Auf das hohe Rescript Ew. Excellenz vom 30ten Januar 1827 betreffend die Aufforderung "zu einer ausführlich motivirten Aeußerung über die Möglichkeit einer conciliatorischen Maaßregel und zu einer vollständigen Darlegung des dermaligen Zustandes des Restaurationsgeschäfts, um die mit einer Beschränkung des bisher für dasselbe benutzten Raums verbundenen Stöhrungen auf das bestimteste kennen zu lernen und danach über das ganze Sachverhältniß gutachtlich berichten zu können" beehren wir uns ganz gehorsamst zu erwiedern: daß wir bei unserer ersten, ganz kurz gefaßten, Erklärung vom 24ten Januar der festen Ueberzeugung waren, daß solche bei dem Vertrauen, welches Ew. Excellenz bis jetzt in unsere Sachkenntniß und in unserem Eifer für das Geschäft gesetzt haben, vollkommen hinreichend sei. Auch würde es in der That ins Unendliche gehen alles und jedes zu motiviren, was bei einem so verwickelten Geschäft, als das der Restauration von meist älteren Bildern, in dem Fall einer solchen Stöhrung eintreten kann; zudem würde dieß in Worten ausgesprochen doch nur denen ganz deutlich sein, die aus Erfahrung mit dem ganzen Detail dieses Geschäfts aufs innigste vertraut sind. Ew. Excellenz haben auch bereits aus unseren ausführlichen Berichte über die Translocation der ganzen Samlung, und deren Aufstellung im jetzigen Locale, so wie über das ganze Restaurationsgeschäft, wie es dermalen erweitert ist, eine vollständige Uebersicht erhalten und uns darauf in einem hohen Rescript Ihre Zufriedenheit mit der Zweckmäßigkeit unseres Verfahrens zu erkennen gegeben. | 2 Da es indeß hier vorzüglich darauf ankommt die Herrn Ministerial-Commissarien, deren im hohen Rescript gedacht wird, welche nicht so genau mit dem Stande der Sache vertraut sein können, davon näher in Kenntniß zu setzen, so verfehlen wir nicht auf die einzelnden [sic!] Puncte des hohen Rescript einzugehen.

ad 1. Ein unumgänglich nothwendiges Erforderniß für das Restaurationsgeschäft ist das Licht von Norden. Nun haben wir aber nur 7 brauchbare Fenster nach Norden, welche für unsere 13 Restauratoren nicht ausreichen, weshalb wir uns genöthigt sehen noch drei Fenster gegen Osten zu Hülfe zu nehmen und uns darin so gut wie möglich zu behelfen. Hiermit ist das ganze Local des Mittel-Geschoßes, mit Ausnahme der Zimmer an der Südseite, so wie auch das des rechten Flügels, für das Restaurationsattelier besetzt, welches bei der Größe der Bilder auch einzig und allein in diesem Geschoß anzulegen war. Unsere Einrichtung ist aber auch nur in der Art getroffen, daß wenn wir ungestöhrt sowohl im ebenerwähnten, eigentlichen Restaurationsattelier als auch in sämtlichen übrigen Räumen des Gebäudes bleiben, wir unser Geschäft in circa zwei Jahren zu beendigen hoffen dürfen. Jede Beschränkung des Raums greift aber dermaßen in den ganzen Zusammenhang des Geschäfts ein, daß die dadurch veranlaßte Verzögerung, auf jeden Fall sehr beträchtlich, jedoch mit Sicherheit zu bestimmen jetzt unmöglich ist. Da nämlich die Restauration eines jeden Bildes nur in großen Zwischenräumen der verschiedenen, damit vorzunehmenden Operationen vom ersten Reinigen bis zum letzten Firniß zu bewerkstelligen ist, liegt es in der Natur der Sache, daß immer mehrere hundert Bilder | 3 zugleich in Arbeit sind, welche sowohl zwischen den einzelnden Operationen, als nach der Vollendung der Restauration dem Lichte frei ausgestellt und in Räume vertheilt werden müßen, wo sie auch gegen den Staub geschützt sind. Allmählig kommen nun aber auf diese Weise alle Bilder mehr oder minder in Arbeit und bedürfen also einer solchen Aufstellung, woraus das Erforderniß eines sehr beträchtlichen Raumes hinlänglich hervor geht. Derselbe muß aber außerdem überall leicht zugänglich sein, wegen des häufigen Tragens und Wendens der vielen, sehr breiten und schweren Holzbilder, und eine zu große Beengung würde durchaus hemmend auf den Gang des Geschäfts einwirken.

ad 2.) Ueber die Unzuläßigkeit der Concentrirung hatten wir uns der Hauptsache nach so eben ausgesprochen, und genügen uns daher hier nur noch Folgendes zu bemerken. Da bei der Niedrigkeit der Zimmer und Thüren das obere Stockwerk die meist sehr großen Bilder der in dem mittleren und unterem Stockwerk vertheilten Classen nicht aufzunehmen im Stande ist, könnte unter allen Umständen von der Räumung der beiden lezten nicht die Rede sein. In so fern jedoch die Ministerial-Commission vielleicht an Räumung des obersten Geschoßes gedacht haben möchte, können wir auf das bestimteste versichern, daß dieses Local durch keine Art von Vorrichtung auch nur einigermaßen zu ersetzen ist. Denn die Querwände, welche in einigen Zimmern des ersten und zweiten Geschoßes gezogen werden könnten, würden bei der geringen Länge, welche man ihnen nur geben darf, um Durchgang und Wendung der großen Bilder bewerkstelligen zu können, höchstens ausreichen, den vierten Theil der Bilder aufzunehmen, welche im oberen Geschoß außer den Seitenwänden auch die Hinterwände, ja hie und da selbst | 4 die Fensterwände bedecken. In den Seitenflügeln, wie im Hintergebäude sind solche Wände schon wegen der geringen Tiefe der Zimmer unstatthaft, desgleichen natürlich in allen einfenstrigen Zimmern des Gebäudes.

Außerdem aber müßen wir hier bemerken, daß die Construction dieser Wände nicht anders als sehr fest und tüchtig sein dürfte, weil das Gewicht der zahlreichen, großen Holzbilder so bedeutend ist, daß bei leichter Construction für ein Unglück nicht zu stehen wäre. Diese nothwendig schwere Construction mit dem Gewicht der Bilder zusammen, auf einen einzelnden Balken der Zimmer gestellt, würde denselben weit über seine Tragkraft belasten und folglich dem ganzen Gebäude höchst nachtheilig werden.

Ein Hauptgeschäft würde endlich durch das Ziehen von dergleichen Querwänden gänzlich behindert werden, das des Ordnens der sämmtlichen Bilder auf das Format der Wände im neuen Museum. Dieses muß nämlich auf dem Fußboden durch Auslegung und Einfügung in dem daselbst aufgetragenen Formate geschehen, wozu aber die jetzigen Zimmergrößen nur so eben ausreichen.

ad 3) Im festen Vertrauen auf die Allerhöchste Cabinetsordre, wodurch wir bis zur Aufstellung im neuen Museum im Besitz des vormals Gräfl. Bülowschen Hauses zu bleiben hoften, haben wir eine beträchtliche Anzahl von Bildern, welche bis jetzt noch keine Nahmen haben, gefirnißt. Eine Umräumung solcher Bilder aber würde durch das unvermeidliche Darauffaßen nothwendig mit dem größten Nachtheil derselben verbunden sein. Aber selbst davon abgesehen ist es überhaupt völlig unthunlich die Samlung auseinander zu reißen und in verschiedenen, weit von einander entlegenen | 5 Localen aufzustellen. Schon das eben Gesagte zeigt dieses deutlich genug. Hinzu kommt aber noch, daß der mehrmalige Transport der Bilder vom Restaurationsattelier in die Aufbewahrungsräume allmählig den Ruin der Bilder mit sich führen würde, da es leider nur zu gewiß ist und die Erfahrung täglich gemacht wird, daß jede Veränderung des Locals und der damit verbundenen Temperatur den Holzbildern unendlichen Schaden bringt. Wir arbeiten jetzt noch die Nachwirkungen dieser Art, so der letzte Umzug, der doch sehr gut vorbereitet, sehr sorgfältig bewerkstelligt war, wieder gut zu machen, und haben daher es uns auch zum Gesetz gemacht beim Umzug in das neue Museum die günstigste Jahrszeit und in dieser selbst nur die günstigsten Momente zu benutzen.

Die Theilung der Samlung würde außerdem jede Art der Ordnung unmöglich machen, ein Geschäft, welches grade bei dieser Samlung von größerer Wichtigkeit und Schwierigkeit ist als bei den meisten Gallerien anderer Museen, weil ein besonders großer Schatz von Kunstwerken derjenigen Gattungen darin enthalten ist, bei welchen die genauste Kritik und ein fortwährend scharfes Vergleichen der Gemälde untereinander allein zu richtigen Resultaten und zur Möglichkeit eines gültigen Verzeichnißes führen kann. Zu diesem Geschäft wird selbst die Herausnahme der für das Museum bestimmten Bilder aus den verschiedenen Königlichen Schlößern sehr bald nöthig werden, wozu ein hinreichender Raum in einem und demselben Locale um so mehr erforderlich ist.

ad 4) Aus dem Obengesagten geht schon hinreichend hervor, daß von Entbehrung irgend eines Raums im jetzigen Locale der Gemäldesamlung nicht die Rede sein kann, wenn nicht unberechenbarer Nachtheil für das ganze Geschäft der Restauration, für die Bilder selbst und für alle sonstigen Vorarbeiten zur Aufstellung im Museum entstehen soll. Wie mir - dem mitunterzeichneten Schinkel - bei der Ueber- | 6sicht der Localien, welche gegenwärtig von den Bureaux und der Plankammer des Generalstaabes im Ordens-Palais eingenommen wurden, geschienen hat, würde selbst ein interimistisches Unterkommen in dem dritten Geschoß, selbst wenn wir es ganz entbehren könnten, wenn solches etwa beabsichtigt worden, höchst unzureichend und unzweckmäßig sein. Theils sind nämlich die Zimmer niedrig und dunkel, theils würde die Belastung mit vielen gefüllten Schränken dem Gebäude Nachtheil bringen. Ganz besonders aber ist für beide Theile, sowohl für die Samlung des Museums, als für den so höchst wichtigen Schatz der Plankammer, die bedeutend größere Feuersgefahr nicht zu verkennen, welche aus einem gemeinschaftlichen Besitz des Hauses entsteht, wobei nicht allein über die doppelte Anzahl von Feuerungen in den Gebrauch kommen, sondern diese auch von verschiedenen, nicht von einer und derselben Direction gehörig controllirten Leuten versehen werden würde, wo es denn nur zu gewöhnlich ist, daß die Versehen im Dienst von einem auf den anderen geschoben werden, und eine gute, sichere Aufsicht unmöglich bleibt. Bei Gegenständen von so außerordentlichen Werthe, von solcher Unersetzlichkeit, wie die sind, von denen es sich hier handelt, dürfte in der That ein solcher Grund allein hinreichend sein, um von Einrichtungen dieser Art abzustehen.

ad 5) Sollte das vormals Gräflich-Bülowsche Haus definitiv für die Einrichtung des Generalstaabes ins Künftige, wenn die Samlung der Gemälde in dem neuen Museum aufgestellt ist, bestimmt worden sein, so muß ich - der mitunterzeichnete Schinkel - | 7 bei dieser Gelegenheit ganz gehorsamst bemerken, daß mir dieses Gebäude keineswegs diesem Zwecke zu entsprechen scheint. Vor allen Dingen fehlt diesem Gebäude nämlich die gehörige Sicherheit in Beziehung auf Feuersgefahr, welche ein solches Institut, als die Plankammer des Generalstaabes wegen seiner wichtigen Archive nicht entbehren kann. Es befindet sich in keinem Geschoße ein gewölbter Raum, auch sind die Wände nirgend so stark um Gewölbe dagegen spannen zu können. Nachbarliche Häuser, wie z. B. ein Stall zwängen so nahe an schwach und wenig feuersicher gebaute Hintergebäude dieses Hauses, daß von dort her stets Gefahr droht. Außerdem ist im Ganzen die Construction des Gebäudes nur gewöhnlich zu nennen, in den Seiten- und Hinter-Gebäuden aber nur leicht und keinesweg einer solchen Bestimmung angemeßen, welche als eine bleibende Anstalt im Staate von der größten Wichtigkeit ein Local von einer durchaus soliden Construction erfordert. In der That eignet sich nicht jedes Privathaus zugleich für eine öffentliche Anstalt des Staat[s] zweckmäßig zu dienen. Im Kriegszustande, im feindlichen Lande, muß man es sich wohl bisweilen gefallen laßen einstweilen vorlieb zu nehmen wie die Gelegenheit es grade giebt, in einer geregelten Friedenszeit sind dagegen dergleichen gelegentliche Einrichtungen selten ersprießlich. Ja selbst für die Kassen ist kein Vortheil hiebei. Man unternimt ein Werk, welches ebenfalls ein gewißes Anlagencapital in Anspruch nimt, mit dem man aber fortwährend unzufrieden bleibt, und welches dabei nie aufhört neue Kosten zu veranlaßen, theils an | 8 Reparaturen des ursprünglich für einen solchen Zweck nicht gehörig solid Angelegten, theils an Abhülfen aller Art von Unbequemlichkeiten und Unzulänglichkeiten, deren man meist erst im Gebrauche gewahr wird.

Ein Neubau wäre deßhalb für den Königlichen Generalstaab auch in diesem Falle das Allerersprießlichste, besonders auch für die Staatscasse, wie es sich im folgenden kürzlich darlegen läßt:
Wenn die Räume des vormahls Gräflich Bülowschen Hauses einigermaßen zweckmäßig für die Bedürfniße des Generalstaabes und den damit verbundenen Anstalten eingerichtet werden und den oben ausgesprochenen Mängeln darin auf eine nur einigermaßen genügende Weise abgeholfen werden soll, wovon ich hier nur das unumgänglich nothwendige Aufführen einer hohen Brandmauer längs des ganzen Hintergebäudes anführen will, so müßen mindestens 20 000 Rtlr. nach und nach darin verwendet werden. Dieß Gebäude ist aber als Besitz eines Privatmanns über 60 000 Rtlr werth und wird in ruhigen Zeiten um diesen Preis jederzeit verkauft werden können. Es handelt sich demnach hier von einer Summe von 80 000 Rtlr und mehr; welche die Einrichtung des Generalstaabes nebst Zubehör kostet, sobald Allerhöchsten Orts das Ausziehen aus dem Ordens-Palais und die Ueberweisung des vormals Gräflich Bülowschen Hauses ausgesprochen würde. Für eine solche Summe aber würde ein Neubau zu erreichen sein, der von dem hohen Chef des Generalstaabes nach allen Rücksichten des Bedarfs von vorn herein auf das zweckmäßigste entwor- | 9fen

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