Berlin, den 22ten August 1826.
In dem Berichte vom 29ten September 1823. hat die (tit.) Sich hinsichtlich des Sternaux, welcher damals den Portierdienst in dem Benekeschen Hause in der Wilhelmsstraße versah, dahin geäußert, daß demselben das Zeugniß eines rechtlichen Mannes gebühre, der sich durch seine gute Dienstführung Ihre ganze Zufriedenheit erworben habe, und in dieser Beziehung sowie als Ernährer einer starken Familie eine besondere Berücksichtigung verdiene, zu welcher ihn die (tit.) empfehle. Dem unterzeichneten Ministerio ist dieser Sternaux seitdem auch noch anderweit als ein sehr zuverläßiger, fleißiger und anstelliger Mann bekannt geworden, und es hat also die vorgedachte günstige Meinung der (tit.) über ihn vollkommen bestätigt erhalten. Daßelbe will daher nun die (tit.) hiermit veranlaßen, den Sternaux zur Anstellung als Gehülfe oder Hausknecht bei dem Restaurations-Atelier vorzugsweise zu berücksichtigen; auch wird das Ministerium gern genehmigen, daß demselben die Portier-Stelle in dem Gebäude | 2 des vormaligen Handels-Ministeriums, wenn damit etwa eine Veränderung nöthig sein sollte, übertragen werde u soll daher daßelbe der xxxx xxxxxx dies(?) baldigst antragen
Berlin, w.[ie] o.[ben]
Ministerium pp. [gez.] S[üvern? Schulze?] / 26 [dieselbe Unterschrift wie 29.7.1826]