Auszug / aus dem Schreiben des Herrn Hofraths Hirt, d.d. Berlin, den 5ten Dec. 1822, die Beurtheilung eines Gemäldes des Malers Grospietsch betreffend.
Ich habe den Einschluß, den ich hiermit an Ew Excellenz zu übersenden die Ehre
habe, vor einigen Tagen erhalten. Ich kannte den Namen des Schreibers nicht
eher, als mich eine Copie nach C.
Poussin, wovon mir das Original sehr wohl bekannt ist, in der
In der Berliner Akademieausstellung 1822 war nur
ein Gemälde von Herrn "Großpietsch, Landschaftsmaler" ausgestellt: "Eine
Gegend in der Nähe Roms, nach der Natur" (Börsch-Supan, 1971, Bd. 1,
Ausstellung 1822, Nr. 658). Da dieses Bild als "nach der Natur"
bezeichnet war, kann es sich wohl nicht um eine Kopie nach Poussin
handeln. Möglicherweise ist eines der neun Bilder Grospietschs gemeint,
die auf der Ausstellung 1818 zu sehen waren (ebd., Ausstellung 1818, Nr.
106-114).
[Schließen]vergangenen Ausstellung aufmerksam machte, und ich deswegen nach dem Namen des Copisten fragte.
Ich für meinen Theil muß gestehen, daß ich diese Copie nicht nur gut und treu,
ja selbst vortrefflich fand, und daß ich dieselbe jedesmal, wo ich die
Ausstellung besuchte, immer wieder mit großem Vergnügen sah. Dies ist meine
Ansicht; und so kann ich wohl glauben, daß es den jungen Mann sehr kränken muß,
von Seiten der Königlichen
Akademie so nachtheilig beurtheilt worden zu seyn.
Ich schreibe aus reiner Wahrheitsliebe, und mit der vollsten Ueberzeugung; indem ich übrigens die Sache ganz dem hohen Ermessen Ew. Excellenz anheim stelle.
(gezeichnet) Hirt.___________________________________________________________________
Das Schreiben Hirts bezieht sich auf eine Nachfrage des Ministeriums, da die positive Beurteilung des Gemäldes von Grospietsch durch Hirt einer eher kritischen durch die Akademie der Künste entgegenstand. Beide Seiten hielten an ihrer Beurteilung fest, wobei sich die Antwort des Senats der Akademie der Künste zu einer Generaldebatte über Aufgaben und Pflichten ihrer Institution ausweitete.
Reskript des Kultusministeriums an die Akademie der Künste. Berlin, 29. Dezember 1822 [PrAdK 21, Bl. 124r-v]:
Die Königliche Akademie der Künste hat in dem Bericht vom 21ten August c. über die Copie nach einem
Gemälde des Poussin, die der jetzt in Rom sich ausbildende schlesische Maler
Grosspietsch hieher gesandt, ein nicht eben günstiges Urtheil vorgelegt, welches
dem Künstler mitgetheilt worden ist. Dieser, der viel Zeit und großen Fleiß auf
die Copie verwendet hat, ist dadurch sehr gekränkt worden und hat sich an den
Hofrath Hirt in einem Schreiben gewendet, welches von diesem dem unterzeichneten
Ministerio mitgetheilt worden ist, und ihn um seine Meinung über seine Copie
gebeten. Der Herr p. Hirt hat sich veranlaßt gefunden, in einem Schreiben vom
5ten d. M. sein Urtheil
dem Ministerio vorzulegen. Aus dem anliegenden Auszuge dieses Schreibens wird
die Königliche Akademie der Künste ersehen, daß dieses Urtheil sehr günstig
lautet. Der Widerspruch zwischen dieser Beurtheilung und der der Königlichen
Akademie ist so auffallend, daß das Ministerium sich veranlaßt findet, das
Urtheil des Hofraths Hirt der Königlichen Akademie der Künste mitzutheilen und
für künftige ähnliche Fälle die sorgfältigste Aufmerksamkeit zu empfehlen. Der
Grospietsch selbst hat in einer neuen Vorstellung darauf angetragen, wenn keine
günstigere Beurtheilung seiner Arbeit erfolgen sollte, ihn solche zurückzusenden
// um die gedachte Arbeit dem Urtheil einer dortigen Akademie zu unterwerfen.
Berlin, den 29ten
December 1822.
Ministerium der Geistlichen Unterrichts und
Medicinal-Angelegenheiten
Altenstein
[Empfängerbemerkung]
eingegangen 8 Jenner 1823 / G Schadow.
Bericht des Senats der Akademie der Künste an das Kultusministerium zum Gutachten von Hirt über das Gemälde von Grospietsch. Berlin, 29. Januar 1823 [PrAdK 32, Bl. 11r-14v]:
[Empfängerbemerkungen auf dem Rand]: Bericht der Kön. Akademie der Künste den gutachtlichen Bericht über eine Copie nach G. Poussin von Grospietsch betreffend auf das Rescript vom 29. Dec. v. J. (20, 469) / S. ferner Bericht vom 12. May. Seite 73. / Antwort hierauf / Rescr. vom 20 März.
Gegenwärtig bei dieser Verhandlung waren: / H. Director Schadow, / Herr Profeßor Niedlich, / Herr Profeßor Hummel, / Herr Profeßor Buchhorn, / Herr Profeßor Rabe, / Herr Profeßor Rauch, / Herr Profeßor Tieck, / Herr Profeßor Kuhbeil.
Ew Excellenz und Einem hohen Ministerio berichtet die Königl. Akademie der
Künste, daß in der am 18. d. statt gefundenen Senatsitzung das an dieselbe unter
dem 29. Dec. vorigen Jahres erlaßene Rescript verlesen, und nach dem der Inhalt
von den hier neben verzeichneten anwesenden Mitgliedern des Senats reiflich
erwogen, beschloßen worden, wie folget ehrerbietigst einzureichen.
Die
Akademie kann das mit Bericht vom 21. Aug. v. J. nach innerer Ueberzeugung mit
Sorgfalt, Aufmerksamkeit und erforderlicher Sachkenntniß abgefaßte Gutachten
über die Copie nach einem Gemälde von G. Poussin von Grospietsch nicht zurück
nehmen. Während der Ausstellung, wo diese Copie im vortheilhaftesten Lichte
aufgestellt sich befand, war das Urtheil der Künstler hinsichtlich der darin
enthal[t]enen Mängel nicht allein übereinstimmend mit dem der Akademie, sondern
bei einzelnen noch strenger, demnach wie es auch nicht anders zu erwarten stand
auf das vollkommenste bestätiget. Weit entfernt dem Grospietsch wehe thun zu
wollen, hat die Akademie alles herbei geführt, was die in der von ihm
angefertigten Copie enthaltene Mängel möglichst entschuldigen konnte; sie hat
erklärt, daß um über eine Copie ein vollständiges motivirtes Gutachten abgeben
zu können, das Original wonach sie gefertiget sich gegenwärtig befinden müße
zuerst, um sie damit zu vergleichen, und zweitens um ersehen zu können, ob das
Original // noch so gut erhalten sey daß billigerweise eine gute Copie darnach
zu verlangen sey: Durch den damals kürzlich aus Italien zurückgekehrten Maler
Schoppe ist in Erfahrung gebracht worden, daß das besprochene von dem
Grospietsch copirte Gemälde des G. Poussin durch Zeit und andre Zufälligkeiten
sehr gelitten, die Farbe in vielen Theilen unkenntlich, und das Ganze sehr
nachgeschwärzt habe; welches zugleich Einem hohen Ministerio mitgetheilt ward.
Die in der besprochenen Copie bemerkten Mängel sind auf die Kenntniß der
Eigenschaften und Eigenthümlichkeiten welche die Werke des G. Poussin
bezeichnen, begründet.
Gern läßt die Akademie den großen Verdiensten des
Herrn Hofrath Hirt hinsichtlich seiner in der Alterthumkunde und Kunstgeschichte
sich erworbenen Kenntniße, so wie seiner Gelehrsamkeit überhaupt die verdiente
Gerechtigkeit wiederfahren; sie kann indeß hierin keinen Grund finden, sein
Kunsturtheil unbedingt als höchste Instanz zu beachten, und sein ebenfalls über
die Copie des Grospietsch nach G. Poussin abgegebenes Gutachten, dem keine
Gründe für die Richtigkeit deßelben, oder für die Verwerflichkeit des
Akademischen beigefügt sind, und daher nur als individuelle Ansicht gelten kann,
für unfehlbar anerkennen, daß es das der Akademie in dem Maaße umzustoßen
vermöge, daß Ein hohes Ministerium veranlaßt werden könnte, der Akademie bei
ähnlichen Fällen die sorgsamste Aufmerksamkeit zu empfehlen, demnach ihr im
gegenwärtigen einen Verweis der Unaufmerksamkeit zu ertheilen, und ihr dadurch
den Beweis // einer unverdienten Geringschätzung und des ermangelnden Vertrauens
zu geben.
Der in beiden Gutachten herrschende Widerspruch liegt wohl darin,
daß die Ansichten der Gelehrten und die der ausübenden Künstler über
Kunstgegenstände zu öftern im Widerspruch stehen, und dieß auch bei Gelegenheit
der Abgabe dieser beiden der Fall gewesen ist. Das Lob welches der Herr Hofrath
Hirt der Copie des Großpietsch nach einem Gemälde des G. Poussin ertheilt, wird
sich wohl auf die schöne Composition dieses Meisters beziehen, die ausübenden
Künstler glaubten diese als dem Poussin angehörend nicht weiter bei Beurtheilung
dieser Copie beachten zu dürfen, sondern glaubten vielmehr ihre Aufmerksamkeit
auf das richten zu müßen, was zum Hervorbringen einer guten Copie erforderlich
ist, und meist dem technischen angehört. Die Vortreflichkeit welche der Herr
Hofrath Hirt der besagten Copie beilegt, dürfte ihm indeß wohl schwer zu
erweisen seyn, da dies Prädicat nur einer solchen beigelegt werden kann, in der
das Original in allen Theilen, mit allen Eigenschaften und Eigenthümlichkeiten
so vollkommen wiedergegeben ist, daß sie selbst von Kennern damit verglichen für
daßelbe gehalten und verwechselt werden könne. Die Akademie glaubt überzeugt
seyn zu dürfen, daß Herr Hofrath Hirt selbst diese in Rede stehende Copie unter
keinen Umständen, obgleich von ihm vortreflich gepriesen, für ein Original des
Poussin halten würde.
So sehr die Akademie jederzeit sich bestrebt hat das
Vertrauen der ihr vorgesetzten Behörde zu verdienen, um so mehr gekränkt muß sie
sich fühlen, wahrnehmen zu müßen // daß ihr dasselbe jetzt immer mehr und mehr
entzogen wird. Zum Gutachtlichen Bericht über Kunstgegenstände aufgefordert,
glaubt die Akademie als hierzu berufene competente Behörde voraussetzen zu
dürfen, und zu der Erwartung berechtigt zu seyn, Ein hohes Ministerium werde ein
von ihr verlangtes und dem zu folge abgegebenes Gutachten, da es vom Senate
ausgehend von rechtlichen, unpartheiischen und Sachkundigen Männern, die als
ausübende Künstler die verschiedenen Kunstfächer bearbeiten, abgegeben wird, als
genügend und entscheident beachten. Es ist indeß der Akademie bemerklich
geworden, daß sie sich hierin getäuscht, indem sie bei mehrern Gelegenheiten aus
dem Erfolg ersehen, daß die von ihr amtlich abgegebnen Gutachten theils
verworfen, oder doch unbeachtet blieben.
Die Akademie siehet den ihr zur
Erfüllung des Zweckes ihres Bestehens zuständigen Wirkungskreis immer mehr und
mehr beengt, kaum verbleibt ihr noch die Verwaltung des mit ihr verbundenen
Elementar Lehrinstituts, sie muß befürchten, daß ihr bald nichts mehr als das
Praedicat einer Akademie verbleiben werde, ohne die allen andern in großen
Staaten bestehenden Akademien zustehende Wirksamkeit damit zu verbinden. Zu dem
Wirkungskreise aller im Auslande bestehenden Akademien gehört es, daß sie die
Schüler prüfen und bestimmen müßen, die von Seiten des Staats zu einer ihre
höhere Kunstbildung bezweckenden Reise nach Italien Unterstützung erhalten
sollen. Daß der hiesigen Akademie ebenfalls diese Wirksamkeit von den bisherigen
// Behörden als ihr zustehend anerkannt ward, gehet unter andern aus dem an sie
unter dem 11. März 1810 ergangenen Rescripte der damaligen Section des
öffentlichen Unterrichts im Ministerio des Innern hervor, in welchen der
Akademie bekannt gemacht wird, daß jungen Künstlern, vorzüglich den Zöglingen
der Akademie der Künste aus den öffentlichen Fonds ein angemeßenes Reisegeld
behufs einer ihre höhere Ausbildung bezweckenden Reise, vorzüglich nach Italien
ertheilt werden solle, und die Akademie dem zufolge aufgefordert ward der
Section gutachtlich zu berichten wie, da die würdigsten unter ihnen hierzu
gelangen sollten, ein solcher Concurs am zweckmäßigsten eröfnet und gehalten
werden könnte, welchemnach unter dem 3. April deßelben Jahres ein vollständiger
sehr ausführlicher Plan diesen Gegenstand betreffend der erwähnten Section von
Seiten der Akademie eingereicht ward. Ein hohes Ministerium findet sich jetzt
bewogen Künstler welche mit der Akademie in weiter keiner Verbindung stehen,
ohne von ihr geprüft zu werden, nach eignem Ermeßen, dieselbe gänzlich
übergehend, dergleichen Unterstützung angedeihen zu laßen. Aus welchen Gründen
und nach welchen Ansichten Ein hohes Ministerium hierzu veranlaßt werden möge,
so ist es doch, unabgesehen von allem andern, als unausbleiblich zu erachten,
daß hierdurch der Akademie das von Seiten der Schüler so unumgänglich zu ihrer
Kunstbildung nöthige Vertrauen und die Achtung entzogen wird, die sie für ein
Institut wie die Akademie es in höherer Beziehung ist, und zu dem sie bildenden
Personale zu ihren eignen Wohle // hegen sollten; welches den Nachtheil zur
unausbleiblichen Folge hat, daß die auf der Akademie studirenden Schüler, wenn
sie bemerken, daß es nicht darauf ankommt durch Prüfung ihrer Fähigkeiten von
Seiten der Akademie allein Unterstützung zu ihrer einstigen Kunstreise, sondern
auch anderweitige Veranlaßung sie erlangen können, sie ihre Studien
vernachläßigen zu können glauben, und sich den Lehren, von solchen Männern ihnen
ertheilt, die ihrer Meinung nach nicht des Vertrauens der Oberbehörde gewürdigt
werden, nach Bequemlichkeit und zufolge des der Jugend zum öftern beiwohnenden
Eigendünkels entziehen zu dürfen. Es ist nicht zu bezweifeln, daß ein
talentvoller und dem zufolge bescheidener junger Mann, auf der Akademie
gebildet, durch sie geprüft, und auf ihre Veranlaßung Unterstützung von Seiten
des Staates zu einer seine höhere Kunstbildung bezweckenden Reise nach Italien
erhalten hätte, ein von der Akademie ausgehendes Gutachten über seine daselbst
verfertigten Arbeiten mit der geziemenden Achtung aufnehmen, und das darin etwa
bemerkte zu seiner Belehrung benutzen würde; statt wie der Grospietsch dem die
Akademie so fremd als er ihr höchst gleichgültig und unbedeutend ist, sich
dagegen aufzulehnen, gekränkt zu fühlen und die ihm unanständige Drohung
auszusprechen, eine Copie andern Akademien zum Gutachten zu überschicken. So
wenig befremdend ein solches Betragen von Seiten eines jungen Mannes, der mit
ihr in keiner weitern Verbindung stehet, der bei seiner Anwesenheit in Berlin
Eigendünkel genug besaß, die vom Director ihm ertheilten Rathschläge, welche
seine Verwollkommnung in der Kunst bezweckten, zu befolgen nicht benöthigt zu
seyn glaubte, seyn muß; // so sehr unerwartet muste es ihr seyn, daß Herr
Hofrath Hirt, selbst Mitglied des Senats, und dem es demnach anständig wäre, in
geöfneter Sitzung sich mit den übrigen Mitgliedern zu einem etwa abzugebenden
Gutachten zu vereinen, sich anmaßte zu Gunsten dieses jungen Mannes ein
separates abzugeben, und dadurch eine Corporation zu compromittiren strebte, der
er selbst angehört.
Wenn die Akademie sich gedrungen fühlt, Erörterungen
dieser Art Einem hohen Ministerio ehrerbietigst einzureichen; so darf sie hoffen
Hochdaßelbe werde hierin nichts anders als den Eifer erkennen, da wirksam seyn
zu dürfen, wo sie es dem Zwecke ihrer Bestimmung gemäß erachtet. Hierdurch
veranlaßt, bittet die Akademie Ein hohes Ministerium inständigst, ihr die so
lange verheißene Organisation baldigst verleihen zu wollen; damit sie die
endliche Bestimmung ihres Wirkungskreises als Akademie dadurch erhalte; und ihr
die mit diesem praedicate verbundene Wirksamkeit zugestanden und der Standpunkt
angewiesen werden, dem sie zufolge des in der Cabinets Ordre d.d. Königsberg den
15. Juny 1809 ausgesprochenen Königlichen Willens einzunehmen hat. Die Akademie
siehet sich indeß, wenn sie laut dieser Cabinet Ordre vom Curatorio nicht mehr
abhängig erklärt wird, nicht als unabhängig von dem was Einem hohen Ministerio
als ihr vorgesetzter Oberbehörde zustehet an, und wird diesem sich jederzeit
willig unterwerfen, und wenn in eben dieser Cabinet-Ordre gesagt wird, die
Akademie solle in sich die möglichste Freiheit genießen, so erkennt sie in
dieser keine andre als die im Kunsturtheile ihr zustehende, und in der
Bestimmung alles deßen, was zur Erweckung des Kunstsinns // im Vaterlande
erforderlich, zur Verbreitung des Geschmacks in der Kunst beitragen kann,
vaterländische Kunst im allgemeinen umfaßt, und deren Ausübung betrift.
Stets hat die Akademie sich des Vertrauens Eines hohen Ministerii würdig
bezeigt. Fern von allem persönlichen Intereße hat das sie bildende Personale zu
jeder Zeit, unter allen Umständen, ohne daß ihnen Verbeßerung im Gehalte oder
anderweitige Aufmunterung zu Theil geworden wäre, nie aufgehört, die ihnen
obliegenden Pflichten auf das gewißenhafteste zu erfüllen; und der Eifer nach
Kräften für den Zweck ihrer Bestimmung wirksam seyn zu können, ist nie erkaltet:
Tief kränkend muß es der Akademie dahero seyn, das ihr von allen frühern ihr
vorgesetzten Ober-Behörden geschenkte Vertrauen sich jetzt entzogen zu sehen.
Berlin den 29. Januar 1823.
Königliche Akademie der Künste.
G.
Schadow / Director
C. Schumann / z. Secret. ad. int.