Berlin, d. 9 Mai, 1827.
Ew. — eröffne ich hierdurch, daß nach dem Inhalte der allerhöchsten Cabinets-Ordre vom 9 vorigen Monats das Haus des vormaligen Handels-Ministeriums zu den Restaurations- und übrigen Einrichtungsgeschäften für das Kunst-Museum bis zum Ablauf des Jahres 1829 vollständig benutzt werden kann, bis dahin aber gänzlich geräumt seyn muß, um dem Königlichen General-Stabe übergeben zu werden. Hiernach muß ich Ihnen ausdrüklich zur Pflicht machen, die erforderlichen sicheren Einrichtungen zu treffen, damit die unbedingt nöthige Ausräumung bis zum 1. Januar 1830 kein Hinderniß findet. Ich erwarte hierüber baldigst Ihren näheren Bericht und beauftrage Sie, in Folge dieser allerhöchsten Cabinets-Ordre dabei zugleich anzuzeigen:
1. wieviel Gemälde bereits vollständig restaurirt, wieviel in der Restauration begriffen und wieviel der Ausbeßerung noch zu unterziehen sind; eine Anzeige hierüber wollen Sie mit Beifügung der beschäftigten Restaurationsarbeiter und deren Gehalte künftighin von drei zu drei Monaten vorlegen;
2. ob und wie weit mit der Einrahmung der Gemälde vorgeschritten ist, welche Preise sich bei der beabsichtigten Concurrenz festgestellt haben, welchen Vergoldern diese Arbeiten namentlich aufge- | 2tragen sind, und wie hoch sich die Kosten dafür im Ganzen belaufen werden. Da die Gemälde jezt vollständig aufgestellt sind: so kann die genaue Veranschlagung hierüber weiter keine Schwierigkeit haben.
(Namens Sr. Excellenz) [gez.] A[ltenstein]