Unter der Zuschrift vom 28ten May übersenden Ew. In lateinischer SchriftExcellenz uns die (hiemit zurückgehende) Rechnung des H. In lateinischer SchriftTheoli für In lateinischer Schriftrestaurirte Gemälde, und wünschen, daß wir uns über die Richtigkeit der Forderung äußern, und zugleich einberichten sollen: welche Einleitung zu treffen seyn möchte, Herrn In lateinischer SchriftTheoli ferner zu beschäftigen.

In Rücksicht des ersten Punktes können wir uns nur dahin äußern, daß nach unserm Dafürhalten die In lateinischer SchriftRestauration der Gemälde, welche Herr Geheime Ober Regierungs Rath In lateinischer SchriftSchultz an denselben übergab, sehr gut ausgefallen. Die Forderung des p In lateinischer SchriftTheoli scheint uns zwar etwas stark; allein da mit ihm vorläufig kein Abkommen getroffen ward, so wird es schwer seyn, in Hinsicht der übergebenen Rechnung zu unterhandeln. Überhaupt ist die Arbeit eines guten In lateinischer SchriftRestaurators schwer zu taxiren.

In Beziehung auf den zweyten Punkt müßen wir uns auf eine frühere Eingabe beziehen, worin wir auf eine eigene In lateinischer SchriftCommission für das In lateinischer SchriftRestaurationwesen antrugen, indem wir die Verantwortlichkeit nicht allein hiebey übernehmen könnten. Wir schlugen zu diesem Zwecke die drey academischen In lateinischer SchriftProfessoren Hummel, Kuhbeil und In lateinischer SchriftWach vor. Wir wünschen aber, daß in der an dieselben zu erlaßenden In lateinischer SchriftInstruction folgende Punkte bemerkt würden:

1. Die zunächst zu In lateinischer Schriftrestaurirenden Gemälde würden ihnen immer und jedesmal von den In lateinischer SchriftCommissarien In lateinischer SchriftSchinkel und In lateinischer SchriftHirt vorgelegt werden. 2. In Gegenwart dieser beiden würden die In lateinischer SchriftProfessoren mit dem In lateinischer SchriftRestaurator überlegen: was erstlich an dem vorliegenden Gemälde zu reinigen, und zweytens zu In lateinischer Schriftrestauriren seyn möchte. Dabey würde die In lateinischer SchriftCommission dem In lateinischer SchriftRestaurator zur Pflicht machen, nach der Reinigung keinen Pinselstrich zu machen, bevor die In lateinischer SchriftCommission das Bild nicht wieder in Augenschein genommen, | 2 und mit ihm das In lateinischer SchriftDefinitive der In lateinischer SchriftRestauration besprochen hätte. 3. müßte der In lateinischer SchriftRestaurator für jedes Gemälde den Preis (wenigstens ungefähr) besonders bestimmen, und die In lateinischer SchriftCommission hiezu ihre Beystimmung geben; jedoch mit dem Vorbehalt einer Ermäßigung des bedingten Preises nach den Umständen; aber auch manchmal mit Bewilligung einer höhern Zahlung, wenn die Billigkeit solches forderte, entweder unvorgesehener Fälle halber, oder auch der vorzüglichen Arbeit wegen. 4. Dagegen müßte es auch in die Macht der In lateinischer SchriftCommission gegeben seyn, den In lateinischer SchriftRestaurator zum Fleiße anzuhalten, ihm die Bedingungen zu schmälern, wenn er sich Vernachläßigungen zu Schuld kommen ließe, und endlich ihn gänzlich zu entlaßen, wenn unbillige Bedingungen, oder schlechte Arbeit es nöthig machten.

Noch erinnern die Unterzeichneten, daß sie in ihrer frühern Eingabe noch auf andere zu In lateinischer Schriftengagirende In lateinischer SchriftRestauratoren aufmerksam machten.

Übrigens wünschen wir, daß die bezeichneten In lateinischer SchriftProfessoren so bald wie möglich ihre In lateinischer SchriftInstructionen erhalten möchten, damit Herr In lateinischer SchriftTheoli möglichst bald wieder beschäftigt werden könnte.

In lateinischer SchriftBerlin den 30ten May 1822.

[gez.] Schinkel. [gez.] Hirt.