Von Euerer Majestät beauftragt, mich über sämmtliche Einrichtungen des Königlichen Museums zu Paris an Ort und Stelle genau zu unterrichten, damit alles, was sich von denselben dort als vorzüglich zweckmäßig erwiese, bei dem durch die Gnade Euerer Majestät hier zu errichtenden Museum beachtet werden könne, habe ich mich auf alle Weise bemüht, dem Allerhöchsten Befehl möglichst vollständig Genüge zu leisten. Nachdem ich darauf über die gewonnenen Erfahrungen mit | 2 dem, mir in der Königlichen Commißion für Einrichtung des Museums zugeordneten Hofrath Hirt, reiflich zu Rathe gegangen, wobei wir nicht versäumt haben auch das Zweckmäßige bei anderen Gallerien als zu Dresden, München und Wien in's Auge zu faßen, sind wird, mit beständiger Berücksichtigung der hiesigen Verhältniße, auf folgende Resultate gekommen, welche nach den vier Hauptpuncten, worauf es hier ankommt, in eben so viele Abschnitte zerfallen. Nämlich:
A. Über die Gegenstände woraus das Museum zu bilden ist. B. Ueber die Aufstellung der Kunstwerke im Museums-Gebäude. C. Ueber das bei dem Museum anzustellende Personal und die demselben obliegenden Geschäfte. D. Ueber die Art und Weise, wie das Museum dem Publicum und den Künstlern nutzbar zu machen ist.
Bei dem dritten Abschnitt ist eine Ab- | 3schrift der Statuten und des Etats vom Pariser Museum beigefügt, woraus Eure Majestät Höchstselbst zu vergleichen geruhen wollen, wie weit darauf in dem Entwurf für das hiesige Königliche Museum Rücksicht genommen worden ist.
Indem Euerer Majestät ich, vereinigt mit dem Hofrath Hirt, diese Ergebniße in tiefster Unterthänigkeit zu Füßen lege, glaube ich dem wichtigen Zwecke der auf Allerhöchsten Befehl unternommenen Reise, am besten zu entsprechen.
[Mit Respektsabstand gez.] Schinkel [gez.] Hirt. | 4A. Ueber die Kunstgegenstände, aus welchen das Museum zu bilden ist.
Insofern in dem in Berlin zu stiftenden Museum nach dem Vorgange des zu Paris, alles das Trefflichste und Ausgezeichneteste enthalten sein soll, was Eure Majestät an Denkmalen der bildenden Kunst in ihren verschiedensten Zweigen aus der Zeit der Alten, wie der Neueren besitzen, dürfte es aus vier Abtheilungen bestehen, deren jede Einzelne, um etwas Vollständiges und einem so hohen Zweck auf eine würdige Weise Entsprechendes zu sein, folgendermaaßen zusammen zu setzen sein möchte:
I. Die Abtheilung
der Gemälde ist von einer Auswahl aus folgenden Sammlungen zu
bilden: 1) aus der ehemaligen Sollyschen Sammlung. 2) aus der ehemaligen Giustinianischen Sammlung. 3) aus den Gemälden im Königlichen
Schloße zu Berlin. 4) aus
der Gallerie zu Sanssouci.
5) aus den Gemälden im neuen
Palais bei Potsdam.
6) aus den Gemälden in
Charlottenburg. Eine Auswahl aus diesen zu veranstalten,
haben auch Eure Majestät bereits
früher nachgegeben. Die in den Schlößern entstehenden Lücken werden sich leicht
aus der großen Bilderzahl der Sollyschen und Giustinianischen Sammlung ersetzen laßen. Die definitive Auswahl
| 5 ist indeß jetzt bald zu treffen, da in dem Verzeichniss der Gemälde-Sammlung des
Königlichen Museums zu Berlin. Von Dr. G. F. Waagen, Director der
Königlichen Gemälde-Gallerie. Berlin 1830. [Erster offizieller Katalog
der Berliner Gemäldegalerie, entstanden unter Teilnahme C. Fr. v.
Rumohrs].
[Schließen]Catalog, deßen Druck vor Eröffnung des Museums vollendet sein muß, jedes Bild
seiner Classe und an seiner Stelle einzutragen ist.
II. Die Abtheilung der Sculpturen, sowohl antiker, als aus der Zeit seit Wiederaufnahme der Künste, ist zu bilden: 1) aus den Monumenten antiker Sculptur, welche sich sowohl im Antikentempel, als in den sämmtlichen Königlichen Schlößern zu Berlin, Potsdam und Charlottenburg befinden. 2) Aus den zeither in der Kunstkammer befindlichen größeren Antiken. 3) Aus mehreren, von Euerer Majestät seit einigen Jahren gemachten Ankäufen, die zur Zeit im Lagerhause und dem Akademiegebäude aufbewahrt werden. 4) Aus einer Auswahl unter den gegenwärtig im Akademiegebäude befindlichen Gypsabgüßen. Auch von dieser Abtheilung ist die definitive Auswahl sehr dringend zur zeitigen Ausarbeitung des Catalogs.
III. Die Abtheilung des Antikencabinets, ist aus dem Theil der bisherigen Kunstkammer zu bilden, welcher die kleinen Arbeiten in Stein und Bronze, die gebrannten Erden, die Vasen, Lampen, geschnittenen Steine und Münzen, kurz alle griechischen und römischen und demnächst die aegyptischen und germanischen Alterthümer enthält. Obgleich in einem früheren Bericht an Euere Majestät | 6 wir uns dahin erklärt hatten, daß auch alle übrigen Gegenstände der Kunstkammer, theils künstliche Handwerksarbeiten, theils für Völkerkunde und vaterländische Geschichte merkwürdig, im Museum aufzunehmen wären, haben wir doch darüber unsere Meinung geändert; dieselben gewähren nämlich kein eigentliches Kunstinteresse und können daher wohl billig in dem Museo, als dem eigentlichen und ausschließlichen Aufbewahrungsort für Denkmähler bildender Kunst, keinen paßenden Platz erhalten. Dagegen ließe sich aus allem diesen in Verbindung mit den vorhandenen alten Waffen, nach dem Beispiel der berühmten Ambraser-Sammlung in Wien, so wie der Rüstkammer in Dresden, ein für sich bestehendes und in historischer, wie ethnographischer Hinsicht höchst interessantes Ganze bilden, was an einem anderen Orte, wozu das untere Geschoß des Bibliothekgebäudes passend sein möchte, aufzustellen sein würde.
IV. Die Abtheilung des Kupferstich- und Handzeichnungs-Cabinets ist zu bilden: 1) aus der alten Sammlung der Akademie der Künste. 2) aus der vormals Derschauschen Sammlung. 3) aus der vormals Gräflich Corneillan'schen Sammlung. 4) aus der vormalig Gräflich Lepel'schen Sammlung. Daß an die Stelle des eben bezeichneten Theils der Kunstkammer, aus diesen großen Schätzen eine besondere Abtheilung des Museums gebildet werde, ist eben so wichtig als wünschenswerth. Gemälde auf der einen und Kupfer- | 7stiche und Handzeichnungen auf der andern Seite, sind nämlich wie zwei Hälften zu betrachten, die zusammen nur ein Ganzes bilden, und durch unmittelbare Vergleichung Forschung und Belehrung über einen jeden dieser Theile, ungemein befördern und erleichtern. Aus diesem Grunde ist auch in Paris und München das Kupferstich- und Handzeichnungs-Cabinet ein integrirender Theil des Königlichen Museums.
Von der größten Wichtigkeit ist es sodann für die wißenschaftliche Forschung,
über alle im Museum vorhandenen Kunstschätze, so wie für die daraus folgende
gründliche Erklärung derselben, eine möglichst vollständige Kunstbibliothek
anzulegen. Die Werke über antike Kunst, so wie über neuere Sculptur in allen
ihren Zweigen würde an die dritte Abtheilung, des Antikencabinets; die Werke über Kupferstich- und
Handzeichnungskunde, so wie über die Geschichte der neueren Malerei dagegen, an
die Kupferstichkabinett und Handzeichnungen.
[Schließen]vierte Abtheilung anzuschließen sein. Durch die Erwerbung der Gräflich Lepelschen Bibliothek würde für die
vierte Abtheilung ein guter Grund gelegt werden können. Ja es dürften derselben
paßend die eigentlichen kunsthistorischen Werke aus der Bibliothek der Akademie der Künste einzuverleiben sein,
indem es ja ohne Zweifel der Allerhöchste Wille Euerer Majestät ist, daß das Museum mit allen
seinen Schätzen vorzugsweise der freisten Benutzung aller Akademischen
Mitglieder offen stehen soll. Aber auch die dritte Abtheilung, oder die des Antikencabinets, würde durch
obige Erwerbung, zu den bereits auf der Kunstkammer vorhandenen Büchern, einen bedeutenden Zuwachs
erhalten.
[gez.] Schinkel. | 8
B. Ueber die Aufstellung der Kunstgegenstände im Museumsgebäude.
I. Abtheilung der Gemälde. Dieselbe wird das obere Stockwerk einnehmen. Nachdem alle gesammelten Erfahrungen dafür sprechen, daß für Gemälde das Licht von einer Seite, allen anderen Arten von Beleuchtung vorzuziehen ist, werden die Bilder durch gezogene Querwande, auf diese Weise ihr Licht erhalten. Mit dieser Einrichtung ist überdem noch der Vortheil verbunden, daß der Beschauer nicht, wie in den meisten Gallerien, durch eine zu große Masse meist sehr ungleichartiger Bilder, welche er auf einemmal übersieht, zerstreut und dadurch in der Beobachtung des Einzelnen gestört, vielmehr immer nur eine mäßige Anzahl unter sich verwandter Bilder, auf einem Male vor Augen haben wird. Den in Paris gemachten Erfahrungen zufolge ist es am passendsten, dem Grunde, worauf die Bilder hängen, einen dunkelrothen Anstrich zu geben. Ueber eine gewiße Höhe wird nicht hinausgegangen werden. In mäßiger Entfernung sind alle Bilderwände von einer eisernen Barriere zu umgeben. Auf jeder Bilderwand ist die jedesmalige Schule, auf den Bildern selbst die Namen der Meister anzubringen.
Die Aufstellung geschieht streng nach Schulen, deren | 9 jede nach ihren Epochen chronologisch angeordnet wird. Zugleich wird indeß dafür Sorge getragen werden, daß jede Wand durch Symmetrie und angenehme Größenverhältniße der Bilder, einen gefälligen Eindruck macht, so wie durch mannigfaltige Gegensätze das Characteristische der verschiedenen Meister hervorzuheben ist.
II. Abtheilung der Sculpturen. Dieselbe wird das mittlere Stockwerk einnehmen. Auch diese werden, mit Ausnahme der in der Rotunde, fast alle das Licht von der Seite erhalten, und durch, jenen Querwänden für die Bilder, correspondirenden Säulen, zwischen welchen sie stehen, eine Anzahl einzelner Abtheilungen bilden, wodurch dieselben Vortheile gewährt werden.
Die Sculpturen zerfallen in: a) Gypsabgüße. b) Marmore. Die Gypsabgüße werden in der Rotunde und der einen Seite des Gebäudes, die Marmore in der anderen Seite und in dem langen Raum längs der Hinterfronte, ihren Platz finden.
Das leitende Princip bei der Aufstellung wird zwiefacher Art sein, indem sie theils nach den Gegenständen, theils in historischer Folge geordnet werden. Zugleich wird wieder auf die architectonisch gefällige Vertheilung im Raum, die gehörige Rücksicht genommen werden. Die wenigen vorhandenen Denkmäler neuerer Sculptur sind | 10 einstweilen im Antikencabinet aufzustellen.
III. Abtheilung des Antikencabinets. Daßelbe wird die eine Seite des untern Stockwerks einnehmen.
Die kleineren Monumente von Bronze, Stein, gebrannter Erde oder Holz, sind in Glasschränken aufzustellen, wie dieses z. B. in Paris, London, Florenz und Wien der Fall ist. Auf dieselbe Weise sind auch die griechischen Gefäße und kostbaren Geräthe aufzuheben, jedoch so, daß die wichtigeren in der Mitte des Zimmers stehen, so daß man sie von allen Seiten sehen kann. Mosaiken, Gemälde, Papyrusrollen und kleine Reliefs sind an den Wänden aufzuhängen und einzulaßen. Die geschnittenen Steine und Pasten, so wie sämmtliche Münzen, werden am besten schubladenweise in Schränken unterzubringen sein.
Sämmtliche Gegenstände zerfallen in folgende vier Hauptclassen, nach welchen ihre Anordnung zu treffen ist: 1) Griechisch-römische Alterthümer. 2) Aegyptische Alterthümer, woran sich die orientalischen anschließen. 3) Alte Germanisch-wendischen Alterthümer, welchen die anderer barbarischer Völkerschaften, wie z. B. der Mexicaner beizuordnen sind. 4) Kleinere Kunstgegenstände von der Zeit der Wiederaufnahme der bildenden Künste an, als Bronzen, Medaillen, Münzen, geschnittene Steine, Pasten u.s.w. | 11
Diese vier Klassen erleiden wieder Unterabtheilungen, die sich leichtlich ergeben.
IV. Abtheilung des Kupferstich- und Handzeichnungs-Cabinets. Dieselbe wird die andere Seite des unteren Stockwerks, welche nach unserem früheren Bericht, für den jetzt auszuschließenden Theil der Kunstkammer bestimmt war, einnehmen.
In dem Zimmer, welches zum Besehen bestimmt ist, sind nach dem Beispiel von Paris und Dresden, eine Anzahl ausgezeichneter Stücke in Glas und Rahmen aufzuhängen. Alle übrigen sind theils in Mappen, theils in Büchern aufzubewahren, welche wieder in wohlverschloßenen Schränken liegen, die mit so vielen Fächern versehen sind, daß in jedem eine Mappe oder ein Buch Platz findet.
Die Kupferstiche sind durchaus nach den Schulen, übrigens aber nach zwei Systemen zu ordnen. Von den Meistern aus der älteren Zeit, welche sehr häufig nach ihren eigenen Erfindungen gestochen haben, ist alles, auch was sie nach anderen gearbeitet, zusammen zu legen nach der Anweisung von Bartsch im Peintre graveur, die Blätter von späteren Kupferstechern aber, welche fast ausschließlich nach fremden Meistern gestochen, sind unter den Namen dieser letzteren zusammen zu ordnen.
Die Handzeichnungen sind streng nach Schulen und Meistern zu ordnen.
In der Mitte zwischen der dritten und vierten Abtheilung ist die Bibliothek aufzustellen.
[gez.] Schinkel. | 12
C. Ueber das bei dem Museo anzustellende Personale und die demselben obliegenden Geschäfte.
Daßelbe möchte folgendermaaßen zusammen zu setzen und die Geschäfte also unter ihnen zu vertheilen sein: Der General-Director. 1) Er hat die Oberaufsicht über und die Verantwortlichkeit für alle im Museo vorhandenen Kunstgegenstände. 2) Er steht in unmittelbarem Verhältniß mit der höchsten Behörde und referirt derselben über alles, was die Geschäfte der Direction betrifft. 3) Er ordnet alle Arbeiten, oder wesentliche Veränderungen, die im Museo vorgenommen werden, mit Zuziehung der vom Könige niedergesetzten Commission (Siehe unten) an, und hat darauf zu achten, daß alle Beamten des Museums gehörig ihre Pflicht thun. 4) Er schlägt nach Autorisation von Seiten der höchsten Behörde alle Ankäufe vor und bewirkt sie mit Zuziehung derselben Commißion. 5) Er beruft das Personale des Museums, in sofern er über Anglegenheiten des Museums berathen will. 6) Er macht endlich, wenn eine Stelle erledigt ist, mit Zuziehung der Commißion, der höchsten Behörde die Vorschläge zur Wiederbesetzung. | 13
Der General-Secretair. Ist der eigentliche Geschäftsmann des Museums. 1) Er hat unter Anleitung des General-Directors die Correspondenz des Museums mit der höchsten Behörde, so wie die Verhandlungen deßelben mit anderen Museen oder Privatpersonen, schriftlich und mündlich zu führen. 2) Unter seiner Aufsicht steht das Archiv des Museums, worin alle Cataloge, Gutachten, Documente, Briefe und sonstige Papiere aufbewahrt werden. 3) Er hat ferner sämmtliche oeconomische Angelegenheiten des Museums zu besorgen, und die Anweisungen für die Königliche Casse auszufertigen. 4) Er führt die Oberaufsicht über den innern Dienst und ist dem General-Director verantwortlich, daß darin alles beständig in gehöriger Ordnung vor sich gehe. 5) Er ist verpflichtet alle Anliegen der Directoren der einzelnen Abtheilungen, sofort zur Kenntniß des General-Directors zu bringen, so wie die Correspondenz, welche sie in Museumsangelegenheiten zu führen haben, nach ihrer Angabe auszuarbeiten. 6) Er muß täglich gewiße Stunden auf dem Büreau des Museums zugegen sein. 7) Er giebt sämmtliche Einlaßkarten für das Museum aus, die nur durch seines Namens-Unterschrift Gültigkeit erhalten. | 14
Ein Spezial-Secretair. Ist dem General-Secretair beizugeben. Er hat minder erhebliche Berichte nach Angabe des General-Secretairs auszufertigen, die wichtigeren zu mundiren, persönlich die Geschäfte mit der Königlichen Casse zu besorgen.
Drei Directoren über die einzelnen Abtheilungen und zwar: Einer für die der Gemälde und Kupferstiche. Einer für die der Sculpturen. Einer für die des Antikencabinets. Da Gemälde mit Kupferstichen und Handzeichnungen in engster Beziehung stehen, und die Kenntniß von beiden ähnliche Studien erfordert, ist es uns zweckmäßiger erschienen, nach dem Beispiel von München, die Oberaufsicht von beiden nicht von einander zu trennen. Den Directoren liegt Folgendes ob: 1) Sie haben für Erhaltung und wißenschaftlich-künstlerische Aufstellung aller Gegenstände ihrer Abtheilungen zu sorgen und dafür einzustehen. Dazu gehört, daß sie der Commißion die nöthigen Restaurationen vorschlagen und über den guten Fortgang derselben wachen. 2) Sie müssen in dem ihnen untergebenen Gebiet in geschichtlicher und aestetischer Hinsicht gründliche Kenntniße besitzen, theils um über die Gegenstände des Museums mit gehörigem Erfolg erschöpfende Forschungen anstellen, theils durch mündliche und | 15 schriftliche Belehrung richtige und gründliche Einsicht über bildende Künste im Publicum verbreiten zu können. 3) Bei Vorkomnißen untergeordneter Art veranlaßen sie das Nöthige auf ihre Hand, in wichtigen Angelegenheiten haben sie dem General-Secretair Anzeige zu machen, der darauf die gehörige Berathung mit dem General-Director und der Commißion veranlaßt. 4) An den öffentlichen Tagen und bei besonderen Gelegenheiten müßen sie zugegen sein.
Da, um den wichtigsten Punkt ihrer Amtspflichten gehörig zu erfüllen, eine wißenschaftliche Bildung und gründliche Kenntniß unumgänglich erfordert wird, ist als Gesetz festzustellen, daß eine solche Directorstelle einer Abtheilung, nur von einem eigentlichen Kunstgelehrten bekleidet werden kann. Es müßte denn der höchst seltene Fall eintreten, daß ein bildender Künstler die nöthigen ausgebreiteten Kenntniße inne hätte, da dann eine Ausnahme Statt finden könnte. Nur der Director des Antikencabinets muß durchaus jederzeit ein Archäolog sein, indem hier der wißenschaftliche Theil entschieden vorwaltet.
Vier Inspectoren über die einzelnen Abtheilungen. 1) Haben sie in der ihnen untergeordneten Abtheilung die tägliche Aufsicht. Sie beobachten, ob die Galleriediener ihre Pflicht thun, und sehen auch auf das Verhalten der im Museo copirenden Künstler, wie auf das des besuchenden Publikums. Die Tage an welchen nur copirt, | 16 oder nur ein ausgewähltes Publicum zugelassen wird, genügt es, wenn sie ab und zugehen und nur sonst in ihrem Zimmer immer zur Hand sind. An den zwei öffentlichen Tagen in der Woche, ist aber ihre beständige Gegenwart erforderlich. 2) In Abwesenheit des Directors vertreten sie seine Stelle und statten ihm von allem, was Erhebliches begegnet, Rechenschaft ab. 3) Sie müssen von allem, was in der ihnen untergebenen Abtheilung vorhanden ist, genau unterrichtet sein. 4) Sie sind verpflichtet, Jedermann auf seine die Sammlung betreffende Fragen, die gehörige Auskunft zu geben. 5) Die Inspectoren der Kupferstichsammlung, wie des Kunstcabinets haben zugleich die Bibliothekgeschäfte zu besorgen.
Es ist passend bei den drei Abtheilungen der Gemälde, der Sculpturen und Kupferstiche bildende Künstler anzustellen, welche die nöthigen Kenntniße von der Sammlung und der Restauration haben. Nur wenn der seltene Fall eintreten sollte, daß der Director ein bildender Künstler wäre, müßte der Inspector nothwendig ein Gelehrter sein.
Auf diese Weise hoffen wir, daß am beßten, sowohl in Beziehung auf die Kunstwerke, als auf das Publicum, das wißenschaftliche wie das künstlerische Intereße vertreten werden soll. Der Inspector des Antikenkabinets muß jederzeit, wie der Director, ein Archäolog sein, weil in dieser Abtheilung, wie schon bemerkt, das Wißen- | 17schaftliche durchaus vorherrschend ist.
Ein Restaurator für Gemälde. Für die Sculpturen einen besonderen Restaurator anzustellen, wie dieses an anderen Orten der Fall ist, erachten wir nicht für nöthig, da hiezu nicht, wie bei dem Maler, eine besondere Kunst erforderlich ist, sondern jeder geschickte Bildhauer nach den richtigen Angaben Restaurationen zu machen im Stande ist.
Ueber jedes Kunstwerk, mit welchem eine bedeutendere Restauration vorzunehmen ist, müßen der Director und Inspector der jedesmaligen Abtheilung sich mit Zuziehung der Commißion und des Restaurators, von dem Zustand des Kunstwerks überzeugen und der General-Sekretair hat über dieses gemeinschaftliche Gutachten ein Protokoll aufzunehmen. Nach Beendigung der Restauration ist dieses Protokoll in Gegenwart derselben Personen zu verlesen, darauf ein Gutachten über die Restauration abzugeben, worüber wieder ein Protokoll vom General-Sekretair aufzunehmen. Beide Protokolle sind sodann im Archiv des Museums niederzulegen.
Der Castellan. 1) Ihm sind die Schlüßel des ganzen Hauses anvertrauet. 2) Er hat die Aufsicht über die ganze äußere Ordnung, Heitzung und Reinlichkeit des Hauses. 3) Er besorgt die kleinen Ausgaben aller Art für das Museum und legt wöchentlich dem General-Secretair die Quittungen darüber vor. | 18 4) Unter seinem Befehl stehen die Galleriediener, der Portier und ein Hausknecht. 5) Er selbst hat dem General-Sekretair von allem Rechenschaft zu geben und sowohl deßen, als der Directoren und Inspectoren Befehle auszuführen.
Zwölf Galleriediener und zwar bei der größeren Weitläuftigkeit und schwereren Uebersichtlichkeit fünf für die Abtheilung der Gemälde, vier für die Abtheilung der Sculpturen, zwei für die Abtheilungen des Antiken-Kabinets, einer endlich für die Abtheilung der Kupferstiche. Einer der Galleriediener in den drei ersten Abtheilungen ist der Decanus. Ob er gleich die nämlichen Geschäfte hat wie die Uebrigen, liegt es ihm ob die gemeinsamen Arbeiten in seiner Abtheilung gehörig zu vertheilen und zu leiten, und ist er für die gehörige Ausrichtung derselben, dem Castellan verantwortlich. Allen Galleriedienern liegt Folgendes ob: 1) Sie haben nach Anweisung des Castellans täglich die Fußböden in allen Abtheilungen mit naßen Sägespähnen auszukehren, von Zeit zu Zeit zu bohnen, alle Kunstgegenstände mit Vorsicht abzustäuben. 2) Sie müssen nach den Befehlen des Directors oder Inspectors jeder Classe, die Aufstellung oder Wegnahme aller Kunstgegenstände besorgen. 3) Sie finden sich alle Morgen beim Castellan ein, welcher jedem seine Arbeit für den Tag anweist, und zwar im Sommer um 6, im Winter um 7 Uhr. Sie dürfen sich den | 19 Tag über höchstens eine Stunde zum Mittagseßen entfernen. 4) In den eigentlichen Dienststunden darf sich kein Galleriediener entfernen, ohne dem Castellan eine genügende Ursache angegeben zu haben. Wer sich ohne Erlaubniß entfernt, zu spät oder gar nicht kömmt, muß eine bestimmte Geldstrafe erlegen, die der Castellan dem General-Secretair einzuliefern hat, welcher auch über die Verwendung dieser Strafgelder verfügt. 5) Sie sind verpflichtet, beständig in der Königlichen Livrée zu erscheinen, theils um die Anstalt immer als eine Königliche zu bezeichnen, theils damit sie für Jedermann sogleich erkenntlich sind. 6) Sie haben darauf zu achten, daß sowohl die copirenden Künstler als das anwesende Publicum, die für das Verhalten im Museo festgesetzten und in jeder Abtheilung angeschlagenen Reglements beobachten, und im Fall jemand dagegen verstößt, ihn höflich zu erinnern und auf den Anschlag zu verweisen. 7) Der Eintritt, so wie die Dienstleistungen im Museo, sind durchaus gratis, und die Galleriediener dürfen unter keinem Vorwande von einem Besuchenden etwas fordern oder annehmen. 8) Nur in dem Falle, daß sie den auf dem Museo studirenden Künstlern besondere Dienste geleistet haben, ist es ihnen gestattet etwas dafür anzunehmen. Jedoch ist jeder bei den ersten drei Abtheilungen verpflichtet, dieses in eine gemeinschaftliche Kasse zu thun, deren jede der drei ihre eigene hat, welche immer nach drei Monaten unter alle vertheilt wird. Wer etwas für sich | 20 allein behält, verliert seine Stelle. 9) Unter den Galleriedienern muß die gehörige Eintracht herrschen und haben die übrigen auf den Decan ihrer Abtheilung zu horchen. Fallen Streitigkeiten oder Schlägereien vor; ziehen sie die Verabschiedung der Veranlassenden nach sich. 10) Folgende Vergehungen ziehen den Verlust der Stelle nach sich: a) Jede erwiesene Veruntreuung. b) Oefter vorkommende Betrunkenheit. c) Das Verhelen eines Diebes. d) Versäumniß seiner ihm vorgeschriebenen Dienste. e) Ungehorsam oder Grobheit gegen den Castellan, oder gar gegen einen der höheren Beamten des Museums. f) Wiederholte Klagen über Undienstfertigkeit oder Grobheit von Seiten der im Museo studirenden Künstler oder des Publikums. 11) Kein Galleriediener darf noch eine andere Anstellung oder Gewerbe haben, welche die Zeit in Anspruch nimmt, so für den Dienst im Museo bestimmt ist. Findet es sich, daß einer dergleichen hat, so muß er eins oder das andere aufgeben. 12) Das Avancement der Galleriediener von der zweiten zur ersten Ordnung, geschieht nach der Anciennität. Wer sich in dem Jahr vor der Erledigung der Stelle, einen von den oben bezeichneten Dienstfehlern hat zu Schulden kommen laßen, kann für das mal nicht berücksichtiget werden, auch wenn er der älteste in der | 21 Dienstzeit sein sollte. Wer nicht wenigstens zwei Jahre in der zweiten Ordnung gedient hat, kann nicht zur ersten befördert werden.
Der Portier. 1) Er hat die strenge Controlle über alle, welche das Museum besuchen. 2) Bei ihm werden immer den Tag zuvor die Eintrittskarten für die verschiedenen Abtheilungen zu den zwei öffentlichen Tagen in der Woche abgeholt. 3) Er hat sich von jedem Besuchenden die Eintrittskarte vorweisen zu laßen, und die für die öffentlichen Tage in Empfang zu nehmen. Von den Namen derer, welche für beständig Karten haben, befindet sich bei ihm eine Liste und sind ihm dieselben bei dem ersten Besuch von dem General-Secretair bekannt zu machen. Daßelbe findet auch in Betreff der Profeßoren der Akademie der Künste statt, welchen der Zutritt ohne Karte freisteht. 4) Er hat alle an das Museum oder Beamte deßelben einkommende Briefe, Packete und Bestellungen vorzunehmen und weiter zu befördern. 5) Ihm liegt es ob alle Eintretenden höflich zu ersuchen, von den angebrachten Reinigungsanstalten Gebrauch zu machen, in sofern sie es versäumen sollten. 6) Seine Frau oder Verwandte hat alle Schirme, Stöcke, Hüthe und Mäntel gegen Nummern aufzuheben und dafür eine festzusetzende Kleinigkeit zu empfangen. 7) Bei ihm sind die Cataloge über die 4 Abtheilungen zu haben, über deren Verkauf er dem General-Secretair Rechenschaft abzulegen hat. | 22
Hausknecht. Er steht unter dem Befehl des Castellans und ihm liegt ob: 1) die Reinigung des äußeren Bezirks vom Hause, so wie der Vorsäle, Treppen und Corridors. 2) die Heitzung.
Hiermit wäre die Zahl der aus dem Fond des Museums zu Besoldenden geschloßen, welche demnach folgende wären: 1. General-Director. 1. General-Secretair. 1. Spezial-Secretair. 3. Classen-Directoren. 4. Classen-Inspectoren. 1. Restaurator für Gemälde. 1. Castellan. 12. Galleriediener. 1. Portier 1. Hausknecht.
Außer diesen eigentlichen Beamten des Museums, dürfte es zweckmäßig sein, nach dem Beispiel von Paris noch eine eigene Commißion niederzusetzen, die bei allen wichtigen Angelegenheiten, welche das Museum betreffen, als bei in Antrag gekommenen Ankäufen, Veränderungen in der Aufstellung, Restaurationen, unter dem Präsidio des General-Directors zusammenträte. Diese Commißion wäre auf folgende Weise zusammenzusetzen: | 23 die drei Claßen-Directoren des Museums; der General-Secretair des Museums, welcher das Protokoll führen würde. Eine nicht fest bestimmte Anzahl von bildenden Künstlern und Kunstgelehrten, welche aus dem Senat der Akademie der Künste, aus den Mitgliedern der Akademie der Wißenschaften und den Profeßoren der hiesigen Universität, durch den General-Director der höchsten Behörde vorzuschlagen sind. Sämmtliche Mitglieder erhalten für ihre Geschäfte kein Gehalt, sondern nur für jede Versammlung, in welcher sie erscheinen, einen Jetton. Jedes Mitglied hat eine Stimme mit Ausnahme des General-Directors und des General-Secretairs, welche nicht mit stimmen. Wenn beim Abstimmen über den Ankauf eines Kunstwerks, unter 4 Stimmen, welche sich dagegen erklären, die Künstler zu deren Fach das fragliche Kunstwerk gehört, und der Kunstgelehrte, welcher als Director der correspondirenden Abtheilung vorgesetzt ist, befinden, ist kein Antrag weiter darauf zu machen. Sonst ist eine absolute Stimmenmehrheit zur Annahme, oder zur Verwerfung erforderlich.
Für die drei Hauptzwecke eines Museums, Veranlaßung und Beförderung gründlicher
Forschungen über den aestetischen und historischen Theil bildender Künste,
höhere Ausbildung der jederzeit lebenden Künstler, Verbreitung eines richtigen
Sinns und Kenntniße der
| 24 Kunst im Publicum, ist nächst den
Gegenständen woraus das Museum besteht, das dabei angestellte Personal von der
größten Wichtigkeit. Von der Wahl sich dazu qualificirender Personen hängt es
daher vorzüglich ab, welche Stellung das Museum im Staate einnimmt. Eine solche
Wahl glücklich zu treffen hat aber seine großen Schwierigkeiten, da außer der
schon oben verlangten Gründlichkeit des Wißens, noch andere Eigenschaften
vonnöthen sind, welche man nicht allezeit mit jenen vereinigt findet. So ist es
erforderlich, daß ein Classen-Director oder Inspector in einem gewißen Grade die
Gabe der Mittheilung besitzen, desgleichen sich wenigstens einigermaaßen in der
französischen Sprache ausdrücken könne. Wir haben es uns daher ganz besonders
angelegen sein laßen, diesen Punkt in reifliche Erwägung zu ziehen, damit diese
großartige und längst ersehnte Anstalt auf eine würdige Weise ins Leben treten
und den großen Erwartungen, welche man sich davon mit Recht macht, auch
vollkommen entsprechen möge. Die Resultate unserer Erwägungen nehmen wir uns die
Freiheit Eurer Majestät
allerunterthänigst vorzulegen, indem wir eine Reihe von Männern nennen, welche
uns besonders geeignet scheinen, jene mannigfaltigen Anforderungen zu erfüllen.
Der General-Direktor wurde Karl Friedrich Graf
von Brühl (1772-1837), der ehemalige Generalintendant der
Königlichen Schauspiele.
[Schließen]General-Director.
Die Bestimmung deßelben überlaßen wir dem höchsten Ermeßen Euerer Majestät und begnügen
| 25 uns nur
zu bemerken, daß diese wichtige Stelle wohl nach dem Vorgange von Paris, am passendsten durch einen Mann
von höherem Stande, der Sinn und Liebe zu den bildenden Künsten auf Reisen und
noch anderweitig ausgebildet hat, zu besetzen sein möchte. Der 1830 wurde der Geheime Regierungsrat Dielitz
zum Generalsekretär des Museums berufen.
[Schließen]Genereal-Secretair.Hiezu dürfte am passendsten ein Jurist zu wählen sein,
welcher mit allen Formen und dem ganzen Geschäftsgange genau bekannt, zugleich
die Gerechtsame des Museums zu vertreten geeignet wäre. Der Director über die Abtheilungen der Gemälde und Kupferstiche.
Waagen wurde bei Eröffnung des Museums Direktor
der Gemäldegalerie.
[Schließen]G. F. Waagen, Dr. der Philosophie.
Durch seine litterarischen Arbeiten, welche sich zum Theil über einen der
größten Schätze der Königlichen
Sammlungen, über die Gemälde der Brüder
van Eyck, verbreiten, durch mehrere Kunstreisen, die er gemacht, so
wie endlich durch seine, seit dem Juny 1823, der Commißion für das Museum geleisteten Dienste, hat er sich als
besonders qualificirt erwiesen. Zugleich ist ihm bei seinem Verhältniß in der
Commißion, die Gelegenheit geworden,
sich mit den Gemälden der ehemaligen Sollyschen Sammlung, mehr als irgend ein anderer vertraut zu machen.
Der Director über die Abtheilung der Sculpturen.
Friedrich Tieck übernahm 1830 die Leitung
der Abteilung für Skulpturen und Gipsabgüsse.
[Schließen]Friedrich Tieck,
Profeßor an der Akademie der
Künste.Bei ihm tritt der seltene Fall ein, daß er mit dem
| 26 für den technischen Theil der Kunst höchst gebildetem Auge, die
nöthigen litterarischen Kenntniße in einem außerordentlichen Grade vereinigt.
Zugleich ist er durch einen langen Aufenthalt in Italien und Paris mit den meisten Sculpturwerken alter
und neuer Kunst, aus eigener Anschauung vertraut, so wie er auch die, zum Theil
unter seinen Augen restaurirten Antiken aus den Königlichen Schlößern genau kennt. Der Director über die Abtheilung des Antiken-Cabinets.
Levezow wurde 1830 zum Direktor des Antiquariums
ernannt.
[Schließen]Levezow,
Profeßor.
Durch mehrere Arbeiten als gründlicher Gelehrter im Fache der Alterthümer
und Archäologie rühmlich bekannt, hat er sich durch eifrige Beschäftigung, mit
den Gegenständen der Kunstkammer
während der letzten 5 Jahre so vertraut gemacht, daß wir durch ihn für die
Sammlung die besten Resultate zu erwarten berechtigt sind. Der Inspector über die Abtheilung der Gemälde. Xeller wurde 1830 Assistent bei dem Restaurator
Schlesinger.
[Schließen]Xeller, Maler.Ist durch einen Aufenthalt in Italien und andere Reisen, im Besitz guter Kenntniße von
Gemälden und hat sich, seit einem Jahre als Restaurator im Attelier für die
ehemalige Sollysche Sammlung
angestellt, auch über diesen wichtigen Theil die gründlichste Einsicht und die
Handhabung der vollkomensten Technik erworben.
| 27
Der Inspector über die Abtheilung der Sculpturen.
Anmerkung:
Da die Directorstelle dieser Abtheilung in der Person des Profeßors
Tieck, durch einen Künstler besetzt
ist, muß hier nach den oben festgestellten Grundsätzen der Inspector ein
Gelehrter sein. E. Lange, Privatdocent an der hiesigen Universität.
Durch mehrere Arbeiten über mythologisch-historische Gegenstände als ein
gründlicher Gelehrter bekannt, wird durch ihn in Verbindung mit dem Profeßor
Tieck, das wißenschaftliche und
künstlerische Intereße, vollständig vertreten sein. Der
Inspector über die Abtheilung der
Kupferstiche.
Erster Direktor des Kupferstichkabinetts wurde
Wilhelm Eduard Schorn. Mit der Trennung von der Gemäldeabteilung 1832
wurde er zum Direktor der Abteilung Kupferstiche ernannt.
[Schließen]Hampe,
Lehrer an der Königlichen Akademie der
Künste.
Ist ohne Zweifel unter den hiesigen Künstlern am meisten in dem
weitläuftigen Gebiet der Kupferstich- und Handzeichnungskunde einheimisch, auch
schon seit längerer Zeit bei dem Kupferstichkabinet beschäftigt, und wird gern aus den
trefflichen Werken, welche wir über diese Gegenstände haben, ergänzen, was ihm
an wißenschaftlicher Begränzung seiner Kenntniße etwa noch abgehen sollte.
Der Inspektor über die Abtheilung des Antiken-Cabinets: Bolzenthal wurde Inspektor, später
Direktorial-Assistent im Antiquarium.
[Schließen]Boltzenthal. Dr. der
Philosophie.
| 28
Geht schon seit längerer Zeit dem Profeßor Levezow zu seiner größten Zufriedenheit an die Hand, und ist
beschäftigt über die zahlreichen Gegenstände des Antiken-Cabinets einen wißenschaftlichen Catalog
auszuarbeiten, wodurch er mit denselben in einem hohen Grade vertraut werden
muß. Der Restaurator für die Gemälde.
Schlesinger wurde 1831 offiziell zum Restaurator
der Gemäldegalerie berufen.
[Schließen]Schlesinger.
Dieser steht bereits seit 2½ Jahr dem ganzen Restaurationsgeschäft der Sollyschen Sammlung zu unserer
größten Zufriedenheit vor, und ist uns durchaus kein anderer bekannt, welcher
ihm in Rücksicht der von uns erprobten Tüchtigkeit an die Seite zu setzen wäre.
In Rücksicht der übrigen untergeordneten Beamten, als: des
Special-Secretairs, des Castellans, der Galleriediener, des Portiers und
Hausknechts, ist es von großer Wichtigkeit durchaus Leute von anerkannter Treue
und erprobtem Geschick anzustellen. Wir werden uns auch daher fortwährend
bemühen uns nach solchen umzuthun. Bis jetzt ist es uns nur gelungen, drei
taugliche Subjecte aufzufinden: Special-Secretair
Lüdke.
hat sich als Expedient und Kalculator bei dem Bau des Museums als ein sehr zuverläßiger und
ausnehmend fleißiger und gewandter Mann
| 29 gezeigt, der sich für diese
Stelle vorzüglich eignen würde. Galleriediener beim Kupferstich-Cabinet.
Vogel.
Seit mehreren Jahren in Diensten bei dem General-Postmeister Herrn
von Nagler, hat er sich in der
reichen Sammlung deßelben, große
Geschicklichkeit in allen den mechanischen Arbeiten, welche bei Kupferstichen
nöthig sind, als im Aufziehen, Mappen-machen u.s.w. erworben und ist daher auch
schon gegenwärtig bei dem Königlichen
Kupferstich-Cabinet beschäftigt. Der
Portier.
Noack:
Er hat sich durch Treue, Eifer und Geschick in vielen Dienstleistungen bei
dem Bau des Museums als zu einer
solchen Anstellung besonders werth und tüchtig erwiesen.
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Etat des Museums.Bei der Feststellung der Gehalte haben uns vorzüglich folgende Rücksichten geleitet. Nach den oben ausgesprochenen Anforderungen an die Classen-Directoren und Inspectoren, können zu diesen Stellen nur in ihrer Art ausgezeichnete Leute genommen werden, welche also auch dem gemäß zu honoriren sind. Da | 30 ferner nach dem nachahmungswürdigen Muster des Museums zu Paris, dem Publicum die Benutzung des Museums durchaus gratis zu gestatten sein dürfte, haben die Beamten von dieser Seite keinen Zuschuß zu erwarten, so wie sie sich auch so ausschließlich dem Dienst im Museo widmen müßen, daß ihnen keine Zeit zu anderweitigem Erwerb übrig bleibt. Endlich glaubten wir die Art, wie Gelehrte und Künstler bei den übrigen höchsten Anstalten für Wißenschaft und Kunst im Staate, als bei den Universitäten, der Akademie der Wißenschaften und Künste gesetzt sind, womit zugleich der Etat des Pariser Museums ziemlich nahe zusammentrifft, als einen Maaßstab annehmen zu dürfen. Hieraus hat sich denn Folgendes ergeben: Der Director der Abtheilungen der Gemälde und Kupferstiche -------------------------- 1500 rthlr Der Director der Abtheilung der Sculpturen --------------------------------------------------- 1500 ----- Der Director der Abtheilung des Antiken-Cabinets: -------------------------------------------1500 ----- Die vier Inspectoren der vier Abtheilungen, jeder - a 1000 reichstaler ------------------------- 4000 ----- Der General-Secretair ----------------------------------------------------------------------------------- 1500 ----- Der Special-Secretair ------------------------------------------------------------------------------------ 900 ----- Der Restaurator der Gemälde -------------------------------------------------------------------------- 800 ----- Der Castellan --------------------------------------------------------------------------------------------- 600 ---- Die 12 Gallerie-Diener; die Diener jeder 500 ------------------------------------------------------- 1500 ---- ----------------------------- die Uebrigen jeder 365 ---------------------------------------------------- 3285 ---- Der Portier ------------------------------------------------------------------------------------------------- 400 ---- Der Hausknecht ------------------------------------------------------------------------------------------- 200 ---- | 31 Zwanzig bis Dreißig Haufen Holz entweder in natura oder die Summe dafür. Einstweilen anzunehmen ----------------------------------------------------------------------------------------------- 1,000 rthlr: Für andere kleinere Bedürfniße -------------------------------------------------------------------------- 500 -----
Vermehrung der Gegenstände des Museums.
Nächst diesem ist es von der höchsten Wichtigkeit, für jede der 4
Abtheilungen, wenn nicht jede in einiger Zeit veralten soll, eine bestimmte
Summe jährlich auszusetzen, um allmählig die Lücken auszufüllen. 1) Die
Gemälde. Ohngeachtet der großen Anzahl von Werken der
nahmhaftesten Meister, fehlen dennoch einige von Wichtigkeit, von anderen aber
sind, wenigstens wenn die Gelegenheit es darbiethet, bedeutendere Werke
wünschenswerth. Zu diesem Zweck wäre die Summe von 2000 rthlr auszusetzen.
2) Die
Sculpturen. Hier ist nicht allein der Ankauf einiger Antiken
vom ersten Rang, so wie sich die Gelegenheit darbiethet, sondern auch von
einigen bedeutenderen Werken der Sculptur seit Wiederaufnahme der Künste zu
wünschen. Endlich ist die Anzahl ausgezeichneter Gypsabgüße zwar groß, um aber
dergleichen nach dem Bedarf des Museums, von dem Vorzüglichsten, was wir aus dem
Alterthum und neuerer Zeit besitzen, hier zu versammeln, sind demohngeachtet
noch sehr beträchtliche Ankäufe zu machen. Da die Summe um die-
| 32selben auf einmal zu machen, zu beträchtlich sein würde, ist es zweckmäßig,
sie auf mehrere Jahre zu vertheilen. Nur um einiges höchst wichtige nicht mehr
zu lange entbehren zu müßen, wäre es wünschenswerth alsbald wenigstens über die
Summe von 6,000 rthlr: disponiren zu können. Um dieses alles in's Werk zu
richten, dürfte künftig mindestens die jährliche Summe von 2000 Rthl nöthig
sein. 3) Das Antiken-Cabinet. Auch hier giebt es trotz des vorhandenen
großen Reichthums, allezeit Reihefolgen z. B. von Münzen zu ergänzen, einzelne
Gegenstände von besonders großer Bedeutung, so wie das Wichtigste erscheinender
Medaillen anzukaufen, wozu der jährliche Fond von 2000 Rthlr festzusetzen sein
würde. 4) Kupferstiche und Handzeichnungen. Durch die Ankäufe und Erwerbungen von Seiten
Euerer Majestät ist die
Kupferstichsammlung so reich geworden, daß, wenn jetzt mit Sachkenntniß jährlich
in den älteren Blättern einzelne Lücken ausgefüllt, so wie immer die wichtigsten
erscheinenden Blätter gekauft werden, sie sich bald in die Reihe der
trefflichsten Sammlungen dieser Art wird stellen laßen. An Handzeichnungen fehlt
es freilich mehr, und ist die Gelegenheit, Ausgezeichnetes zu erwerben, sehr
selten. Hiezu dürfte eine jährliche Summe von Mit Bleistift eingetragen.
[Schließen]500 rthlr ausreichen.
Ein Theil der für die 3te und 4te Abtheilung be- | 33stimmten Summe ist auf die zweckmäßige Vermehrung der Bibliotheken zu verwenden, welche daran angeknüpft sind.
Ueber die gewißenhafte und zweckmäßige Verwendung dieses jährlichen Etats hat die für das Museum niedergsetzte Commißion zu wachen, und ist dafür verantwortlich.
Außerdem aber müßte es derselben Commißion frei stehen, wenn sich die Gelegenheit giebt, für eine der vier Abtheilungen Erwerbungen von sehr großer Wichtigkeit zu machen, mögen sie in ganzen Sammlungen oder einzelnen ausgezeichneten Stücken bestehen, an Eure Majestät ihre wohlerwogenen Vorschläge gelangen zu laßen, deren Berücksichtigung alsdann nicht von dem jährlichen Etat abhinge, sondern anderweitig zu bestreiten wäre.
Uebersicht der sämmtlichen Etats für das Museum: A. Gehalte des Personals. Director der Gemälde -------------------------------------------------------- 1500 rthlr Director der Sculpturen ----------------------------------------------------- 1500 --- Director des Antiken-Cabinets --------------------------------------------- 1500 --- Vier Insepectoren à 1000 rthlr ---------------------------------------------- 4000 --- General-Secretair -------------------------------------------------------------- 1500 --- Special-Secretair --------------------------------------------------------------- 900 --- Restaurator der Gemälde ----------------------------------------------------- 800 --- | 34 Castellan ------------------------------------------------------------------------ 600 rthlr. Drei Decane à 500 rthlr ------------------------------------------------------ 1500 --- Neun Galleriediener à 365 rthlr --------------------------------------------- 3285 --- Portier --------------------------------------------------------------------------- 400 --- Hausknecht --------------------------------------------------------------------- 200 --- Für Holz angenommen ------------------------------------------------------- 1000 ---- Für andere kleine Ausgaben ------------------------------------------------- 500 ---- --------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------- 19185 rthlr
B. Vermehrung der Kunstgegenstände: Für die Gemälde
---------------------------------------------------------------- 2000 ---
Für die Sculpturen
------------------------------------------------------------- 2000 --- Für
das Antiken-Cabinett ----------------------------------------------------- 2000
--- Für die Kupferstiche
----------------------------------------------------------- 500 ---
------------------------------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------------------------
Darunter mit Bleistift die Gesamtsumme "25685"
eingetragen.
[Schließen]6500 rthlr.
[gez.] Schinkel.
| 35
D. Ueber die Art und Weise wie das Museum dem Publicum und den Künstlern nutzbar zu machen ist.
I. Das Publicum. Mit Ausnahme der Sonn- und Festtage sind die verschiedenen Abtheilungen des Museums dem Publicum zugänglich, und zwar das ganze Jahr hindurch von 9 bis 3 Uhr. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingelaßen. Dienstag und Freitag sind öffentlich und es wird Jedermann hereingelaßen, welcher sich Tages zuvor bei dem Portier eine Karte, die er von einer bis zu acht Personen bekommen kann, geholt hat. NB: Diese Einrichtung ist wenigstens so lange das Museum etwas Neues ist, bei der Schaulustigkeit der hiesigen Einwohner, etwas durchaus Nothwendiges, indem man nur so, nach einer ungefähren Berechnung des Raumes, bewirken kann, daß das Publicum sich nicht selbst zu sehr hindert, und die Kunstgegenstände nicht Gefahr laufen, da wenn das Gedränge einen gewißen Grad erreicht hat, jede Controlle unmöglich bleibt. Daher ist es auch nothwendig, daß für jede der vier Abtheilungen besondere Karten gelößt werden, indem sonst zufällig alles nach einer hindrängen und so dennoch den Raum überfüllen könnte. | 36 Die übrigen vier Werkeltage, als Montag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend, kann der Zutritt nur gegen Vorzeigung einer, mit dem Namen des Vorzeigers versehenen, und vom General-Director unterschriebenen, Karte gestattet werden, um welche jeder bei demselben schriftlich einzukommen hat, die indeß alsdann auch für immer gilt, mit Ausnahme jedoch der zwei öffentlichen Tage. Auch hier darf die Anzahl solcher Karten, welche überhaupt ausgegeben werden, ein gewißes Maaß nicht übersteigen und muß jede Abtheilung ihre besondere haben, indem z. B. das Local des Kupferstichcabinets lange nicht so viel faßt, als das der Gemäldesammlung. Bei Austheilung dieser Karten ist vorzugsweise auf das diplomatische Corps, die Mitglieder der Akademie der Wißenschaften, die Profeßoren der Universität und der Gymnasien, so wie auf andere Königliche höhere Militär- und Civil-Beamte Rücksicht zu nehmen. Solche Karte hat nur für die Dauer eines Jahres Gültigkeit, nach deßen Ablauf neue Karten ausgegeben werden, um welche also wieder einzukommen ist. Alle Fremden werden gegen Vorzeigung ihrer Aufenthaltskarte an diesen 4 Tagen zugelaßen, haben aber Namen, Vaterland und Wohnung in einem Buche bei dem Portier einzutragen. Niemand hat an irgend einem Beamten des | 37 Museums irgend etwas zu entrichten, und wird Jedermann gebeten Anzeige zu machen, wenn ihm irgend etwas abgefordert werden sollte. Hüthe, Stöcke, Regenschirme und Mäntel sind bei dem Portier gegen Empfang einer Marke abzugeben und dafür eine zu bestimmende Kleinigkeit zu entrichten.
II. Die Künstler. a. Zutritt. Der Director und sämmtliche Profeßoren der Akademie der Künste, haben an allen Tagen der Woche freien Zutritt, ohne daß sie einer Karte bedürfen. Alle Mitglieder der Akademie der Künste erhalten auf ihr Begehr eine mit ihrem Namen bezeichnete und vom General-Secretair unterschriebene Karte, worauf sie mit Ausnahme der beiden öffentlichen Tage beständig Zutritt haben. Sämmtliche Schüler der Akademie der Künste aus der ersten oder Lebensclasse, haben mit Ausnahme derselben Tage, beständig Zutritt bei Vorzeigung einer mit ihrem Namen bezeichneten und vom Director der Akademie unterschriebenen Karte, welche indeß immer nur für einen Tag gültig ist, und sie daher bei dem Portier abzugeben haben; dieser läßt sie dem Director der Akademie wieder zustellen. | 38 Von den Namen sämmtlicher Schüler befindet sich ein Verzeichniß bei dem General-Secretair.
b. Studium. Das Copiren kann nur Montags, Mittwochs, Donnerstags und Sonnabends Statt haben; Dienstags und Freitags, als an den beiden öffentlichen Tagen, muß ein jeder sein Malergeräth bei Seite schaffen. Kein im Museo aufgestellter Kunstgegenstand kann unter welchem Vorwand es auch immer sei, des Copirens wegen von seiner Stelle entfernt werden. Jeder Schüler der Königlichen Akademie der Künste wird auf ein Zeugniß des Directors derselben, daß er in seinen Studien so weit sei, um mit Nutzen zu copiren, in dieser Beziehung zugelaßen und ihm eine Karte darüber zugestellt. Dergleichen Karten kann eben so jeder von der Akademie zum Profeßor aufgenommene Künstler, welcher ein Attelier hält, für seine Schüler fordern. Alle übrigen hiesigen Künstler haben dem Director und Inspector der Abtheilung aus welcher sie copiren wollen, Proben ihrer ausreichenden Geschicklichkeit vorzulegen, und erhalten alsdann eine mit ihrem Namen versehene, und vom General-Secretair unterzeichnete Karte, worauf sie immer zugelaßen werden. Mit fremden Künstlern findet derselbe Fall Statt, | 39 nur daß die Karte für eine bestimmte Frist ausgestellt wird. Es kann niemals über eine gewiße festzusetzende Anzahl von Copirenden zugelaßen werden. Ordnung, Ruhe und Anstand, wie sie sich an einem Orte ziemen, welcher der Kunst und dem Studium gewidmet ist, müßen jederzeit beobachtet werden. Jeder wer diesem zuwider handelt, oder gar sich den Zurechtweisungen der Galleriediener widersetzt, beraubt sich dadurch für die Zukunft des Vortheils, im Museum arbeiten zu dürfen. Wenn Dilettanten im Museum etwas zu copiren wünschen, haben sie sich deshalb schriftlich an den General-Director zu wenden, der ihnen eine Karte zustellen läßt, in sofern es der Raum erlaubt. Sonst gelten bei ihnen dieselben Bedingungen, wie bei den Künstlern.
[gez.] Schinkel
Anschreiben an Altenstein, [23. März 1827] mit den Empfängerbemerkungen: "B / pr d 23 [13?]/3 27. / G v Harlem"; "735. B. J. / 12. Anh."; "1961 B. J. pro 29"; "Vid. Nr. 19064. p. 30 / Bericht vom 27/9.1830"
Die Commission hat sich in ihrem letzten
Bericht an Euere Excellenz die ausführliche Beantwortung der wichtigen das Museum betreffenden Fragen, als
über die Geschäfftsführung, das dabei anzustellende Personal u: s: w:
vorbehalten. Wir glauben dieselbe am vollständigsten zu geben indem wir hiermit
Euerer Excellenz die Abschrift eines Berichts an Seine Majestät den König mittheilen, worinn die sämmtlichen
Erfahrungen über diesen Gegenstand welche der mitunterzeichnete
GeheimeOberBauRat
Schinkel auf der, zufolge Allerhöchsten
Befehls seiner Majestät, nach
Paris in Beziehung auf die
Einrichtungen des dortigen Museums
unternommenen Reise, gemacht hat, nach geflogener Berathung mit dem ihm
zugeordneten HofRat
Hirt ausführlich niedergelegt sind.
Aus einer beigefügten Ebd., Bl. 46r-55v.
[Schließen]Abschrift der Statuten und des Etats vom Pariser Museum werden Euerer Excellenz zu ersehn geruhen, wieviel von demselben, nach
den hiesigen Verhältnissen beizubehalten, wir für zweckmäßig erachtet haben.
[gez.] Schinkel [gez.] Hirt