An / Des Königl. Hoffrath Herrn / Hirt / Wohlgeboren / in Berlin.

Auf die mir von Ewer Wohllöblichen Comission vorgelegte Fragen kan ich folgendes antworten.

1. Ehe ein Schüler auf der In lateinischer SchriftGallerie nach den Gemähden In lateinischer Schriftcopirt, so muß er alle Zeichen Classen durch, nach den nackenden gezeichnet, und etwas in OehlFarben In lateinischer Schriftcopirt haben, worüber Er ein In lateinischer SchriftAttestat seines Lehrers vorzuzeigen hat, es sei denn das Er als Kupferstecher nach den Gemählden zeichnet, oder en migniature mahlt.

2. Der Unterricht kan blos des Sommers statt finden, wegen der Kälte des Gebäudes. Die Anleitung ist practisch, in Ansehung der Farbenmischung, der Empathirung und Führung des Pinsels.

3. Die Zeit des Unterrichts ist alle Tage, früh von 8 bis 12 Uhr und Nachmittag von 2 bis 5 Uhr, die Sonn und Festtage ausgenommen. Die Zahl der In lateinischer SchriftEleven ist nie über 8. gewesen, und es ist keine Zahl festgesezt.

4. Vorschläge zum Verbeßern des In lateinischer SchriftStudiums auf den In lateinischer SchriftGallerien | 2 bestände darin, das, damit die Schüler mehr lernten, sie nur das Schöne Theilweise aus einem Gemählde, und nicht das ganze Stück In lateinischer Schriftcopirten, das zu viel Zeit kostet, da selten ein Gemählde durchgängig schön zum studiren.

5. über den Fleiß, die Fortschritte und die In lateinischer SchriftConduite der Schüler wird eine schriftliche In lateinischer SchriftUrte [Acte](?) geführt, wo die Stücke so sie In lateinischer Schriftcopirt alle Herbst angezeigt.

6. Verbeßrungs Vorschläge bei dem Zeichnen nach den Leben weiß ich keine. was das In lateinischer SchriftStudium des Sommers nach der Natur zu mahlen, anbetrift, so hat es deswegen keinen Nuzen weil außer den beiden Stunden, der ganze Tag dadurch verlohren geht, und nur sehr wenige über der Zeilesind, die davon In lateinischer Schriftprofitiren können, denn dieses In lateinischer SchriftStudiren hat nur dann seinen Nuzen wenn es ein einzelner für sich hat.

Potsdam / am 9 Mertz. 1798. In lateinischer SchriftJ. G. Puhlmann.