Gnädiger Herr!
Für die beiden Gemälde altdeutscher Meister des Hans Baldung Grien und des Albert Durer, welche das Königliche Museum von mir für den Preis von 1000 reichstaler in Gold, und 195 reichstaler Courant im Jahr 1823 käuflich übernommen hat, hatten Ew. Excellenz die Gnade mir im November 1825 fünfhundert reichstaler in Gold auszahlen zu laßen.
Da ich nun mehr als jemals des Geldes bedürftig bin; so bitte ich Ew. Excellenz aufs Angelegentste, mir die restirende Summe auf demselben Wege aus der Casse des Königlichen Museum gnädigst auszahlen laßen zu wollen.
Mit vollkommenster Ehrerbietung geharre ich Ew. Hochfreyherrlichen Excellenz unterthänig gehorsamster HirtBerlin den 12 Junius / 1827.
______________________________________________________________________________________________
[Schreiben des Staatsministers von Altenstein an die Generalkasse seines Ministeriums [ebd., Bl. 12r]:
An / die General-Kasse des Ministerii Berlin den 15 Juni 1827. Citissime Herrn GORR v Harlem. Herrn GRR Dieterici zur gefälligen Mitzeichnung. mund. und abges. 25/7 / nebst: Coss. vid.
Durch die in beglaubigter Abschrift hier anliegende Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 15ten Januar 1823 haben des Königs Majestät den Ankauf zweyer Gemälde von Albrecht Dürer und Hans Baldung genannt Gruen, sofern die Zahlung aus den Fonds des Ministerii geleistet werden kann, zu genehmigen geruht. Die General-Kasse des Ministerii wird auf den Grund dieser Allerhöchsten Cabinets-Ordre hierdurch angewiesen, den für diese beyden Gemälde bedungenen Kaufpreis von Ein tausend Thalern Gold und Ein hundert fünf und neunzig Thalern Courant aus dem Dispositions Fonds des allgemeinen Unterhaltungs Quanti der Geistlichen und Unterrichts-Verwaltung des Jahres 1825, da dieser die Zahlung noch leisten kann, an den Fonds des Kunst-Museums zum weitern Nachweise der bestimmungsmäßigen Verwendung zu zahlen, und gehorig in Ausgabe zu stellen.
[Schreiben des Staatsministers von Altenstein an die Kasse des Königlichen Kunstmuseums [ebd., Bl. 12r]:
An / die Kasse des Königlichen Kunst / Museums. mund. u. abges. 25/7 / mit 1. begl. Abschr[ift]
Abschrift vorstehender Anweisung nebst Anlage um auf den Grund derselben Ein tausend Thaler Gold und Ein hundert fünf u neunzig Thaler Crt aus dem Fonds für das Kunst-Museum zu vereinnahmen.
Schreiben des Staatsministers von Altenstein an die Kasse des Königlichen Kunstmuseum [ebd., Bl. 12 r-v]:
An / Dieselbe. mdt. u. abges. 25/7. Nach dem Abgange der General Kasse des Ministerii mit der Aufgabe vorzuzeigen, die Anweisung 16ten Novb. 25 über die abschlägliche Zahlung der 500 reichstaler hierneben zu den Acten zurück zu reichen.
Die Kasse des Kunst Museums wird mit Bezug auf die ihr unterm heutigen zugefertigte Abschrift einer Anweisung an die General-Kasse des Ministerii zur Zahlung von 1000 reichstaler Gold u 195 reichstaler Courant, welche des Königs Majestät zum Ankaufe zweier dem Hofrath Hirt // ge [fehlt Bl. 12v](?)