) Die Klasse ist eine Zwischenbehörde | 27 zwischen dem Staatsrath und der Kunst- und Elementarzeichnungsschule. Als solche prüft und schlägt sie die anzustellenden Lehrer vor; sie beurtheilt die Vorschriften, und jede Art dahin abzweckender Einrichtungen; sie schlägt die Preisaufgaben vor, beurtheilt sie, und designirt die Reisepræmien; sie besorgt die öffentlichen Ausstellungen; sie ist der natürliche Visitator der Kunst- und Elementarzeichnungsschulen, und der treue Aufrechthalter der hierwegen gegebenen Anordnungen.
3) Wenigstens zweymal im Monate halten sie ordentliche Classenversammlung. Die Außerordentlichen wird der Præsident oder Secretar anberaumen. Kommen Geschäfte bey diesen Versammlungen vor, die in andern akademischen Fächer, z. B. in die Archaeologie, Physik, Chemie, Anatomie, Zoologie, Botanik, Mineralogie eingreiffen; so würden die Mitglieder dieser Fächer besonders eingeladen, welche eine solche Einladung nicht verweigern könnten. Ja weder die Oberbehörde, noch die Akademie würde einen Beschluß der Classe anerkennen, wenn in dem Fache, das den Beschluß betrift, nicht ein sachkennendes Mitglied zugleich unterzeichnet hätte.
4) Jedes Mitglied bringt jährlich irgend ein Werk zur öffentlichen Ausstellung.
V. Besoldungen u. Vortheile.
Der Maaßstab der Gehalte für die Mitglieder anderer Classen kann nicht für die KunstClasse gelten. Die Arbeit des Künstlers hat einen Commerzialen Werth; folglich muß die Besoldung nicht so viel auf der Person haften, als von dem Produkte seines Fleißes abhangen. Im Durchschnitt würde daher die fixe Besoldung für jedes Mitglied sich nicht über 200 Rthl. belaufen; dagegen würde für jedes jährlich noch ein Præmium von 500 Rthl. für ein dafür zu lieferndes Werk ausgesezt seyn, deßen | 28 Gegenstand entweder bestimmt würde oder der Willkühr des Künstlers überlaßen bliebe. Dies Præmium könnte aber nur dann erfolgen, wenn das Werk vollendet, und des Meisters würdig befunden wäre. Das Werk bliebe zur Disposition des Protektors, theils um die fürstlichen Wohnungen u. Schlößer, theils um die öffentlichen Gebäude des Staats damit zu zieren, oder auch damit Geschenke an Freunde zu machen. Die Akademie würde ihrer Sammlung nur das erste Probeprodukt einverleiben.
Anmerkung: 1) Wer nichts lieferte, oder anderweitig beschäftigt wäre, erhielte das Præmium nicht, ausgenommen ein anhaltend Kranker, oder durch Alter unfähig gewordener. 2) bloße Porträte (wenn sie nicht ausdrücklich gefordert würden) könnten weder in der Mahlerey, noch in der Bildnerey hinreichen; auch keine Kopien. Eben so wäre, für die Größen, u. die Zahl der Figuren eine Norm zu bestimmen, welche aber für die Künstler nicht zu beschränkend seyn müßte. 3) Dem Bildner dürfte in manchen Fällen eine Vergütung für den Marmor, oder das Erz zukommen. 4) Den Architekten würde nur dann ein Præmium zukommen, wenn sie keine anderweitige Anstellung hätten. Überhaupt würde der fixe Gehalt für die Architekten höher zu setzen seyn, etwa auf 3 - 400 Rthl., und dann würde man den Rest bis auf 700 Rthl. für die Lösung irgend einer architektonischen Aufgabe bestimmen. Diese könnte betreffen den Gegenstand eines Materials, einen Construction- oder Verzierungstheil, ein Gebäude, eine geschichtliche Erörterung - alles mit den gehörigen Rissen und einer räsonnirenden Beschreibung. Die angegebenen Besoldungen möchten übrigens weder zu gering, noch zu hoch seyn; nicht zu hoch, weil der Künstler auf seinen nothwendigen Unterhalt muß rechnen können, und weil er als Akademiker doch | 29 anderweitige Verpflichtungen für die Kunstschule, und den Elementarzeichnungsunterricht hat; nicht zu wenig: weil dem Künstler noch hinreichend Zeit und Muße gelaßen ist, sein Verdienst durch anderweitige Arbeiten geltend zu machen. Der Name des Akademikers, der seine Geschicklichkeit in den Augen des Publikums bewährt, wird ihm Bestellungen vom Hofe, von angesehenen Einheimischen und Fremden zuführen.
VI. Kunstverwandte der Akademie.
Unter diesen verstehen wir Künstler von Fächern, welche einen geringern Grad von Studium, und kein so umfaßendes und hohes Talent voraussezen, als da sind: Thier- Landschaft- See- Architektur- Blumen- und Früchtenmahlerey; die Schmelz- Glas mosaik- Miniatur- Pastel- Decorationsmahlerey; die bloßen Zeichner, die Kupferstecher; die Holzschneider, Verzierer in Gyps, in Stein: die Stempel- und Steinschneider: die Mechaniker und Gartenkünstler.
Der Staat bedarf Männer in jeder der angezeigten Arten: und da solche Fächer auch in die Cathegorie der freyen Künste gehören (wobey nämlich ein freyes Gemüth, und ein mehr als gewöhnlicher Handwerkssinn erfordert wird); so müßen sie auch in annäherndem Grade Ehre und Vortheil vom Staate ziehen, ohne sie deswegen den höhern Künsten gleich zu sezen.
Es schiene uns daher zweckmäßig für diese Fächer in's gesammt acht Stellen unter dem Namen von Kunstverwandten der Akademie zu kreiren. Die Wahl derselben bliebe der Akademie unter dem Vorschlag der Vten Classe; und jeder Kunstverwandte würde als solcher aus der Akademiecasse eine jährliche Pension von 200 Rthl. ziehen, aber ohne weitere Verpflichtung, als derjenigen, ein Mitbürger des Staates zu bleiben und zu residiren - auch jährlich irgend ein Produkt zur öffentlichen Ausstellung zu bringen. Die Aufnahme der Zöglinge | 30 zum Unterricht in dem Technischen der verschiedenen Fächer würden wir den Kunstverwandten nicht zur Pflicht machen. Überhaupt wird der Zögling schon für sich den Meister ausmitteln, und mit ihm in Rücksicht des Lehrgeldes übereinkommen. Den Zöglingen die Sache zu sehr erleichtern zu wollen taugt nicht. Der Staat muß sorgen, daß Männer und Gelegenheit vorhanden sey; aber sich nicht in alles mischen wollen. Præmia würde es von Seite der Akademie weder für die Meister, noch für die Zöglinge geben.
Die Kunstverwandten hätten übrigens weder Zutritt, Sitz, noch Stimme in der Akademie; doch würden sie, wenn sie irgend etwas Wichtiges vorzuzeigen oder vorzutragen hätten, dies nach vorher gegangener Anfrage der Akademie in Persona vorlegen können.
VII. Die Tonkunst, die Schauspielkunst, und höhere Tanzkunst.
Auch diese Künste gehören unter die Freyen und Schönen. Ich getraue mir aber kaum eine Stimme zu, ob die eine oder die andere mit der Akademie in Verbindung zu setzen seyn würde. Es sind Probleme, die schwer zu lösen sind, weil sich so manches dafür und dawider sagen läßt. Die gemeinsame Schule für diese drey Künste ist das Theater, und allda finden die, welche Talent und Fleiß haben, hinreichende Aufmunterung und Auszeichnung; und anderseits liegt ihr Wesen von andern Wißenschaften und Künsten wieder so weit ab, daß kaum abzusehen ist, welcher Vortheil sich aus ihrer Verbindung ergeben könnte.
Doch anders verhält es sich mit der Ausübung, und anders mit der Theorie dieser Künste. Nach einem andern Maaßstab ist der ausübende Künstler zu meßen, und nach einem andern der Theoretiker, der das ganze Feld seiner Kunst mit philosophischem Geiste ansieht, ergründet, beurtheilt, und für den Ausübenden gleichsam Wesen, Gesez und Schranken feststellet. Die Theorie dieser Fächer dürfte also nicht unter der akademischen Würde seyn; und da sie verwandter Art sind, und in ähnlichen, fast nicht zu trennenden Prinzipien, begründet werden, so ließe | 31 sich für diese Fächer zusammen ein oder wohl auch zwey Mitglieder bey der Akademie in Vorschlag bringen.
In diesem Falle würden dieselben 1) der Vten Classe beyzugesellen seyn, 2) Vorlesungen halten gleich den wißenschaftlichen Mitgliedern, 3) gleich diesen eine jährliche Pension von 500 Rthl genießen, ohne Rücksicht auf ihre anderweitigen Vortheile, und 4) jährliche Übersichten von den Fortschritten dieser Künste geben.
Die Wahlfähigkeit müßte durch nähere Angabe festgesezt werden, und übrigens würde der Modus der Wahl, wie bey den andern Mitgliedern bleiben.
VIII. Überschlag der Unkosten.
1) für acht ordentliche Mitglieder der zeichnenden Künste - jedes jährlich mit 700. Rthl. Gehalt - machet die Summe von 5 600. 2) der Sekretar der Classe zu - 500. 3) acht Kunstverwandte zu 200 Rthl - 1 600. 4) zwey ordentliche Mitglieder für die Theorie der Musik, Schauspiel- und Tanzkunst - jedes zu 500 - 1 000. 5) für besondere Ausgaben - 100. _____________________________________________ Summa 8 800.
___________________________________________________________________________________________________________________________________________
Zustand der ietzigen Kunstakademien, und Vorschlag, wie dieselben allmählig zu reformiren wären.
Statt einer Kunstakademie giebt es iezt deren zwey: jede mit einem besondern Directorium. Die Lokale sind verschieden und weit von einander entlegen. Jede hat ihre eigenen Sammlungen und Biblioteken. Jede ist für sich eine Art a) Realanstalt, b) Kunstschule, c) Universität, und d) Academie.
a) Realanstalt: denn beide unterrichten Handwerker im Zeichnen, und zwar in technologischen Gegenständen. b) Kunstschule: denn beyde haben eine große Anzahl Lehrer für die eigentlichen Kunstzöglinge | 32 c) Universität: denn sie geben auch Unterricht in den Hülfswißenschaften. d) Akademie: als eine Art Behörde zwischen den Lehranstalten und dem Curatorium; aber ohne den Zweck auf produktive Kraft.
Von diesen großen, morschen, unzweckmäßigen, und für das Wesen der Kunst unnüzen und sehr kostspieligen Gebäuden ist nichts beyzubehalten, wenn der künftige Unterricht einen Erfolg, und die Akademie einen Zweck haben soll. Die beiden Direktoria, wie sie bis iezt bestanden, zugleich mit dem akademischen Senate müßen aufhören; die zwey Anstalten müßen in eine zusammenfließen u.s.w.
Was ist aber mit dem bißherigen Personal anzufangen? was kann davon unter andern
Bedingungen für die neue Ordnung beybehalten, was kann anderwärtig angestellt,
und was kann als unnüz pensionirt und Hier: einer, der sein Amtsjubiläum gefeiert hat
und danach in den Ruhestand versetzt wird.
[Schließen]jubilirt werden?
Wir fangen mit der Bauakademie an:
1) Ihre Sammlungen: a) von Zeichnungsvorschriften hat sie, so viel ich weiß, nichts, was zur neuen Anstalt herübergenommen zu werden verdiente (davon nehme ich selbst das große Zeichnungswerk für die Handwerker nicht aus) b) von den Modellen kann einiges zur Architekturclasse übergehen; einiges auch in die archaeologische Sammlung, wie z.B. die antiken Korkmodelle. c) die Bücher werden mit der großen Bibliotek unter der Oberaufsicht der Akademie vereinigt. Der bißherige Bücheraufseher H. Meißner gehört zu dem Bureau des Oberbaudepartements. Vielleicht kann er dort durch eine beßere Besoldung für den kleinen Gewinn, die er für die Bücheraufsicht genoß, entschädigt werden.
2) Das Directorium, oder wie es sich nennt, die Baudeputation, besteht: aus einem Forstmann, dem geheimen ober Finanz Rath Morgenländer, drey Land- u. Waßerbaumeistern Riedel Senior, Eitelwein - Gilly ist todt - und aus einem im Bureau des Oberbauamtes erfahrenen Manne, Herrn Becherer - aber aus keinem Architekten. Ich denke: Herr Morgenländer, dem übrigens alle Kunst fremd ist, wird sich gerne bescheiden u. abtreten und sich mit seiner Stelle beym Forstwesen begnügen. Herr Riedel Senior: eben so als Rath bey dem Ober Bau Departement. Herr Eitelwein: eben so als Rath bey dem Ober Bau Departement - übrigens könnte dieser noch mit | 33 einem Lehramt an der Universität, oder mit einer Besoldung an der Akademie in der mathematischen Classe, wovon er ist, entschädigt werden. H. Becherer: könnte sich allerdings mit seiner Stelle bey Ober Hof Bauamt um so eher zufrieden stellen, da er nie den geringsten Beruf hatte, sich in Lehr- und Akademische Geschäfte zu mischen.
Lehrer bey der Bauakademie:
Eitelwein: hievon ist gesprochen worden. Hobert: ein Mathematiker, würde vielleicht Mitglied der Akademie in der Mathematischen Classe werden, oder durch eine Lehrstelle an der Universität entschädigt werden. Gruson: Mathematiker: bereits Mitglied der Akademie, würde durch eine höhere Besoldung an derselben, oder durch eine Professur an der Universität zu entschädigen seyn. Simon: würde seine Stelle bey der neuen Kunstschule behalten, nämlich die Classe der eigentlichen Architektur, doch unter den Bedingungen, die Lehre in dem Umfange und Zusammenhange vorzutragen, wie die Natur derselben es erfordert. Im Falle aber Simon sich ausschließlich dem Ober Baudepartement wiedmen wollte, oder sonst eine Anstellung erhielte, würde für diese Stelle, wie mich däucht, Herr Rabe am besten paßen. Gentz: behielte die Stelle, die er bis iezt bekleidete, nämlich die Lehre der Gebäude. Überdem könnte ihm die Mitgliedschaft bey der Akademie werden, und vielleicht zugleich Sekretar der Kunstclasse. Riedel junior: Die Lehre der Land- oder Ökonomie-Gebäude, die er bis iezt vortrug, würde unnütz, da sie mit der Lehrstelle von Gentz verbunden würde. Übrigens würde sich H. Riedel, der eben kein besonderes donum zum Professor hat, sehr mit seiner Stelle am Ober Bau Departement begnügen dürfen. Heinsius: Geschäftstyl: würde am Gymnasium wo er lehrt, etwas beßer zu sezen seyn
Die Bauinspectoren: Mandel, Meinecke, Schlözer, Sachs: lehrten so viel ich weiß, das architektonische Zeichnen, aber wie ich glaube, ohne, oder doch mit einem sehr geringen Gehalt, denn H. p. Becherer flichte Leute ein, wo er konnte, ohne Rücksicht, ob sie nöthig, oder für die Sache tauglich wären. Diese jungen im Baubyreau erzogenen Bauleute würden also wieder gänzlich zu ihren praktischen Geschäften zurück- | 34kehren; Im Falle aber sie Lehrstellen haben wollten, könnte man sie, wenn sie sich die nöthigen Kenntniß und Geschicklichkeit erworben hätten, bey dem Elementarzeichnungsunterricht bey Schulen und Gymnasien anstellen - wozu ihnen die Vorschläge zu machen wären. Das gleiche würde der Fall seyn mit - Herrn Rösel: der bis iezt ein Mitgehülfe bey der Zeichnungsschule der Handwerker war. Hirt - der bis iezt auch Theorie und Geschichte der Baukunst lehrte - Sieh weiter unten
Die Kunstakademie:
1) Sammlungen: a) von den Zeichnungen ist wenig vorhanden, was als Vorschrift zu den neuen Anstalten übergehen dürfte, b) die Bücher würden zur großen Bibliothek übergehen, c) die Kupferstiche zur archæologischen Sammlung der Akademie, d) auch die Gypssammlung würde mit einen Theil der archaeologischen Sammlung ausmachen, aber wie es sich versteht, ganz zum Gebrauch des Unterrichts verbleiben; E) die Gemälde würden gleichfalls der akademischen Sammlung einverleibt, f) die Gliedermänner, Gewänder u.s.w. blieben unter Aufsicht der Kunstschule.
2) Der Senat und sein Directorium mit allen Senatoren, Rectoren, und Beysitzern würde ganz aufgehoben. Was die Mitglieder betrifft, würden davon a) jubilirt: Frisch, Meil, Darbes. b) Mitglieder der Akademie würden: Schadow und Weitsch. c) Kunstverwandte der Akademie würden Lütke und Berger: vielleicht auch Freidhoff und Burnat. d) Lehrer bey der Kunstschule: bliebe Herr Schuhmann, und zwar bey der Classe der Osteologie u. Myologie. e) von Becherer, Riedel, Eitelwein, Gentz ist oben gesprochen worden. f) Eckardt - könnte Oekonomieinspector sowohl bey der Sammlung der Kunstschule, als bey der archæologischen Sammlung bleiben (doch wäre vielleicht diese Stelle unnüz, und der Mann in diesem Fall zu jubiliren) g) Niedlich würde der Vorschlag gemacht, sich für eine Stelle bey dem Elementarzeichnungsunterricht geschickt zu machen und das nämliche würde geschehen für | 35 die ietzigen ZeichnenLehrer bey der Akademie, nämlich, Kubeil, Ringk, Colmann etc.
Die Unterbedienten - Castellane, Pedell, Ofenheizer würden theils bey der Kunstschule, theils bey der archaeologischen Sammlung der Akademie zu placiren seyn.
Levezow: Lehrer der Mythologie und der Geschichte: würde bey seinem Gymnasien [!] zu verbeßern seyn: oder ihm vielleicht eine bedeutendere Stelle an einer andern Anstalt einzuräumen seyn. Hirt - Lehrer der Theorie und der Geschichte der zeichnenden Künste würde etwa unter dem Namen der archaeologischen Studien dieselben Gegenstände an der Universität lehren - Hirt zog übrigens nie etwas aus den Akademiecassen. Zelter: würde zur Akademie übergehen. Außer den genannten giebt es aber wohl noch eine Menge Personen, die kleine Summen aus der Akademiecasse zogen, die ich nicht kenne, und im Grunde auch nicht hieher gehören. Nur würde ich einem Staatsrath rathen, sich in Zukunft gegen ein so Hospitalartiges Kunstwesen zu verwahren, und sich absolut nicht mit Pensionertheilungen abzugeben, und nie auf die Personen, sondern bloß auf die zu besoldenden Stellen Rücksicht zu nehmen. Will der König Wohlthaten u. Pensionen an Personen ertheilen, so gehört dies nicht für den Staatsrath, sondern für den geheimen Rentmeister des Königs.
____________________________________________________________________________________________________________
In der Voraussetzung, daß der König die ähnlichen Summen bewillige, welche er vorher für beyde Kunstakademien bewilligt hat; und die ungefähr, so viel mir erinnerlich ist, für die Kunstakademie bestand in - 18 000 Rthl und für die Bauakademie in - 9 000 _______________________________________________ also zusammen in 27 000. so wären hiemit, wie scheint, nicht nur alle neuen Einrichtungen für die Kunstschule, und die Akademie (wie die obigen Grundlinien andeuten) zu machen, sondern auch die alten Pensionen für die unbrauchbar | 36 gewordenen Leute zu bezahlen; und da diese nach und nach abgehen, so würde in der Folge die Casse des Königs bedeutende Ersparungen machen können, und hätte Kunstinstitute, von denen man sich wirklich den Flor der Künste, und des öffentlichen Gewerbes würde versprechen können, welches bey den iezigen Einrichtungen zu erzielen nicht möglich war.
Sollte aber auch vor der Hand noch Mangel an Gelde seyn, um alles sogleich vollständig in Gang zu sezen, so dürfte dies die wesentliche Einrichtung doch nicht stören. Denn erstlich würden anstatt neun Mitglieder bey der Kunstclasse der Akademie nur etwa fünf seyn; zweytens würden die Vortheile anstatt in 700. Rthl für das Mitglied vor der Hand nur in 500 Rthl. bestehen; drittens ein ähnliches würde man bey den Lehrstellen an der Kunstschule beobachten, nämlich anstatt 700 - würden solche bis auf weiteres nur 500 beziehen - Der Sekretar der Classe bey der Akademie würde anstatt 500 - nur 300. bekommen. Viertens anstatt acht Kunstverwandten jeder zu 200 Rthl - würde man es vor der Hand etwa bey vier bewenden laßen. Fünftens die Reisepræmien, welche wir jährlich im Durchschnitt auf 1500 Rthl. anschlugen, würden vor der Hand nur in 600 Rthl. bestehen, indem man nämlich nur Einen Zögling überhaupt reisen ließe.
Dergestalt würde die Kunstschule und die Akademie, deren jährliche Unkosten wir auf 16 468. Rthl. berechnet haben, vor der Hand nur 10 368. Rthl. betragen. Diese Abzüge würden sich die Anstellenden um so eher gefallen laßen, da ihre bisherigen Stellen ihnen nicht so viel einbrachten.
Übrigens sind noch folgende Bemerkungen nöthig:
1) Bey unserem Plan der Kunstschule liegt der vorhergehende Elementarunterricht im Zeichnen zu Grunde. Da nun aber noch keine Elementarschulen gebildet wären, so müßte wenigstens | 37 vor der Hand bey der Kunstschule noch das geometrische und Architekturzeichnen gelehrt werden. Doch wäre hiezu kein besonderer Lehrer nöthig; denn der Lehrer der Perspektiv und Optik könnte unterdeßen, bis der Elementarunterricht ihm in die Hand arbeitete, einen solchen Unterricht selbst übernehmen.
2) Die Lehrer bey den iezigen beyden
Akademien, welche bey dem Elementarunterricht angewiesen würden, müßten indeßen
vor ihrer Anstellung, und bis sie ihre nöthige Geschicklichkeit zu dem neuen
Amte erlangt hätten, so lange ihre ietzige Pension beybehalten. Indeßen könnte
man ihnen vorläufig zur Pflicht machen, daß sie mithälfen, an den Vorschriften
für den Elementarunterricht zu arbeiten. Ihr Gehalt bey dem Elementarunterricht müßte beßer seyn, als derjenige bey den ietzigen
Akademien, theils weil sie mehr wißen müßten, theils weil sie mehr Stunden zu
geben hätten, theils auch daß sie mit Liebe ihrem neuen Amte vorstehen könnten.
Sie würdeb 500 Rthl. fixen Gehalt, und noch ein Honorar
von jedem Schüler ziehen. Indeßen könnte es doch nicht lange währen, bis
sie zur neuen Lehre eintreten könnten, indem die Bildung der Schüler allmählig
vorschreitet, und folglich die Lehrer sich auch allmählig zu dem höhern
Unterricht fortbilden könnten. Eben so könnten fortschreitend und allmählig die
Vorschriften angeschaft u. vollendet werden. In Berlin allein sind Berlinisches
Gymnasium zum Grauen Kloster, Friedrich-Wilhelms-Gymnasium,
Joachimsthalsches Gymnasium,
Friedrichswerdersches
Gymnasium, Französisches
Gymnasium (Collège français),
[Schließen]fünf Gymnasia, wo sogleich fünf Lehrer anzustellen wären.
3) Ich wage es kaum einige Männer als Akademiker, und als Lehrer an der Kunstschule namhaft zu machen. Doch für die Akademie würde ich in der Architektur die Herrn Genz, Simon und Rabe nennen, für die Sculptur Schadow, für die Mahlerey Weitsch, für die Theorie der Tonkunst Zelter - für die Kunstschule würde ich erstlich für die Classe der Perspektiv und Optik den einzigen tüchtigen Mann nennen, den ich kenne, das ist: der Mahler Hummel, zweytens für die zwey andern architektonischen Classen Genz, und Simon, oder in Ermangelung des Leztern den Herrn Rabe, für die | 38 Classe der Osteologie und Myologie den H. Schuhmann: für die Classe des Nackten und der Antiken kenne ich keinen tauglichen: man müßte hiezu einen jungen Mann anziehen, worunter ich hier den jungen Wach, oder den Bildhauer Rauch in Rom vorschlüge, und im Falle daß lezterer diese Stelle erhielte, könnte sich Wach für die Classe der Gewänder und der Farbenlehre habilitiren. Es ist überhaupt nöthig, auf junge Leute von Talent und Willen Rücksicht zu nehmen. Ältere Meister taugen nicht zu solchen Ansichten.
4) Ich setze auch einige meiner Gedanken her(?), wie die Umwandlung des Alten in's Neue ohne Gewalt, und viel Einredens, und Kabalierens geschehen könnte. Nachdem man festgesezt hätte, wie der künftige Stand der Sachen werden sollte; so würden 1) die Anzustellenden einzeln und beßer mündlich über die Annahme ihres neuen Amtes, über die zu erfüllenden Pflichten und über den künftig vollen u. iezt noch vielleicht zu modifizirenden Gehalt befragt, und bey der Einwilligung sogleich mit ihnen abgeschloßen, 2) würde den zu jubilirenden und andern unnützen Pensionärs, welche die alte Akademie häufte, ihren künftigen Pensionszustand schriftlich und unwiderruflich bekannt gemacht, mit Andeutung daß ihre bißherigen Funktionen eine Endschaft gefunden; 3) ein ähnliches würde mit den Kunstverwandten geschehen; und 4) diejenigen endlich, welche anderweitig angestellt sind, oder für das verlorene eine anderweitige Anstellung erwarten dürften, würde man gleichfalls berichten, daß ihre bißherigen Funktionen aufhörten, aber da und dort - auf die, und eine andere Weise ihre Entschädigung finden sollten. Wäre nun dies geschehen, so würde 5) der Beschluß, daß die alten Einrichtungen aufhörten, und zugleich die neue Ordnung der Dinge einträte, förmlich und öffentlich bekannt gemacht.
5) In Rücksicht der Gelder würde der Staatsrath trachten, eine jährliche reine Summe zu seiner Disposition zu haben, die gerade soviel und nicht mehr betrüge, als der neue Stand der Dinge erforderte. Sollten aber vor der | 39 Hand noch Abzüge statt finden, und nicht alle Stellen der Akademiker und Kunstverwandten besezt werden, und zwar aus dem Grunde, weil noch alte Pensionen auszuzahlen wären; so würde die Section die Auszahlung dieser Pensionen über sich nehmen, so weit als die jährlich bestimmte Summe es zuläßt. Hingegen würden die alten Pensionen diese Summe übersteigen, so müßte die Sache so eingeleitet werden, daß diese Pensionärs auf eine andere Casse angewiesen würden, wovon die Section keine weitere Rücksicht nähme. So wie aber die Pensionärs, welche auf die Casse der Section gesezt sind, allmählig abgehen würden, so würden die frey gewordenen Gelder gleich pro rata den übrigen Stellen, die ihren vollen Gehalt noch nicht hätten, zugewiesen, oder die noch nicht besezten Stellen mit Mitgliedern versehen. So ist meine Ansicht.
H.den 31ten Julius 1809.