Unter der Zuschrift vom 28ten May übersenden Ew. Excellenz uns die (hiemit zurückgehende) Rechnung des H. Theoli für restaurirte Gemälde, und wünschen, daß wir uns über die Richtigkeit der Forderung äußern, und zugleich einberichten sollen: welche Einleitung zu treffen seyn möchte, Herrn Theoli ferner zu beschäftigen.

In Rücksicht des ersten Punktes können wir uns nur dahin äußern, daß nach unserm Dafürhalten die Restauration der Gemälde, welche Herr Geheime Ober Regierungs Rath Schultz an denselben übergab, sehr gut ausgefallen. Die Forderung des p Theoli scheint uns zwar etwas stark; allein da mit ihm vorläufig kein Abkommen getroffen ward, so wird es schwer seyn, in Hinsicht der übergebenen Rechnung zu unterhandeln. Überhaupt ist die Arbeit eines guten Restaurators schwer zu taxiren.

In Beziehung auf den zweyten Punkt müßen wir uns auf eine frühere Eingabe beziehen, worin wir auf eine eigene Commission für das Restaurationwesen antrugen, indem wir die Verantwortlichkeit nicht allein hiebey übernehmen könnten. Wir schlugen zu diesem Zwecke die drey academischen Professoren Hummel, Kuhbeil und Wach vor. Wir wünschen aber, daß in der an dieselben zu erlaßenden Instruction folgende Punkte bemerkt würden:

1. Die zunächst zu restaurirenden Gemälde würden ihnen immer und jedesmal von den Commissarien Schinkel und Hirt vorgelegt werden. 2. In Gegenwart dieser beiden würden die Professoren mit dem Restaurator überlegen: was erstlich an dem vorliegenden Gemälde zu reinigen, und zweytens zu restauriren seyn möchte. Dabey würde die Commission dem Restaurator zur Pflicht machen, nach der Reinigung keinen Pinselstrich zu machen, bevor die Commission das Bild nicht wieder in Augenschein genommen, | 2 und mit ihm das Definitive der Restauration besprochen hätte. 3. müßte der Restaurator für jedes Gemälde den Preis (wenigstens ungefähr) besonders bestimmen, und die Commission hiezu ihre Beystimmung geben; jedoch mit dem Vorbehalt einer Ermäßigung des bedingten Preises nach den Umständen; aber auch manchmal mit Bewilligung einer höhern Zahlung, wenn die Billigkeit solches forderte, entweder unvorgesehener Fälle halber, oder auch der vorzüglichen Arbeit wegen. 4. Dagegen müßte es auch in die Macht der Commission gegeben seyn, den Restaurator zum Fleiße anzuhalten, ihm die Bedingungen zu schmälern, wenn er sich Vernachläßigungen zu Schuld kommen ließe, und endlich ihn gänzlich zu entlaßen, wenn unbillige Bedingungen, oder schlechte Arbeit es nöthig machten.

Noch erinnern die Unterzeichneten, daß sie in ihrer frühern Eingabe noch auf andere zu engagirende Restauratoren aufmerksam machten.

Übrigens wünschen wir, daß die bezeichneten Professoren so bald wie möglich ihre Instructionen erhalten möchten, damit Herr Theoli möglichst bald wieder beschäftigt werden könnte.

Berlin den 30ten May 1822.

[gez.] Schinkel. [gez.] Hirt.