An den Herrn Hofrath u Prof. Hirt

Berlin den 25 October 1811.

Dem Herrn Hofrath u Prof. Hirt wird auf seine Vorstellung vom 20t dieses Monats hiemit eröffnet, daß er, als angestellter Lehrer bey der Akademie der Künste gegen die Zöglinge derselben allerdings verpflichtet ist, ihnen ein angefangenes Collegium, unter derselben Bedingung, wie dasselbe im ersten Semester gelesen worden auch im zweyten fortzulesen, da er er verpflichtet ist ihnen ein ganzes Collegium u nicht ein Fragment zu lesen u daß diese nicht durch seine Verhältnisse bey der Universität kein xxxxxtiget(?) erwarten dürfen und da sie auf den Grund ihrer Matrikeln allein, die bey der Akademie gehaltenen Vorlesungen besuchen, sie auch nicht angehalten werden können, zu dergleichen Vorlesungen, wie Studirende u. andre Zuhörer, Karten etc vom Quaestor der Universität sich zu verschaffen.

Das unterzeichnete Departement welches die Ver- | 2pflichtungen der Xxxxxxxxx(?) kennt und nach Billigkeit beurtheilt, zweifelt nicht, daß er diesen Verfügungen nunmehr Folge leisten und die angekündigte Vorlesung anfangen werde.

Berlin -

Dep. d. C. u. ö. U. [Unterschriftskürzel] Hg Ns / 26. Uhden