Zufolge des in dem Schreiben des p. Directorii der
Königlichen Akademie der Wißenschaften vom 6. Aprill
dieses Jahres geschehenen Antrages
über den itzt
negirten Transport der von der Französischen Regierung der Akademie zugedachten Gypsabdrücke von
Statuen, Münzen und Gemmen zu conferiren,
hat der unterzeichnete Staatsrath bei der Section des Cultus und öffentlichen
Unterrichts die Castillon und Gerhard
[Schließen]beiden Hn: Directoren und H: Hofrath Hirt der in der
genannten Angelegenheit vielfach zu Rathe gezogen worden, zu einer Conferenz
eingeladen, um über die Maasregeln die nunmehr Vgl. auch Hirts
Schreiben vom 30.03.1808 an das Direktorium der Akademie der
Wissenschaften
[Schließen]in Ansehung des Transports jener Gypsabdrücke zu ergreifen sind, zu besprechen.
H: Director Castillon war Unpäßlichkeit wegen verhindert, gegenwärtig zu sein, ihm wird aber das Conferenz-Protocoll zur Einsicht und Unterschrift zugeschickt werden.
Nachdem in Ueberlegung genommen, daß die Akademie von Anfang an jede durch numerairen Werth zu bestimmende
Entschädigung für alle die von Berlin weggefürten[!] Kunstwerke deren Aufsicht und
Unterhaltung die Akademie gleichsam als ihr Eigenthum anvertrauet war, abgelehnt
hat und darauf angetragen worden, eine aber vollständige Sammlung von
Gypsabdrücken alter Statuen, Relifs[!] Broncen u.s.w. des Musée Napoléon als eine der Academie
würdigere Entschädigung zu erhalten; daß dieser Antrag auch von Sr Majestät dem Kaiser der Franzosen angenommen worden und
also ein jeder etwa noch in Gelde anzurechnenden Entschädigung nunmehr
abstrahirt werden müßte, - da aber ferner bewirkt worden daß die, auf das
Französische Kaiserliche Decret wegen Auslieferung der
gedachten Gypsabdrücke an die Königliche
Academie,
| 2 wirklich durch H. Denon eingepackten Sachen, nach den darüber
angefertigten und eingesandten Listen auch nach der Anzeige des Hrn. Alexandre von Humboldt den Erwartungen und
den Anträgen der Akademie ganz und gar nicht entsprechen, im Gegentheil, die 46.
davon vollgepackten Kisten Dinge enthalten, von denen sehr viele, wie z. B. eine
Menge nach der Natur geformter Hände und Beine, und neue Buesten u.
dergleichen mehr gar nicht der Mühe und der
Kosten des Transports werth sind, so vereinigte man sich dahin, auf Mittel zu
denken, wie da keine Aenderung in der Art der Entschaedigung zu hoffen ist, doch
wenigstens zum Vortheil und Nutzen der Akademie der Sinn des gegebenen Worts des
französischen
Kaisers ganz erfüllt würde; der nach
einer durch Hr. Ober Consistorial Rath Ermann gemachter Anzeige ist.
que les ordres sont donnés a
Mr
Denon pour arranger le tout selon la
demande de l'academie.
als vollkommen officiell angesehen werden und das
deshalb erlaßene Decret des französischen
Kaysers ist nicht hier mitgeschicket
worden. Allein es scheint nöthig deßen wörtlichen Inhalt genau zu wißen, um
darauf einen neuen Antrag zu gründen, durch welchen die gewünschten
Gyps-Abdrücke aus den französischen Muséen in ihrer Anzahl und innerm
Werthe zu einer würdigen Entschädigung der Akademie für den Verlust ihrer Kunstwerke und Antiquitaeten,
erhoben würden.
Man hält daher für rathsam | 2
1) durch das Departement der auswärtigen
Angelegenheiten die Königliche Gesandschaft in
Paris beauftragen zu laßen, das
in Rede stehende Decret des französischen
Kaisers in einer eidimirten Kopey zu
erhalten, und an die Akademie der
Wißenschaften zu senden.
2) die Absendung der hieher
bestimmten Mionnetschen
Münz-Abdrücke und
Schwefel-Abdrücke von geschnittenen Steinen deren Transport nicht große Kosten
verursachen kann, durch die Gesandschaft beschleunigen zu laßen.
3) HErrn
Alexander v Humboldt anzuzeigen,
daß man die Miethe für das nöthige Magacin zur Aufbewahrung der übrigen Kisten
noch bis auf weitere Verfügung fortzalen werde.
4) den unterzeichneten
Staats Rath aufzutragen, der
Section des öffentlichen
Unterrichts zu Koenigsberg diese Vorschläge vorzutragen und zugleich
anzufragen: ob es nach Eingang des obgenannten französischen
Kaiserlichen Decrets der Academie erlaubt sein dürfte, ihre
Antraege in der obangezeigten Art in Ansehung der als Entschädigung zu
erwartenden Gypsabdrücke bei der Persohn des Französischen
Kaysers einzureichen.
Nachdem das Protokoll vorgelesen und auf Befragen nichts weiter für jetzt zu
erinnern befunden worden, so ist daßelbe geschloßen und von den Anwesenden und
von H: Castillon eigenhändig
unterschrieben.
g. —r.
[gez.] Castillon [gez.] Gerhardt [gez.] Hirt.