Eure Excellenz beehren wir uns auf die an uns unterm 14 Februar ergangene Aufforderung zu einem Gutachten über die Gegenstände, welche das uns mitgetheilte, hierbei wieder zurückgehende Schreiben Sr Excellenz des Herrn Kriegs-Ministers vom 11ten Februar enthält, Folgendes gehorsamst zu bemerken:
Nach der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 9 April 1827 soll die Ausräumung des Hauses Behrenstrasse N° 66 spätestens bis zum 1 Jenner 1830 bewirkt werden; wir haben den Sinn dieser Kabinets-Ordre nicht anders verstehen können, als, daß an diesem Termin das Gebäude dem Königlichen Generalstabe übergeben, bis dahin aber ungetheilt im Besitze der Kommission bleiben solle.
Eine andere Auslegung dieser Kabinets-Ordre würde auch durchaus unverträglich mit
dem Geschäfft der Restauration der Gemälde und der Einrichtung des neuen Museums seyn, denn wie sollten
wir im Stande seyn:
1) die in diesem Hause überall vertheilten Kunstschätze
zu hüten, wenn dasselbe einer Menge von Bau-Arbeitern beständig frei geöffnet
bleibt.
2) Wie wäre es möglich bei den in dem Schreiben erwähnten grossen
Baulichen Veränderungen diese Kunstschätze vor dem verderblichsten Staube zu
hüten. Dieser Kalkstaub würde grade in diesem
| 2 letzten Jahre wo die
Gemälde-Sammlung sich noch in dem Hause befindet, derselben am
allernachtheilichsten seyn, weil das Firnissen der Gemälde in dieser Zeit
stattfinden muß. Jahrelange Arbeiten und die Kosten von vielen Tausenden würden
ganz vergeblich gewesen seyn.
3) Die sämtlichen Räume des Gebäudes sind mit
Gemälden überfüllt, deren Volumen sich neuerdings durch die Vollendung der neuen
Rahmen weit über das Doppelte vermehrt hat und welche hierzu noch einer weit
sorgfältigeren Aufstellung bedürfen, wenn die vergoldeten u verzierten Rahmen
nicht ganz verdorben werden sollen. Wir sehen uns daher jetzt schon in grosser
Verlegenheit, diese Schätze auf eine angemessene Weise in dem Hause so lange
unterzubringen, bis die Einräumung in das Neue Museum stattfinden kann, dessen Baulichkeit
solches noch nicht erlaubt, welches Geschäfft aber auch nicht theilweise sondern
in stetem Zusammenhange hintereinander fort bewirkt werden muß und also nicht
ehr beginnen kann, bis die Mehrzahl der noch in der Restauration begriffenen
Bilder in vollkommenen Stand gesezt ist.
Hiernach sind wir jetzt schon mit dem Raume aufs höchste beschränkt und würden auch aus diesem Grunde keine Möglichkeit sehn, auch nur ein einziges Zimmer zu andrer Bestimmung abgeben zu können. | 3
Wir müssen sonach Euer Excellenz gehorsamst bitten zu veranlassen, daß der
Allerhöchst einmal vorgeschriebene Termin vom 1 Januar 1830 unverkürzt gehalten
wird und wir bis dahin ganz ungestört und ohne den mindesten In der Bedeutung von "Nachteil"
(Adelung).
[Schließen]Eintrag das uns übertragenen Restaurations-Geschäfft fortsetzen können, weil wir
uns ausser Stande sehn, im entgegengesezten Falle, dasselbe zu führen.
In Betreff der in dem Schreiben Sr Excellenz des Herrn Kriegs-Ministers errechneten Kosten, welche aus dem für die Restauration bestimmten Fond, für die baulichen Herstellungen der Zimmer gezahlt werden sollen, die durch das Restaurations Geschäfft etwa veranlasst wurden, bemerken wir gehorsamst, daß über den Status der sämtlichen Zimmer von uns vor dem Anfange des Geschäfts ein Protocoll aufgenommen worden ist, wonach sich, gegen das Ende des Restaurations-Geschäffts, wird beurtheilen lassen, welchen Umfang die Herstellungs-Arbeiten in dieser Beziehung haben werden. Früher hierüber zu verhandeln würde nicht von Nutzen seyn und wir behalten uns daher vor, Euer Excellenz unsre Ansichten alsdann gehorsamst mitzutheilen, wenn dieser Zeitpunkt gekommen seyn wird.
Berlin den 23 Februar 1829
Die Komission zur Einrichtung des neuen Museums[gez.] Schinkel. [gez.] Hirt. [gez.] Waagen