Es thut mir leid, mich mit einem hohen In lateinischer SchriftDepartement in einer In lateinischer SchriftCorrespondenz über einen Gegenstand verwickelt zu sehen, wovon ich mir die Möglichkeit nie vorgestellt hätte. Ich mache also die unangenehme Erfahrung, daß da, wo ich, wenn nicht Dank, doch Billigung zu verdienen geglaubt hätte, gerade das Gegentheil geschah. Doch der Trost ist nahe, wenn man sich seiner gerechten Sache bewußt ist.

Ich durfte hoffen, daß meine erste Darstellung, wo ich ein hohes In lateinischer SchriftDepartement von meinen Verpflichtungen und der zweckmäßigen Einrichtung meiner Lehrkurse zur Genüge unterrichtete, hinreichend seyn würde, Hochdasselbe von der Leerheit der gegen mich geführten Anklage zu überzeugen. Ein zweytes In lateinischer SchriftRescript (das heute um halb 1 Uhr bey mir einlief) überführt mich von dem Gegentheil; und erst hiedurch erfahre und erfaße ich den wahren Stand der Anklage:

"Ich soll nämlich im vorigen Kurse kein Ganzes, sondern nur ein Fragment eines In lateinischer SchriftCollegiums gelesen haben."

Ich hätte gewünscht, daß mir diese Anklage in einer Abschrift zur Beantwortung zugekommen wäre, ehe man mich als schuldig erklärte. nochmehr: hätte es nicht zur Ordnung gehört, daß die Kläger, falls ihnen so viel an meinen Vorlesungen über einen bestimmten Gegenstand gelegen war, als sie vorzugeben scheinen, sich zuerst an mich selbst gewandt, und ihre Ansicht der Sache erklärt hätten? - Ich würde zwar nichts an dem abgeändert haben, was bereits öffentlich durch den approbirten In lateinischer SchriftCatalog bekannt gemacht war, aber eben so gewiß (und wahrhaftig gern) würde ich jedem eine Einlaßkarte In lateinischer SchriftGratis zu meinem In lateinischer SchriftPrivatcollegium gegeben haben. Auch hätte ich an In lateinischer SchriftQuaestor früher geschrieben, daß er es mit den Kunstzöglingen so genau nicht nehmen möchte. Indeßen scheint es, daß man eher auf unangenehmen Wegen ertrozen wollte, was man so leicht in würdigem Einverständniß mit dem Lehrer hätte erhalten können.

Doch die Sache ist so weit, daß ich nicht nur der Verklagte, sonder auch der Verurtheilte bin. Es bedarf also einer nähern Beleuchtung.

Die Anklage lautet: "Ich hätte kein ganzes, sondern nur ein Fragment eines In lateinischer SchriftCollegiums gelesen." | 2 Also ist der Vortrag der ganzen In lateinischer SchriftTheorie und Technik der bildenden Künste zugleich mit einer Übersicht der Geschichte derselben bey den Alten nur ein Fragment eines In lateinischer SchriftCollegiums? - Aber, sagt man, ich kündigte diese unter dem Namen der Geschichte der bildlichen Denkmäler an. - allerdings! Aber wer hat mir eine Vorschrift zu geben, wie ich eine Sache ankündige und welche Hauptabtheilungen ich in einer Wißenschaft mache, die ganz mein Werk ist, und worin ich keinen Vorgänger habe? - Auch unter dem Namen der Geschichte der Baukunst begreiffe 1) die Theorie der Baukunst, 2) die eigentliche Geschichte der In lateinischer SchriftConstruction, und 3) die Geschichte der Gebäude; drey große Abtheilungen, wobey jede für sich eine sehr umfaßende Wißenschaft machte, die aber in so fern mit einander verbunden sind, als eine die andere beleuchtet. Deswegen hätte ich meine Baukunst unter dem Titel: Geschichte der Baukunst bey den Alten, erste Abtheilung, die Themen enthaltend: herausgegeben, wenn nicht das In lateinischer Schriftfolio Format, das ich der Kupfer wegen wählen mußte, mich daran gehindert hätte, indem ich die folgenden Bände in 4to zu publiziren gedenke. - Eben so verhält es sich mit meinen Studien über bildende Kunst: ich faße unter dem allgemeinen Namen: Geschichte der bildlichen Denkmäler: alle Fächer und Wißenschaften zusammen, die zum nähern Verstehen der alten Kunst führen; als 1) die In lateinischer SchriftTheorie und die Technik der bildenden Künste, 2) die Geschichte derselben, und 3) die eigentliche Geschichte der Bildlichen Denkmäler: drey Abtheilungen, wovon jede für sich eine bedeutende und große Wißenschaft machet. - Allerdings schloß sich dem Gesagten zufolge die In lateinischer SchriftEncyclopedie meiner Vorträge über bildende Kunst mit dem ersten In lateinischer SchriftCollegium, das ich vorigen Winter las, noch nicht und wird sich auch noch nicht mit einem zweyten und dritten In lateinischer SchriftCursus schließen, welches die Mitglieder des In lateinischer SchriftDepartements, denen diese Studien nicht fremd sind, leicht begreifen werden.

Wann und Wie ich aber diese fernern In lateinischer SchriftCollegien vortragen würde, davon hatte ich meinen Zuhörern weder Rechenschaft zu geben, noch machte ich ihnen irgend ein vorläufiges Versprechen. Die Anklage von Unrecht erwuchs also bloß in dem Gehirn von Unmündigen, denen weder die Natur des wißenschaftlichen Verhältnißes, noch die Ordnung meiner periodischen Vorträge bekannt war. Wenn aber die Anklage, wie ich zeigte, nichtig ist, so wird ein hohes In lateinischer SchriftDepartement leicht geneigt seyn, | 3 sein Urthel zurückzunehmen, und das verlezte Ansehen eines öffentlichen Lehrers in den Augen seiner Schüler wieder herzustellen. - Übrigens kann ich nicht hehlen, daß, wenn mir die Klage von Seite der Schüler hart fiel, mir es doppelt schmerzhaft war, zu sehen, daß man auf die hohle Anklage junger Leute einen Lehrer verurtheilt, ehe man seine Verantwortung hörte, einen Lehrer, der durch Druckschriften, eingereichte Entwürfe, und andere Bemühungen seit fünfzehn Jahren vielfältige und unbezweifelte Beweise gegeben hat, daß er Zutrauen verdient, daß er es mit der Aufnahme der Kunst und der Bildung junger Künstler ernstlich und redlich meint, und er darin das höchste Bemühen seines Lebens sezet.

Hätte ich indeßen die Wünsche des In lateinischer SchriftDepartements, diesen Winter ein ferneres öffentliches In lateinischer SchriftCollegium über bildende Kunst früher und vor dem gedruckten In lateinischer SchriftKatalog gekannt; so würde ich diesem Wunsche gern entgegen gekommen seyn. Aber iezt kann ich mich nicht mehr darauf einlaßen: erstlich weil ich mit Recht befürchten müßte, die Zöglinge der Baukunst möchten eine ähnliche Anklage, daß ich sie vernachläßige, und mein öffentlich angekündigtes Versprechen nicht halte, bey dem In lateinischer SchriftDepartement gegen mich einreichen, und zweytens weil es das Ansehen haben würde: ich thäte solches nicht willkührlich, sondern aus Zwang. Dies würde aber ein schlechtes Beyspiel für die höhern Anstalten seyn, wenn die jungen Leute sich einbilden dürften, daß sie durch eingereichte Klagen bey einer höhern Behörde die Lehrer meistern könnten.

Um also das Unangenehme zu beseitigen, habe ich heute früh, noch ehe ich das Schreiben vom In lateinischer SchriftDepartement erhielt, anschlagen laßen, daß ich diesen Winter kein In lateinischer SchriftPrivatcollegium lesen, den Nachmittag aber den Anfang mit dem öffentlich angekündigten In lateinischer SchriftCollegium über die Baukunst machen würde.

Dies ist geschehen. Ich traf eine aufmunternde Zuhörerschaft, welche wohl dreyfach die Zahl derer übersteigt, die sich verleiten ließen, die Anklage gegen mich zu unterzeichnen. So erfülle ich meine Pflicht und scheue keinen Richter. Ich bin als ein freyer Mann in den Dienst des Königes getreten, und mit dem Bewußtseyn meine Pflichten gegen ihn und den Staat immer treu wahrgenommen zu haben, kenne ich auch meine Rechte.

Vorläufig mache ich bekannt, daß ich nach der | 4 hergebrachten Ordnung im Winter 1812/13 den zweyten In lateinischer SchriftCursus über die Geschichte der Bildlichen Denkmäler öffentlich lesen werde.

In der Ankündigung und Lesung von In lateinischer SchriftPrivatcollegien, die ich in Zukunft ankündigen möchte, hoffe ich, da sie ganz von mir abhangen, ungehindert verfahren zu können. Die Bedingungen, die ich dabey festsezen werde, sollen nie gegen die Ordnung irgend einer höhern Lehranstalt streiten. Auch muß es dabey in meiner Freyheit bleiben, in Rücksicht der Zuhörer, welche ein solches In lateinischer SchriftPrivatcollegium hören wollen, die Geseze zu machen. -

In lateinischer SchriftBerlin den 28ten October 1811.

Hirt.