Zufolge des in dem Schreiben des p. Directorii der Königlichen Akademie der Wißenschaften vom 6. Aprill dieses Jahres geschehenen Antrages über den itzt negirten Transport der von der Französischen Regierung der Akademie zugedachten Gypsabdrücke von Statuen, Münzen und Gemmen zu conferiren, hat der unterzeichnete Staatsrath bei der Section des Cultus und öffentlichen Unterrichts die Castillon und Gerhard
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beiden Hn: Directoren
und H: Hofrath Hirt der in der genannten Angelegenheit vielfach zu Rathe gezogen worden, zu einer Conferenz eingeladen, um über die Maasregeln die nunmehr Vgl. auch Hirts Schreiben vom 30.03.1808 an das Direktorium der Akademie der Wissenschaften
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in Ansehung des Transports jener Gypsabdrücke
zu ergreifen sind, zu besprechen.

H: Director Castillon war Unpäßlichkeit wegen verhindert, gegenwärtig zu sein, ihm wird aber das Conferenz-Protocoll zur Einsicht und Unterschrift zugeschickt werden.

Nachdem in Ueberlegung genommen, daß die Akademie von Anfang an jede durch numerairen Werth zu bestimmende Entschädigung für alle die von Berlin weggefürten[!] Kunstwerke deren Aufsicht und Unterhaltung die Akademie gleichsam als ihr Eigenthum anvertrauet war, abgelehnt hat und darauf angetragen worden, eine aber vollständige Sammlung von Gypsabdrücken alter Statuen, Relifs[!] Broncen u.s.w. des Musée Napoléon als eine der Academie würdigere Entschädigung zu erhalten; daß dieser Antrag auch von Sr Majestät dem Kaiser der Franzosen angenommen worden und also ein jeder etwa noch in Gelde anzurechnenden Entschädigung nunmehr abstrahirt werden müßte, - da aber ferner bewirkt worden daß die, auf das Französische Kaiserliche Decret wegen Auslieferung der gedachten Gypsabdrücke an die Königliche Academie, | 2 wirklich durch H. Denon eingepackten Sachen, nach den darüber angefertigten und eingesandten Listen auch nach der Anzeige des Hrn. Alexandre von Humboldt den Erwartungen und den Anträgen der Akademie ganz und gar nicht entsprechen, im Gegentheil, die 46. davon vollgepackten Kisten Dinge enthalten, von denen sehr viele, wie z. B. eine Menge nach der Natur geformter Hände und Beine, und neue Buesten u. dergleichen mehr gar nicht der Mühe und der Kosten des Transports werth sind, so vereinigte man sich dahin, auf Mittel zu denken, wie da keine Aenderung in der Art der Entschaedigung zu hoffen ist, doch wenigstens zum Vortheil und Nutzen der Akademie der Sinn des gegebenen Worts des französischen Kaisers ganz erfüllt würde; der nach einer durch Hr. Ober Consistorial Rath Ermann gemachter Anzeige ist. que les ordres sont donnés a Mr Denon pour arranger le tout selon la demande de l'academie. als vollkommen officiell angesehen werden und das deshalb erlaßene Decret des französischen Kaysers ist nicht hier mitgeschicket worden. Allein es scheint nöthig deßen wörtlichen Inhalt genau zu wißen, um darauf einen neuen Antrag zu gründen, durch welchen die gewünschten Gyps-Abdrücke aus den französischen Muséen in ihrer Anzahl und innerm Werthe zu einer würdigen Entschädigung der Akademie für den Verlust ihrer Kunstwerke und Antiquitaeten, erhoben würden.

Man hält daher für rathsam | 2

1) durch das Departement der auswärtigen Angelegenheiten die Königliche Gesandschaft in Paris beauftragen zu laßen, das in Rede stehende Decret des französischen Kaisers in einer eidimirten Kopey zu erhalten, und an die Akademie der Wißenschaften zu senden. 2) die Absendung der hieher bestimmten Mionnetschen Münz-Abdrücke und Schwefel-Abdrücke von geschnittenen Steinen deren Transport nicht große Kosten verursachen kann, durch die Gesandschaft beschleunigen zu laßen. 3) HErrn Alexander v Humboldt anzuzeigen, daß man die Miethe für das nöthige Magacin zur Aufbewahrung der übrigen Kisten noch bis auf weitere Verfügung fortzalen werde. 4) den unterzeichneten Staats Rath aufzutragen, der Section des öffentlichen Unterrichts zu Koenigsberg diese Vorschläge vorzutragen und zugleich anzufragen: ob es nach Eingang des obgenannten französischen Kaiserlichen Decrets der Academie erlaubt sein dürfte, ihre Antraege in der obangezeigten Art in Ansehung der als Entschädigung zu erwartenden Gypsabdrücke bei der Persohn des Französischen Kaysers einzureichen.

Nachdem das Protokoll vorgelesen und auf Befragen nichts weiter für jetzt zu erinnern befunden worden, so ist daßelbe geschloßen und von den Anwesenden und von H: Castillon eigenhändig unterschrieben. g. —r.

[gez.] Uhden [gez.] Castillon [gez.] Gerhardt [gez.] Hirt.