Berlin, den 24. Januar, 1827.
Seine Majestät der König haben mittelst allerhöchster Cabinets-Ordre vom 15/13. dieses Monats zu befehlen geruhet, daß durch die hiezu ernannte Commißion näher ermittelt werden soll: ob der Generalstaab und die Plankammer nicht gemeinschaftlich mit der Sollyschen Gemälde-Restau[ra]tion in der vormals Graf Bülowschen Wohnung untergebracht werden kann. Ew. Hochwohl- und Wohlgeboren ersuche ich hiernach ergebenst, sich darüber baldmöglich gefälligst äußern zu wollen: ob und welche Zusammenbringung der Gemälde ohne Nachtheil für das Restaurationsgeschäft zu bewirken ist und welche Gemächer hierdurch auszuräumen seyn würden.
(Namens Sr. Excellenz) [gez.] A[ltenstein]