Auf das Rescript Einer hochlöblichen Deputation vom 23ten September eingegangen den 9ten October habe ich die Ehre folgendes zu antworten:
1. Ist es mir sehr angenehm zu sehen, daß es Einer hochlöblichen Deputation gefiel, meine Vorlesungen bey der Königlichen Bauakademie unter ihrem eigentlichen Namen in den Gedrukten Lektionszettel zu sezen.
2. thut es mir leid, daß der zweyte von mir erbethene Punkt noch ausgesezt bleiben muß. - Übrigens sind die Gründe, welche Eine hochlöbliche Deputation hierwegen anführt, für mich nicht allzu begreifflich. Wie soll etwas zum Nachtheil der Schüler ausfallen, wenn sie nur unter den von mir verlangten Bedingungen den vollständigen Vortheil aus meinen Vorlesungen schöpfen können? - Auf welchen Wegen übrigens die Schüler zu den erforderlichen Kenntnißen in der Geometrie, in der Perspektiv, Optik, und Bauphysik gelangen mögen, geht mich nicht näher an; eben so wenig, als die Einrichtung, daß die jungen Leute zu frühzeitig von den Studien entlaßen werden. Hätte man bey der ursprünglichen Einrichtung der königlichen Bauakademie den Plan, und die Gründe befolgt, welche damals zur gehörigen Classification des gesammten Unterrichtes vorgelegt wurden; so würden iezt dergleichen unangenehme, und für die Bauschüler nachtheilige | 2 Collisionen nicht statt finden. Indeßen hindert, wie ich glaube, ein ursprüngliches Versehen nicht, daß man, durch die Erfahrung belehrt, wenigstens später auf den wahren, und einzigen Weg zurückkomme. Auf diesen wahren und einzigen Weg bringt aber kein encyclopædischer Unterricht, sondern einzig und allein eine bestimmte Festsezung einer gehörigen Classification. -
3. Daß Eine hochlöbliche Deputation ein besonderes Collegium für eine sogenannte Encyclopædie der Baukunst eingerichtet wünschet, gehet mich nicht an. Auch werde ich mich nicht darauf einlaßen, ob ein solches Collegium zweckmäßig, und nöthig sey. - Nur in so fern die Intention Einer hochlöblichen Deputation seyn möchte, mir ein solches Fach zu übertragen, muß ich hier ein für allemal erklären, daß ich ein solches Collegium nie übernehmen werde. - In wie fern aber andere meinen iezigen Vortrag eine Encyclopædie nennen wollen, ist mir gleichgiltig. Nur kann ich nicht zugeben, daß mein Lehrfach öffentlich anders, als unter dem Logisch bestimmten Namen angezeigt werde. Ich weiß übrigens wohl, daß das Wort Encyclopædie einer wächsern Nase gleichet, welche jeder drehen kann, wie er Lust hat.
4. Die Art, wie sich Eine hochlöbliche Deputation ein Recht zueignen will: über den Inhalt meiner Vorlesungen nach Belieben zu disponiren: scheint mir in Wahrheit nicht allzu begreiffbar. Wer kann, ohne sich lächerlich | 3 und verächtlich zu machen, sich zu etwas anderm engagiren, als zu dem, was er gelernt hat, und zu verstehen glaubt? - Ich glaube das Fach, zu welchem ich mich aus freyen Stücken als Lehrer angebothen habe, zu verstehen. Aber Dieß Verstehen sezt nicht voraus, daß ich auch andere Fächer, die etwa mir Eine hochlöbliche Deputation übertragen möchte, auch inne haben müße. Denn in Wahrheit habe ich weder den Wahn, noch den gewandten Geist, heute dieß, und morgen ein anderes Fach zu lehren. - Wo bliebe also das Recht Einer hochlöblichen Deputation, mich zu etwas zu vermögen, was ich nicht kann? Ultra posse nemo tenetur.
Weiter: Es mag wohl seyn, daß ich bey der Übernahme meines Lehramtes an der königlichen Bauakademie - dem Beysaze: "Nach Anleitung des Akademischen Directorii" nicht feuerlich widersprach. (obschon ich übrigens hinlänglich, und mit Gründen gegen die Einrichtung eines Directorii überhaupt zu seiner Zeit protestirte; weil ich den Unnutzen desselben voraussah) - aber sey es! Was will eine hochlöbliche Deputation aus meinem Stillschweigen folgern? - Doch ich räume alles ein, und erkläre hiemit feuerlich: daß ich nicht das Geringste gegen die Leitung des Directorii, oder der Deputation in Rücksicht meiner habe: und daß jede Leitung von Seite der hochlöblichen Deputation mir selbst sehr willkommen, und angenehm sey, das heißt: in dem Lehrfache, wozu ich mich engagirte. Indeßen bin ich im voraus überzeugt, daß die Absicht der mir sehr verehrten Mitglieder der hochlöblichen | 4 Deputation nicht so weit gehet. Ein jedes Mitglied derselben weiß zu gut, wie schwer es ist, sich in einem einzigen Fache so zu bilden, damit man mit Ehren als öffentlicher Lehrer darin auftretten könne. Und was mein individuelles Lehrfach betrift, darf ich um so weniger die Hoffnung hegen, Weisungen von andern zu erhalten, da das Lehrfach, dem ich vorstehe, vor mir nicht existirte, und ich sagen darf, dasselbe zuerst geschaffen zu haben. Auch scheint es fast, alswenn Eine hochlöbliche Deputation vergeßen habe, daß ich mein Collegium eben so für Eleven der Kunst- als der Bauakademie lese: und folglich ich nicht bloß vom Curatorium der Bauakademie, sondern auch gleichmäßig von dem der Kunstakademie abhange. Ich bitte ergebenst, hierwegen die Akten nachzusehen.
5. Daß ich mein Lehramt bey der königlichen Bauakademie, ohne Anspruch auf größere Besoldung, oder auf sonstige Remunerationen durch Collegiengelder übernommen habe: darauf hat allerdings Eine hochlöbliche Deputation keine Rücksicht zu nehmen. Daher wenn ich gelegenheitlich solches in Erinnerung brachte; wollte ich hiemit keinesweges als auf ein mir besonders zustehendes Recht, sondern bloß auf Billigkeit provoziren. Daß übrigens ein Damaliges Curatorium der Kunstakademie, das Anerbieten, das ich hochdemselben zur unentgeltlichen Übernahme eines solchen Lehramtes aus eigener Bewegung machte, wirklich | 5 annahm, folget keinesweges, als wenn ich im voraus hiefür besoldet gewesen sey. Der Ausdruck in meiner Bestallung vom 20ten April 1799. "Für das ihm bereits von Seiner Mayestät ausgesezte Gehalt" kann daher nur auf meine eigene Veranlaßung durch die Hand des Concipienten in dieselbe gefloßen seyn: nemlich weil ich erklärt hatte, daß ich mit meinem Gehalte zufrieden sey, und für diese vermehrte Bemühung keinen besondern Zuschuß von Gehalt verlange. Daß die Sache auf eine solche art verstanden werden müße, wird jedem billig Denkenden um so einleuchtender seyn, da die liberale Denkart unsrer königlichen Regierung zu bekannt ist, um einem Beamten - wenn er es nicht selbst wünschet - neue Verbindlichkeiten aufzulegen, ohne seine vermehrten Bemühungen verhältnißmäßig zu lohnen.
6. Die Gegenstände, welche ich in meinem Fache vorzutragen übernommen habe, sind in dem bey Etablirung der Akademie eingereichten Plane hinlänglich spezifizirt: und die Methode, wie ich diese Gegenstände vortrage, darf der hochlöblichen Deputation Ihrer übernommenen Pflicht gemäß nach einem vierjährigen Cursus nicht unbekannt seyn. Ich kann übrigens nichts dagegen haben, wenn es Einer hochlöblichen Deputation gut dünkt, andere Lehrfächer, mit welchen das meinige in Collision stehen soll, darnach zu modifiziren. Aber mein Manuscript ist mein Eigenthum, und ich gebe es nicht aus den Händen. Ich werde es zu seiner Zeit öffentlich erscheinen laßen: zur Stunde aber habe ich es noch nicht zu meiner Zufriedenheit ausgearbeitet. Auch erkläre | 6 ich im voraus, daß ich mein Lehrfach nach keinem andern modifiziren kann, weil alles in einem System zusammenhängt, und nur eines durch das andere das gehörige Licht erhält.
7. Die Kabinetsordre vom 28ten Februar 1801. woraus Eine hochlöbliche Deputation anführet: "daß praktische Baubediente, und keine Professoren an der Akademie gezogen werden sollen" kann, richtig verstanden, keinen Einfluß auf die Abänderung meines Lehrfaches haben. Denn erstlich ist dadurch der Vortrag desselben keinesweges widerrufen: zweytens ist von einem in allen nöthigen Fächern wohlunterrichteten Baueleven noch ein sehr bedeutender Schritt zu einem Professor in der Baukunst: ja! man kann ein sehr brauchbarer, und erfahrner Praktiker seyn, und doch weder die Wißenschaft, noch das Talent zu einem öffentlichen Vortrage haben. Drittens wird jedes Mitglied der hochlöblichen Deputation mit mir einverstanden seyn, daß das theoretische Wißen der Praxi nie schaden könne: denn eine wahre Theorie der Baukunst kann nur solche Geseze, und Regeln enthalten, welche von einer geläuterten Erfahrung der grösten Völker in der Kunst zu bauen abstrahirt sind. je mehr also angehende Baukünstler in den theoretischen Fächern unterrichtet seyn werden, desto leichter muß für sie die Praxis seyn. ja - dergleichen junge Baukünstler werden nicht bloß bey der Praxis, wie sie in jedem Lande herkommlich ist, stehen bleiben, sondern bemüht seyn, | 7 das Praktische des Bauwesens zu verbeßern. Und wo ist das Land, welches in Rücksicht einer so vielumfaßenden Kunst, wie das Baufach ist, nicht bey jedem Schritt einer Verbeßerung bedürfte? -
Endlich wenn in der angezeigten Kabinetsordre die Bildung tüchtiger Kammeralbauleute besonders eingeschärft wird; so würde man doch, den Geist einer Kabinetsordre sehr mißverstehen, wenn man glaubte, daß an einer Akademie nur dadurch gute Kammeralbaubediente gebildet werden könnten, wenn man die sogenannte höhere Baukunst hintenansezte. Welcher Bauerfahrne kann zweifeln, daß der wirkliche Architekt nicht zugleich auch der tüchtigste Mann für das Kammeralbauwesen seyn würde? und daß allein vom Leztern die wahre Verbeßerung des Kammeralbauwesens zu erwarten steht? -
Übrigens ist zu Genüge bekannt, daß die Etablirung der Bauakademie zum Zweck hat: 1. gute Feldmeßer, 2. gute Waßerbaumeister. 3. gute Landbaumeister, und 4. wirkliche Architekten zu bilden. Der Staat bedarf tüchtige Männer in jeder Gattung: Aber nur von dem leztern (dem Architekten) kann man erwarten, daß das Bauwesen in einem Staate fest begründet, und durch denselben der gute Geschmack auch über andere von der Baukunst abhängende Gewerke (deren Anzahl sehr groß ist) verbreitet werde. So denke ich: und ich fürchte nicht, daß mir einer, der durch die Geschichte, das heißt: durch die Erfahrung belehrt ist, widersprechen werde.
Ein Hauptversehen bey Etablirung der Königlichen Bauakademie | 8 - wie ich immer laut behauptet habe, und behaupten werde - ist, daß man die Leitung derselben einem Collegium von Geschäftsmännern übertrug; und zwar einem Collegium, bey welchem, um darin als Mitglied aufgenommen zu werden, nicht erforderlich ist, einen vollständigen Cursus der Architektur gemacht zu haben. Von welchem also auch die Voraussezung nicht statt finden kann, daß es Mitglieder in sich faße, die das Feld der Architektonik übersehen: und demnach es bloß als eine zufällige Sache zu betrachten ist, wenn sich unter den Mitgliedern Männer befinden, die den gedachten Umfang von Kenntniß besizen. Wie kann aber ein Collegium, als solches, der Leitung eines Institutes, das für die gesammten architektonischen Wißenschaften bestimmt ist, vorstehen? - Die Sache involvirt in sich den offenbaresten Widerspruch. Wir haben Beyspiele in unserm Staate, so wie es dergleichen in jedem gut organisirten Staate giebt, wo von den Collegien der Geschäftmänner zu den Lehrinstituten um Belehrung recurrirt wird: nicht aber daß eine Akademie, welche junge Leute zu den Kenntnißen der wahren Praxis vorbereiten soll, von einem Collegium bloßer Geschäftsmänner dirigirt würde. Die königliche Bauakademie wird dergestalt immer als fehlerhaft constituirt anzusehen seyn, so lange die Direction derselben von einem königlichen Baudepartement abhängt. Die Erfahrung hat bis iezt die Sache nur zu sehr bestätigt. | 9
8. Zur verlangten Nachricht dienet, daß ich gegenwärtigen Winter-Cursus mit der Theorie der Baukunst nach den Grundsäzen der Alten bereits angefangen habe.
Berlin den 10ten Octob. 1803.
Hirt __________________________________________________________________Dem obigen Schreiben Hirts ist ein Reskript der akademischen Deputation (egh. unterzeichnet von Morgenlänger) an das Kuratorium der Bauakademie vom 17. Dezember 1803 beigelegt (GStA PK, I. HA, Rep. 76 alt IV Nr. 30, fol. 11r-v; mit den Empfängerbemerkungen "pr 26 Dec 1803", "ad Anteriora" und Unterschrift "Hardenberg"):
An / Ein Hohes Curatorium / der Königlichen Bau-Academie.
Auf das am 23.ten September currentis an den Hofrath Hirt erlaßene, Einem hohen Curatorio gehorsamst mitgetheilte Schreiben, hat die Deputation die, sub petito Remissionis, originaliter beiliegende Replic von demselben erhalten. Da derselbe sich darin auf das ultra posse nemo tenetur berufet; so scheint es freilich, daß man auf den Wunsch, - eine Encyclopaedie der Baukunst von dem p Hirt gelesen zu bekommen -, werde Verzicht thun müßen; und die Deputation würde die Sache auch blos mit diesem Vorschlage an Ein hohes Curatorium haben bewenden laßen, wenn nicht der p Hirt weiter gegriffen, und sich in gedachter seiner Replic Urtheile angemaßt hätte, wozu er meines Ermeßens einerseits gar nicht befugt ist, anderntheils solche aber auch, wenn sie von ihm einseitig in das Publikum gebracht werden, der Academie einen verdächtigen Anstrich geben können. Die Deputation hatte daher resolvirt, demselben seine Meinung zu widerlegen, aber sie wurde durch den Umstand daran verhindert, daß diese Schrift am 15.ten October, da sie von mir eben zum circuliren geschrieben, und in dem Augenblick, da der Geheime Secretair Paetsch sie erst in das Ausgabe-Journal eintragen laßen wollte, ihm unter den Händen hinweggekomen ist, und | 2 sich am 16.ten November currentis in beikommendem versiegelten Couvert eingeschlagen, in der verschloßen gewesenen Kanzleydiener-Stube des Ober Bau-Departements, erst wieder gefunden hat. Nunmehr hält die Deputation es zu spät dem p Hirt zu widerlegen, weil sich denken läßt, daß derselbe die Mittheilungen, welche etwa von ihm davon haben gemacht werden sollen, doch wohl dem Publico schon gemacht haben wird. Es ist ihm daher blos geschrieben, daß seine Schrift zum höhern Ermeßen eingereicht sey; und ich überreiche solche mit der gehorsamsten Bitte und überlaße, in Bezug auf den Bericht der Deputation vom 23.ten September ejusdem, wie Ein hohes Curatorium den Hirt zu rectificiren für gut findet, und ob es nützlich seyn kann, deßen Meinungen zu widerlegen, auch ob ich für den letzten Fall etwa eine Widerlegung besorgen soll? So wie ich auch submittiren muß, ob es nicht rathsam seyn würde, genau untersuchen zu laßen, von wem die p Hirtsche Schrift etwa weggebracht, hernach zurückgebracht, und die Adresse auf dem Couvert wahrscheinlich mit verstellter Hand geschrieben worden ist, da dieses alles von Jemanden, dem diese Schrift sehr interessiren mag, geschehen zu seyn scheint. Berlin den 17.n December 1803. Præsidium der akademischen Deputation des / Ober-Bau-Departements. [gez.] Morgenlænder