Berlin, den 8. Februar 1827.
Auf Ew: p Anzeige vom 7ten dieses Monats bemerke ich, daß es der förmlichen Besetzung der Stelle des verstorbenen Tuschert nicht bedarf. Es wird das was dem Portier obliegt, freylich von einer Person besorgt werden können, welche überhaupt bei dem Restaurations Wesen die nöthige Subaltern-Hülfe leistet. In so fern der Sterneaux einstweilen interimistisch gegen ein Tagegeld zu diesen Dienstleistungen gebraucht wird, so kann er auch zur Versehung der Stelle des Portiers in dem vormals Gräflich Bülowschen Hause angenommen werden, da er sich früher bei einer ähnlichen Beschäfftigung, so lange die Sollysche Sammlung in der Wilhelmsstraße war, vortheilhaft ausgezeichnet hat, und es nöthig ist, einen ganz zuverlässigen Mann, der mit den Verhältnißen schon bekannt ist, zu erhalten. Ich genehmige unter dieser Bedingung seine Annahme. Es ist ihm aber dabei ausdrücklich zu eröffnen, daß die Beiziehung desselben nur interimistisch sey, damit er nicht allenfalls ein Geschäfft, was ihn jezt vortheilhafter nährt, aufgiebt, und Beschwerde führt, wenn seine jetzige Beschäfftigung als Portier aufhört.
Berlin, w.[ie] o.[ben]
[gez.] A[ltenstein]